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TÜV für VA-Auspuff/Umbau ??
In meinen Berichten/Texte steht alles Schreckliche und Versuchte schon drin.
Von : ...in der Bestellung mehrmals hingewiesen/geordert (sogar bei einem persönlichen Treffen + Auto) speziell für mein Auto (also 107èr Cabrio 560SL blabla) passenden Krümmer usw ;
bis zu : ...evtl. doch falsch gelieferten W126 (SEC/SL oder was auch immer) Krümmers usw. !
Das ist ein Riesendrama und wird noch weitergehen (hab jetzt schon ne` fette Rechnung für die Krümmerumschweißaktion).
Glaub ich geh demnächst in die Innenstadt und häng mir ein Bettelschild um den Hals : >> Spenden Sammlung...für meinen Auto-Auspuff <<, höhö..!
Wahrscheinlich werd ich erst verprügelt und anschließend weggesperrt (Sicherungsverwahrung).
Eigentlich darf man sowas gar nicht öffentlich. An meinem Dilemma, können sich andere schonmal köstlich amüsieren.
So long Patrick
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RickyBobby schrieb:
sorry, Märchenstunde...Angstmacherei...oweia
Tüv GTÜ etc. scheren sich null komma null um auspuffanlagen bei Oldtimer
einfach mal mit denen sprechen, die freuen sich über gut gemachte Auspuffanlagen!
und wenn einer mal zickt.. fährste halt zum nächsten.. und eintragen musst du schon gleich zweimal nicht da die anlagen immer als Austausch laufen !
btw. euro1 schafft jeder minikat.
Entschuldigung, aber für Märchenstunden habe ich keine Zeit.
Die meisten Prüfingenieure und Sachverständigen haben doch überhaupt keine Ahnung davon was sie überhaupt bei Änderungen beachten und prüfen müssen.
Auch wenn sie sich nicht drum scheren, dann ändert es immer noch nichts daran, dass bei einer Einzelanfertigung wohl kein Nachweis für die Einhaltung des Geräuschverhaltens vorliegt und das geht dann wohl nur mit einer Einzelabnahme und Eintragung.
Durch die Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und muss deswegen neu erteilt werden - Einzelabnahme nach §19(2) StVZO - ganz einfacher und ganz eindeutiger Sachverhalt und das darf in den alten Ländern nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger eines TÜVs und in den neuen einer von der DEKRA.
Nur eine typgenehmigte Austauschanlage bei der auch der Verwendungsbereich eingehalten ist, muss nicht eingetragen werden.
Und dass in dem Oldtimer-Merkblatt drin steht, dass VA-Anlagen zulässig sind, bedeutet nur, dass auch mit einer nicht originalen Anlage ein H-Kennzeichen erteilt werden darf und mehr nicht.
Gruß aus Düsseldorf
Stefano
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Was ja auch reicht .. mein SLC würde erst mit §21 und dann nach H Geprüft von einem Ingenieur TÜV Süd.JohnMastrovolta schrieb:
RickyBobby schrieb:
sorry, Märchenstunde...Angstmacherei...oweia
Tüv GTÜ etc. scheren sich null komma null um auspuffanlagen bei Oldtimer
einfach mal mit denen sprechen, die freuen sich über gut gemachte Auspuffanlagen!
und wenn einer mal zickt.. fährste halt zum nächsten.. und eintragen musst du schon gleich zweimal nicht da die anlagen immer als Austausch laufen !
btw. euro1 schafft jeder minikat.
Entschuldigung, aber für Märchenstunden habe ich keine Zeit.
Die meisten Prüfingenieure und Sachverständigen haben doch überhaupt keine Ahnung davon was sie überhaupt bei Änderungen beachten und prüfen müssen.
Auch wenn sie sich nicht drum scheren, dann ändert es immer noch nichts daran, dass bei einer Einzelanfertigung wohl kein Nachweis für die Einhaltung des Geräuschverhaltens vorliegt und das geht dann wohl nur mit einer Einzelabnahme und Eintragung.
Durch die Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und muss deswegen neu erteilt werden - Einzelabnahme nach §19(2) StVZO - ganz einfacher und ganz eindeutiger Sachverhalt und das darf in den alten Ländern nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger eines TÜVs und in den neuen einer von der DEKRA.
Nur eine typgenehmigte Austauschanlage bei der auch der Verwendungsbereich eingehalten ist, muss nicht eingetragen werden.
Und dass in dem Oldtimer-Merkblatt drin steht, dass VA-Anlagen zulässig sind, bedeutet nur, dass auch mit einer nicht originalen Anlage ein H-Kennzeichen erteilt werden darf und mehr nicht.
Und den hat die Edelstahl AGA ausser das se neu ist nicht die Bohne intressiert.
Gruß Klaus
450 SLC mit 5,0 aus 87 Magnetitblau Bj 79
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- RickyBobby
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du ziehst dir auch die Hosen mit der beisszange an?
sorry aber ist wirklich märchenstunde...
da muss nichts typgeprüft werden...!!
originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage und fertig !
und das kommt nicht von einem Merkblatt...
560 SL, BJ. 87,
560 SEC RÜF 822 , BJ.87,
190E 2.3, BJ.92
Porsche 944 Turbo S
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Hier ist Peter aus Österreich, was soll dein schöner 560er denn kosten? Bin auf der Suche nach einem schöne aber trotzdem bezahlbaren Exemplar, eine fast unlösbare Kombination..
LG Peter
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- JohnMastrovolta
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RickyBobby schrieb: wie gesagt.. john ... oweia...
du ziehst dir auch die Hosen mit der beisszange an?
sorry aber ist wirklich märchenstunde...
da muss nichts typgeprüft werden...!!
originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage und fertig !
und das kommt nicht von einem Merkblatt...![]()
, sei dir gewiss...
Ich ziehe mir die Hosen nicht mit der Beißzange an, sondern mit einem Mobilkran.
Wenn ihr hier nicht glauben wollt wie es korrekt gemacht werden musst, dann kann ich es nicht ändern.
Vermutlich habe ich einfach bei Ausbildung zum amtlich anerkannten Sachverständigen beim TÜV SÜD wohl einfach nicht aufgepasst und auch den ganzen Herstellern in den letzten 10 Jahren nur dummes Zeug erzählt...
Schande über mein Haupt!
Gruß aus Düsseldorf
Stefano
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Und "oweia" und "Märchenstunde" mögen zwar einen gewissen Unterhaltungswert haben, aber tragen auch nicht zu einem Erkenntnisgewinn bei.
Und wenn ein TÜV Mitarbeiter eine Auspuffanlage durchwinkt ohne eine Einzelabnahme zu verlangen, bedeutet das auch noch nicht, daß sie nicht vielleicht doch erforderlich gewesen wäre.
Also schlage ich vor, daß sich ein wenig weihnachtlicher Friede über dieses Thema legen darf bis einer von Euch belegen kann, daß seine These richtig ist, denn wenn ich auch nicht weiß, was stimmt - bei einem bin ich mir sicher: Irgendwo steht garantiert, wie es sein soll!
Hälsningar, Lutz
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Buddha
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Mein Slc wurde aber Von einem Ingenieur des Tüv Stuttgart geprüft zwecks &21 Vollabnahme da aus dem Ausland. Ich hab explizit nach der aga gefragt und zur info bekommen das wenn sie dem original entspricht alles OK ist.
So jetzt die Frage ein. Prüfingenier der im Raum Stuttgart nur solche Fzg abnimmt hat keine Ahnung?
Gruß Klaus
450 SLC mit 5,0 aus 87 Magnetitblau Bj 79
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ich kann mich nur noch mal wiederholen.
Wenn alle Vorgaben die im Kfz-Schein, mit der neuen Anlage weiterhin eingehalten werden (+Toleranz) dann KANN der Prüfer so vorgehen, wie von Klaus angegeben.
Entweder es gibt eine ABE für dieses "Ersatzteil" oder es wird eben gemessen, dass ist der einzig korrekte Weg!
Das es natürlich Prüfer gibt, die das "durchwinken", ändert nichts an der Tatsache wie es korrekt ablaufen müsste!
Ob Baugleich oder nicht, die Vorgaben müssen eingehalten werden.
Ich habe hier Erfahrung vom Moped.
Man kann ein Teil eintragen und dennoch bei einer Polizeikontrolle auf die Nase fallen.
Ganz simples Bsp.
Man hat ein Teil (z.B. Endtopf) am Fahrzeug EINGETRAGEN bekommen, welcher eben keine ABE hat und dann wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der db-Wert außerhalb der zulässigen Toleranz liegt.
Die Eintragung dieses Teils kann man sich dann in die Haare schmieren, sie hat keinerlei Wirkung mehr!
Dazu gibt es auch noch weitere Bsp. ............
Genau so wäre es beim Endtopf für den 107er.
P.S.
Ob Meister, Techniker oder Ingenieur, dass spielt überhaupt keine Rolle.
Gruß
Marinko
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- JohnMastrovolta
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Wenn an einem Fahrzeug etwas verändert wird, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs laut §19 StVZO dann, wenn:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (wenn z.B. ein PKW in einen LKW umgebaut wird)
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Genau deswegen steht im Anforderungskatalog zur Begutachtung von Oldtimern übrigens auch dieser Satz: Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.
Wie wird bei einer Änderung der Abgasanlage aber nun nachgewiesen, dass sich das Geräuschverhalten nicht verschlechtert?
Dafür gibt es bei der Abgasanlage mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach §19 (3) StVZO nicht, wenn für die Abgasanlage entweder eine Typgenehmigung oder ein Teilegutachten (mit Anbauabnahme) vorliegt.
Einbau eines Austausch-Schalldämpfers mit ABE oder mit EG-oder UNECE-Typgenehmigung
Austausch-Schalldämpferanlagen wurden normalerweise nach der Richtlinie 70/157/EWG typgenehmigt. Für ältere Austausch-Anlagen haben die Hersteller meist eine allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile gemäße § 22 StVZO (ABE) beantragt.
Bei diesen Anlagen ist durch die Genehmigung des Bauteils sichergestellt, dass der Geräuschpegel des Fahrzeugs auch nach Einbau der Austauschanlage nicht erhöht wird. Dies gilt natürlich nur, wenn der Einbau korrekt durchgeführt wird und nur an dafür vorgesehene Fahrzeuge erfolgt.
Einbau eines Schalldämpfers mit Teilegutachten nach Anlage XIX StVZO
Für viele Tuning-Schalldämpfer gibt es nur ein Teilegutachten. Nach dem Einbau eines solchen Schalldämpfers muss, wie immer bei Teilegutachten, eine Abnahme des Anbaus erfolgen. Dabei wird geprüft, ob der Verwendungsbereich der Anlage und etwaige Auflagen beim Einbau eingehalten wurden.
Einbau eines Eigenbau-Schalldämpfers oder Veränderung der Anlage oder
Einbau eines nicht für das Fahrzeug vorgesehenen Schalldämpfers
Wird eine Eigenbau-Schalldämpferanlage in ein Fahrzeug eingebaut, wird eine Anlage verändert oder wird eine für einen anderen Fahrzeugtyp vorgesehene Anlage eingebaut, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, weil kein Nachweis für die Vorschriftsmäßigkeit mehr vorhanden ist.
In diese Fall muss an dem Fahrzeug eine Einzelabnahme nach §19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO erfolgen (die Betriebserlaubnis ist durch die Änderung zunächst erloschen und muss neu erteilt werden).
Dafür muss eine Messung des Fahr- und Standgeräusches durchgeführt werden um zu überprüfen, ob die Bauvorschriften auch nach der Änderung noch eingehalten werden.
Die Einzelabnahme kann nur bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (die TÜVs in den westlichen Bundesländern, Dekra in den östlichen Bundesländern) durchgeführt werden. Eine Überwachungsorganisation wie die KÜS oder GTÜ ist dazu nicht befugt.
Geräuschmessung
Die Vorschriften und Grenzwerte ergeben sich aus § 49 StVZO und aus der Richtlinie 70/175/EWG bzw. aus der UNECE Regelung Nr. 51:
Die Messung des Geräuschverhaltens besteht aus zwei Teilen:
- Geräuschmessung des fahrenden Fahrzeugs
- Geräuschmessung des stehenden Fahrzeugs, im Nahfeld des Auspuffs
Grenzwerte der Schallpegel gibt es nur für das Fahrgeräusch. Das Nahfeldgeräusch wird nur ermittelt, damit später eine leichtere Überprüfung des bereits zugelassenen Fahrzeugs, z. B. durch die Polizei oder bei der Hauptuntersuchung, möglich ist.
Bei der Überprüfung von bereits zugelassenen Fahrzeugen darf das Nahfeldgeräusch maximal 5 db(A) über den im Fahrzeugschein eingetragenen Wert liegen.
Messung des Fahrgeräusches
Bei der Messung des Fahrgeräusches wird das unbeladene Fahrzeug auf einer 20 m langen Prüfstrecke aus einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h mit Vollgas beschleunigt.
Die Schallpegelmesser stehen dabei links und rechts im Abstand von 7,5 m zur Streckenmitte und auf einer Höhe von 1,2 m über dem Boden.
Das Ganze wird im 2. und 3. Gang geprüft und das Ergebnis dann gemittelt. Bei Fahrzeugen mit bis zu vier Gängen wird nur im 2. Gang geprüft.
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetrieben wird die Prüfung jeweils mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30, 40 und 50 km/h durchgeführt. Die Beschleunigung erfolgt in der Fahrpedalstellung für Vollgas, jedoch ohne „Kick-down“. Der höchste dabei auftretende Schallpegel wird als Messergebnis herangezogen.
Aufgrund der Messtoleranz wird von den Messwerten 1 dB(A) abgezogen.
Nahfeldgeräusch
Das Nahfeldgeräusch wird im Abstand von 0,5 m vom Auspuffrohr im Winkel von 45° zur Seite gemessen.
Dabei muss die Motordrehzahl 75% der Nenndrehzahl des Motors betragen. Diese Prüfdrehzahl wird dann auch im Fahrzeugschein eingetragen.
Sonstiges
Das aktuelle Messverfahren muss erst seit 1981 in Deutschland für Pkw angewandt werden. Die unterschiedlichen Messverfahren weichen teilweise sehr stark voneinander ab und sind hinsichtlich der Messwerte nicht miteinander vergleichbar. Daher findet man bei älteren Fahrzeugen bis etwa 1996 im Fahrzeugschein bei der Angabe der Geräuschwerte manchmal noch zusätzliche Buchstaben in Klammern. Diese sollen einen Hinweis auf das Messverfahren der Geräuschmessung geben. Das hier noch in einer Tabelle darzustellen ist mir aber jetzt zu aufwändig.
zu Sachverständigen oder Prüfingenieuren
Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Typen von Stellen, die sich mit der Überwachung von Kraftfahrzeugen beschäftigen dürfen.
Das sind die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr und die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation.
Technischen Prüfstelle
Die Arbeit der Technischen Prüfstelle wird in den westlichen Bundesländern von den örtlich zuständigen TÜVs (in NRW gibt es drei TPs: TÜV Rheinland, TÜV Nord und noch einer) und in den östlichen Bundesländern von der Dekra erledigt.
Dort sind dann die amtlich anerkannten Prüfer und Sachverständigen tätig. Und auch wenn es keiner glauben mag, das Kraftfahrsachverständigengesetz verlangt für Prüfer und Sachverständige einen Ingenieurs-Abschluss. Nur ein Prüfer mit Teilbefugnis darf auch Kfz-Meister sein.
Die Technische Prüfstelle hat noch eine Art Gebietsschutz und Prüfmonopol.
Die Einzelabnahmen können nur von Sachverständigen der Technischen Prüfstelle erledigt werden.
Überwachungsorganisation
Die Befugnis der Überwachungsorganisation beschränkt sich im Wesentlichen auf Hauptuntersuchungen und Anbauabnahmen §19 (3) StVZO von Teilen für die es eine ABE oder ein Teilegutachten gibt. Und die Leute die das machen werden Prüfingenieure genannt.
Gruß aus Düsseldorf
Stefano
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es ist ja schön, solche Paragraphen zu schreiben. Die Erfahrung zeigt aber Folgendes:
Ich habe 2 Oldies mit 45 und 50 Jahren Alter mit Edelstahl Auspuffanlagen der Firma Sobkowiak. Die sind dem Original nachempfunden in Abmessung und Geräuschdämmung, haben aber weder eine ABE noch eine sonstige Kennzeichnung. Das Abgasverhalten beeinflussen sie nicht, da kein Kat vorhanden.
An keiner der Anlagen wurde je eine Geräuschmessung im Nah-, Fern- und Ultrafeld gemacht. Wozu auch?. Sie klingen ganz wie die originalen Anlagen, der Sound ist nicht gepimped. Das hat bei den Oldtimer erfahrenen TÜV Ingenieuren auch seit Jahren noch nie eine Diskussion gegeben. Bestellt man jetzt eine lautere Auspuffversion bei Sobkowiak (das macht der auf Wunsch), dann erst werden die Prüfer diese Paragraphen heran ziehen und penibel nachweisen, dass das dem Original nicht entspricht.
Es wird nicht alles so heiß gekocht wie es ein Paragraphenschreiber formuliert hat. Deshalb sollten auch wir uns darüber nicht erregen. Es ist doch bald Weihnachten.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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Was jemand prüft oder nicht prüft, spielt keine Rolle, jeder kann es handhaben wie er will.
Das was John aufgeführt hat ist genau so.
Gruß
Marinko
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ich glaube, das war ausführlich genug .....
Hälsningar, Lutz
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Buddha
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Was Abgas angeht da ohne Kat Prüfung sinnlos. bzw wenn da was nicht stimmt passts an der Verbrennung nicht. Lautsärke solang im zulässigen DB bereich (wer misst das bei ner Prüfung) auch Ok.
Nix andres hat der Prüfer bei meinem gemacht.
Viel Rauch um nix....
Gruß Klaus
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Also mit neuen Kats.
Wie hat sich der Klang verändert ?
ich möchte in meinem 560er einfach deutlich mehr von V8 hören, es soll jetzt kein Muscle Car werden aber den V8 sollte man schon hören.
Denke das wird nur mit anderen Kats möglich sein ?
Grüsse Claus
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so richtigen V8 Sound höre ich nur dann wenn mal wieder einer von den neuen Mustangs 5.0 an mir vorbei düst, und dass passiert sehr häufig.
Riesen Absatz hier in Germany. Kann ich natürlich mit meinem Mädchenmotorsound überhaupt nicht mithalten.
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aber ein wenig mehr als visco Lüfter Sound wäre schon wünschenswert
Grüsse Claus
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Mit einem Magnaflow Endtopf sollte es auch schon deutlich besser werden.
Gruß Reinhard
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Hälsningar, Lutz
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