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Neues Verdeck: Preisunterschiede im Raum Düsseldorf

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10 Juni 2005 12:01 #27324 von FrankPossmeier
Neues Verdeck: Preisunterschiede im Raum Düsseldorf wurde erstellt von FrankPossmeier
Liebe Sternzeitler:

Habe mich - nachdem Ihr Euch bzgl. des Austausch einzelner Scheiben eher negativ geäußert habt - gerade durch verschiedene Nachbetriebe telefoniert, die ein Neuverdeck von KHM inkl. Montage anbieten. Die Preisunterschiede sind da wirklich gewaltig. In der näheren Umgebung hier von Düsseldorf differieren die Preise von 948,- Euro (inkl. "allem") bis zu 1.414,- Euro. Knapp 470 Euro Unterschied finde ich wirklich schon gewaltig. Zumal ich bei allen die KHM-Verdecke, Sonnenland angefragt habe.

Hat jemand von Euch Erfhhrungen mit einem Sattler in der Umgebung von DD?

Gruß und Danke

Frank

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10 Juni 2005 12:07 #27325 von Juergen
Nur soviel, Sonnenlandstoffe verarbeiten fast alle Verdeckhersteller nicht nur KHM . Wichitger ist die Passform und da unterscheiden sich dann die Anbieter. KAnn zu KHM nichts sagen.

Gruss
Juergen

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10 Juni 2005 12:10 #27326 von GG2801

On 2005-06-10 12:07, Juergen wrote:
KAnn zu KHM nichts sagen.

Gruss
Juergen


Ich aber - meiner hat in 2000 ein KHM-Sonnenland-Verdeck (ca. DM 2300,- inkl. Frontspriegel, Dichtungen und Kleinteilen) direkt bei KHM in Esslingen bekommen, auch nach 5 Jahren keinerlei Klagen, sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf Paßform.

Gruß
Gerald[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 10-06-2005 12:12 ]

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10 Juni 2005 12:19 #27327 von astral
948,- tutto completto ist aber sehr günstig.
Der Mittelwert dürfte eher so bei 1200€ liegen (das kostet´s hier im Norden).

Gruß, Heinz

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11 Juni 2005 19:52 #27328 von FrankWis
Hallo Frank,
ich beschäftige mich auch mit dem Thema. Allerdings habe ich hier im Forum schon häufiger davon gelesen, dass man den Glasbruch über die Haftpflicht Versicherung ersetzt bekommt. Dann müßte man eigentlich den Schaden geltend machen können. Dann würde sich der Preis für Dein neues Verdeck auch um die Schadenhöhe reduzieren.
Hat jemand damit Erfahrung?
Viele Grüße FW

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12 Juni 2005 00:22 #27329 von Eorg
Hallo Frank,

von Glasbruch und Ersatz über die Haftpflicht habe ich hier noch nichts gelesen. Vermutlich meinst du die Teilkaskoversicherung, denn die ist für Glasbruch zuständig.
Blanke Theorie, noch keine eigene Erfahrung:
Die Teilkasko sollte die Kosten übernehmen, die für den fachgerechten Austausch des gebrochenen z. B. Dreichecksfenster anfallen würden, als da wären:
- Ein- u. Ausbau des Verdecks,
- Kosten der gebrochenen Scheibe selbst (gering),
- Kosten für das Einnähen der Scheibe.
Der Selbstbehalt ist von dieser Summe natürlich wieder abzuziehen.

Wer schön, wenn jemand der dieses Prozedere schon hinter sich hat es mal mit Zahlen untermauern würde ...

Vielleicht in etwa so:
Rechnungsbetrag:
400 EUR Montage, 600 EUR Verdeck = 1000 EUR

Erstattungsbetrag
400 EUR Montage
30 EUR Verdeckfenster
100 EUR kalk. für Einnähen Verdeckfenster
- 150 EUR Selbstbehalt
= 320 EUR

(Wild geratene Zahlen!)


Gruß
Georg[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eorg am 12-06-2005 00:23 ]

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12 Juni 2005 10:21 #27330 von
Moin zusammen,

herrjeh jetz kommt wieder die Diskussion auf: wie beteilige ich meine Versicherung an der Verdeckerneuerung...
Habt Ihr schon mal daran gedacht, dass soetwas Versicherungsbetrug sein könnte? Habt Ihr alle 0 Euro Selbstbeteiligung? Vielleicht liest der eine oder ander Versicherungsmitarbeiter in einem öffentlichen Forum mit? Vielleicht arbeitet sogar jemand dort?
Fragen über Fragen...
Aschso Frank ist natürlich schwer zu sagen ob gut=billig; ich denke auch, dass die Passform entscheidet. Ich würde die Arbeit auch erst am Ende der Saison machen lassen, da nach der Montage das Verdeck eine Zeit lang ZU sein MUSS.

viele Grüße

Heiko

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12 Juni 2005 14:38 #27331 von FrankWis
@Heiko,
hallo Heiko. Ich überlege nicht, wie ich die Versicherung über den Leisten ziehen kann, sondern einfach nur ob Glasbruch durch die Teilkasko (natürlich nicht Haftpflicht) abgedeckt ist. Ich denke das hier niemand Geld zum Fenster (hier sogar ein Wortspiel) heraus werfen möchte. Aber ich werde mal meinen Versicherungsmann -mit der wahren Geschichte- konfrontieren. Dann poste ich die Antwort.
VG FrankWis

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13 Juni 2005 00:57 #27332 von Eorg

On 2005-06-12 10:21, Hessekopp wrote:
...
herrjeh jetz kommt wieder die Diskussion auf: wie beteilige ich meine Versicherung an der Verdeckerneuerung...


Ja, und? Ansätze oder Ratschläge in Richtung Täuschung der Versicherung sind hier doch nicht zu erkennen!

Ich stimme dir ausdrücklich zu, dass es im Ergebnis merkwürdig ist, altersbedingte bzw. verschleißbedingte Schäden von einer Teilkaskoversicherung erstattet zu bekommen. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn die Versicherungen diesen Sachverhalt ausdrücklich ausklammern würden.

Solange dies nicht geschieht scheint es aber so zu sein: Auch der durch den häufigen Gebrauch in Kombination mit Materialermüdung bedingte Bruch der Verdeckscheiben scheint bedingungsgemäß abgesichert zu sein.

Bitte, Heiko, wenn du hierzu andere Informationen hast, gib sie bitte weiter.


Habt Ihr schon mal daran gedacht, dass soetwas Versicherungsbetrug sein könnte?


Einer von den beiden "Ihrs" scheine ich zu sein: Nein! Falls ich mit meiner Annahme dass das gebrochene Dreiecksfenster als Glasbruch zählt falsch liege, ist es bestenfalls eine Lachnummer für die Versicherung und die besserwissenden Mitleser hier. Wo sieht du darin das Potential für Betrug?


Habt Ihr alle 0 Euro Selbstbeteiligung?


Für die theoretische Betrachtung eher uninteressant - aber schau noch mal in meine hypothetische Rechnung, da findest auch den Selbstbehalt.


Vielleicht liest der eine oder ander Versicherungsmitarbeiter in einem öffentlichen Forum mit? Vielleicht arbeitet sogar jemand dort?
Fragen über Fragen...


Das wäre schön. Ein Forums-Mitglied welches bereits einen entsprechenden Schaden bei seiner Teilkasko angemeldet hat, würde auch genügen. Dann hätten wir konkrete Aussagen zur Abwicklung.

Ebenfalls ganz bestimmt kein Freund von Versicherungsmißbrauch

Georg[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eorg am 13-06-2005 01:08 ]

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13 Juni 2005 08:44 #27333 von Micha B.
Moin!

Nachfolgende Zeilen sind nicht als Anleitung zum Versicherungsbetrug falsch zu veerstehen!

Zu den Fakten:

In der TK ist glasbruch versichert. Zumindest in meinen Verträgen ist nicht spezifiziert welche Beschaffenheit Glas haben muß um versichert zu sein. Die Verdeckscheiben sind aus Polyglas (steht auch drauf!), ähnlich wie Heckleuchten und Frontscheinwerfer moderner Autos auch.

Geht also eine Verdeckscheibe zu Bruch, so ist das ein klassischer Schaden im Sinne der Teilkasko und die zuständige Assekuranz ist zur Abwicklung gezwungen.

In meinen Verträgen steht als Einschränkung auch nur ein Ausschluß in Bezug auf Vorsatz und Beschädigung durch Dritte (ist hinfällig bei VK). Von Verschleiß steht da nichts!

Nun zum Ablauf beim Verdeckwechsel an meinem SL in 2001:

Ich hole den Wagen im Frühjahr aus dem Winterlager, nehme das Hardtop ab und hole das Softtop aus dem Verdeckkasten. Wie ich feststellen mußte war eine Seitenscheibe kaputt und die zweite fast. Dieses habe ich meiner Versicherung mitgeteilt und um Regulierung gebeten. Zum Schadenhergang kann ich keine Angaben machen. Im vorangegangenen Herbst waren sie noch heile.

Meine Versicherung bat mich um einen KV, den ich in der NL in Hannover habe machen lassen. Dort wollte man für den Verdeckwechsel sage und schreibe 4600,- DM haben. Als Erklärung gab man mir mit auf den Weg, das man aus garantierechtlichen Gründen niemals einzelne Scheiben wechseln würde. Die Wahrscheinlichkeit hinterher noch ein wirklich dichtes Verdeck zu haben sei nicht groß genug. Man gehe daher grundsätzlich kein Risiko ein und wechsele nur das komplette Verdeck! Ich habe den KV also eingereicht. Kurz darauf meldet sich ein von meiner Versicherung beauftragter Sachverständiger um sich das Verdeck anzuschauen. Er inspizierte sehr genau die Nähte und den Zustand des sonstigen Verdecks. In meinem Fall präsentierte es sich in sehr ordentlichem Zustand.

Das meldete der Sachverständige an meine Assekuranz und sie rechnete wie folgt ab:

KV = 4600,-
Abzug alt für neu 50 % = 2300,-
Abzug SB = 150,-

Daraus ergab sich ein Auszahlungsbetrag von 2150,- DM. Das reichte zwar nicht für ein neues Verdeck bei DC, ein neues Verdeck von KHM, aufgezogen beim örtlichen Sattler kostete mich aber nur 2260,- DM. Das gab ich dann in Auftrag und bin seither zufrieden damit.

Wie DC den Mehrpreis rechtfertigt ist mir immer noch schleierhaft, aber es gibt Situationen im Leben, in denen ich auch mit den manchmal überzogenen Preisen von DC gut zurechtkomme!

Einen Versicherungsbetrug würde ich niemals begehen! Da ich für meinen Fuhrpark aber Jahr für Jahr ein kleines Vermögen an die Versicherung übereigne, habe ich im Falle eines real existierenden Schaden auch keine Bauchschmerzen diese in Regress zu nehmen.

Micha

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13 Juni 2005 08:50 #27334 von
Lieber Georg,

telefoniere mit deiner Versicherung, und erzähle ihr, dass Du deinen Verschleiss am Verdeck gerne von ihr bezhlt hättest - die Lacher sind mit Sicherheit auf Deiner Seite.
Da die Juristen sich bedeckt halten kommt hier der Hobbyjurist
>
Man geht zunächst davon aus, daß das Heckfenster des Cabriolets nicht aus Glas sondern aus Kunststoff besteht. Nach § 12 Abs. 2 der AKB erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Zur Verglasung eines Fahrzeug gehören solche Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften des Glases (z.B. Lichtdurchlässigkeit) bestimmt wird (AG Stuttgart vom 10.12.1987 AZ 15 C 9783/87)

Mit der Bestimmung des § 12 Abs. 2 AKB (Glasbruch) hatte sich auch das AG Köln zu befassen. Es hat in seinem Urteil vom 2.11.1998 (142 C 109/9 entschieden, daß § 12 Abs. 2 AKB nur Fahrzeugteile umfaßt, die tatsächlich aus Glas bestehen, sodass Fahrzeugteile aus Kunststoff - und damit auch Kunststoff-Fenster - nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

Zitat aus dem Urteil ...

"..Zum einen deutet bereits der Begriff "Verglasung" darauf hin, daß hier "Glas" im üblichen Wortsinn gemeint ist. Des Weiteren spricht auch der Begriff "Bruchschäden" dafür, daß der besonderen Bruchgefahr gerade dieses Materials Rechnung getragen werden sollte und zwar umso mehr, als § 12 Abs.2 AKB diese Schäden - im Gegensatz zu § 12 Abs. 1 AKB - unabhängig von ihrer Ursache erfasst.".....

Zitat-Ende



Ein Riss in einem (Kunststoff)-Cabriofenster ist nun mal kein Glasbruchschaden. Für den Nachweis, daß es sich doch um einen versicherten Schadenfall (Glasbruch) handelt ist demnach der/die Versicherungsnehmer/in verantwortlich.
>


viel Spaß bei den Erklärungen - was Glas ist und was nicht...

Heiko[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Hessekopp am 13-06-2005 08:53 ]

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13 Juni 2005 11:01 #27335 von Micha B.
telefoniere mit deiner Versicherung, und erzähle ihr, dass Du deinen Verschleiss am Verdeck gerne von ihr bezhlt hättest - die Lacher sind mit Sicherheit auf Deiner Seite.

Ja, da hast Du Recht - so wird das bestimmt nichts!

Davon ab ist die Sache doch recht klar: Du willst Geld von Deiner Versicherung und die wollen... na? Natürlich, am besten nicht zahlen. Es säßen keine Menschen da, wenn es anders wäre.

Ich kann nur berichten wie es bei mir abgelaufen ist. Das heißt nicht zwangsläufig, das es bei jedem anderen auch so läuft. Wenn allerdings der Hersteller auf sein Produkt "Glas" draufschreibt, dann wird es schon schwierig (auch ohne Jurist zu sein) ein Grundsatzurteil zu fällen und genau das steht meines Wissens bislang aus. Mit anderen Worten: Nix genaues weiß man nicht!


Aaaaaber: Wer es nicht versucht hat ist selbst schuld, denn mehr als Nein sagen können sie nicht!

Micha

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13 Juni 2005 11:13 #27336 von Eorg
Micha,

danke für den Bericht!

Heiko,

anscheinend hast du dich mit dem Thema beschäftigt. Ich hoffe du verstehst, warum es unangebracht ist andere, die dies auch tun des Betruges o. ä. zu verdächtigen.

Für meinen Wissenstand habe ich das Haufe Versicherungslexikon, aktueller Stand, bemüht. Darin hält ein RA Musielak aus Bonn für den Nachschlagenden im Bereich Kraftfahrzeugversicherung an Informationen u. a. bereit:


Beim reinen Glasbruch werden die Kosten für Ausbau der gebrochenen und Einbau der neuen Verglasung sowie Ersatz des Dichtungsmaterials vom Versicherer ersetzt. Demgegenüber sind Reinigungskosten vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Zur Verglasung gehören alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas (z. B. Lichtdurchlässigkeit, Spiegelwirkung) bestimmt ist. Hierzu gehört auch Kunststoff, wenn es wie Glas verarbeitet wurde (z. B. Fenster- und Scheinwerfergläser, nicht aber Glühbirnen oder Scheinwerferreflektoren).

Sind Scheinwerfer nur komplett lieferbar, sind auch die Gesamtkosten vom Versicherer zu ersetzen


Das von dir zitierte Amtsgerichts Urteil finde ich daher interessant - entspricht aber wahrscheinlich eben nicht der allgemeinen Auffassung.

Hobbyjuristische Grüße zurück

Georg

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13 Juni 2005 11:20 #27337 von Michael500SL
Kleine (laienjuristische ) Ergänzung.

Man muss den Schaden definieren, und soweit ich weiß ist ein SCHADENSEREINGNIS ein einmalige schädigende Einwirkung auf den versicherten Gegenstand. Bei einer Knickstelle, die dann irgenwann bricht ist der "Schadenseintritt mehrmalig", ergo gibt es keinen Ersatz.
Darüberhinaus muss auch bedacht werden, dass es sich bei der Regulierung und dem Selbstbehalt um EIN Schdensereingis handeln muss. Beispiel:
Steinschlag beschädigt gestern den Scheinwerfer links = Ersatz bei Teilkasko abzüglich Selbstbehalt. Heute wird der rechte Schweinwerfer beschädigt = Ersatz minus Selbstbehalt.
Auch wenn beide Scheinwerfer morgen zudsmmen erneuert werden, es sind nachwievor zwei Schadensereignisse, die getrennt betrachtet und abgerechnet werden.
Kulanz der Versicherung oder "Hindrehen" und Basteln zu einem Schadensfall ist hier nicht berücksichtigt.

Egal, wie auch immer, eines muss klar sein: Die Versicherungen wälzen Schäden IMMER auf die Beitragszahler ab, d.h. der ehrliche zahlt für die Dreher, Bieger und Zusammenleger.


Michael500SL
dessen Verdeck im Kasten schlummert

Michael500SL

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13 Juni 2005 11:29 #27338 von Micha B.
Egal, wie auch immer, eines muss klar sein: Die Versicherungen wälzen Schäden IMMER auf die Beitragszahler ab, d.h. der ehrliche zahlt für die Dreher, Bieger und Zusammenleger.

Genau! Und weil das so ist und ich z.B. für mein Mottorrad einen 100 % Aufschlag in der TK zahlen darf um die Machenschaften Anderer mitzufinanzieren, habe ich überhaupt keine Bauchschmerzen im legalen Rahmen die Möglichkeiten auszuschöpfen!

Mit Betrug hat das aber noch lange nichts zu tun! Eher schon mit dem Versuch auf Augenhöhe mit der zuständigen Versicherung umzugehen.

Ein Thema, bei dem ich wirklich aufpassen muß mich nicht zu ereifern!

Micha

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13 Juni 2005 12:05 #27339 von Eorg


On 2005-06-13 11:20, Michael500SL wrote:
...
Bei einer Knickstelle, die dann irgenwann bricht ist der "Schadenseintritt mehrmalig", ergo gibt es keinen Ersatz.




Hallo Michael,

IMO ist genau der letztmalige zum Bruch führende Knick das Schadenseregnis. Aus den Versicherungsbedingungen ist für mich bislang nicht ersichtlich, inwieweit der Schadenshergang - soweit kein Vorsatz - überhaupt relevant ist.

Auch eine feinsinnige Unterscheidung zwischen Riss und Bruch würde der Versicherung IMO nicht als Argument dienen können, da es (sinnvolle) Praxis ist auch gerissene Frontscheiben zu ersetzen.

In deinem Beispiel für den mehrfachen Selbstbehalt kann ich keine Analogie zum Bruch EINES Verdeckfensters finden. Falls zunächst ein Parkrempler deinen Scheinwerfer hat springen lassen und auf der Fahrt nach Hause ein Steinschlag die Leuchte zerstört, wirst du zurecht auch nur einmal den Selbstbeahlt abgezogen bekommen.


Kulanz der Versicherung oder "Hindrehen" und Basteln zu einem Schadensfall ist hier nicht berücksichtigt.

Egal, wie auch immer, eines muss klar sein: Die Versicherungen wälzen Schäden IMMER auf die Beitragszahler ab, d.h. der ehrliche zahlt für die Dreher, Bieger und Zusammenleger.


Mir geht es hier um das Verständnis, in welchem Umfang die defekte Softtopscheibe über die Teilkasko versichert ist.

Viele Grüße

Georg[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eorg am 13-06-2005 12:06 ]

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13 Juni 2005 12:08 #27340 von
Hallo Georg,

um nicht weiter den Konjunktiv bemühen zu müssen, würde ich einfach beim Versicherer anrufen.

viele Grüße

Heiko

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13 Juni 2005 12:13 #27341 von Eorg

On 2005-06-13 12:08, Hessekopp wrote:

um nicht weiter den Konjunktiv bemühen zu müssen, würde ich einfach beim Versicherer anrufen.


Heiko,

ja, mach das und berichte!

Gruß
Georg

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13 Juni 2005 12:15 #27342 von Juergen
Immer dasselbe Thema und immer dasselbe Geschwafel von den Hobbyjuristen, die Angst im Umgang mit Ihrer Versicherung haben. Nicht nur im 107-Forum auch in anderen Foren die mit Cabrios zu tun haben.

Fakt ist , dass die Versicherung MAXIMAL das bezahlt was sie laut Vertrag zahlen muss , eher weniger aber NIE mehr ! Das soltle jedem klar sein. D.h. wenn ich einen Schaden der Versicherung melde, ist das schon mal kein Betrug, sondern erst einmal eine Schadensmeldung ! Dann entscheidet der Mann oder die Frau der Versicherung , ob sie den Schaden anerkennen oder nicht d.h. zahlen oder nicht. Wo ist der Betrug ihr Hobbyjuristen ?
Der Betrug kommt , wenn überhaupt ins SPiel , wenn falche Angaben zum Schadensfall gemacht werden, das entscheidet dann jeder für sich.
Fakt ist, dass Glasbruchschaden, wie auch immer der definiert ist, auch am Cabrioverdeck VERSICHERT ist.

Es läuft so ab,
1. Schaden melden
2. Versicherung schickt Gutachter oder nicht
2.a. Gutachter bestätigt den Schaden
2.b. der Versicherung reicht eine Bestätigung der Werkstatt, dass
ein Glasbruch vorlag.
3. Versicherung hat für JEDES Cabrio einen festgesetzten Betrag, der erstattet wird und es wird nur der Austausch der Scheiben gezahlt ! Da dafür aber beim 107 das Verdeck runter muss, was der grösste Aufwand ist, werden ca. 850 Euro erstattet. Beim R129 ist es anderes, weil das Verdeck da zweigeteilt ist und nur der hintere Bereich entlang einer Naht erneuert wird. Bei Porsche gibt es sogar einen Reissverschluss dafür (ja ist auch dicht !!)
4. Jetzt kann jeder selber entscheiden , ob er mit der Raparatur auskommt, oder die Differenz für ein komplett neues Verdeck draufzahlt, weil der Stoff vielleicht auch nicht mehr so gut ist und in ein oder zwei Jahren reissen könnte, je nach Sonnenbestrahlung(dann helfen dei neuen Scheiben auch nicht mehr ) .
5. Bei Glasschäden gibt es KEINEN Abzug alt für neu, es ist also egal wie alt das Verdeck bzw. genau gesagt die Verdeckscheiben sind.

Ich habe für mein kompl. Verdeck im Jahr 2001 ca. 2100 DM inkl. Montage bezahlt , und ca. 1.650 DM von der Versicherung erhalten. Meine Versicherung wollte 10 Tage ! nach Schadensmeldung einen Gutachter schicken, da ich aber mitteilte, dass die Sache zwischenzeiltich erledigt wäre und das Verdeck schon vernichtet sei , reichte eine Bestätigung des Sattlers. Fühle mich dabei nicht kriminell . Wer den Glasbruch lieber selber zahlt , kann es ja gerne tun, sollte aber mit dem Betrug-Gelaber aufhören.

Ich hingegen fühle mich oft von der Versicherung betrogen, wenn Neukunden bessere Tarife für das gleiche Fahrzeug erhalten, als Bestandskunden bzw. Bestandskunden der niedrigere Tarif erst gewährt wird, wenn mit Kündigung gedroht wird. Das ist für mich Betrug, wer dieser Hobbyjuristen schreibt denn dazu mal was, aber an die Versichrung !

Gruss
Juergen




[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Juergen am 13-06-2005 12:17 ]

[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Juergen am 13-06-2005 13:07 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Juergen am 13-06-2005 14:01 ]

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13 Juni 2005 12:17 #27343 von
Nöö,

mein Verdeck ist top (incl. Scheiben) und ich käme nie auf die Idee bei einem Verdeckwechsel meine Versicherung zu bemühen

viele Grüße

Heiko

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13 Juni 2005 12:21 #27344 von Eorg
Heiko,

auch ich beabsichtige zur Zeit keinen Verdeckwechsel.

Und, nochmal, die Versicherung möchte auch ich nicht für das Verdeck bemühen, sondern für ggf. gebrochene Scheiben.

Gruß
Georg

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13 Juni 2005 13:32 #27345 von Micha B.
Jungs,

kündigt doch einfach Eure TK! Warum? Na, Ihr braucht Euch nicht durch irgendwelche Schäden in Versuchung bringen lassen diese mit der zuständigen Assekuranz abzurechnen und über Leute, welche Eurer Meinung nach die Prämien ungünstig beeinflussen, müßt Ihr Euch auch nicht ärgern!

Verständnislose Grüße,

Micha

@ Jürgen: Im Glasbruch gibt es keinen "alt für neu" -Abzug. Für das Verdeck aber schon. Zumindest bei mir wurde das so gemacht und ich fand das (in diesem Fall) auch absolut in Ordnung!

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13 Juni 2005 13:38 #27346 von Micha B.
by the way:

Mich hat von Anfang an der beige Innenhimmel und Sprigelbezug izum hellgrauen Interieur genervt. Ich habe damals einen Verdeckstoff mit mittelgrauem Himmel geordert und montieren lassen. Zudem wurden die Spriegel mit dem gleichen Verdeckstoff verkleidet und der vordere Querträger (gegen den man beim Fahren schaut (schauen kann) ist mit hellgrauem Benzleder bezogen worden. Seither gefällt mir das Auto wesentlich besser.

Wenngleich die Originalos jetzt wahrscheinlich aufheulen werden. Allerdings hat es bisher noch niemand von sich aus bemerkt.

Micha

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13 Juni 2005 13:45 #27347 von
Hallo Micha,

warum sollte ich kündigen? Ich bin sehr zufrieden mit den Leistungen (VK 1000€ SB/TK 150 € SB) für 170€ im Jahr (Saison). Nur wäre ich froh, wenn diese Prämien so bleiben würden...



viele Grüße

Heiko

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13 Juni 2005 13:53 #27348 von Ristes
Hallo Heiko,

die Prämie hört sich aber günstig an. Wie heißt Deine Versicherung ?
Gruß
Peter

Gruß Peter
Avis matutina vermem capit!

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13 Juni 2005 14:21 #27349 von Eorg
Danke, Jürgen,

du scheinst im Thema zu sein!
Der Regulierung steht es also auch nicht entgegen, wenn aus der Schadensschilderung eindeutig hervorgeht, dass der Galsbruchschaden durch den jahrzentelangen Verdeckgebrauch entstanden ist? Kannst du hierzu deine Meinung auch noch deutlich schreiben?

Gruß
Georg

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13 Juni 2005 14:54 #27350 von Juergen
@Georg

da sind wir bei dem Punkt der Schadensmeldung.
Mich hat niemand danach gefragt wie der Schaden entstanden ist, gemeldet wurde ein Riss / Bruch, das war es. So wie es eben war.

Wenn ich vielleicht anfange einen 3-seitigen Aufsatz zu schreiben, wie das Verdeck an der Stelle immer geknickt wird, und ich nun über 5 Jahr beobachte, dass es immer kritischer an der Stelle wird, usw usw usw dann mag es sein, dass da ein findiger Sachbearbeiter irgendwie was konstruieren will um den Schaden nicht zu bezahlen. Das hängt sicher auch von der Versicherung selber ab, da gibt es ja grundsätzlich immer Auslegungsspielräume und auch unterschiedliche Handhabung grundsätzlich in allen Versicherungsfällen, nicht nur bei Glasbruch.
Ich kenne bisher allerdings noch niemanden , der seinen Verdeckglasbruchschaden noch nicht von der Versicherung ersetzt bekommen hat, und ich kenne da Mehrere, nicht nur 107-Fahrer.

Der eventuell von der Versicherung beauftragte Gutachter soll ja auch nur den Schaden überhaupt feststellen. Auch der hat noch
nie danach gefragt, wie der Schaden entstanden ist oder sein könnte. Denn der Gutachter ist ja auch nicht blind und weiss, dass das Verdeck an den kritischen Stelle beim 107 und 129 immer geknickt wird.
Mit dem Gutachter oder der Bestätigung durch den Sattler soll natürlich der echte Versicherungsbetrug vermieden werden, in dem unter dem Deckmantel des Glasbruchs ein eingerissenes oder ausgeblichenes Verdeck erneuert wird oder mit dem Messer nachgeholfen wurde.
Dies wäre dann in der Tat eher ein klassicher Betrugsfall , aber da wissen sich die Vesicherungen mit der Entsendung des Gutachters, der ja auch nicht kostenlos ist, gegen zu schützen.

Aber auch die Autosattler kennen sich mit der Handhabung durch die Versicherung bestens aus und machen sogar meistens eine Direktabrechnung, so dass man nur den Differenzbetrag bezahlt.
Wenn das so kritisch wäre, dann würden die sich auf eine Direktabrechnung garnicht erst einlassen.

Gruss
Juergen[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Juergen am 13-06-2005 14:56 ]

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13 Juni 2005 17:35 #27351 von
Hallo Peter,

ist eine ganz normale Oldtimerversicherung (19-29 Jahre altes Fahrzeug), Versicherungswert 12.000 €, Zustand 3, Saison 04-10,
bei der Züricher.

viele Grüße

Heiko

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18 Apr. 2012 17:42 #27352 von Bobby
Hallo,

Mein SL steht gerade beim Sattler für ein neues Verdeck. Habe vorab bei der Versicherung angerufen und mich erkundigt ob der Schaden an den Dreiecksfenstern von meiner Teilkasko getragen wird? Wird er. Ergebniss: lasse ein neues Verdeck aufziehen, Kosten ca. 1400 Euronen. Separate Rechnung ausstellen lassen über den Tausch der Dreiecksfenster. Versicherung erstattet mir 659 Euro. Ohne Probleme.

gruss Bobby

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18 Apr. 2012 17:46 #27353 von jhwconsult
Tausch der Dreiecksfenster alleine ist nicht möglich, sagt Mercedes. Deshalb sollte der Verdecktausch komplett bezahlt wlerden.

. Hartmut aus Hessen .

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