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Verbot von Gruppenausfahrten in Südtirol

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1 Monat 4 Wochen her #357333 von M119_Fan

der Beschluss richtet sich im originalen Wortlaut auch explizit gegen Oldtimer, da die klimaschädlich seien...
 
Es fallen auch E-Autos darunter.

Viele Grüße,
Michael
Disclaimer: Das meiste, was ich schreibe, ist "leider nicht ganz richtig".

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1 Monat 4 Wochen her #357334 von texasdriver560
Hallo Uwe 
Ich bin kein Jurist, aber wenn beispielsweise eine Ausfahrt der sternzeit107 mit bis zu 10 Fahrzeugen ( mehr halte ich persönlich eh für indiskutabel) wird weder ein finanzieller noch ein organisierter   Hintergrund herangezogen werden. 
Ich würde das jetzt als," Versammlung " deklarieren 
 

Gruß Ralf


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1 Monat 4 Wochen her - 1 Monat 4 Wochen her #357335 von Ragetti
da ein Freund von mir öfters mit Sportwagengruppen unterwegs ist hat er mir das auch schon erzählt, es soll ab >3 Fahrzeugen schon gelten. Offensichtlich stornieren bereits viele ihre Touren deswegen. Allerdings muss ich selbst sagen daß ich diese Gegend inzwischen meide, da mir die Radfahrer, Busse und Wohnmobile gehörig auf den Wecker gegangen sind, insbesondere die Gegend der Sella Ronda ist da extrem überfüllt.

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

www.keicher.biz
Letzte Änderung: 1 Monat 4 Wochen her von Ragetti.

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1 Monat 4 Wochen her #357336 von Chromix
Dann würden beispielsweise Sternzeit-Ausfahrten gar nicht unter das Verbot fallen wegen Fehlens der "wirtschaftlichen Tätigkeit".
Aber wer will das schon diskutieren und ggf. einklagen?

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha

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1 Monat 4 Wochen her - 1 Monat 4 Wochen her #357337 von Mad_Eye_Moody
Gilt dann vermutlich auch für Porsche Travel Experience

 

Die ballern ja regelmäßig wie die Wilden auch durch die Pyrenäen. Auf meiner letzten zweirädrigen Tour im Herbst letzten Jahres war ich denen mal passaufwärts hinterher gefahren. Mein lieber Scholli, da blieb kein Auge trocken... für mich ist dieses Verbot völlig verständlich und nur eine logische Konsequenz.

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
Letzte Änderung: 1 Monat 4 Wochen her von Mad_Eye_Moody.
Folgende Benutzer bedankten sich: terrier, wusel-53

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1 Monat 4 Wochen her - 1 Monat 4 Wochen her #357338 von Neckartaler
Hallo Lutz,

hier ist der entscheidende Textteil:

"Maßgeblich ist, ob die Veranstaltung einen erkennbaren organisatorischen Rahmen hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.

Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein: eine Einladung oder öffentliche Bewerbung, ein festgelegter Treffpunkt, eine vorgegebene Route, ein Zeitplan, eine Anmeldung, Teilnahmebedingungen, eine gemeinsame Route, eine Begleitorganisation, eine gemeinsame Etappenplanung oder ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen."

Da gibt's wohl leider wenig Interpretationsspielraum.

Viele Grüße
Uwe
Letzte Änderung: 1 Monat 4 Wochen her von Neckartaler.

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