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H-Kennzeichen

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22 Jahre 7 Monate her #7214 von Jean
Jean antwortete auf H-Kennzeichen
Hallo!
Jaen hat insoweit recht wenn die Zulassungstelle mitspielt.
Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle und das ist ja bekanntlich sehr unterschiedlich.
Wer es nachlesen möchte STVZO Anlage Vc (zu§60 1d) Abschnitt4
Grundsätzlich ist nämlich die Mittelschrift zu verwenden und da gehen nich mehr als 7 Zeichen. Bei der Engschrift gehen dann 8, wenn die zulassungstelle will!
Gruß
Raimund



Moin Raimund.........................................

genaus so ist das Gesetz, ergänzend aber noch dazu.

Die Zulassungsstelle hat nicht das letzte Wort, habe ich selbst
im Landkreis OD durchgezogen.
Die Zulassungsstelle ist dem Gesetz untergeordnet und darauf habe ich die Amtsleiterin hingewiesen. Leider habe ich den Paragraphen im Moment nicht zur Hand. Liegt dem Amtsleiter aber vor.
Nachdem diese immer noch quer schoss habe ich beim Verkehrsministerium in Kiel angerufen.
Nach einem Rückruf in der Zulassungstelle hatte ich
innerhalb einer 1/2 Stunde mein OD SL 350 H

Ihr könnt hier gegen mich wettern, so viel ihr wollt,
ich weiß schon, wovon ich schreibe und was ich tue.
Aber wer nichts lernen möchte, ist selber schuld

Jean

Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
(Jean Baptiste Moliere)

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22 Jahre 7 Monate her #7215 von TomTom1964
TomTom1964 antwortete auf H-Kennzeichen
@Hajo: Gehe ich recht in der Annahme, daß der TÜV bad Homburg für mich als FB erste Adresse ist?

SLC fahren ist Leben, der Rest ist warten...

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22 Jahre 7 Monate her #7216 von Jean
Jean antwortete auf H-Kennzeichen
@BStaiger......................,

hier ein Auszug, vom Gesetz................


Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO:

Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:


Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer "98" erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28. November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im Einzelfall Kontakt aufzunehmen.




Wenn Du magst, kannst Du auch alles lesen



Hier

Jean

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22 Jahre 7 Monate her #7217 von Hajo
Hajo antwortete auf H-Kennzeichen
@TomTom1964,
Du kannst zu jedem TÜV fahren, da das H-Gutachten was die "Graukittel" erstellen bundesweit das gleiche ist.
Ich habe bislang in Friedberg mit dem TÜV zumindest bessere Erfahrungen gemacht als in Frankfurt, wo ich früher wohnte.

Gruß,
Hajo

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22 Jahre 7 Monate her #7218 von bstaiger
bstaiger antwortete auf H-Kennzeichen
Danke für den Tip, Jean,

aber hab ich was anderes behauptet?

Abgesehen davon, die Damen bei meiner Zulassungsstelle sind sehr sensibel. Wenn man geschickt und nett auf sie zugeht, fressen sie einem schließlich aus der Hand.
Könnte mir vorstellen, daß sie auf deine Art - so sie auf der Zula ähnlich wohlerzogen wie hier im Forum rüberkommt - entsprechend reagieren. Kriegst zur Feier des Tages sogar mal nen die hast du doch so gerne.

Hochachtungsvoll Björn

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22 Jahre 7 Monate her #7219 von TomTom1964
TomTom1964 antwortete auf H-Kennzeichen
@Hajo, ist schon klar, daß jeder TÜV das kann. Hatte aber gehört, daß Bad Homburg als flexibel und wenig borniert gilt. Vielleicht versuch ich´s auch im nahen Friedberg. Werde über Erfahrungen berichten.

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22 Jahre 7 Monate her #7220 von gerd
gerd antwortete auf H-Kennzeichen
also ich hab schon mehrere H-Zulassungen über den Hanauer TÜV gemacht - ging problemlos.
Gerd (aus Schöneck)

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