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Verbot von Gruppenausfahrten in Südtirol

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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357320 von Dr-DJet
Heute erreichte mich eine schockierende Nachricht vom ADAC über Ausfahrten in Südtirol

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs, liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

wir möchten Sie über ein gebiets- und streckenabhängiges Verbot von Motorsportveranstaltungen in Südtirol informieren, das auch Oldtimerveranstaltungen und organisierte Oldtimer-/Youngtimer- und Motorrad-Ausfahrten betrifft bzw. betreffen kann.

In Südtirol ist am 19. Juni 2026 ein Beschluss ergangen, mit dem Motorsportveranstaltungen in Gebieten über 1.600 Metern Höhe sowie auf zahlreichen, in Anlage A des Beschlusses aufgeführten Straßen und Straßenabschnitten verboten werden.

Als Motorsportveranstaltungen gelten demnach organisierte Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern, Kraftwagen und landwirtschaftlichen Maschinen, einschließlich solcher Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten, von historischem Interesse sind oder Sammlerwert besitzen. Dies gilt unabhängig von der Art der Motorisierung und unabhängig davon, ob die Veranstaltung wettbewerbsorientierten Charakter hat, sofern sie der Freizeitgestaltung und dem Spaß der Teilnehmer dient und auch eine Unterhaltung für mögliche Zuschauer darstellt.

Das Verbot umfasst damit auch Gruppenausfahrten mit gleichartigen Fahrzeugen – beispielsweise Oldtimern, Sportwagen, Cabrios oder Motorrädern – , wenn sie einen gewissen Organisationsgrad erreichen, etwa hinsichtlich Teilnehmerkreises, Strecke, Zeitplan oder Teilnahmebedingungen, und somit den Charakter einer organisierten Motorsportveranstaltung haben.

Das Verbot soll sehr restriktiv ausgelegt werden und gilt auch für kleinere Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen. Ausnahmen für kleinere Gruppen sind demnach nicht vorgesehen. Erfasst werden sämtliche organisierten Veranstaltungen, unabhängig davon, ob sie Wettbewerbscharakter haben oder nicht.

Der Beschluss ist mit Wirkung vom 19. Juni 2026 in Kraft getreten. Weitere Informationen einschließlich des Beschlusses, der betroffenen Straßenabschnitte, einer Übersichtskarte und ausführlicher FAQ stellt die Autonome Provinz Bozen – Südtirol zur Verfügung.

Bitte berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Planung entsprechender Veranstaltungen und Ausfahrten in Südtirol.

Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. nennen.

Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle 'ADAC e.V. - Klassik' würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung ADAC Klassik
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.adac.de/klassik
Interessenvertretung | ADAC Klassik
ADAC Korporativclubs | ADAC Klassik
Oldtimer-Weltverband FIVA & FIVA ID Card | ADAC Klassik
Oldtimermuseen von A bis Z | ADAC Klassik

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Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Dr-DJet.

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2 Monate 1 Woche her #357321 von T-Modell
Keine Panik Volker,

früher, als Du gerade erst Deinen SL hattest, haben wir uns doch auch "zufällig" auf der Straße getroffen ;-)
Thomas
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2 Monate 1 Woche her #357322 von Dr-DJet
Hallo,

wir hatten immer noch eine Tour nach Südtirol mit der Sternzeit vor. Da steht aber dann:

Das Verbot soll sehr restriktiv ausgelegt werden und gilt auch für kleinere Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen


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2 Monate 1 Woche her #357323 von wusel-53
Hallo zusammen,
ehrlich gesagt, habe ich das vollste Verständnis dafür. Leider sind nicht wir als Oldtimerliebhaber die Ursache, sondern eher die Liebhaber krach machender PS Monster, sowohl 2 als auch 4 rädrig. Wir waren letztes Jahr mit dem Wohnmobil in Canazei (Südtirol) zu Füßen des Pardoj und Stella Jochs. Beide Pässe sind über kurvige Passtraßen zu befahren. Anscheinend ein Riesenspaß für die Fahrer der o.a. Autos. Allerdings wirklich eine Riesenbelastung für die Anwohner, z.B. in Canazei oder auch Urlauber, die in Ruhe wandern möchten. Nicht, dass man sonderlich durch die Autos gefährdet wird (außer in den Ortschaften) a der Lärm ist so enorm , dass von Erholung nicht wirklich die Rede ist. Er ist wirklich überall zu hören. Unser Campingplatz war relativ dicht an der Auffahrt zu Pordoj- und Stella Joch. Das ging morgens ab 7 Uhr schon los mit Kolonnenfahrten den Berg hinauf. Die Straßensperrungen wurden letztes Jahr schon diskutiert und sind jetzt die konsequente Umsetzung. Bedanken können wir uns bei den diversen Ferraristi, Audis, Mercedes, Lamborghinis, Porsche etc. meist mit Klappenauspuff. Noch nirgendwo eine solche Dichte an Luxusautos gesehen, wie da, auch in St. Tropez nicht. Und dass die italienische Polizei da hart durchgreifen wird, ist ziemlich sicher. Da können sie auch noch viel Geld einnehmen.
 

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
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2 Monate 1 Woche her #357324 von merc450
Moin Moin
nun ja wie immer ,, die Lage " es geht immer um die Lage
und um Höhenmesser , also den von seinem eigenen Flieger , in den SL verbauen und immer unter 1600 Meter bleiben , die meisten Ortschaften liegen weit unter 1000 Meter . Bürokratie gibt es nicht nur da .
mfg Günter Trunz

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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357325 von Chromix

..... Das Verbot soll sehr restriktiv ausgelegt werden und gilt auch für kleinere Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen. Ausnahmen für kleinere Gruppen sind demnach nicht vorgesehen .....
Kann mir das jemand erklären??
Wenn das auch für Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen gilt, wieso soll es für kleinere Gruppen (also <10) keine Ausnahmen geben? Die sind doch dann implizit ohnehin ausgenommen!! 

Gruppenausfahrten, "wenn sie einen gewissen Organisationsgrad erreichen, etwa hinsichtlich Teilnehmerkreises, Strecke, Zeitplan oder Teilnahmebedingungen ....." ist ebenfalls eine schwammige, nicht exakt definierte Bedingung.

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Chromix.

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2 Monate 1 Woche her #357327 von Neckartaler
Hallo Lutz,

das wurde m.E. explizit nochmals konkret reingeschrieben, um gar keine Zweifel aufkommen zu lassen. Vermutlich in Anlehnung an die üblicherweise doppelte bayrische Verneinung "Gar nie nie nicht". 

Viele Grüße
Uwe

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2 Monate 1 Woche her #357328 von Chromix
Ja, aber dann hätte man doch 2 bis 20 Fahrzeuge schreiben müssen.

Hälsningar,
Lutz

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Buddha

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2 Monate 1 Woche her #357329 von Dr-DJet
Hallo Thorsten,

der Beschluss richtet sich im originalen Wortlaut auch explizit gegen Oldtimer, da die klimaschädlich seien...

Und damit der Amtsschimmel wiehern kann, sind neben den 1600 Höhenmetern im Originalbeschluss noch jede Menge Landstraßen im Anhang verboten.

Nach Südtirol fahren wir einfach nicht hin als Sternzeit ! Und die Kollegen vom Pagodentreff werden auch ihre jährliche Ausfahrt verlegen müssen.

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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357330 von Neckartaler
....vermutlich ist das der entsprechende "behördliche Ermessensspielraum", wenn tatsächlich mal zufällig zwei, drei oder vier gleichartige Fahrzeuge zusammenkommen. Ab fünf Fahrzeugen ist's dann wohl kein "Zufall" mehr.

Sind auch öfters zusammen mit einem Bekannten und 2 R107 in Südtirol gesittet auf den Pässen unterwegs.

Wie sagte schon der Kaiser Franz: Schaun' m'r mal.

Viele Grüße
Uwe
Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Neckartaler.

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2 Monate 1 Woche her #357331 von texasdriver560
Vielleicht einfach mal die Definition von Versammlung und Veranstaltung verinnerlichen 
 

Gruß Ralf


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2 Monate 1 Woche her #357332 von Neckartaler
Hallo Ralf,

das Zauberwort ist "organisiert", nicht "Veranstaltung" oder "Versammlung". 

Viele Grüße
Uwe

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2 Monate 1 Woche her #357333 von M119_Fan

der Beschluss richtet sich im originalen Wortlaut auch explizit gegen Oldtimer, da die klimaschädlich seien...
 
Es fallen auch E-Autos darunter.

Viele Grüße,
Michael
Disclaimer: Das meiste, was ich schreibe, ist "leider nicht ganz richtig".

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2 Monate 1 Woche her #357334 von texasdriver560
Hallo Uwe 
Ich bin kein Jurist, aber wenn beispielsweise eine Ausfahrt der sternzeit107 mit bis zu 10 Fahrzeugen ( mehr halte ich persönlich eh für indiskutabel) wird weder ein finanzieller noch ein organisierter   Hintergrund herangezogen werden. 
Ich würde das jetzt als," Versammlung " deklarieren 
 

Gruß Ralf


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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357335 von Ragetti
da ein Freund von mir öfters mit Sportwagengruppen unterwegs ist hat er mir das auch schon erzählt, es soll ab >3 Fahrzeugen schon gelten. Offensichtlich stornieren bereits viele ihre Touren deswegen. Allerdings muss ich selbst sagen daß ich diese Gegend inzwischen meide, da mir die Radfahrer, Busse und Wohnmobile gehörig auf den Wecker gegangen sind, insbesondere die Gegend der Sella Ronda ist da extrem überfüllt.

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

www.keicher.biz
Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Ragetti.

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2 Monate 1 Woche her #357336 von Chromix
Dann würden beispielsweise Sternzeit-Ausfahrten gar nicht unter das Verbot fallen wegen Fehlens der "wirtschaftlichen Tätigkeit".
Aber wer will das schon diskutieren und ggf. einklagen?

Hälsningar,
Lutz

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Buddha

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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357337 von Mad_Eye_Moody
Gilt dann vermutlich auch für Porsche Travel Experience

 
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Die ballern ja regelmäßig wie die Wilden auch durch die Pyrenäen. Auf meiner letzten zweirädrigen Tour im Herbst letzten Jahres war ich denen mal passaufwärts hinterher gefahren. Mein lieber Scholli, da blieb kein Auge trocken... für mich ist dieses Verbot völlig verständlich und nur eine logische Konsequenz.

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Mad_Eye_Moody.
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2 Monate 1 Woche her - 2 Monate 1 Woche her #357338 von Neckartaler
Hallo Lutz,

hier ist der entscheidende Textteil:

"Maßgeblich ist, ob die Veranstaltung einen erkennbaren organisatorischen Rahmen hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Veranstalter, Verein, Club, Verband, Unternehmen oder einer sonstigen organisierten Gruppe geplant, beworben, koordiniert oder durchgeführt wird und wenn eine gemeinsame Route, Etappe, Strecke oder ein gemeinsamer Ablauf vorgesehen ist.

Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein: eine Einladung oder öffentliche Bewerbung, ein festgelegter Treffpunkt, eine vorgegebene Route, ein Zeitplan, eine Anmeldung, Teilnahmebedingungen, eine gemeinsame Route, eine Begleitorganisation, eine gemeinsame Etappenplanung oder ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen."

Da gibt's wohl leider wenig Interpretationsspielraum.

Viele Grüße
Uwe
Letzte Änderung: 2 Monate 1 Woche her von Neckartaler.

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2 Monate 1 Woche her #357339 von Dr-DJet
Und weil es so schön ist, dann noch gleich die Vollsperrung auch für Individualverkehr des Grödner Jochs

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde, sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs, liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

in Ergänzung zu unserer heutigen E-Mail möchten wir Sie über eine weitere geplante Verkehrsbeschränkung in Südtirol informieren.

Das Grödner Joch soll ab dem 1. September 2026 zunächst für zwei Monate für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Passstraße SS 243 zwischen dem Grödner- und dem Gadertal. Sie ist Teil der beliebten Sella-Runde, die über insgesamt vier Dolomitenpässe führt.

Das Durchfahrtsverbot soll für alle motorisierten Fahrzeuge gelten und betrifft damit auch Pkw, Oldtimer, Youngtimer, Motorräder und Wohnmobile. Ausgenommen sein sollen Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten.

Bei der geplanten verkehrsberuhigten Zone handelt es sich zunächst um eine zweimonatige Pilotphase. Falls sich das Konzept bewährt und die Südtiroler Landesregierung zustimmt, ist ab 2027 eine saisonale Sperrung zwischen Mai und Oktober vorgesehen.

Anders als das heute Vormittag beschriebene Verbot organisierter Motorsportveranstaltungen würde diese Regelung auch den individuellen motorisierten Durchgangsverkehr über das Grödner Joch betreffen.

Weitere Informationen finden Sie im folgenden ADAC-Beitrag:
Durchfahrtsverbot am Grödner Joch: Ab September verkehrsberuhigte Zone

Eine zusätzliche Erläuterung bietet dieser Videobeitrag:
Italien – Das Aus für Motorräder und Motorsport? | ADAC | Recht? Logisch!

Bitte berücksichtigen Sie die geplante Regelung bei der Vorbereitung entsprechender Reisen und Ausfahrten und informieren Sie sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Stand.

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2 Monate 1 Woche her #357342 von Ragetti
ich verstehe es irgendwie weil es wirklich extrem wurde, und das mit den Regulierungen wird Schule machen. Bei unserer diesjährigen Österreichrundreise mit dem 107er bin ich mehrfach rechts ran und hab so manchen "Idioten" vorbeigelassen und das waren auch solche Gruppen. Und wie ich von meinem Freund erfahren habe verlagert sich das jetzt in andere Gegenden. 

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

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Moderatoren: Ragetti, Obelix116
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