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Auspuff 300 SL mit oder ohne Kat?

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10 Jahre 4 Monate her #148492 von johannes

Dummes Zeug Winniee - a) wohnt er in Spanien b) ist bei H-Zulassung ob mit oder KAT die Steuer gleich.

Zu a): Auch wenn Afrika an den Pyrenäen beginnt ist man heute in ES päpstlicher als der Papst, d.h. der TÜV hier (ITV) ist sehr pingelig, auch was Abgase betrifft. Das ist keine Frage des Bakschisch, wie man aus deutscher Sicht meinen möchte, sondern Glücksache. Ich hatte bei meinem letzten Import Zoff wegen der Abgase und COC und der 4 Jahre alte Tiguan ging erst nach einem erneutem Anlauf in einer anderen Provinz durch.
Zu b): meine ich, dass bei einem original KAT dieser auch bei H nicht ausgebaut werden darf.

johannes/españa

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10 Jahre 4 Monate her #148493 von Ulrich62
Hallo zusammen,

das H-Gutachten enthält auch eine Abgasuntersuchung, je nachdem, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt:

Benziner: Erstzulassung nach dem 01.07.1969, dann max. CO-Wert von 3,5 Vol%. Deshalb laufen die alten V8-Amis, die vor diesem Stichtag in den Verkehr kamen, sehr fett und das riecht man, wenn sie vorbeifahren. Vor diesem Stichtag gibt es keinen CO-Grenzwert. Ein W109 300 SEL 6,3 nach dem 01.07.1969 hat mit 3,5Vol% Co schon seine Schwierigkeiten beim Rundlauf im Stand. Ihm täte etwas mehr CO ganz gut. Wenn nun einem W 107 eine Schadstoffklasse EURO1 oder EURO2 vom Hersteller, also Mercedes-Benz, bei der Baumusterfreigabe zugeordnet wurde, dann muss er diese auch erfüllen, auch beim H-Gutachten. Da alle SLs nach obigem Stichtag gebaut wurden, kann man also den Kat nicht so einfach ausbauen, wenn er eine Schadstoffklasse erfüllen muss.

Diesel: Erstzulassung nach dem 01.01.1977, aber das ist beim SL nicht relevant.

Gruß Uli.

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10 Jahre 4 Monate her #148494 von gerd
Vermutungen und Annahmen - es gilt durch die Eintragung als Oldtimer - egal ob 1979 oder 1986, egal ob Werks KAT oder keinen, die normale AU mit max 3,5 %. Meine (und die von Händlern die ich kenne) Praxis bei mehreren H-Abnahmen mit KAT Entfernung ist mir aussagekräftiger als therotische Denkmodelle.

übrigens: Mein 6.3er lief mit 2,9 % Co wunderbar, es muss halt alles stimmen, er braucht halt seine 20 Liter.

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10 Jahre 4 Monate her #148495 von Uwe560
Hallo Gerd,

gibt es darüber fundierte Unterlagen ?

Bei meinem 560er ist nächstes Jahr das H-Kennzeichen fällig. Der TÜV-Süd Prüfer hat mir aber letztes Jahr erklärt, dass ein werksseitiger Kat bei H-Kennzeichen nicht entfernt werden darf und auch funktionieren muss.
Ich würde die "Zeitbombe" natürlich nächstes Jahr gerne entfernen und bin für jegliche fundierte Aussagen dankbar.

Gruß Uwe

Gruß Uwe


Auszug aus den Führungskräfte-Informationen von 1987:
Seit 1985 werden vier Versionen gebaut: 300 SL, 420 SL, 500 SL und das Top Modell, der 560 SL ! ;-)

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10 Jahre 4 Monate her #148496 von gerd
Eben nicht - deshalb die vielen Vermutungen und Annahmen. Ich habe das halt mit meinem TÜV Ingenieur besprochen - Grundlage bei Abgasuntersuchungen sind die KFZ Papiere, da ist bei H-Kennzeichen Oldtimer eingetragen, keine Schadstoffklasse - Oldtimer ab 1.7.69 werden der AU unterzogen, die bei Oldtimern 3,5 % CO max. betragen darf. Dies ist dann die Untersuchung ohne Lambdaregelungskontrolle, sondern nur auf CO. Vor dem 1.7.69 ist gar keine AU Pflicht.

Geht auch bei empfndlichen Prüfern so: Bei Vorführung zur H-Abnahme ist der KAT noch eingetragen, damit machst Du die H-Abnahme und wirfst erst dann den KAT raus. Bei der nächsten HU steht dann nur noch "Oldtimer" und keine Schadstoffklasse mehr.

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10 Jahre 4 Monate her #148497 von Roadstolett
Hallo Uwe560,

du fragst: "gibt es darüber fundierte Unterlagen ?"

Es sei, hier besonders 3.2.3.1. Motor, empfohlen:

www.tuev-sued.de/uploads/images/13360499...fordkat-oldtimer.pdf

Wenn dir das nicht reicht, dann fragst halt weiter. Am besten diejenigen, die schon ihre Position bezogen haben.

Aber vielleicht ist ja der Inhalt im Anforderungskatalog längst verstanden und nun soll halt nicht sein was nicht sein soll.

Winni

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10 Jahre 4 Monate her #148498 von gerd
ja und, hatten wir hier doch alles schon mal:

3.2.3. Motor und Antrieb
3.2.3.1. Motor
- Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
- Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössi-
sche Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
- Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen
der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
- Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und
Geräuschverhaltens zulässig.
- Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre
erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.

][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 17-05-2016 12:46 ]

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10 Jahre 4 Monate her #148499 von Roadstolett
Richtig Gerd, das hatten wir schon.

Aber bevor Gullydeckel-Martin in seiner Kompetenz-Balz-Theorie weiter gestärkt wird, lass uns die in fundierten Unterlagen stehenden Fakten gemeinsam ignorieren.

Winni

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10 Jahre 4 Monate her #148500 von gerd
Zum Vergleich auch:

3.2.5. Lenkung
- Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

wie erklärt sich dann, das elektrische Servolenkungen der Firma EZ Power Steering explizit für Oldtimer TÜV zulässig sind?

Über z.B. die Zündung steht da gar nichts, manche behaupten aber steif und fest (wie bei den KAT) das vollelektronische Zündungen wie die 123 Ignition nicht zulässig sind.

beides hab ich im Jaguar, die Zündung auch im Citroen

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10 Jahre 4 Monate her #148501 von Roadstolett
Zulässig ist, was zum Zeitpunkt der Begutachtung den in der StVZO verankerten Bedingungen entspricht. Was ein Prüfer darüber hinaus akzeptiert, wissentlich oder unwissentlich, ist eine andere Frage. Und an dem Punkt scheinen wir auseinanderzudriften: Was ist Vorschrift und was mitunter erfahrene Praxis. Das sind zwei unterschiedliche Fragen, auf die es unterschiedliche Antworten geben kann, die nebeneinander stehen können.

Winni

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10 Jahre 4 Monate her #148502 von gerd
Die elektrische Servolenkung von EZ Powersteering entspricht definitv nicht den im Anforderungskatalog genannten Vorschriften, trotzdem ist sie auch offiziell (und nicht nur je nach Prüferansicht) zulässig und kann auch wahlweise eingetragen werden, muss aber nicht, da ein Gutachten vorhanden.

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10 Jahre 4 Monate her #148503 von GG2801

On 2016-05-17 10:55, Uwe560 wrote:
Hallo Gerd,

gibt es darüber fundierte Unterlagen ?

Bei meinem 560er ist nächstes Jahr das H-Kennzeichen fällig. Der TÜV-Süd Prüfer hat mir aber letztes Jahr erklärt, dass ein werksseitiger Kat bei H-Kennzeichen nicht entfernt werden darf und auch funktionieren muss.
Ich würde die "Zeitbombe" natürlich nächstes Jahr gerne entfernen und bin für jegliche fundierte Aussagen dankbar.

Gruß Uwe



Moin Uwe,

genauso isses - wenn dein 560er als RÜF-Variante ausgeliefert worden wäre, dem nachträglich ein Kat eingepflanzt worden ist, dann könntest du diesen im Rahmen der H-Abnahme wieder rauswerfen.

Möglich ist es dann, wenn das Fahrzeug durch diesen "Eingriff" abgastechnisch nicht schlechter gestellt ist als am Tag der Erstzulassung.

Wenn der Wagen aber ab Werk mit Kat (SA-Code 620) ausgeliefert wurde, dann muss der Kat drinbleiben...Begründung siehe vorherigen Satz.


Hab ich alles schon mit "meinem" TÜV-Prüfer durchexerziert - bei meinem 107er (BJ1981) ist der Nachrüstkat im Rahmen der H-Abnahme 2011 rausgeflogen, bei meinem 560SEC (BJ 1990 mit Kat ab Werk) muß der Kat bei der H-Abnahme in vier Jahren drinbleiben (und auch funktionieren), da im "neuen" Fahrzeugschein die "letzte" Schadstoffklasse vor der Umschlüsselung auf "H" vermerkt / hinterlegt ist.

Und wenn da was von einer G-Kat-Schadstoffklasse steht, dann muss die AU eigentlich auch gem. einer G-Kat-AU gemacht werden; und wenn das nicht möglich ist, weil kein Kat mehr verbaut ist, dann droht "Ungemach"...

Warum ich das so genau weiß, kannst du dir jetzt sicher denken...bei mir hat die Zulassungsstelle bei meinem 107er als letzte Schadstoffklasse 0477 (also G-Kat Euro 1) in den Schein eingetragen, obwohl im H-Gutachten die Kat-Entfernung und die damit verbundene Änderung auf 0400 (ohne Kat) vermerkt war...da hatte ich deswegen bei der letzten HU vor Kurzem *richtig* Freude mit einem Prüfer, der mich erstmal vom Hof gejagt hat...

Nach Vorlage des H-Gutachtens hat er sich dann doch noch erbarmt, mir aber nahegelegt, dass ich meine Fahrzeugpapiere ändern lassen soll, damit es hier nicht nochmal zu Irritationen kommt.


Edit:
Am besten dazu mal Herrn Matthias Gerst vom TÜV Süd ansprechen, der sollte zu dem Thema eigentlich eine fundierte Aussage treffen können.


Gruß
Gerald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 17-05-2016 18:35 ]

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10 Jahre 4 Monate her #148504 von GG2801
.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 17-05-2016 18:31 ]

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10 Jahre 4 Monate her #148505 von Roadstolett
Hallo Gerd,

freilich ist es so, dass sich Beschreibungen zu den Anforderungen zur Einstufung eines Fahrzeugs geändert haben und auch die Anwendung der Vorschriften mag von Zeit zu Zeit, von Ort zu Ort, von Prüfer zu Prüfer und von Motiv ation zu Motiv ation differieren.

Die nachrüstbare EZ Electric Power Steering ist eine interessante und wertvolle Nachrüstlösung für Menschen, die die Vorzüge schätzen oder benötigen oder schätzen und benötigen.

Bezüglich einem Bezug der Nachrüst-Lenkung zum H-Kennzeichen verweist Mann auf diesen Artikel:

www.ezpowersteering.nl/photos/BDFA7A0F7F...B255541CB47C9FB1.pdf

Entgegen Äußerungen aus einem unbeugsamen fränkischen Dorf rezitiere ich nicht.

Ich zitiere aus vorverlinktem Dokument:

"Vorsicht: H-Kennzeichen in Gefahr!

Die erste hydraulische Pkw-Servolenkung bot Chrysler 1951 im Imperial an.
Manche Modelle erhielten erst im Zuge einer Modellpflege eine Lenkhilfe, der Adenauer-Mercedes W186/W189 zum Beispiel. In solchen Baureihen können "originale" Bauteile zur Nachrüstung verwendet werden, ohne dass das H-Kennzeichen in Gefahr ist. Und selbst E-Type-Piloten haben schon die Hydraulik aus einem Jaguar XJ eingebaut, ohne das begehrte Kennzeichen zu verlieren. Anders bei elektrischen Nachrüstlösungen: Wenn Prüfer bei der Hauptuntersuchung so ein System feststellen, versagen oder entziehen sie das H-Kennzeichen, wie unsere Recherchen ergaben. DEKRA, TÜV Nord und TÜV Süd sowie GTÜ lehnen die Anerkennung als historisch mit Hinweis auf die rechtliche Situation ab - unabhängig davon, ob der Einbau ordnungsgemäß eingetragen werden kann. Nur wer mit anerkanntem Schwerbehinderten-Ausweis seinen Oldie den Prüfern vorführt, hat eine Chance, das H am Ende des Kennzeichens zu behalten."

Naja... also da kann Theorie, wenn offiziell und öffentlichkeitswirksam nachgefragt wird und Praxis schon zweierlei sein. Hilfreich ist ansonsten bei der HU wo möglich der EZ Powersteering Abschalter. Nun denn.

Wenn du also mit deinem Jaguar mit H-Kennzeichen und nachgerüsteter EZ Electric Powersteering die Hauptuntersuchung erfolgreich durchlaufen hast und das H dir, oder besser gesagt, deinem Jaguar - bei dir sehe ich eine Gefahr der Aberkennung nicht - also jedenfalls wenn deinem Jaguar das H nicht aberkannt wurde, dann mag das daran liegen, dass:

- Der Prüfer die EZ Electric Powersteering nicht bemerkt hat
- Der Prüfer die EZ Electric Powersteering nicht bemerken wollte
- Der Prüfer die EZ Electric Powersteering bemerkt hat, aber auch morgen noch kraftvoll zubeißen will
- Der Prüfer die EZ Electric Powersteering bemerkt hat, aber auch ohne explizit vorgelegtem Schwerbehinderten-Ausweis still schweigend davon ausging, dass wenn jemand einen Mercedes 300 SEL 6.3 abgibt und einen Jaguar behält, selbstredend schwer behindert sein muss, womit die Grundlage für den Erhalt des H-Kennzeichens als nachgewiesen erwiesen gesehen worden war.

Es ist also wichtig, zur Beurteilung eines Sachverhalts möglichst alle dafür relevanten Informationen zu kennen.

Winni

PS/kW: Nun wäre es an der Zeit, Gerd, servounterstützt einzulenken und ein Zeichen der Vernunft zu setzen, was beispielsweise dergestalt erfolgen könnte, dass du bei meinem Nachbarn Werner frei und willig die Gartenzwerge für deren Aufbereitung vorbereitend aufbereiten könntest.


PS2: Mit Rückbesinnung auf die Eingangsfrage würde ich dem Katsverächter abermals empfehlen, die Kats samt dem vorderen Teil der Abgasanlage nach Möglichkeit weiter zu verwenden und ggf. lediglich nach dem Schalldämpfer den Nachschalldämpfer zu ersetzen.

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10 Jahre 4 Monate her #148506 von Uwe560
Hallo Gerd und Gerald,

dann werde ich mal das H-Kennzeichen auf mich zukommen lassen und schauen was dann im Brief steht. Wenn irgendwie möglich, möchte ich den Kat natürlich raus haben. Wer weiß, wie lange noch passende Kats ( zu bezahlbaren Preisen) angeboten werden.

Gruß Uwe

Gruß Uwe


Auszug aus den Führungskräfte-Informationen von 1987:
Seit 1985 werden vier Versionen gebaut: 300 SL, 420 SL, 500 SL und das Top Modell, der 560 SL ! ;-)

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10 Jahre 4 Monate her #148507 von gerd
mach das Teil halt erst nach dem H raus, bei der nächsten Prüfung wird es nicht mehr kontrolliert.

@Winni:

der Bericht über die Servolenkung ist veraltet, seit ca 2014 gibt es ein Gutachten, dass ich auch beim TÜV vorlegte. Die Originalfunktion der Lenkung bleibt ja erhalten, dazu muss man nur den Ausschalter betätigen.

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8 Jahre 5 Monate her #181578 von 107_SL
So wie Gerd es hier mehrfach beschrieben hat, habe ich es auch hier in Stuttgarter Raum mitgeteilt bekommen.

Mein 86er (300er) wurde als RÜF-Fahrzeug, also ohne GKAT von Daimler ausgeliefert.
Erst ich habe den MB-GKAT Nachrüstsatz 1998 eingebaut, um die EURO-1 Norm zu erfüllen (Thema Steuern).
Ich habe damals den DEUTLICHEN Unterschied bemerkt, in Bezug auf das Laufverhalten des Motors und seine Kraft, ohne und dann mit GKAT.
Das war wirklich ein enormer Unterschied, hinzu kamen noch weitere negative Punkte im Vergleich zur Variante "ohne GKAT".
Ich habe mich dann für einen Alternativweg entschieden.

Nun habe ich 2016 das H-Kennzeichen bekommen und im Kfz-Schein unter Punkt 14.1 steht nur noch "Oldtimer" und keinerlei Emissionsklasse.
Das heißt doch ganz klar, unabhängig wie der Wagen mal die MB-Halle verlassen hat, der Prüfer hat eine klare Vorgabe für unsere 107er mit H-Kennzeichen und das ist folgende :

Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.


Das und nichts anderes hat er also als AU-Vorgabe und diese wird im Normalfall problemlos ohne GKAT erreicht.

Fazit für mich:
Auch mit H-Kennzeichen wird eine AU gemacht, nur für Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen gelten eben andere Vorgaben.

Für mich heißt das, ich brauche nun keine Kopfschmerzen mehr zu haben weil der GKAT im Keller ordentlich eingemottet ist :)

Gruß
Marinko

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8 Jahre 5 Monate her #181584 von Dr-DJet
Hallo Marinko,

richtig ist, dass man am Fahrzeugschlüssel nicht mehr erkennen kann, ob es sich original um ein Fahrzeug RÜF oder mit Kat handelt. Wenn sich der TÜV/Dekra/GTÜ aber die Mühe macht, die Original Auslieferung Deines Fahrzeugs zu besorgen (das müssen die ja für eine Abnahme nach §21 können), dann wäre ein Kat auch dann noch vorgeschrieben, wenn er original verbaut war.

Umgekehrt wird es wohl so sein, dass die Prüfer ab ca. Bj 85 von einer Originalauslieferung mit Kat ausgehen werden und bei Abwesenheit irgendwann den Nachweis verlangen werden, dass der Original ein RÜF war. Deshalb würde ich da mit dem Rausschmeißen des Kats vei MOPF Fahrzeugen vorsichtig sein bzw. es gut dokumentieren, dass er original ohne Kat ausgeliefert wurde.

Da Du original ein RÜF Fahrzeug hast, sollte das kein Problem für Dich sein.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

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8 Jahre 5 Monate her - 8 Jahre 5 Monate her #181614 von 107_SL

Dr-DJet schrieb: Hallo Marinko,

richtig ist, dass man am Fahrzeugschlüssel nicht mehr erkennen kann, ob es sich original um ein Fahrzeug RÜF oder mit Kat handelt.


Hallo Volker,

das scheint doch zu gehen, wenn man dieses Schreiben von MB durchliest.

Zitat: Bei werkseitiger Ausrüstung mit GKAT galt bei diesem Fahrzeugtyp die Schlüsselnummer 4200043

Also kann der Prüfer sofort an der Schlüsselnummer zu 3 (neu zu 2.2) erkennen wie der Wagen die Halle in Sindelfingen verlassen hat, wenn er denn unten stehende Info hat/kennt, was ich sehr bezweifle :)

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Gruß
Marinko
Letzte Änderung: 8 Jahre 5 Monate her von 107_SL.

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8 Jahre 5 Monate her #181913 von mcdarookie

107_SL schrieb: Mein 86er (300er) wurde als RÜF-Fahrzeug, also ohne GKAT von Daimler ausgeliefert.
Erst ich habe den MB-GKAT Nachrüstsatz 1998 eingebaut, um die EURO-1 Norm zu erfüllen (Thema Steuern).
Ich habe damals den DEUTLICHEN Unterschied bemerkt, in Bezug auf das Laufverhalten des Motors und seine Kraft, ohne und dann mit GKAT.
Das war wirklich ein enormer Unterschied, hinzu kamen noch weitere negative Punkte im Vergleich zur Variante "ohne GKAT".
Ich habe mich dann für einen Alternativweg entschieden.
:)


Hi,

darf ich nachfragen, was genau der Unterschied war, den du bemerkt hast? Wie lief er ohne KAT und mit?
Es hört sich so an, als lief er deutlich besser ohne KAT?

Danke für deine Erfahrung,
LG, M.

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