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Werkstattschaden 560SL
- klapptnix
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Die Aussage, dass bei einem Fahrzeug mit hohem Fahrzeugalter, deutlich mehr als 100.000 Kilometern Laufleistung und einer Vorlackierung kein merkantiler Minderwert ableitbar sei, ist nicht grundsätzlich korrekt.
• Der Bundesgerichtshof und neuere Rechtsprechung haben klargestellt, dass es keine festen Obergrenzen von etwa 5 Jahren Fahrzeugalter oder 100.000 Kilometern Laufleistung mehr gibt, ab denen eine merkantile Wertminderung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
• Auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann eine merkantile Wertminderung anerkannt werden, wenn das Fahrzeug trotz Alter und Laufleistung als vergleichsweise gut erhalten gilt und z.B. der Marktwert durch den Unfall beeinträchtigt wird.
• Die Nachlackierung als solche beeinträchtigt oft nicht den merkantilen Minderwert mehr als ein Unfall, wenn das Fahrzeug dadurch als Unfallwagen gilt und der Vertrauensverlust für Käufer weiterhin besteht.
• Entscheidend ist der Markt für das konkrete Fahrzeugmodell, der Zustand, die Reparaturkosten und der Wertverlust am Markt, nicht allein Fahrzeugalter, Laufleistung oder Vorlackierung.
Somit ist die ältere Annahme, dass ab bestimmten Alters- oder Laufleistungsgrenzen kein merkantiler Minderwert mehr möglich sei, heute überholt und wird in der Praxis durch aktuelle Gerichtsurteile widerlegt. Ein merkantiler Minderwert kann demnach auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung und Vorlackierung weiter bestehen.
Folgende Gerichtsentscheidungen widersprechen der Aussage, dass ab 100.000 km kein merkantiler Minderwert mehr gilt:
• Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied in einem Fall mit einem über 10 Jahre alten Wohnmobil und knapp 130.000 km, dass die starre Grenze von 100.000 km und 5 Jahren veraltet sei. Das Gericht erkannte den merkantilen Minderwert an, da der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs noch sehr hoch war und der Unfall einen erheblichen Wertverlust bedeutet (Az. nicht angegeben).
• Das Amtsgericht Lübbecke bejahte einen merkantilen Minderwert bei einem Fahrzeug mit über 6 Jahren Alter und 214.000 km Laufleistung. Das Gericht verwies auf die technische Entwicklung und die zunehmende Langlebigkeit moderner Fahrzeuge, weshalb frühere starre Grenzen nicht mehr gelten (BGH NJW 2005, 277, 279).
• Das Landgericht Hamburg (Az. 50B C 112/07) urteilte 2008, dass auch bei Fahrzeugen über 100.000 km eine Wertminderung beziffert werden kann, besonders wenn der Unfall den Verkaufswert merklich mindert, unabhängig von der Laufleistung.
• Das OLG Frankfurt (Az. 14 U 123/24) stellte 2025 klar, dass eine feste Obergrenze für die Anerkennung des merkantilen Minderwerts aufgrund von Fahrzeugalter oder Laufleistung nicht mehr besteht. Die Bewertung erfolgt stets nach dem Einzelfall, wobei auch hochwertige Fahrzeuge mit hoher Laufleistung weiterhin merkantilen Minderwert aufweisen können.
• Das Amtsgericht Köln entschied 2010 (Az. 263 C 240/10), dass auch bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug mit rund 191.000 km merkantiler Minderwert anerkannt wird, wenn der Unfallfahrzeugmarktwert dadurch mindert.
Diese Urteile zeigen, dass die alte Faustregel von 100.000 km und 5 Jahren Fahrzeugalter als fixe Grenze überholt ist und jedes Fahrzeug individuell bewertet wird. Der merkantile Minderwert richtet sich nach dem Marktwert und der Schadensauswirkung und nicht starr nach Laufleistung oder Alter.
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- Chromix
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Und wie wendest Du Deine Erkenntnisse jetzt in Deinem Fall an?
Hälsningar,
Lutz
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Viele Grüsse Uwe
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- thomas 1971
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wenn ich schon lese das dein Auto irgendwo vollgestaubt in einer Ecke der Werkstatt steht sagt das meiner Meinung nach alles über die Werkstatt aus.... Da krieg ich echt Pickel die Verantwortlichen hätten bei mir schon lange eine Privataudienz bekommen. Wieso musst du das Auto abholen wenn es mal fertig ist? Frisch aufbereitet mit Blumenstrauß, vor die Haustür gebracht, so gehört es sich.....
Weiterhin gute Nerven wünscht dir
Thomas
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Hallo Wolf,
bleibt Dein SL in der Werkstatt, die den Schaden verursacht hat ? Sollen die den Schaden reparieren ?
Der Gutachter wurde ja anscheinend zeitlich vor Dir informiert. Dich hat man erstmal außen vor gelassen.
Oder hat die Werkstatt Dich sofort angerufen und gebeichtet ?
Wenn ein Mitarbeiter nicht in der Lage ist, ein Kundenfahrzeug schadenfrei abholbereit hinzustellen,
mache ich mir Gedanken ob ich da weiter mein Auto hinbringen möchte.
Okay Fehler passieren jeden Tag irgendwie irgendwo,
wünsche Dir trotzdem Erfolg und eine fachmännisch gute Reparatur.
Hallo Wolf,
ändere doch Deinen Nickname Klapptnix einfach um.
Zum Beispiel : Wird schon gutgehen.
Gruß Ralf
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- klapptnix
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So weit - so gut!
Und wie wendest Du Deine Erkenntnisse jetzt in Deinem Fall an?
Hälsningar,
Lutz
Antwort Anwalt:
Die Reparaturdauer müssen Sie nicht hinnehmen. Zutreffend möchten Sie das Fahrzeug abholen und extern fertig reparieren lassen.Den Nutzungsausfall haben wir bereits erörtert. Sobald das Fahrzeug repariert ist, werden wir diesen geltend machen. Dann werden wir sehen wie sich die Gegenseite dazu stellt und entsprechend reagieren.=11.0ptDie Wertminderung bestimmt der Sachverständige, nicht der Jurist. Sollte eine Wertminderung auszuweisen sein, werden wir diese für Sie geltend machen. Ich habe diesbezüglich noch einmal bei Herrn ....... angefragt
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- klapptnix
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Hallo Wolf,
ändere doch Deinen Nickname Klapptnix einfach um.
Zum Beispiel : Wird schon gutgehen.
endlich mal ein vernünftiger Vorschlag
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- Hajoko031
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hättest du meine PN gelesen, hättest du festgestellt dass die die meinige mobil Nummer ist - hatte aber mich nie mit m4 oder sowas gemeldet.
lesen hilft ansonsten Klaptnix

mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später
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- klapptnix
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da ich auf Deine mail geantwortet habe, muss ich sie wohl gelesen haben. Du schriebst "01XX-XXX736 ist meine Telefonnummer". Die "M4-Service" -Nummer weicht also um eine Ziffer ab, 8 statt 7. Möglicherweise hast Du Dich in Deiner mail verschrieben. "M4-Service" erschien beim Anruf auf dem display. Den ungefähren Gesprächsverlauf habe ich ja schon zum Anfang dieses Themas wiedergegeben.
Viele Grüße, Wolf
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- Obelix116
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Gruß
Christian
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- klapptnix
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...ich habe die Telefonnummer von Jochen mal unkenntlich gemacht, manche Leute könnten es nicht wollen wenn man ihre Telefonnummern öffentlich postet zwecks ungebetener Anrufe und ähnlichem !
o.k., sorry !
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jetzt ist aber mal der unhaltbaren Verdächtigungen genug. Wenn Jochen und der omiöse M4 service fast die gleiche Nummer haben, wirst Du angerufen und Dich verwählt haben. Dann kam deren Rückruf. Deswegen dann hier Verdächtigungen auszusprechen, lässt sich nicht nicht rechtfertigen.
Du wirst noch genug Spaß mit den Arbeiten der Werkstatt haben. Erst die Werkstatt selbst machen lassen und dann einen Gutachter holen, kompliziert das Problem.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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- klapptnix
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"jetzt ist aber mal der unhaltbaren Verdächtigungen genug"
Daran solltest Du Dich halten.
Zwei falsche Behauptungen.
Ich habe keine dieser Nummern angerufen (das gibt auch keinen Sinn: Hätte ich die falsche Nummer, die Jochen gemailt hat (das ist leicht belegbar), angerufen, wäre auch der Rückruf von der falschen Nummer erfolgt, diese weicht aber, wie gesagt um eine Ziffer ab)
und der Gutachter hat vor Beginn der Reparatur begutachtet - wie auch sonst?
Was bezweckst Du mit diesen Unterstellungen?
Viele Grüße, Wolf
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- klapptnix
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Jochen mailt mir seine Nr xxxxx7xxxxx
Anruf M4 kommt unter Nr xxxxx8xxxxx
Letztere Nr hat Jochen dann weiter oben in seinem Beitrag als die Seine bezeichnet.
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- klapptnix
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Ich habe nicht die Absicht, die leidige Tel-Affäre zum Hauptthema zu machen, kann aber auch nicht einfach falsche Vorwürfe hinnehmen. Insofern Entschuldigung an alle, denen das Thema auf den Keks geht.
Wolf
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so jetzt genug Diskussionen um Telefonnummern und omiöse Anrufe! Bei weiterer Diskussion dazu schließe ich den Thread, da er in die Irre läuft.
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