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Umbau Scheinwerfer US- auf EU Steckerbelegung

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3 Jahre 8 Monate her #309259 von Romeo
Hallo zusammen,
irgendwie alles etwas konfus …

Michael hat eine Sonderlocke mit EU Scheinwerfern kombiniert mit US Blinkern, also 6x21W. Wenn das funzt ist doch gut. US Scheinwerfer haben seitlich Siedemarker mit 5W Lampen, die nicht als alleinige Blinker geschaltet werden dürfen. Ich habe die so geschaltet, dass sie mit US Blinkern (bei mir Chinese Eyes) mitblinken, dass funzt natürlich erst recht und wurde noch nie bemängelt. Die US Blinker haben aufgrund ihrer gleichzeitigen Standlicht Funktion Zweifaden Lampen, die nicht gegen Einfaden Lampen getauscht werden können (andere Fassung, Pins an der Fassung leicht verdreht). Man kann die zwar mit Gewalt reinwürgen, sollte man aber nicht. Einfach den Stecker öffnen, den betreffenden Pin für Standlicht entfernen und Zweifaden Lampen weiternutzen.

VG Michael

Romeo: 280SL
Juliette: 280CE
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3 Jahre 8 Monate her #309261 von Twinviewbay
Jau, nichts anderes gesagt, Michael. Nur missverständlich bei der Zweifadenbirne. Es wird nur der Anschluss an der Fassung Zweifadenbirne US auf den neuen zusätzlichen Anschluss Standlicht im Rundscheinwerfer für das dann dort leuchtende Standlicht geklemmt. Dann blikt nur ein Faden im Blinker und Birne bleibt drinnen. Die US Scheinwerfergläsereinsätze haben nur 2 Anschlüsse. daher werden die komplett auf EU konform erneuert. Ein Einsatz hat dann drei Anschlüsse für das Standlicht.
Hier mal US umgebaut auf EU. 
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Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her #309265 von Allman
Also bei mir leuchten weiterhin die Sidelights vorne und hinten bei eingeschaltetem Stand- und Abblendlicht.
Eine Blinkfunktion habe ich nur unten in der Stoßstange und das Standlicht im Rundscheinwerfer.
War aber auch so gewollt und ist in D erlaubt.

Grüße
Daniel
 
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3 Jahre 8 Monate her #309266 von Dr-DJet
Hallo Daniel,

kannst Du mir bitte mal den Gesetzestext zeigen, der Sidemarker vorne und hinten erlaubt? Ich will das nicht anzweifeln, nur wissen, worauf man sich berufen kann.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

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3 Jahre 8 Monate her - 3 Jahre 8 Monate her #309267 von ZitroniX
So wie bei Daniel ist es bei mir auch, nur dass die Sidemarker auch noch blinken . Zusätzlich kann ich die Sidemarker aber noch über einen Schalter abschalten, falls der TÜV nörgelt.Standlicht ist zusätzlich im Rundscheinwerfer.

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
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Gruss Andreas
Letzte Änderung: 3 Jahre 8 Monate her von ZitroniX.

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3 Jahre 8 Monate her #309268 von Allman
Hallo Volker,

zwei unterschiedliche Prüfer beim TÜV Nord haben bei der Vollabnahme auf meine Nachfrage gesagt, dass das mittlerweile kein Problem darstellt. Und die haben mein Auto beide richtig auf den Kopf gestellt, da es frisch aus den USA kam. Die haben alles penibel kontrolliert und abgeglichen. Schriftlich wollte ich da nichts mehr haben - die ausgestellten TÜV Unterlagen reichten mir

Zudem liefern seit längerem Volvo, BMW und Co. ihre Autos auch mit Sidemarkern aus, was die beiden Prüfern erwähnten. Daher aus deren Sicht beim R107 vollkommen in Ordnung.

Er betonte lediglich, dass das Standlicht in den Blinkern in der Stoßstange nicht erlaubt sei.

Bin ohne Mängel durch die Vollabnahme und den TÜV gekommen.

Grüße
Daniel

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3 Jahre 8 Monate her #309270 von Twinviewbay
Mein letzter Stand ist, dass egal ob der Tüv das absegnet oder nicht die "Positionsleuchten" ala Standlichtleuchten zur Seite strahlend in gelb/orange nicht zulässig sind. Das durfte ich schmerzlich an einem 126 vor zwei Jahren erfahren. Polizeieinsatz mit blaulicht hat mich auf offener Strecke angehalten. Ich vermutete eine Ringfahndung oder so was. Ich wurde diesbezüglich genau so belehrt. Egal was der Tüv hier denkt, es ist nicht eingetragen und daher nicht zulässig. Ich habe eine Stilllegungsverfügung bekommen, wenn ich das nicht innerhalb 14 Tagen rückbaue. Ich musste das Fahrzeug bei der Zulassungstelle vorstellen und zuzüglich eine Tüv Bestätigung einreichen, dass dieser Mangel beseitigt wurde. Der Tüv er hat zwar mit dem Kopf geschüttelt aber konnte keine Abhilfe mit technischen Bestimmungen beibringen.
Also: Wer hier behauptet das wäre in Deutschland erlaubt, möge das schriftlich aufzeigen, dass heute diese Regel Positionsleuchten zur Seite strahlend in gelb/orange sind zulässig.
Das wäre nur durch ein lichttechnisches Gutachten mit einer Ausnahmegenehmigung vom Tüv möglich, welche dann genau in die Papiere eingetragen wird. Bei wem ist das also in den Papieren eingetragen als Sonderlösung? Es gibt nämlich nur für diesen Fall einen Grund zur Begründung: die Umrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Das ist beim 107 er nicht gegeben. Das ist mein Sachstand dazu.

Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her #309272 von ZitroniX
Das habe ich gefunden...
51a StVZO (Seitliche Kenntlichmachung)

Für welche Fahrzeuge ist eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben?

Dies gilt für alle Kfz (außer Pkw), die länger sind als 6 Meter, sowie für Anhänger.

Welche Farbe müssen seitlich angebrachte Leuchten haben?

Gemäß der StVZO ist für die seitliche Beleuchtung die Farbe Gelb vorgeschrieben.

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
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Gruss Andreas

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3 Jahre 8 Monate her - 3 Jahre 8 Monate her #309273 von Leo63
Hallo,

ich weiß ja nicht, ob für LKW und Sprinter andere Regeln gelten, aber unsere LKWs und Sprinter haben alle mehrere orange-gelbe Sidemarkers, über die gesamte Fahrzeuglänge.


Gruß Stefan

Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
Letzte Änderung: 3 Jahre 8 Monate her von Leo63.

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3 Jahre 8 Monate her #309274 von Twinviewbay
Schlecht, wenn nur vom hörensagen argumentiert wird. Hier gern die Gesetzesgrundlage.
www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/ece_r48.pdf

Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her - 3 Jahre 8 Monate her #309279 von ZitroniX
Ja, wenn ich das richtig lese, dürfen Kfz unter 6 Meter klasse M xx Sidemarker habe in gelb, die auch blinken dürfen. Für alle andern Kfz bestehen keine besonderen Regelungen.Punkt 6.18.7

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
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Gruss Andreas
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3 Jahre 8 Monate her #309283 von Twinviewbay
Das ist beim 107 er aber als das Parklicht nach vorn eingestuft, weil im Scheinwerfer integriert, und nicht zur Seite.
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachmen...?attachmentId=779982

Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her #309284 von Twinviewbay
Übrigens steht in meiner Ordnungsstrafverfügung noch als weiterer Verstoss " Blinkleuchte vorn leuchtet dauerhaft" War zwar am 126, dürfte aber am 107 er auch zutreffen.
Und noch gern Oton Polizei vor Ort " Was der Tüv Ihnen sagt ist Wurscht. Sie als Fahrzeughalter sind für ein ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. In den Papieren ist das Vorgefundene nicht als Ausnahmegenehmigung enthalten. Sie können sich die Genehmigung beschaffen und eintragen lassen"
Daher meine ketzerische Frage: hat irgendein Tüv er das in die Zulassung als SR bei einem 107 er eingetragen? Macht der nicht. m.M.

Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her #309290 von Allman
Unter §51 der StVO steht übrigens noch folgendes:

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Demzufolge sollten die Seitenmarkierungsleuchten kein Problem darstellen, oder?

Grüße
Daniel 

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3 Jahre 8 Monate her #309292 von merc450
Moin Moin
bin alt und nicht multi Tast fähig .
um eine theoretisch in eine praktische Lösung zu setzen . ergibt 2x5 =10 und 2x21=42
die Möglichkeit des Tausch , der Pin mit Kabel , ist im Stecker gegeben .Durch Tausch
wird original Pin 4 Farbe sw Blinker ,Pin 2 Farbe grau Standlicht gewechselt .Pin 3
bleibt Masse ,Pin1 Fake . Somit dürfte es möglich sein die Stromlast zu senken .
Aufgrund meines Alter ,ist diese persönliche Meinung gestattet , Blinkstandlicht entfernen und rechts und links ein Wackeldackel in die Nische oder eine winkende Katze . So was finde ich cool ,verschönert jede Parkbank . Das ich voreingenommen bin , dürfte keine Frage sein .
Die Frage nach den ,, Huch kein E Zeichen stellt sich zuweilen bei den Rücklichtern
wird bei 108 ,111 , 14 Anhang 2 gezeigt .
mfg Günter Trunz

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3 Jahre 8 Monate her #309294 von Twinviewbay
ES ist aber keine Seitenmarkierungsleuchte sondern eine Parkleuchte und Begrenzungsleuchte sowie gleichzeitig Fahrtrichtungsanzeiger in US Ausführung. ECE R48 § 6.9 und § 6.12

Der Michael





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3 Jahre 8 Monate her #309302 von Allman

ES ist aber keine Seitenmarkierungsleuchte sondern eine Parkleuchte und Begrenzungsleuchte sowie gleichzeitig Fahrtrichtungsanzeiger in US Ausführung. ECE R48 § 6.9 und § 6.12


Aber doch nicht die gelbe Leuchte an der Seite bei der US-Ausführung? Die war ja nie als Fahrtrichtungsanzeiger oder Parkleuchte vorgesehen? Zumindest in den USA nicht. 
Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wie Volvo, BMW & Co. ihre Autos in D mit Seitenmarkierungsleuchten ausliefern können?

Grüße
Daniel

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3 Jahre 7 Monate her #310689 von help123
Hallo!
Die Scheinwerfer habe ich mittlerweile Überholt und eingebaut.
Michael und Andreas hatten recht, die Blinker funktionieren perfekt, auch mit 3x21W Birnen. Anbei die Bilder zum Vergleich, vorher und nachher falls es jemanden interessiert.
LG Georg

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  • wudi
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3 Jahre 7 Monate her #310711 von wudi
war es nicht so bei den doppelten Rundscheinwerfern braucht mann die Blinker vorne
weil die nur seitlich leuchten
bei den EU Breitbandscheinwerfern leuchtet der Blinker nach vorne und seitlich
also braucht es den nicht
was gegen EU Breitbandscheinwerfern und den vorderen Blinker sprechen sollte
wäre mir unverständlich

mit freundlichen Grüßen
aus dem wilden Südwesten

Peter

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3 Jahre 7 Monate her #310714 von Obelix116
...beim US-Scheinwerfer blinkts nur an der Stoßstange, nicht im Scheinwerfer !

Gruß
Christian

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