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où sont les experts français ??

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21 Jahre 10 Monate her #18998 von frenek
Gerd,
nur als Auslandsdeutscher darfst Du in Dtl. ein im Ausland zugelassanes Fz. im öffentl. Straßenverkehr bewegen. (d.h. KEIN Wohnsitz!). Sobald Du mind. einen hast, fällt Dein Ansinnen ins Wasser - wobei ein Wohnsitz in Dtl. für die dt. Behörden IMMER der Erstwohnsitz ist. Die Anzahl Deiner Auslandswohnsitze ist hier völlig wurscht - das kommt erst bei der Berechnung der EKSt. zum Tragen.

Gruß

Frenek

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21 Jahre 10 Monate her #18999 von Eike
Hallo Gerd,

kann ich Frenek nur zustimmen. Kurzes Erlebnis dazu:

bevor meine Eltern 1985 nach Deutschland gezogen sind, haben sie in Stuttgart einen Wagen abgeholt - mit Zollnummer, da sie keinen Wohnsitz in Dtld hatten. Meine Mutter blieb in Dtld, um den Umzug vorzubereiten. Zum Autofahren benutzte sie den alten deutschen Führerschein. Dann kam eine Zollkontrolle mitten auf einer kleinen Landstrasse im Lippischen. Ergebnis: Auf Grund des Führerscheins (!) nahm der Zoll an, dass sie ihren Lebensschwerpunkt in Deutschland habe. Der Mercedes war innerhalb von 10 Minuten beschlagnahmt, verladen und ins Zolllager verfrachtet worden. Auslösesumme: 100% des Anschaffungswertes. Da Italien keine Meldebescheinigungen in deutschen Sinne kennt, waren die Beamten auch nicht davon zu überzeugen, dass die Carta didentita unserem Personalausweis entspricht und ein Meldenachweis ist (heute dank Europa etwas weiterentwickelt). Zum Diplomatenpass, den meine Mutter auf Grund des Berufes meines Vater hatte, meinte der Beamte nur, dass der ja wohl nicht echt sein könne..... Erst massiver Einspruch des Auswärtigen Amtes hat etwas bewirkt. Zwei Wochen später bin ich mit meiner Schweizer Nummer einer Zollkontrolle in Detmold aufgefallen. Als die Beamten meinen Namen gelesen haben, haben sie was gemurmelt von: schon wieder eine von denen..... und mich laufen lassen.

Also Gerd, sei vorsichtig mit solchen Meldeexperimenten. Wenn Du ins Ausland ziehst, dann richtig. Dann bist Du auch in Dtld Steuerausländer etc. Musst aber auch alle Konsequenzen der Ummeldung über Dich ergehen lassen.....

Grüsse

Eike - noch immer mit Erstwohnsitz in Frankfurt....... [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Eike am 24-11-2004 06:30 ]

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21 Jahre 10 Monate her #19000 von
Also Jungs,

ich denke, mehr als 183 Tage am ausl. Hauptwohnsitz sollten reichen. Alles andere - auch die ebenso haarsträubenden wie glaubhaften Erfahrungsberichte - verletzt materielles Gemeinschaftsrecht (ja genau, das Recht der Europäischen Gemeinschaft, gegen die hier und vor allem im Nachbarforum viele so gerne anstänkern). Ohne meine bescheidenen Dienste hier konkret anpreisen zu wollen, würde ich mir ohne weiteres zutrauen, eine solche causa gegen alle Behördenfatzkes und Betonkopfrichter per Brüssel & Luxemburg durchzupauken.

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