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Einbaulage/Ort US Nebelscheinwerfer
- MartinG
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mene kleiner roter Ami war heute zum TÜV. Der Herr im grauen Kittel von der GTÜ hat neben den 99€ Gebühr die Einbaulagen der original US Nebelscheinwerfer bemängelt.
Nach deutschem Recht sind die Lämpchen zu dicht beieinander.
(meine Werkstatt konnte ihm glaubhaft versichern, das sie es heute noch umbauen, damit war er zufrieden, und hat den Mängel als behoben protokolliert)
Ich kann jetzt ja "erstmal" so weiterfahren, auf jeden Fall bis zur nächsten Kontrolle (entweder TÜV oder von den Herren in Blau)
Hattet ihr schon mal Probleme mit den Nebellampen, und wenn ja, wie habt ihr es gelöst?
Gruss Martin
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- beni560
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Auch nach Schweizer Recht sind die vorderen Nebellampen vom US-Modell zu nah beieinander.
Ich hab das so gelöst - sei daher gab es keine Probleme mehr
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Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch
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- Neckartaler
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hier kannst du die zulässigen Anbaumaße der Scheinwerfer nach deren Art nachvollziehen
matsch-und-piste.de/die-gesetzlichen-vor...ugbeleuchtung/#Nebel
Die Nebler dürfen formal max. 400 mm von der Außenkontur des Fahrzeugs angebracht werden.
Kenne aber einige Mursi-Fahrer, die da bei der HU bislang keine Probleme hatten.
Viele Grüße
Uwe
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- Aisbear
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Grüße Jörg
MB 560 SL Bj 87, 147 Arktikweiß, 277 Leder Mittelrot
Grüße aus der Wetterau Jörg
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- MartinG
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Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
www.stvzo.de/stvzo/b5/
Gruss Martin
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- Kriegnix
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Ich habe im Februar frischen TÜV machen lassen und die Nebellampen sind so ohne Probleme abgenommen worden.
Volker
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- Neckartaler
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Ein mir bekannter Mursi-Fahrer musste vorne ein quadratisches "Kuchenblech" (die Motorradfahrer wissen, was ich meine
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Viele Grüße
Uwe
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- MartinG
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das mit dem überdecken der Lampen durchs Nummernschild hab ich anders gelöst.
Das Schild ein kleines Stück höher, und die Lampen ein bisschen tiefer.
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Aber darum ging es ja auch gar nicht.
Den Prüfer hat der zu geringe Abstand zum Fahrzeugrand gestört
Kann jemand die Aussage, die ich ober schon mal reinkopiert hatte bestätigen?
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
gefunden auf:
www.stvzo.de/stvzo/b5/
Gruss Martin
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- Neckartaler
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hier eine andere Quelle
gesetze.legal/bund/stvzo/52
welche dies bestätigt.
Es geht bei dieser Festlegung darum, daß die Breite des Fahrzeugs bei nur beleuchteten Nebelscheinwerfern an der Front nicht falsch (= geringer) eingeschätzt wird.
Viele Grüße
Uwe
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- MartinG
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besten Dank, das werd ich ausdrucken und ins Auto legen
Gruss Martin
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- Quickbiker2012
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alternativ auch von der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums:
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
Gruss,
Ralf
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- Albuchler
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Viele Grüße
Eike
560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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- Dr-DJet
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jetzt müsstest Du nur noch nachsehen, wie Du verhinderst, dass die NSW mit Standlicht alleine arbeiten. Das ist praktisch die umgekehrte Variante wie die Schweiz Schaltung. Meine gehen nur mit Standlicht, das war in der Schweiz so gewollt.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber dieser Webseite
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org
Jubiläum 10 Jahre Jetronic.org mit Besuch bei Bosch Classic Jetronic Instandhaltung in Nürnberg am 18.10.24
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- MartinG
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die Schaltung habe ich schon kontrolliert, und sie tut genau das was der Vorschrift entspricht.
Sie leuchten nur mit eingeschaltetem Fahrlicht, bei Standlicht gehen sie nicht. also alles i.O.
Den ausgedruckten Gesetzestext lasse ich dem GTU Menschen zukommen
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Gruss Martin
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- ZitroniX
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Alles könnte einfach sein, ist es aber nicht
R107 SL 380 (US) Bj 83,
silberblaumetallic 930
Gruss Andreas
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