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Versicherungsfrage

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10 Okt. 2004 15:57 #17160 von
Versicherungsfrage wurde erstellt von
Hallo zusammen,

kann einer von Euch mir die folgende Frage beantworten:
Ich besitze einen Schadensfreitheitsrabatt von SF18 (35%)
was passiert mit dem, wenn ich eine Oldtimerversicherung bei der Züricher oder so abschließe, bei der die SF Rabatte irrelevant sind?
Behalte ich meine Prozente auf dem gleichen Niveau oder verfallen die etwa ??

hat jemand eine Ahnung?

viele Grüße

Heiko

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10 Okt. 2004 16:45 #17161 von dti
dti antwortete auf Versicherungsfrage

On 2004-10-10 15:57, Hessekopp wrote:
Hallo zusammen,

kann einer von Euch mir die folgende Frage beantworten:
Ich besitze einen Schadensfreitheitsrabatt von SF18 (35%)
was passiert mit dem, wenn ich eine Oldtimerversicherung bei der Züricher oder so abschließe, bei der die SF Rabatte irrelevant sind?
Behalte ich meine Prozente auf dem gleichen Niveau oder verfallen die etwa ??


Hy,

es gibt einige Gesellschaften da kann man die Rabatte "parken" nicht jedoch weiter "herunterfahren".
Mir bekannt ist die Würtembergische und OVD Hofmann
Die Tarife der Würtembergischen werden nach einem Punktesystem festgelegt und müssen individuell nachgefragt werden. OVD ist bei den Tarifen auch nach Leistung und Alter des KFZ gestaffelt. Aber beide Vers. haben ansonsten normale Bedingungen.

Gruss DTI[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : dti am 11-10-2004 09:02 ]

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10 Okt. 2004 18:53 #17162 von Jogi
Jogi antwortete auf Versicherungsfrage
Hallo,

jede Versich.-Gesellschaft verfährt hier anders.

Eine allgemeine Faustformel ist jedoch:

- Wiederaufnahme im gleichen Versich.-Jahr: Verlauf der Schadensklasse- Minderung (Schadensfreiheit vorausgesetzt) unverändert.

- Wiederaufnahme innerhalb des 2. Versicherungsjahr: unveränderte Einstufung auch im 3. Jahr.

- Wiederaufnahme 3., 4. Jahr usw.: Schadensklasse geht wieder um jeweils eine Abstufung nach oben

aber: max. bis eine Unterbrechung von 7. Jahre (9. Jahr relativ)
dann ist alles futsch und Du fängst als Anfänger wieder an.

Lösung wäre: Schadenklassen-Übertragung auf Familienmitglied (der dann aber auch ein Fahrzeug für diesen Vertrag fahren muß)
und später bei Bedarf wieder Re-Übertragung. Machen aber auch nicht mehr alle Versicherungen.

Gruß Jogi.

Achtung: ich bin besoffen, meine Anwort könnte falsch sein....
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Jogi am 10-10-2004 18:55 ]

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