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Eintragung Zulassungsstelle Maxilite BBRS Felgen für R107 in HESSEN

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3 Monate 2 Tage her #356526 von SCHORSCH13
Unglaublich

Liebe Grüße

Schorsch

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3 Monate 2 Tage her #356530 von Chromix

Mit TÜV in Alzenau hab ich bestimmt 30min telefoniert er nimmt niemanden aus Hessen, wegen dem hohen Aufwand mit der Zulassungsstelle.
 
Die 30 min hätte er auch mit der Zulassungsstelle telefonieren können ..... 

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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3 Monate 2 Tage her #356536 von wusel-53

Nimm den TÜV in Alzenau, die kennen sich gut aus.
Übrigens musst du den TÜV nehmen, wegen Importauto, das darf die DEKRA usw nicht
Wo hast du diese Info her? Gilt die nur für Hessen? ich war bei der GTÜ, GA kein Problem, auch Eintragung bei der Zulassungsstelle (Niedersachsen) nicht. Eventuell hat Motorform Erfahrung mit Hessen. Die bieten bei Kauf jedenfalls Unterstützung grundsätztlich an (Hessen wird nicht speziell angeführt).
Und ja, meins ist auch ein US-Modell mit "000" Schlüsselung.

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
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3 Monate 2 Tage her #356538 von Ragetti
Die Monopolstellung vom TÜV ist zum Glück lange vorbei natürlich kann Dekra ,GTÜ usw auch Einzelabnahmen machen, allerdings kann es sein daß manche Prüfer nicht alles dürfen die haben interne Regelungen. Da ich auch ein en Reimport habe konnte mein GTÜler die Felgen nicht abnehmen, dann hat er in Sifi bei seinem Kollegen angerufen und der hat es dann gemacht ohne Problem.

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

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3 Monate 2 Tage her #356539 von SCHORSCH13
Hallo Thorsten,

Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.

Neue Bundesländer die Dekra

Liebe Grüße

Schorsch

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3 Monate 2 Tage her #356540 von jhwconsult
Ich habe mehrere Importfahrzeuge mit 0000 in Hessen nach §21 und §23 beim GTÜ und KÜS prüfen lassen und damit anfangs über die Bündelungsbehörde und jetzt nach deren Auflösung direkt bei der Zulassungsstelle mit Einzelzulassungen zugelassen bekommen. Die Bündelungsbehörde war nicht immer kooperativ. Die Zulassungsstelle schon eher. 
Der Schlüssel zum Erfolg liegt eindeutig beim Sachverständigen! Den richtigen zu finden, der sich auch mit Deiner Zulassungsstelle auskennt, ist die Herausforderung. 
Meine Erfahrung ist, dass Du mit dem Gutachten des geeigneten Prüfers auch die Zulassung bekommst.
Und ja, der Prüfer hat evtl. einen höherne Aufwand, den er extra bezahlt haben möchte. Das sollte man berücksichtigen.

. Hartmut aus Hessen .
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3 Monate 2 Tage her #356544 von SCHORSCH13
Ja Hartmut,

so wird es sein.
Aber wenn Du bei unserer ZS rein kommst und bekommst gleich gesagt, wir mögen keine Amis, dann vergeht es dir schon...

Liebe Grüße

Schorsch

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3 Monate 2 Tage her - 3 Monate 2 Tage her #356545 von wusel-53

Hallo Thorsten,

Alte Bundesländer: Die Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) sowie die Eintragung technischer Änderungen darf nur vom TÜV durchgeführt werden.

Neue Bundesländer die Dekra
Hallo Schorsch, bekannter Maßen gehört Niedersachsen zu den alten Bundesländern, ich habe sowohl bei meinem 107er als auch bei meinem Wohnmobil die technischen Änderungen jeweils bei der GTÜ eintragen lassen. Deine Info kann also nicht stimmen, zumal mein GTÜ Prüfer auch Vollabnahmen bei Oldtimern macht.
Für beide Prüfungen gibt es in der STVZO keine Einschränkung auf bestimmte Prüforganisationen (mehr). 
Folgendes habe ich gefunden:Einzelgenehmigungnach § 21 StVZOSeit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu erstellen. Diese können bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre nicht zugelassen waren, zur erneuten Zulassung benötigt werden. Auch bei der Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21 vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen Voraussetzungen genehmigt. Beispiele hierfür wären die Beleuchtung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten von aus den USA importierten Fahrzeugen.Bei sehr aufwendigen Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereichs von Prüfzeugnissen, durch welche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, ist ebenfalls ein entsprechendes Gutachten nach § 21 notwendig, um die Vorschriftsmäßigkeit der Änderungen zu bestätigen und den legalen Betrieb des Fahrzeugs wieder zu ermöglichen. Das beinhaltet vor allem Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Beispielhaft hierfür kann eine Tieferlegung des Fahrzeugs in Verbindung mit einer von der Serie abweichenden Rad-/Reifenkombination sein.Und zu §23: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als OldtimerZur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

edit: wenn du auf die Internetseiten der einzelnen Prüforganisationen gehst, wirst du dort sehen, dass sie genau diese Prüfungen auch anbieten. Voraussetzung ist natürlich, dass sie vor Ort einen Prüfer (aaS) mit der entsprechenden Berechtigung haben. Und dass ist bundeseinheitlich so geregelt. Die Monopolstellung von TÜV und DEKRA ist Geschichte.

Viele Grüße

Thorsten

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Letzte Änderung: 3 Monate 2 Tage her von wusel-53.

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3 Monate 2 Tage her #356546 von SCHORSCH13
Hallo Thorsten,

was soll ich da mit Dir rumdiskutieren?
Habe ich keine Lust und Zeit dafür.
Ich kann Dir nur sagen, dass es damals, so 2010 oder 11,
bei meinem so war.

Liebe Grüße

Schorsch

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3 Monate 2 Tage her #356547 von schickelchen
Hallo nochmal,

Ich will und wollte nie die Prüfstellen oder Zulassungsstelle schlecht reden.

Also es hängt halt wie Hartmut schrieb davon ab wie beide Stellen kommunizieren.
Mein Anliegen war nur ein positives Fallbeispiel dem Prüfer und der Zulassungsstelle vorlegen zu können.
So langsam bekomm ich doch Bauchschmerzen, daß es vielleicht nicht klappt.
Ich werde bei Motorform ggf nochmal anfragen. Die hatten mir aber bei Kauf eine positive Auskunft gegeben.

Männers ihr seid cool, Danke für die vielen Anregungen.

LG Natascha

LG

Natascha ⭐️

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3 Monate 2 Tage her - 3 Monate 2 Tage her #356548 von wusel-53

Hallo Thorsten,

was soll ich da mit Dir rumdiskutieren?
Habe ich keine Lust und Zeit dafür.
Ich kann Dir nur sagen, dass es damals, so 2010 oder 11,
bei meinem so war.
Hallo Schorsch, tut mir leid, wenn ich dir auf den Schlips getreten bin, aber du warst es, der die Behauptung aufgestellt hat, dass in den alten BL nur der TÜV die Prüfung machen darf und in den neuen BL die DEKRA. Und diese, nun mal falsche, Auffassung kann man ja nicht so stehen lassen. Und 2010/11 ist ja schon ziemlich lange her...
Ich bin hier durchaus auch mal mit falschem Wissen unterwegs, bin dann aber zumindest nicht gleich angefasst, wenn ich korrigiert werde.
 

Viele Grüße

Thorsten

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Letzte Änderung: 3 Monate 2 Tage her von wusel-53.
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3 Monate 2 Tage her #356549 von SCHORSCH13
Dann lüge ich nicht nur, sondern auch das Internet,
Das waren damals die Bestimmungen, die habe ich nicht erfunden. Diese Behauptung habe nicht ich aufgestellt.
Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren aber nicht so.
Also lassen wir es gut sein damit.

Liebe Grüße

Schorsch

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2 Monate 4 Wochen her #356669 von schickelchen
Hallo!
Ich bräuchte für den 560er von jemanden eine Kopie vom Gutachten von der Eintragung mit den Spuplatten vorne und Felgen Maxilite BBRS  8x16.

LG

Natascha ⭐️

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2 Monate 3 Wochen her - 2 Monate 3 Wochen her #356697 von schickelchen
Suche immer noch Mustergutachten !!!!!!!

Zum nachvollziehen was für ein Problem das ist.

HIER ein Auszug von der Gutacher Info zu meinen Felgen.

. Die originalen BBS sind mir von der Bauart her bekannt. Es handelt sich hierbei um eine Felge mit ET31, die jedoch mit einer 10mm Distanzscheibe versehen ist und somit auf ET21 kommt. Gegen die Verwendung dieser Felge spricht technisch nichts dagegen, da sich die Spurweitenänderung innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt (original ET25).
In Ihrem Fall möchten Sie auf eine Zubehörfelge mit ET11 zusätzlich eine 5mm Distanzscheibe bringen. Wir landen also bei ET6 ! Und das liegt außerhalb des gesetzlichen Rahmens, wenn hierfür keine Nachweise der Unbedenklichkeit vorliegen.
Ihre BBS mit ET11 dürfen Sie laut Gutachten fahren. Der Verwendungsbereich umfasst alle Fahrzeuge mit der ABE 7707. Dazu zählt nicht der 560, da dieser eine Exportversion unter Anderem für den US Markt war. Wenn dieser nun nach Modellpflege einen anderen Bremssattel besitzt, sodass das Rad nicht montierbar ist, dann ist das ärgerlich. Ich bin mir sicher, dass die Felgen ohne Distanzringe auf alle Modelle des W107 bis einschließlich 500 passen, womöglich aber nicht auf Ihren 560.

LG

Natascha ⭐️
Letzte Änderung: 2 Monate 3 Wochen her von schickelchen.

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2 Monate 3 Wochen her #356698 von Ragetti
Die Bremsanlage von 500er und 560er ist identisch

 

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2 Monate 3 Wochen her #356699 von Dr-DJet
Hallo Natascha,

ich muss Dir leider sagen, dass der Prüfer recht hat. Du bist mit ET11 schon weit außen. Jetzt noch Distanzplatten auf ET6, um die Bremsen aufnahmen zu können. Da bist Du fast 20mm weiter außen.

Der Hersteller der Felgen soll Dir eine entsprechende ABE / Gutachten vorlegen. Dann trägt das der TÜV auch ein. Das hat in dem Fall nichts mit Hessen zu tun.

Zum Gutachten ABE 7707/2 für BBS RS008 . Diese sind nur für den VorMOPF freigegeben. Notiz 15 schließt den MOPF aus. Bei den RS009 gilt Gleiches für die 8x16 über Notiz 17 . Also egal ob 300, 420 oder 500 MOPF, es ist alles nicht freigegeben. Weil eben die Bremssättel nicht in den Topf passen und die Fahrwerksgeometrie per Spurplatten maßgeblich verändert werden muss.

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2 Monate 3 Wochen her #356700 von schickelchen
Hallo Rolf,

Uns ist das bekannt.
Genau das hab ich dem Gutachter auch geschrieben.

LG

Natascha ⭐️

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2 Monate 3 Wochen her #356701 von Dr-DJet
Hallo,

zu den BBS findet man die Freigaben hier:  www.bbs.com/de/service Zu den Maxilite BBRS habe ich nichts gefunden.

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2 Monate 3 Wochen her #356702 von Dr-DJet

Die Bremsanlage von 500er und 560er ist identisch


 
Leider nur von 500 SL MOPF und 560 SL. Und genau das ist der Knackpunkt.

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2 Monate 3 Wochen her #356703 von schickelchen
Hallo Volker,

das Gutachen kann ich dir gerne schicken, hat auch der Prüfer bekommen und da ist mein Modell mit aufgeführt.
Mir wurde auch die klare Auskunft von Motorform gegeben , dass Kunden mit meinem Modell die Felgen eingetragen bekommen haben.

LG

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