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H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?

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21 März 2010 11:54 #74129 von MB_Magda
H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer? wurde erstellt von MB_Magda
Hallo allerseits?

Bei meinem SLC 280 Bj. 80 steht in Kürze die H-Abnahme an. Ich habe mein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug ohne Nebelscheinwerfer gekauft. Muss ich diese für die H-Abnahme nachrüsten? Freue mich über Antworten.

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21 März 2010 12:18 #74130 von Nichtraucher
Nichtraucher antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Nein,

der Anblick ohne die Dinger, erfreut jeden Prüfer.

Gruß
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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22 März 2010 18:41 #74131 von MB_Magda
MB_Magda antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Danke Willy für die hilfreiche Antwort. Auch ich finde die Scheinwerfer nicht unbedingt prickelnd! Jetzt heißt es Daumen drücken, dass die H-Abnahme klappt.

Gruß, Magda

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22 März 2010 19:15 #74132 von Nichtraucher
Nichtraucher antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hi,

wenn der Wagen einigermaßen da steht, kein Problem. Sogar Breitwalzen sind kein Problem bei der H-Abnahme...

Ich muss im Juni hin.


Gruß
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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22 März 2010 21:35 #74133 von JPH
Bei mir hat der Prüfer bei der H-Abnahme gefragt ob die auch wirklich orginal sind...

Sollte also nicht auffallen

Grüße, Florian

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23 März 2010 12:52 #74134 von Juergen
Juergen antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?

In den Statuten steht , dass andere Räder kein Problem für die H-Abnahme darstellen. Das sollte mal jeder Prüfer nachsehen. Denn es ist ja wohl auch klar, dass ich nach der H-Abnahme jedes Rad dranschrauben kann, welches (mir) passt.

Warum gerade Nebelscheinwerfer für eine H-Abnahme relevant sein sollen, erschliesst sich mir garnicht.

Juergen

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23 März 2010 14:20 #74135 von bstaiger
bstaiger antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hallo,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

nach § 2, Ziff 22. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) sind Oldtimer so legaldefiniert: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;...

Da sind natürlich ein paar unbestimmte Rechtsbegriffe drin, die Raum für Ermessen lassen.

Dann gibts noch einen Hinweis, wie man zu dem Status kommt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
§ 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im
Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie
durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.

So, wers jetzt genau wissen will, um mit dem TÜV Prüfer (oder vor Gericht) rumzustreiten, sucht sich diese Richtlinie. Keine Ahnung, ob das das gleiche ist wie die "von Jürgen genannten "Statuten". Scheint auch länderabhängig zu sein.

Die anderen fahren zum netten Prüfer hin, sprechen nett mit dem und kriegen normalerweise auch ihr H-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug "weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist".

Ob mit oder ohne Nebellampen.

Gruß Björn

zweimal mit H, zweimal ohne H

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23 März 2010 15:03 #74136 von Juergen
Juergen antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
HAllo,

ein Blick hierein löst fast alle Fragen

Tuev-Sued

Dort stehen nun wirklich sehr viele Details drin .

Juergen

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23 März 2010 18:10 #74137 von MB_Magda
MB_Magda antwortete auf H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hallo allerseits,

nochmals Danke für die Antworten. Den Anforderungskatalog vom Tuev-Sued kannte ich bereits. Da ich aber dennoch verunsichert war, dachte ich, ich wende mich mal ans Forum. Und das hat sich auch gelohnt.

Gruß, Magda

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:10 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:11 ]

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