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SLC neuer Schlüssel fällig - laanger text
- misterH
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Ein Mietnomade hat sich von unserem Anwesen bei Hannover aus dem Staub gemacht, da ihn die Polizei wegen anderer vergehen sucht hat er alles stehen und liegen lassen und ist abgehauen.
Darunter auch ein, meiner persönlichen Meinung nach, gut erhaltener Mercedes SLC.
Dies ereignete sich vor über 6 Monaten und der SLC steht immer noch hier. Die Polizei sagte wir können mit seinen Sachen machen was wir möchten.
Wäre Schade das der Wagen auf dem Schrottplatz landed. Allerdings habe ich keine Schlüssel dazu und kann ihn so weder aufbereiten noch sonst was. Eine Typenbezeichnung am Heck fehlt, kenne mich auch sonst nicht sonderlich aus. Daher bin ich erstmal hier.
Wer wüsste wie ich an einen neune Schlüssel komme oder eventuell ein neues Schloss anbringe?? Papiere befinden sich im Wagen

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- Guenni
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bin zwar kein Jurist aber ich halte die Aussage der Polizei "wir können mit seinen Sachen machen was wir möchten" für sehr gewagt.
Da sind erstmal unsere Juristen hier im Forum gefragt.
Gruß
Günter
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manchmal würde ich mir wünschen, die Gesetzeshüter kannten die Gesetze die sie hüten sollen.
Man kann hier als Wikipedia-Jurist viel herum argumentieren "herrenlose Sache" "aufrechnen" "Selbsthilfe" "blablabla", letztlich ist das aber zu 99% Unfug.
Darum - ab zum Anwalt, bevor Du die Hände an den Wagen legst. Es gibt (theoretisch) Wege, dass Du tatsächlich Eigentum an dem Wagen erlangst. Dazu ist jedoch die Hilfe eines Profis unbedingt notwendig.
I.Ü. wäre das dann wohl die mit Abstand schrägste Geschichte, wie ein Forumsmitglied zu seinem 107er kam.
Grüße,
Alexander
(Jurist)
P.S. Neue Schlüssel oder einen neuen Schlosssatz bekommst Du bei Mercedes. Jedoch nur mit einem geeigneten Eigentumsnachweis.
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- misterH
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Rufe morgen beim Schrottplatz an, die sollen das Ding entsorgen
mir egal wems gehört, steht unnütz auf meinem Grundstück
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- GG2801
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On 2008-05-05 22:48, misterH wrote:
danke für die hilfreichen Beiträge
Rufe morgen beim Schrottplatz an, die sollen das Ding entsorgen
mir egal wems gehört, steht unnütz auf meinem Grundstück
Also ich würde erst beim Anwalt meines Vertrauens anrufen und mich zu dem Sachverhalt schlau machen - wenn der SLC noch einigermassen gut in Schuss sein sollte, könnte man den Wagen (so man ihn "legal" bekommen kann) ggf. noch versilbern und so die erlittenen Verluste verringern.
Die Papiere sind ja anscheinend im Wagen - auch das erleichtert einen Verkauf ungeheuer...die passenden neuen Schlüssel bekommt man ja noch beim Daimler für relativ kleines Geld.
Gruß
Gerald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 06-05-2008 00:06 ]
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- misterH
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bin da skeptisch das ich hierzu leicht an kompetente informationen kommen werde
allerdings hör mir erst mal an was ein informierter jurist hierüber zu beraten weiss bevor ich weitere schritte einleite
werde euch auf dem laufenden halten was daraus geworden ist
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- JE
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habe aber derzeit einen ähnlichen Fall, wobei der Alteigentümer von Fahrzeugen durch Insolvenz und Zwangsversteigerung das Grundstück verloren hatte.
Der jetzige Eigentümer des Grundstücks hat ihn zur Räumung mit Fristsetzung aufgefordert, nach erfolglosem Ablauf der Frist hat er anwaltlich Pfandrecht an den dort verbliebenen Fahrzeugen anmelden lassen und dem Eigentümer der Fahrzeuge die Räumung des Grundstücks durch Versteigerung androhen lassen. Diese Frist läuft Ende Mai aus.
Die Kosten für die Auktion und die Entsorgung nicht verkaufbarer Fahrzeuge werden durch den Erlös (hoffentlich) gedeckt, ein eventuell entstehender Mehrerlös muß allerdings an den Insolvenzverwalter des Schuldners ausgeschüttet werden.
Wir haben keine Fahrzeugpapiere und keine Schlüssel. Das stellt allerdings kein Problem dar, da der mit der Verwertung beauftragte Anwalt per eidesstattlicher Versicherung den Verlust der Fahrzeugpapiere erklären kann. Ein Käufer in der Auktion bekommt eine Kaufrechnung, die EV und kann damit die Neuausstellung von Fzg.-papieren betreiben. (Kosten um 300 - 400,-)
Du kannst als Vermieter das sogenannte Vermieterpfandrecht geltend machen, da Du aus dem Mietverhältnis ja noch Forderungen hast. Dann kannst Du eine öffentliche Ausbietung zur Befriedigung Deiner Forderungen durchziehen.
Gruß JEns
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Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
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- Mannemerjung
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On 2008-05-06 08:10, JE wrote:
[...]
Der jetzige Eigentümer des Grundstücks hat ihn zur Räumung mit Fristsetzung aufgefordert, nach erfolglosem Ablauf der Frist hat er anwaltlich Pfandrecht an den dort verbliebenen Fahrzeugen anmelden lassen und dem Eigentümer der Fahrzeuge die Räumung des Grundstücks durch Versteigerung androhen lassen. Diese Frist läuft Ende Mai aus.
[...]
Du kannst als Vermieter das sogenannte Vermieterpfandrecht geltend machen, da Du aus dem Mietverhältnis ja noch Forderungen hast. Dann kannst Du eine öffentliche Ausbietung zur Befriedigung Deiner Forderungen durchziehen.
Gruß JEns
Ich sags mal so: der Aussage von Jens würde der geneigte Jurist wohl eher zustimmen, als der der Männer in Grün.
I.Ü. denke ich, dass sich in Hannover der ein oder andere kompetente Anwalt finden lassen dürfte.
Viel Erfolg.
Gruß,
Alexander
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- Oliver107
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Da fragt der angeblich geprellte Vermieter in diesem Forum an, was er mit einem seiner Ansicht nach "gut erhaltenen SLC" machen soll, insbesondere woher es ohne Eigentumsnachweis passende Schlüssel gibt.
Richtig ist, dass es die bei Mercedes gibt und zwar nur (und ausschließlich) gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere und einem dazu passenden (!!!) Personalausweis. Bislang habe ich das für ziemliche Bürokratie gehalten. Angesichts dieser Sache ist das aber wohl doch nicht so ganz unberechtigt.
Falls "misterH" das "Ding" -wie er den SLC nun nennt, doch verschrotten lassen will, wird er ähnliche Legitimationsprobleme wie beim Schlüssel haben.
Und -mit Verlaub-: Das ist auch gut so!
Oliver
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So schnell würde ich an Deiner Stelle die Flinte nicht ins Korn werfen. Bei uns in Austria besteht die Möglichkeit, offensichtlich aufgegebenes also herrenloses Gut, per Handauflegen in Besitz zu nehmen. Dazu bedarf es einer 2. Person, die den Vorgang bezeugen kann und von der Einverleibung ein Foto macht. Es muss Dir aber klar sein, dass Du damit sämtliche, den Wagen betreffende Altlasten mit einverleibst.
Ich gehe mal davon aus, dass in der BRD ähnliche Vorgänge möglich sind ( Bergerecht von angeschwemmtem Seegut, bzw. Bergeprämie ) und könnte aus diesem Titel abgeleitet werden.
Ich würde mal ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt in die Wege leiten, um Klarheit zu schaffen.
M. f. G. adi
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- adischuster
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Zur Erläuterung, die einschlägigen Paragraphen aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB ).
ABGB Besitzergreifung freistehender Sachen
§ 381. Bei freistehenden Sachen besteht der Titel in der angebornen Freiheit, sie in Besitz zu nehmen. Die Erwerbungsart ist die Zueignung, wodurch man sich einer freistehenden Sache bemächtigt, in der Absicht, sie als die seinige zu behandeln.
§ 382. Freistehende Sachen können von allen Mitgliedern des Staates durch die Zueignung erworben werden, insofern diese Befugnis nicht durch politische Gesetze eingeschränkt ist, oder einigen Mitgliedern das Vorrecht der Zueignung zusteht.
M. f. G. adi
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- Edgar_Markus
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aber die geschichte wird langsam gut
Edgar
Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
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On 2008-05-06 18:11, Edgar_Markus wrote:
also dass das auto herrenlos ist möchte ich bezweifeln, auch wenn der mieter über alle berge sein sollte
aber die geschichte wird langsam gut
Edgar
Hello Edgar !
Laut Schilderung von misterH, ist der Wagen herrenlos bzw. vom derzeitigen Besitzer offensichtlich aufgegeben, ebenso die polizeiliche Stellungnahme zu der Causa.
Aber wie dem auch sei, sollte sich der tatsächliche noch Eigentümer melden, hätte er immer nach österreichischem Gesetz es sehr, sehr schwer den Wagen zurück zu bekommen. Obendrein würde dem noch Eigentümer in diesem Fall um den Wagen zurück zu bekommen, die Erstattung sämtlicher aufgelaufenen Kosten, die zum Erhalt der Sache erforderlich waren, an misterH vom Gericht auferlegt werden.
misterH würde nach österreichischem Recht, kein wie immer geartetes finanzielles Risiko eingehen.
adi[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : adischuster am 06-05-2008 19:26 ]
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ihr könnt hier BGB schwingen, soviel Ihr wollt. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß im Wagen der Fahrzeugbrief liegt. Da wird sich vielleicht der Fahrzeugschein finden, mehr nicht.
Der Fahrzeugbrief ist einziger Eigentumsnachweis erstmal schlagkräftig, es sei denn, dieser wird durch andere Dokumente ersetzt. Sonst könnte ich ja jedes "herrenlos" rumstehende Auto erstmal in Besitz nehmen und das wär kein Diebstahl.
Jungs, ich hab nun wirklich öfter mit sichergestellten Fahrzeugen und deren Verwertung zu tun. Ab und zu meint einer der Privatinsolvenzler, uns Brief + Schlüssel verweigern zu können. Aber so einfach, wie Ihr Euch das vorstellt, isses nun auch nicht.
Laßt einfach die unqualifizierten Vermutungen. Das kann böse enden.
JEns
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- Mannemerjung
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On 2008-05-06 20:08, JE wrote:
Kinder Kinder,
ihr könnt hier BGB schwingen, soviel Ihr wollt. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß im Wagen der Fahrzeugbrief liegt. Da wird sich vielleicht der Fahrzeugschein finden, mehr nicht.
Der Fahrzeugbrief ist einziger Eigentumsnachweis erstmal schlagkräftig, es sei denn, dieser wird durch andere Dokumente ersetzt. Sonst könnte ich ja jedes "herrenlos" rumstehende Auto erstmal in Besitz nehmen und das wär kein Diebstahl.
[...]
Es ist noch brenzliger - selbst der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis, sondern nur ein Eigentumsindiz. Er ermöglicht z.B. den gutgläubigen Erwerb.
Einfache Erklärung: Ich kaufe ein Auto, bezahle, bekomme alle Papiere (also auch den "Brief") und die Schlüssel ausgehändigt, steige ein und fahre davon. Ich stelle mein Fahrzeug in meinem Hof ab, lasse die Papiere darin liegen um schnell die besorgten Kennzeichen im Haus zu holen um dann zur Zulassungsstelle weiter zu fahren - in diesem Moment öffnet der ehemalige Eigentümer mit einem nachgemachten Schlüssel das Auto und braust davon - mit dem Brief in dem noch sein Name steht! Wer ist Eigentümer? - Ich, nicht der betrügerische Verkäufer.
Umgekehrt funktioniert das genauso - hätte ich das Auto samt Brief in einem unbemerkten Augenblick während den Vertragsverhandlungen einfach entwendet, wäre immer noch der potentielle Verkäufer Eigentümer des Wagens, obschon ich im Besitz des Wagens samt der Papiere bin.
Bezüglich aller weiteren Details verweise ich auf mein erstes Posting.
Grüße,
Alexander
P.S. Jens, Glückwunsch zum 1000sten!
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- misterH
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Freudig schaute ich mir die Fahrzeugpapiere an und entdeckte das der Wagen in den Papieren wohl über ein WC und eine Küche verfügt...
Jaa, waren nicht die Papiere vom SLC, sondern wohl von einem Campingbus des Mietnomaden. Pech gehabt.
Den Wagen habe ich kurz inspiziert, die Schaltung ist leicht hakelig aber gut schaltbar. Rost gibt es viel, vor allem über den Hinterrädern und an den vier Ecken. Sitze bequem und gut erhalten.
Kann mir so langsam vorstellen warum dieser wagen so viele Liebhaber hat.
Allerdings bin ich zur Zeit selten in Hannover und habe niemand der sich kompetent um das Fahrzeug kümmern kann. Daher wird es noch eine Weile dauern bis ich mich wieder mit Neuigkeiten darüber melden werde.
Vielen Dank nochmals für die bisherigen Einträge.
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an deiner Stelle würde ich beim Kraftfahrzeugbundesamt versuchen mit der Fahrgestellnummer die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Nicht das der Wagen noch auf den alten Besitzer gemeldet ist.
Sonst über die Polizei anfragen ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist.
mfg
Heiko
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- misterH
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Wagen und nen paar hinterlassene Teile sind vekauft für 5000 € cash ohne Papiere.
Käufer kam, sah und kaufte.
Erfahrungsgemäß bringt mich ausführliche Behördenplagerei regelmässig um den Schlaf daher bin ich soweit mit dem Ausgang zufrieden. Es gibt wichtigeres im Leben als nach dem letzten cent zu Lechtzen.
Immerhin ein paar tausenders für ein Auto welches ich beihnahe auf den Scheiterhaufen gefahren hätte, auch ok
Gruss an all die hilfreichen 107er Liebhaber!
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- Edgar_Markus
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Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
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- GG2801
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On 2008-06-08 19:17, Edgar_Markus wrote:
Fazit ?
Ist doch glasklar:
Er gibt einen an uns aus, da er dank uns jetzt um 5 Mille reicher ist...er wollte den Krempel ja ursprünglich vom Schrotthändler entsorgen lassen.
misterH, wann und wo steigt die Feier ?!?
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