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Zulassung der Felgen/Reifenkombination 8x16 ET22 mit 225/50/R16

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5 Jahre 11 Monate her #261058 von Hajoko031

Hans-Jürgen schrieb: Hallo Volker,
deine Anmerkung - ABE - nicht Eintragungspflichtig ist nur dann richtig wenn die dazugehörende Reifengröße im Fzg.Schein eingetragen ist.
Sollte ich auf Felgen mit ABE, Reifen aufziehen welche NICHT im Fzg.Schein eingetragen sind ist die kompl. Rad / Reifenkombination einzutragen.
Gruß Hans-Jürgen


Hallo Hans-Jürgen deine Aussage humpelt - die Reifengröße steht auch in der ABE auf Seite 6 und 6 .....

mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später

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5 Jahre 11 Monate her #261115 von Dr-DJet
Hallo Hans-Jürgen,

eigentlich steht bei Felgenfreigaben immer auch dabei, welche Reifengrößen erlaubt sind. Aber mir ist beim nochmal Ansehen aufgefallen, dass es keine ABE sondern ein Gutachten ist. Felgen und Reifen müssen damit also eingetragen werden.

Das ist aber nicht der Punkt von Martin. Er sucht den zeitgenössischen Nachweis dieser Felgen. Und der ist mit dem Gutachten von 1987 erbracht.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

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5 Jahre 11 Monate her - 5 Jahre 11 Monate her #261125 von BK
Danke für den Tipp mit dem Gutachten aus 1987, das könnte helfen. Ich habe jetzt so argumentiert und alles andere als ein positiver Bescheid wäre nur noch absurd:

...bezugnehmend auf Ihr Email vom 22.10.2020 teile ich Ihnen ergänzend zu den Ausführungen meines Emails vom 14.10.2020 zur Dimension der Reifen/Felgen auf Mercedes Benz Fahrzeugen der Baureihe R 107 wie folgt mit:

Einer Löschung des Status „historisch“ kann ich wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Taxierung der Oldtimer Kaskoversicherung keinesfalls zustimmen.

Per Email vom 14.10.2020 habe ich Ihnen bereits ein Gutachten des TÜV Süd (Blatt 1) beigebracht, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass die Einstufung als „historisches Fahrzeug“ durch die gegenständliche Rad/Reifenkombination nicht berührt wird. Ich bitte erneut um Kenntnisnahme des beigefügtes TÜV-Gutachten Blatt 1 vom 31.10.2018.

Man sollte meinen, dass ein TÜV Gutachten ausreicht um den gewünschten Nachweis zu erbringen. Gerne kann ich zur Faktenlage aber zusätzlich wie folgt ausführen:

Mercedes Benz hat in seinen Herstellerangeben in den 1980er Jahren nach Auskunft von Mercedes Benz Classic für den Fahrzeugtyp R 107 keine Reifentabelle veröffentlicht. Ein Nachweis des Herstellers zum Verbau einer Rad/Reifenkombination abweichend zur Standardausführung 7Jx15 H2 ET25 mit 205/65 R15 kann deshalb nicht erbracht werden.

Gemäß Oldtimer Erlass des BMVIT vom 02.05.2006 (GZ BMVIT-190 500/0002-II/ST4/2006 DVR: 0000175) Absatz 2.1.3 zur Originalität, gilt zeitgenössischer Ersatz sofern er nicht die Hauptbaugruppen betrifft und nicht den Grundcharakter bzw. Originaleindruck des Fahrzeuges beeinträchtigt als zulässig. Bei der gegenständlichen Rad/Reifenkombination kann aufgrund der optischen Nähe zu den vom Hersteller mit diesen Fahrzeugen ausgelieferten „Gulli-Deckel“ Design Felgen und der geringfügigen Maßunterschiede (2cm Reifenbreite) davon ausgegangen werden dass der Originaleindruck nachhaltig gewahrt wird.
Ferner ist dem Erlass zu entnehmen, dass für die Originalität solcher Änderungen Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen sind.

Da die gegenständliche Felge nachweislich bereits in den 1980er Jahren baugleich im Handel erhältlich war, musste Fa. Lorinser bereits damals ein entsprechendes TÜV-Gutachten erstellen lassen um die straßenbehördliche Genehmigung bei den Zulassungsbehörden erwirken zu können. In diesem TÜV-Gutachten vom 09.12.1987 ist auf Seite 4 explizit für den gegenständlichen Fahrzeugtyp Mercedes Benz, Baureihe R 107 unter Kombination 3 der Radtyp LO 8016522 mit der Dimension 8Jx16H2 ET22 und der Bereifungskombination
vorn 225/50 VR 16
hinten 225/50 VR 16
als zulässig ausgewiesen und damit eindeutig dokumentiert, dass innerhalb von 10 Jahren ab Baujahr meines Fahrzeuges (1988) diese Rad/Reifenkombination am Fahrzeugtyp R 107 verbaut wurde.
siehe dazu beigefügte Kopie des TÜV-Gutachtens vom 09.12.1987

Ein weiterer eindeutiger Nachweis ist gegeben, da Fa. Lorinser den Verbau der gegenständlichen Leichtmetallfelge in den 1980er Jahren explizit für den Fahrzeugtyp Mercedes Benz R 107 beworben hat – siehe dazu beigefügte Kopie der Titelseite des Lorinser Verkaufsprospektes, Ausgabe 1984

Die Fa. Sportservice Lorinser GmbH war und ist auf das Tuning von Fahrzeugen der Marke Mercedes Benz spezialisiert. Siehe dazu www.lorinser-classic.de . Fa. Lorinser war in den 1980er Jahren als Tuning-Spezialist für diese Fahrzeuge die erste Adresse - vergleichbar mit AMG heute. Dieser Status von Fa. Lorinser im allgemeinen, und der Status des gegenständlichen Felgentyps in den im TÜV Gutachten von 1987 ausgewiesenen Bereifungsvariationen im Speziellen, ist in Fachkreisen völlig unbestritten – siehe dazu die Fachexpertise auf der website der vom Hersteller Mercedes Benz offiziell anerkannten Community „Mercedes-Fans“:
www.mercedes-fans.de/magazin/classic/ret...-70er-und-80er.16381

Es ist davon auszugehen, dass mein Begehren auf behördliche Zulassung der gegenständlichen Rad/Reifenkombination vollumfänglich dem Willen des Gesetzgebers für die Zulassung historischer Fahrzeuge gemäß BMVIT Oldtimer Erlass entspricht.

Aufgrund der beigebrachten Gutachten und zeitgenössischen Dokumente, bzw. der dargestellten und nachweislich belegbaren Sachlage bitte ich die Eintragung der Rad/Reifenkombination
8Jx16 H2 ET22 mit Bereifung 225/50 R16
antragsgemäß zu genehmigen und den Status des Fahrzeuges als historisch beizubehalten.
Letzte Änderung: 5 Jahre 11 Monate her von BK.

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5 Jahre 11 Monate her #261152 von Chromix
Hallo Martin,

sind die Felgen wirklich so schön, daß sich der ganze Aufwand lohnt?? 8)
Wie Du ja selber schreibst, sind sie den Gullydeckeln sehr ähnlich.

Hälsningar, Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha

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5 Jahre 11 Monate her - 5 Jahre 11 Monate her #261194 von BK
Hallo Lutz,

ich bin in den 80ern aufgewachsen und Lorinser war der Inbegriff für hochwertige und moderne Felgen am SL. Ich wollte diese Felge schon bevor ich meinen 560er gekauft hatte. Der optische Unterschied ist zwar nicht erheblich für die originale Gesamterscheinung des Fahrzeuges, aber der SL sieht um Klassen besser aus mit den etwas breiteren Felgen und dem edlen Lorinser-Design.

Abgesehen von der Geschmacksfrage lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren. Mein Begehren ist rechtmäßig und im Einklang mit dem Oldtimer Erlass des BMVIT, die Belege und Nachweise sind eindeutig - mein Antrag ist daher positiv zu bescheiden und ggf. werde ich dies auf dem Instanzenweg durchsetzen.

Liebe Grüße, Martin
Letzte Änderung: 5 Jahre 11 Monate her von BK.
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5 Jahre 11 Monate her #261203 von Chromix

BK schrieb: ..... Abgesehen von der Geschmacksfrage lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren .....

Genau deshalb meine Nachfrage - manchmal entwickeln solche Geschichten eine Eigendynamik, bei der der Aufwand den Nutzen weit übersteigt.
Aber wenn Dein Herz dran hängt, musst Du natürlich weitermachen .....
Sehr schönes Schild übrigens unter dem Halteverbotsschild; ist das was Offizielles in Österreich?

Hälsningar, Lutz

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5 Jahre 11 Monate her #261231 von poldi
Hey!

"ich bin in den 80ern aufgewachsen ... lasse ich mich nicht von einem Beamten schikanieren."

das zeugt von einem unterentwickelten Unrechtsbewußtsein, aber sorge Dich nicht, in den 80ern und 90ern wurden viele solcher Erziehungsfehler gemacht.

"werde ich dies auf dem Instanzenweg durchsetzen"

dann braucht es glücklicherweise keinen Unterstützungsfonds für verarmte Anwälte …

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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5 Jahre 11 Monate her - 5 Jahre 11 Monate her #261309 von BK
Nachdem kein Unrecht vorliegt disqualifiziert sich dieser Kommentar ohnehin von selbst. Leider erlebt man hier immer wieder persönliche Kommentare ohne jeden Sachbezug die völlig entbehrlich sind - vielleicht unternimmt man von Seiten der Administratoren mal etwas gegen User die den Zweck dieser Plattform offensichtlich nicht verstehen.

Die gute Nachricht: nach telefonischer Auskunft von heute wird die Typisierung auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes behördlich genehmigt. Der Aufwand hat sich also gelohnt und ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktiven Rückmeldungen bedanken - der Hinweis auf das TÜV-Gutachten von 1987 war der Schlüssel zum Erfolg.

Liebe Grüße, Martin
Letzte Änderung: 5 Jahre 11 Monate her von BK.
Folgende Benutzer bedankten sich: 107_SL, mopf9

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5 Jahre 11 Monate her #261310 von 107_SL
Glückwunsch Martin!

Gruß
Marinko

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5 Jahre 11 Monate her #261312 von wusel-53
Ja, Glückwunsch, interessante Geschichte.

Manchmal muss man Beamten richtig Feuer unter dem Ar... machen (ich bin übrigens auch einer :laugh:) In meiner Behörde arbeiten bundesweit ca. 120.000 Mitarbeiter, davon allerdings "nur" 10.000 Beamte, also nur 8.3% Anteil, Tendenz weiter abnehmend, da die Beamtenlaufbahn nicht mehr angeboten wird.
Was ich damit sagen will - war es wirklich ein Beamter?
Achtung Spaß, war nicht ernst gemeint. Es gibt in allen Behörden Paragraphenreiter und ich bin stoltz darauf, nicht dazu zu gehören. Für mich ist die weitgehende Auslegung eines Gesetzes die Herausforderung :yes: . Immer im Sinne des Antragstellers.

Musste jetzt mal gesagt werden...

Viele Grüße

Thorsten

Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike :-)
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5 Jahre 11 Monate her #261323 von Hans-Jürgen
Hallo Martin,
schön das dein Kampf mit der Behörde / Beamten zum Sieg geführt hat. So soll es sein ;)
Gruß aus dem Kraichgau / Baden
Hans-Jürgen

Gruß aus dem Kraichgau / Baden

Hans-Jürgen

350 SLC ohne V ( Z ) erfallsdatum / 107er werden nicht Älter sie wechseln höchstens den Besitzer ;)

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