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Eintragung Zulassungsstelle Maxilite BBRS Felgen für R107 in HESSEN
- schickelchen
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Ich habe mir og. Felgen zugelegt mit notwendigen Spurverbreiterungen will ich diese bei der Zulassungsstell 63571 Gelnhausen eintragen lassen.
Ich fahre einen R107 BJ 88 560SL also nach Mopf.
Wer hat hier in HESSEN die BBRS Felgen ( Nachbau der BBS Felgen ) eingetragen bekommen?
Ich würde gern mit dir dann in Kontakt treten und dich als Fall-Referenz für die Zulassungsstelle nutzen. Natürlich nur mit deinem Einverständnis.
Nach meiner aktuellen Kenntnis besteht ein defizit in der Fachkompetenz der Sachbearbeiter bei solchen Fällen.
Daher wäre es toll, wenn sich jemand meldet bei dem die Eintragung stattgefunden hat.
Ganz herzlichen Dank für allle fachnahen Beiträge
Natascha
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Andreas
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in der Vergangenheit gab es durch das Wirken der Bündelungsbehörde ab und an Irritationen bei der Eintragung von Teilen. Diese wurde jedoch im Februar 2026 im Rahmen der Entbürokratisierung abgeschafft.
Für die Eintragung musst Du auch nicht zwingend zum TÜH (oder TÜV). Es gibt gute von denen, aber auch andere Prüfungsgesellschaften, die sich engagieren und behilflich sind. Da würde ich zuvor vorsprechen.
. Hartmut aus Hessen .
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Thorsten
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Leider nicht. Die wurde nur in die Zulassungsstellen verlegt. Das ist vermutlich gerade Nataschas Problem. Und der 560er braucht, weil Import, halt immer ne 21er Einzelabnahme, auch wenn es ein Gutachten für den 107er gibt. Und damit muss in Hessen dieser Weg gegangen werden.Hallo Natascha,
in der Vergangenheit gab es durch das Wirken der Bündelungsbehörde ab und an Irritationen bei der Eintragung von Teilen. Diese wurde jedoch im Februar 2026 im Rahmen der Entbürokratisierung abgeschafft.
Aber was genau ist das Problem? Was gefällt der Zulassungsstelle nicht? Bei Felgen sollte das trotzdem recht unkompliziert sein. Falls es nur ums H gehen sollte, kann ich dir gerne ältere Prospekte zu den BBS Felgen verlinken, die zeigen, dass es das Design damals schon gab.
Viele Grüße,
Michael
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- schickelchen
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ach die hessische Bürokratie schlägt zu.
Da mein Fahrzeug eine 000 Eintragung hat muß ich das nach §21 per Einzelabnahme machen lassen, direkte Auskunft vom TÜV.
Laut TÜV Info macht die Zulassungsstelle eher Probleme.
Grund die Felgen sind nicht aus passendem Baujahr z.B.
Mir wurden einige Gründe angeführt und das Problem ist kein Gutachter hat Bock der Zulassungsstelle alles haarklein zu erklären, so das kurze Fazit.
Daher dachte ich mir Schelm, biste nicht dumm. Frag mal wer das in Hessen durchbekommen hat. Da hätte ich eine Argumentationsgrundlage, daß es doch eine zeitgemäße Felge ist.
Ja, die Regulierungsbehörde gibt es so nicht mehr. Jetzt dürfen die Sachbearbeiter dies entscheiden und da die keine Ingenieure sind halten die sich streng ans Gesetz. So war die TÜV Auskunft.
Daher hoffe ich jemanden als positives Beispiel anführen zu können. Damit ggf. die Entscheidung des Sachbearbeiters/in positiv ausfällt.
LG
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Der Satz ist eindeutig.
Ich hab die Richtline leider nicht und konnte sie auf die Schnelle auch nicht finden. Der Prüfer aber muss die haben, siehe: www.motor-talk.de/forum/felgen-eintragun...?page=1#post73182045
Viele Grüße,
Michael
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Es geht nicht um den Prüfer,
Sondern um die lieben von der ZS.
Liebe Grüße
Schorsch
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Michael
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Auf die eine Zulassungsstelle ist man leider angewiesen, es sei denn man geht in eine andere Stadt.
Natascha, wenn alle Stricke reißen, rede ich mal mit meiner Werkstatt.
Wenn die sogar den Mustang getuevt haben, dürfte das mit den Rädern weniger ein Problem darstellen
Liebe Grüße
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- M119_Fan
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Jo, schlimm was man für Steine in den Weg gelegt bekommtAuf die eine Zulassungsstelle ist man leider angewiesen, es sei denn man geht in eine andere Stadt.
Viele Grüße,
Michael
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Ich mache das nur noch über einen Zulassungsdienst, mir ist das zu blöd.
Liebe Grüße
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Eigentlich traurig, daß man darüber nachdenken muss , wo man hingeht für eine Eintragung . Andererseits auch wieder gut , daß es da Spielräume gibt, wäre alles bis aufs kleinste geregelt , dann hättest bei vielen Dingen gar keine Chance.
Egal, wo man vorstellig wird, ich schaue immer, daß ich zu einem "alten Hasen / Fuchs " komme.
Den Jüngeren kann man nix vorschmeissen, als unsere Autos das tägliche Strassenbild zierten, waren die meisten noch nicht mal geplant . Und dem Jungen kann man auch nicht vorhalten, daß sie sich nicht mit jeder Baureihe tiefgreifend beschäftigen ( tun wir ja auch nicht ).
( erschwerdend kommt hinzu, daß den Jungen in allen Branchen das selbstständige Denken mehr oder weniger abgelernt wurde, ja , noch Schlimmer, wenn sie die Regeln nicht einhalten , dann aber.... )
Erfahrung ist eben auch bei den TÜV ( KÜS GTÜ Dekra etc ) Leuten das non plus Ultra .
Gleichzeitig ist es aber auch gut , daß nicht mehr alles Durchgewunken wird, haben ja die letzten Jahre auf den Oldtimertreffen bestimmt alle schon das eine oder andere gesehen, wo man nicht mehr wusste: Soll ich jetzt lachen oder weinen .
Wie auch immer, wünsche dem Themenersteller viel Glück, den wenn die Optik Zeitgenössisch ist, was ja in diesem Fall zutrifft , dann darf es da aus meiner Sicht kein Hindernis geben .
Kann mich noch gut an die Diskussionen mit den Maxilite Barockfelgen 15 Zoll erinnern .In Austria waren sie schon zugelassen für Oldies, bei uns gab es noch Heckmeck, wehe , du bist an den falschen geraten
Peter
Nobody is Perfect ! Ich steh auf den 107er im Amy-Look. Klingt komisch, ist aber so.
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Laut TÜV sollte das Gutachten kein größeres Problem sein.
Bin gespannt hab nur in Aschaffenburg ein Termin für die Einzelabnahme bekommen.
Mal schauen wie es wird.
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- schickelchen
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Das stimmt auch.
Ich hab ein paar TÜV Stellen in Bayern angefragt und die haben mich abgelehnt weil sie mit der Zulassungsstelle ein zu hohen Aufwand haben. Freundlich formuliert wegen Kenntnismangel.
LG
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Übrigens musst du den TÜV nehmen, wegen Importauto, das darf die DEKRA usw nicht
Liebe Grüße
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Eigentlich haben die Tuevler nix mit denen zu tun, außer bei Rückfragen.
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Mit TÜV in Alzenau hab ich bestimmt 30min telefoniert er nimmt niemanden aus Hessen, wegen dem hohen Aufwand mit der Zulassungsstelle.
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Die 30 min hätte er auch mit der Zulassungsstelle telefonieren können .....Mit TÜV in Alzenau hab ich bestimmt 30min telefoniert er nimmt niemanden aus Hessen, wegen dem hohen Aufwand mit der Zulassungsstelle.
Hälsningar,
Lutz
Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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Wo hast du diese Info her? Gilt die nur für Hessen? ich war bei der GTÜ, GA kein Problem, auch Eintragung bei der Zulassungsstelle (Niedersachsen) nicht. Eventuell hat Motorform Erfahrung mit Hessen. Die bieten bei Kauf jedenfalls Unterstützung grundsätztlich an (Hessen wird nicht speziell angeführt).Nimm den TÜV in Alzenau, die kennen sich gut aus.
Übrigens musst du den TÜV nehmen, wegen Importauto, das darf die DEKRA usw nicht
Und ja, meins ist auch ein US-Modell mit "000" Schlüsselung.
Viele Grüße
Thorsten
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Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald
Rolf
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Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.
Neue Bundesländer die Dekra
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Der Schlüssel zum Erfolg liegt eindeutig beim Sachverständigen! Den richtigen zu finden, der sich auch mit Deiner Zulassungsstelle auskennt, ist die Herausforderung.
Meine Erfahrung ist, dass Du mit dem Gutachten des geeigneten Prüfers auch die Zulassung bekommst.
Und ja, der Prüfer hat evtl. einen höherne Aufwand, den er extra bezahlt haben möchte. Das sollte man berücksichtigen.
. Hartmut aus Hessen .
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so wird es sein.
Aber wenn Du bei unserer ZS rein kommst und bekommst gleich gesagt, wir mögen keine Amis, dann vergeht es dir schon...
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Hallo Schorsch, bekannter Maßen gehört Niedersachsen zu den alten Bundesländern, ich habe sowohl bei meinem 107er als auch bei meinem Wohnmobil die technischen Änderungen jeweils bei der GTÜ eintragen lassen. Deine Info kann also nicht stimmen, zumal mein GTÜ Prüfer auch Vollabnahmen bei Oldtimern macht.Hallo Thorsten,
Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.
Neue Bundesländer die Dekra
Für beide Prüfungen gibt es in der STVZO keine Einschränkung auf bestimmte Prüforganisationen (mehr).
Folgendes habe ich gefunden:Einzelgenehmigungnach § 21 StVZOSeit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu erstellen. Diese können bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre nicht zugelassen waren, zur erneuten Zulassung benötigt werden. Auch bei der Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21 vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen Voraussetzungen genehmigt. Beispiele hierfür wären die Beleuchtung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten von aus den USA importierten Fahrzeugen.Bei sehr aufwendigen Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereichs von Prüfzeugnissen, durch welche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, ist ebenfalls ein entsprechendes Gutachten nach § 21 notwendig, um die Vorschriftsmäßigkeit der Änderungen zu bestätigen und den legalen Betrieb des Fahrzeugs wieder zu ermöglichen. Das beinhaltet vor allem Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Beispielhaft hierfür kann eine Tieferlegung des Fahrzeugs in Verbindung mit einer von der Serie abweichenden Rad-/Reifenkombination sein.Und zu §23: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als OldtimerZur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.
edit: wenn du auf die Internetseiten der einzelnen Prüforganisationen gehst, wirst du dort sehen, dass sie genau diese Prüfungen auch anbieten. Voraussetzung ist natürlich, dass sie vor Ort einen Prüfer (aaS) mit der entsprechenden Berechtigung haben. Und dass ist bundeseinheitlich so geregelt. Die Monopolstellung von TÜV und DEKRA ist Geschichte.
Viele Grüße
Thorsten
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was soll ich da mit Dir rumdiskutieren?
Habe ich keine Lust und Zeit dafür.
Ich kann Dir nur sagen, dass es damals, so 2010 oder 11,
bei meinem so war.
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Also es hängt halt wie Hartmut schrieb davon ab wie beide Stellen kommunizieren.
Mein Anliegen war nur ein positives Fallbeispiel dem Prüfer und der Zulassungsstelle vorlegen zu können.
So langsam bekomm ich doch Bauchschmerzen, daß es vielleicht nicht klappt.
Ich werde bei Motorform ggf nochmal anfragen. Die hatten mir aber bei Kauf eine positive Auskunft gegeben.
Männers ihr seid cool, Danke für die vielen Anregungen.
LG Natascha
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