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Hessische Zulassung entbürokratisieren !

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09 Feb. 2026 14:38 #352546 von wusel-53
Hallo zusammen,
in Niedersachen fährt man zum TÜV, GTÜ, KÜS oder ähnlichen trägt dort seinen Eintragungswunsch vor, die Damen und Herren prüfen, stellen eine Bescheinigung aus, mit der geht es dann zur Zulassungstelle, lässt es eintragen und bezahlt. fertig. Die Gebühr bei der GTÜ für die Eintragung meiner BBS Design Felgen hat mich im Dezember 25 132€ gekostet. Die Gebühr bei der Zulassungstelle keine 13 €.

Kleiner Schmankerl: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Beamten und Bürokratisierung. Ich arbeite bei einer Behörde. In den Augen der Öffentlichkeit sind wir alle verbeamtet. Tatsächlich waren schon 1999 nur 20% der beschäftigen (damals ca. 110.000, ist eine Bundesbehörde) Beamte. Alle anderen waren im Angestellten oder Arbeiterverhältnis. Ca. 2004 wurde die Beamtenlaufbahn eingestellt, seit dem wurden nur noch Mitarbeiter:innen im Angestelltenverhältnis eingestellt. Der Anteil der Beamten ist auf unter 10% Gesunken (ich bin ein aussterbender Dinosaurier ) , bei nahezu gleichgebliebener Mitarbeiterzahl. Dies hatte keinerlei Auswirkungen auf den Grad der Bürokratisierung. Die ist alleine von der Politik, den gesetzlichen Vorgaben und dem Grad der Digitalisierung abhängig. Bei uns ist mittlerweile fast alles digital möglich (selbst Beratungsgespräch sind per Video möglich). Nur leider sind unsere "Kunden" (Jobcenter) häufig nicht in der Lage, den digitalen Weg zu beschreiten.
Und es mag viel unnötige Bürokratie geben, aber ohne Bürokratie geht es auch nicht, da Anträge/Nachweise häufig die Grundlage für staatliche Ausgaben und damit für verwendete Steuergelder sind. Es möchte ja keiner, dass Steuergelder ohne Prüfung fließen. 

Kleiner Exkurs Jobcenter: In Hessen gibt es die meisten Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (Landkreise). In Niedersachsen und den meisten anderen Bundesländern werden der Großteil der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunen (Landkreisen) gemeinsam Betrieben. Ausgezahlte Leistung ist das Bürgergeld (demnächst "Neue Grundsicherung"). Die Angabe zur Mitarbeiterzahl von ca. 110.000 bezieht sich auf die Bundesagentur für Arbeit. 

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
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09 Feb. 2026 14:51 #352548 von M119_Fan
Man muss hier aber noch zwischen §19 und §21 unterscheiden. §19 Eintragungen fallen nicht unter den Prozess hier

Viele Grüße,
Michael
Disclaimer: Das meiste, was ich schreibe, ist "leider nicht ganz richtig".

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09 Feb. 2026 19:16 #352564 von Dr-DJet
Hallo Michael,

jetzt bin ich ja seit dem 1.1.2026 kein MKK Kreisgeplagter mehr  . Die Antwort bei der Stadt HU sieht immer noch die Bündelungsbehörde in Fulda vor. Ich gehe davon aus, dass die das noch nicht umgetragen haben. Beim MKK finde ich auf ekom21 aber keinen solchen Hinweis und auch kein Vorab Einreichen der Änderungswünsche.

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09 Feb. 2026 19:28 #352566 von M119_Fan
Hi Volker,

Dein Browser hat das Relevante in rot ganz unten abgeschnitten :) Schau mal, ob du in der Hover-Textbox mit dem Mausrad runter scrollen kannst, ansonsten im browserfenster zoom auf 60% oder so.

Viele Grüße,
Michael
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09 Feb. 2026 19:36 #352567 von Dr-DJet
Hallo Michael,

ich würde den Zulassungsstellen ein paar Tage Zeit mit der Anpassung der Systeme geben, bevor ich deswegen Foul schreie. Die Stadt HU hat ja z.B.  immer noch die Bündelungsbehörde drin stehen. Die Verordnung ist erst 3 Werktage alt.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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10 Feb. 2026 07:30 #352572 von wusel-53

Man muss hier aber noch zwischen §19 und §21 unterscheiden. §19 Eintragungen fallen nicht unter den Prozess hier
OK, das sind so die Feinheiten. Ist aber in Niedersachsen egal, da alle Prüfungen so laufen. Auch die nach §21.

Viele Grüße

Thorsten

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10 Feb. 2026 09:22 #352575 von jhwconsult
jhwconsult antwortete auf Hessische Zulassung entbürokratisieren !
Eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung erfolgt immer im Rahmen einer Prüfung. Das war auch schon vor Einführung der BB so. Nur sprach man lediglich von "Eintragen lassen". Geprüft wurde von der regionalen Zulassungsbehörde. Und das ist jetzt wieder so. ob es örtliche Strukturen gibt, bei denen das zeitlich versetzt erfolgt, weiß ich nicht. Wird sich zeigen. In Fulda beispielsweise saß die Bündelungsbehörde in der Zulassunsgstelle. Dort konnte man auch mit einer Eintragungsänderung mit den Papieren direkt hingehen und musste nichts vorab einsenden. Nun sind wieder, wie früher, die örtlichen Zulassungsstellen autorisiert, den Antrag auf Einzelbetriebserlaubnis selbst zu bearbeiten. So mein Kenntnisstand. Schau mer ma wie lange es mit der tatsächlichen Umsetzung dauert.
Und das Update der Internetseiten der Zulassungsbehörden erfolgt zumindest hier in HEF nicht unbedingt zeitnah ...

. Hartmut aus Hessen .

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