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US-Rückleuchten und der TÜV
- Gullydeckel
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30 Jan. 2016 21:13 #144085
von Gullydeckel
Ich bin jetzt in dem Alter wo ich meine Fehler zugeben könnte - wenn ich welche hätte
US-Rückleuchten und der TÜV wurde erstellt von Gullydeckel
Hallo zusammen,
die Fraktion der US-Reimport-Besitzer hat u. U. das Problem, dass die US-Rückleuchten vom TÜV bzw. alternativer Prüfvereinigung bemängelt werden (war bei meinem Fahrzeuge der Fall). Es fehlt leider das passende Prüfzeichen.
Die Abhilfe war natürlich, mit demütiger Haltung und Leih-Rücklichern zur Nachprüfung zu erscheinen, aber das ist ja keine nachhaltige Lösung und vor allem insgesamt überflüssig. Wenn man US- und EU-Gläser vergleicht, findet man im technischen Aufbau keine Unterschiede.
Hat jemand zertifizierungssichere Informationen was man da machen kann um die originalen (US) Leuchten legal betreiben zu können? Wenn es ein Prüfzeichen gibt, dann muss es ja auch eine Prüfvorschrift geben. Man könnte sich ja z. B. (gegen bestimmt viel Geld) auch den Spaß machen und dem TÜV genau diese Prüfung an den eigenen US-Leuchten abverlangen...
Die EU-Gläser sind nicht ganz preiswert und sie nur wegen eines Prüfzeiches zu tauschen widerstrebt mit zutiefst.
Wer hat denn hilfreiche Erfahrungen oder interessante Handlungsalternativen, vor allem sind natürlich belastbare Argumente gefragt, mit denen man den Prüfer beim nächsten Mal konfrontieren kann. Oder gibt es ggf. sogar von Mercedes einen "Freibrief"?
Freue mich auf alle Antworten und besonders über sachdienliche Hinweise
Grüße Martin
die Fraktion der US-Reimport-Besitzer hat u. U. das Problem, dass die US-Rückleuchten vom TÜV bzw. alternativer Prüfvereinigung bemängelt werden (war bei meinem Fahrzeuge der Fall). Es fehlt leider das passende Prüfzeichen.
Die Abhilfe war natürlich, mit demütiger Haltung und Leih-Rücklichern zur Nachprüfung zu erscheinen, aber das ist ja keine nachhaltige Lösung und vor allem insgesamt überflüssig. Wenn man US- und EU-Gläser vergleicht, findet man im technischen Aufbau keine Unterschiede.
Hat jemand zertifizierungssichere Informationen was man da machen kann um die originalen (US) Leuchten legal betreiben zu können? Wenn es ein Prüfzeichen gibt, dann muss es ja auch eine Prüfvorschrift geben. Man könnte sich ja z. B. (gegen bestimmt viel Geld) auch den Spaß machen und dem TÜV genau diese Prüfung an den eigenen US-Leuchten abverlangen...
Die EU-Gläser sind nicht ganz preiswert und sie nur wegen eines Prüfzeiches zu tauschen widerstrebt mit zutiefst.
Wer hat denn hilfreiche Erfahrungen oder interessante Handlungsalternativen, vor allem sind natürlich belastbare Argumente gefragt, mit denen man den Prüfer beim nächsten Mal konfrontieren kann. Oder gibt es ggf. sogar von Mercedes einen "Freibrief"?
Freue mich auf alle Antworten und besonders über sachdienliche Hinweise
Grüße Martin
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30 Jan. 2016 22:00 #144086
von mikep500
mikep500 antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Hallo Martin,
da freue ich mich ja, daß ich mich revangieren kann.
Hier greift die sogenannte in etwa Wirkung:
www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassun...tfahrzeug-richtlinie
Sollte demnach kein Problem sein.
Auch bei mir gabs keierlei Probleme.
Grüße Mike
da freue ich mich ja, daß ich mich revangieren kann.
Hier greift die sogenannte in etwa Wirkung:
www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassun...tfahrzeug-richtlinie
Sollte demnach kein Problem sein.
Auch bei mir gabs keierlei Probleme.
Grüße Mike
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30 Jan. 2016 22:26 #144087
von RickyBobby
560 SL, BJ. 87,
560 SEC RÜF 822 , BJ.87,
190E 2.3, BJ.92
Porsche 944 Turbo S
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RickyBobby antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
hallo martin,
auch ich kann mich revanchieren
war auch bei mir kein problem, es sollten lediglich noch Katzenaugen angeklebt werden, da wohl die Reflektoren fehlen...
nie gemacht , liegen aber im Kofferraum...
auch ich kann mich revanchieren
war auch bei mir kein problem, es sollten lediglich noch Katzenaugen angeklebt werden, da wohl die Reflektoren fehlen...
nie gemacht , liegen aber im Kofferraum...
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- Gullydeckel
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31 Jan. 2016 11:10 #144088
von Gullydeckel
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Gullydeckel antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Hallo Jungs,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ach so - Rückstrahler/Reflektoren.... Da hab ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Mit dem Suchbegriff findet man ja auch hier im Forum einiges.
Bin mit Eurer Anregung mal auf die Google-Suche gegangen und habe eine Information von Hella gefunden. Hier sind wenigstens mal ein paar Prüfvorschriften für die Beluchtung aufgezählt (ab Seite 18 für Rückwärtige Beleuchtungsvorrichtungen) .
www.hella.com/hella-com/assets/media_glo...schuere_HELLA_DE.pdf
Verstehe ich das richtig: Man müsste also Reflektoren mit E-Prüfzeichen (und richtigem Format an richtiger Positon und Stelle) hinten am Fahrzeug aufkleben?
Naja. Das ist bei meinen Motorrädern regelmäßig ein Thema. Da heult der Prüfer alle paar Jahre rum, wenn kein Reflktor unter dem Nummernschild ist (den baue ich immer ab und vergesse ihn dann 2 Jahre später wieder dranzufummeln). Habe bei den Mopeds gerade mal nachgeshen. Das serienmäßige Rücklicht hat tatsächlich keine Reflektorfunktion verbaut. Ist mir in 33 Jahren noch nicht einmal aufgefallen.
Also muss ich doch noch mal schauen ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Mir schwebte eigentlich vor eine Prüfung (es geht ja nach der Hella-Unterlage wohl schwerpunktmäßig um Sachen wie Abstrahlwinkel, Farbe und bestimmungsgemäße Schaltung der Lämpchen) durchzuführen bzw. mir für die verbauten Rückleuchten bescheinigen zu lassen, das scheint aber nach der TÜV-Süd-Seite gar nicht nötig zu sein. Das Nachrüsten eines "eingebauten Reflektors" ist ggf. möglich, aber bestimmt nicht einfach und spätestens dann steht man auch wieder vor dem Problem des fehlenden Prüfzeichens bzw. der Prüfung. Oder wäre ein Prüfer schon zufrieden wenn da was im Original-US-Rücklicht ausreichend reflektiert?
Mal sehen. Das klingt nach eine Forschungarbeit für den nächsten Winter... Dieses Jahr stehen keine TÜV-Termine an.
Grüße Martin
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ach so - Rückstrahler/Reflektoren.... Da hab ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Mit dem Suchbegriff findet man ja auch hier im Forum einiges.
Bin mit Eurer Anregung mal auf die Google-Suche gegangen und habe eine Information von Hella gefunden. Hier sind wenigstens mal ein paar Prüfvorschriften für die Beluchtung aufgezählt (ab Seite 18 für Rückwärtige Beleuchtungsvorrichtungen) .
www.hella.com/hella-com/assets/media_glo...schuere_HELLA_DE.pdf
Verstehe ich das richtig: Man müsste also Reflektoren mit E-Prüfzeichen (und richtigem Format an richtiger Positon und Stelle) hinten am Fahrzeug aufkleben?
Naja. Das ist bei meinen Motorrädern regelmäßig ein Thema. Da heult der Prüfer alle paar Jahre rum, wenn kein Reflktor unter dem Nummernschild ist (den baue ich immer ab und vergesse ihn dann 2 Jahre später wieder dranzufummeln). Habe bei den Mopeds gerade mal nachgeshen. Das serienmäßige Rücklicht hat tatsächlich keine Reflektorfunktion verbaut. Ist mir in 33 Jahren noch nicht einmal aufgefallen.
Also muss ich doch noch mal schauen ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Mir schwebte eigentlich vor eine Prüfung (es geht ja nach der Hella-Unterlage wohl schwerpunktmäßig um Sachen wie Abstrahlwinkel, Farbe und bestimmungsgemäße Schaltung der Lämpchen) durchzuführen bzw. mir für die verbauten Rückleuchten bescheinigen zu lassen, das scheint aber nach der TÜV-Süd-Seite gar nicht nötig zu sein. Das Nachrüsten eines "eingebauten Reflektors" ist ggf. möglich, aber bestimmt nicht einfach und spätestens dann steht man auch wieder vor dem Problem des fehlenden Prüfzeichens bzw. der Prüfung. Oder wäre ein Prüfer schon zufrieden wenn da was im Original-US-Rücklicht ausreichend reflektiert?
Mal sehen. Das klingt nach eine Forschungarbeit für den nächsten Winter... Dieses Jahr stehen keine TÜV-Termine an.
Grüße Martin
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- Pidibaer
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31 Jan. 2016 12:50 #144089
von Pidibaer
Nobody is Perfect ! Ich steh auf den 107er im Amy-Look. Klingt komisch, ist aber so.
Pidibaer antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Es macht nach meiner Erfahrung immer Sinn, sich zu informieren, wo andere Oldtimer-Fahrer zum TÜV fahren.
Wenn in einer TÜV-Station ein erfahrener "alter Hase" ist, der sich mit dem Thema regelmäßig auseinandersetzt, dann wird dieser eher in der Lage sein, einzuschätzen, was wirklich notwendig ist und was Sinn macht bzw. in der Relation steht.
Ein auf diesem Gebiet unerfahrener wird sich etwas eher an das Regelwerk halten, auch wenn es zu Ungunsten des Besitzers ist. Man kann das demjenigen auch nicht verübeln, da sein Job ist, nur absolut sichere Autos auf den Strassenverkehr loszulassen.
Wen also sich dieser nicht 100 % sicher ist, wird die TÜV Auslegung "Etwa...." für ihn keine Bedeutung spielen.
Als Beispiel sei das Thema "Handbremse" bei unseren SL anzuführen.
Ich hatte bei meinem US nur die Scheinwerfer vorne ausgetauscht und bin zum TÜV: Ohne Mängel!
Der TÜV Prüfer kannte den SL zu 150% und wusste genau, wo er nachzusehen hatte.
Oft höre ich: Wieso ? Beim TÜV muß doch alles gleich ablaufen. Es gibt doch genaue Gesetze !
Hier muß man aber bedenken: Auch ein regulierwütiges Land wie Deutschland kann nicht alles in Vorschriften festhalten. Die Modellvielfalt und die unterschiedlichen Ausführungen erfordern es auch, daß dem Prüfer eine gewisses Vertrauen seitens seines Arbeitgebers entgegengebracht wird und er eine gewisse Entscheidungsfreiheit hat.
Zu oft haben sich Gesetze verändert und Vorgaben in der Automobilgeschichte revidiert.
Und: Auch ein TÜV hat das Interesse, seinen Teil dazu beizutragen, daß alte Autos als Teil der Geschichte des Automobils für das Strassenbild erhalten bleiben.
Peter
Wenn in einer TÜV-Station ein erfahrener "alter Hase" ist, der sich mit dem Thema regelmäßig auseinandersetzt, dann wird dieser eher in der Lage sein, einzuschätzen, was wirklich notwendig ist und was Sinn macht bzw. in der Relation steht.
Ein auf diesem Gebiet unerfahrener wird sich etwas eher an das Regelwerk halten, auch wenn es zu Ungunsten des Besitzers ist. Man kann das demjenigen auch nicht verübeln, da sein Job ist, nur absolut sichere Autos auf den Strassenverkehr loszulassen.
Wen also sich dieser nicht 100 % sicher ist, wird die TÜV Auslegung "Etwa...." für ihn keine Bedeutung spielen.
Als Beispiel sei das Thema "Handbremse" bei unseren SL anzuführen.
Ich hatte bei meinem US nur die Scheinwerfer vorne ausgetauscht und bin zum TÜV: Ohne Mängel!
Der TÜV Prüfer kannte den SL zu 150% und wusste genau, wo er nachzusehen hatte.
Oft höre ich: Wieso ? Beim TÜV muß doch alles gleich ablaufen. Es gibt doch genaue Gesetze !
Hier muß man aber bedenken: Auch ein regulierwütiges Land wie Deutschland kann nicht alles in Vorschriften festhalten. Die Modellvielfalt und die unterschiedlichen Ausführungen erfordern es auch, daß dem Prüfer eine gewisses Vertrauen seitens seines Arbeitgebers entgegengebracht wird und er eine gewisse Entscheidungsfreiheit hat.
Zu oft haben sich Gesetze verändert und Vorgaben in der Automobilgeschichte revidiert.
Und: Auch ein TÜV hat das Interesse, seinen Teil dazu beizutragen, daß alte Autos als Teil der Geschichte des Automobils für das Strassenbild erhalten bleiben.
Peter
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- Gullydeckel
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31 Jan. 2016 14:47 #144090
von Gullydeckel
Ich bin jetzt in dem Alter wo ich meine Fehler zugeben könnte - wenn ich welche hätte
Gullydeckel antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Hallo Peter,
ja das ist völlig korrekt, bin auch kein TÜV-Gegner oder jemand der ständig mit wilden Umbauten vesucht sich Plaketten oder Eintragungen zu erschleichen. Bei meiner Werkstatt läuft es mit dem TÜV (bzw. in dem Fall DEKRA) meistens prima. Ich bin da in den ungeraden Jahren mit allen meinen Fahrzeugen im Juni dran (das sind aktuell 4 Stück und wird mittlerweile zu einer logistischen Herausvorderung). So lange der "alte Hase" kommt, läuft immer alles geschmeidig. Der hat an meinem Fahrzeug-Zoo auch große Freude. Ist er verhindert, gibts mit den Youngstern jedes Mal Theater - genau wie von Dir beschrieben. Und das dann meist wegen irgendwelcher unwerten Sachen. Ist natürlich meine Schuld, aber trotzdem unnötig und lästig.
Nachdem ich das jetzt mit dem Reflektor im Rücklicht verstanden habe, kann ich auch die Notwendigkeit besser nachvollziehen. Wenn ein Fahrzeug einsam und unbeleuchtet in der Dunkelheit irgendwo rumsteht, dann ist so eine Einrichtung einen schlaue Sache.
Und genau darum ging mir ja in dem Post. Ich wollte verstehen, was da eigentlich dahinter steckt und welche Möglichkeiten es gibt, die Anforderungen robust zu erfüllen. Und das ist ja nun in diesem Fall auch gar nicht so schwer. Meine Hauptsorge war, dass ich zum nächsten Termin wieder deutsche Rückleuchten brauche und das wäre schwierig geworden.
Die Palette der Möglichkeiten ist aber nun groß und geht von Ignorieren über Zusatzreflektoren, Originale EU-Rückleuchten bis hin zu einer eventuellen Nachrüstung eines solchen Features in den jetzigen Rücklichtern.
Parallel ist natürlich für jede dieser Maßnahmen die rechtliche/zulassungstechnische Seite zu betrachten/zu berücksichtigen (oder ggf. je nach persönlicher Einstellung) auch zu ignorieren.
Danke für die Diskussion und die Infos, der Punkt ist für mich jetzt ausreichend "beleuchtet"
Grüße Martin
ja das ist völlig korrekt, bin auch kein TÜV-Gegner oder jemand der ständig mit wilden Umbauten vesucht sich Plaketten oder Eintragungen zu erschleichen. Bei meiner Werkstatt läuft es mit dem TÜV (bzw. in dem Fall DEKRA) meistens prima. Ich bin da in den ungeraden Jahren mit allen meinen Fahrzeugen im Juni dran (das sind aktuell 4 Stück und wird mittlerweile zu einer logistischen Herausvorderung). So lange der "alte Hase" kommt, läuft immer alles geschmeidig. Der hat an meinem Fahrzeug-Zoo auch große Freude. Ist er verhindert, gibts mit den Youngstern jedes Mal Theater - genau wie von Dir beschrieben. Und das dann meist wegen irgendwelcher unwerten Sachen. Ist natürlich meine Schuld, aber trotzdem unnötig und lästig.
Nachdem ich das jetzt mit dem Reflektor im Rücklicht verstanden habe, kann ich auch die Notwendigkeit besser nachvollziehen. Wenn ein Fahrzeug einsam und unbeleuchtet in der Dunkelheit irgendwo rumsteht, dann ist so eine Einrichtung einen schlaue Sache.
Und genau darum ging mir ja in dem Post. Ich wollte verstehen, was da eigentlich dahinter steckt und welche Möglichkeiten es gibt, die Anforderungen robust zu erfüllen. Und das ist ja nun in diesem Fall auch gar nicht so schwer. Meine Hauptsorge war, dass ich zum nächsten Termin wieder deutsche Rückleuchten brauche und das wäre schwierig geworden.
Die Palette der Möglichkeiten ist aber nun groß und geht von Ignorieren über Zusatzreflektoren, Originale EU-Rückleuchten bis hin zu einer eventuellen Nachrüstung eines solchen Features in den jetzigen Rücklichtern.
Parallel ist natürlich für jede dieser Maßnahmen die rechtliche/zulassungstechnische Seite zu betrachten/zu berücksichtigen (oder ggf. je nach persönlicher Einstellung) auch zu ignorieren.
Danke für die Diskussion und die Infos, der Punkt ist für mich jetzt ausreichend "beleuchtet"
Grüße Martin
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- BigMack
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31 Jan. 2016 22:26 #144091
von BigMack
BigMack antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Hochinteressant und gerade ganz aktuell auch in meinem Fall.
Habe einen 1983er 500SL "Grauimport" aus USA zurückgeholt und der hat wohl die falschen Rücklichter. Ich kann die äußerlich nur an dem roten Streifen in den sonst gelben Blinkergläsern an den Fahrzeugseiten unterscheiden. Und eben an dem höchstens 2mm großen "e"!
Ich sehe aber Fahrzeuge mit deutscher Zulassung mit diesen "US"-Rücklichtern auf deutschen Straßen fahren. Für mich als 107 Neuling auch noch völlig unlogisch.
Bin mal gespannt auf meinen TÜV Prüfer in 74889 Sinsheim.
Oder hat da jemand eine Empfehlung für nen "alten 107er Hasen" in der Rhein Neckar Region?
Habe einen 1983er 500SL "Grauimport" aus USA zurückgeholt und der hat wohl die falschen Rücklichter. Ich kann die äußerlich nur an dem roten Streifen in den sonst gelben Blinkergläsern an den Fahrzeugseiten unterscheiden. Und eben an dem höchstens 2mm großen "e"!
Ich sehe aber Fahrzeuge mit deutscher Zulassung mit diesen "US"-Rücklichtern auf deutschen Straßen fahren. Für mich als 107 Neuling auch noch völlig unlogisch.
Bin mal gespannt auf meinen TÜV Prüfer in 74889 Sinsheim.
Oder hat da jemand eine Empfehlung für nen "alten 107er Hasen" in der Rhein Neckar Region?
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- citroen
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31 Jan. 2016 22:58 #144092
von citroen
Gruß aus Hamburg, Rainer
citroen antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
citroen
Sternzeit-107-Mitglied seit:
19.01.2013
Aus Hamburg
Nachrichten: 108
ON-Line
Geschrieben 23.02.2015 23:34
Gibt in Hamburg, und natürlich auch woanders, völlig problemlos eine Ausnahmegenemigung.
Blätter mal im Forum.
Gruß aus Hamburg, Rainer
Wird sich auch nicht geändert haben.
Ist natürlich etwas arbeit, im Forum zu lesen.
Gruß Rainer
Sternzeit-107-Mitglied seit:
19.01.2013
Aus Hamburg
Nachrichten: 108
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Geschrieben 23.02.2015 23:34
Gibt in Hamburg, und natürlich auch woanders, völlig problemlos eine Ausnahmegenemigung.
Blätter mal im Forum.
Gruß aus Hamburg, Rainer
Wird sich auch nicht geändert haben.
Ist natürlich etwas arbeit, im Forum zu lesen.
Gruß Rainer
Gruß aus Hamburg, Rainer
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- Totti-Amun
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09 Feb. 2016 08:54 #144093
von Totti-Amun
Check out:
www.surf-forum.com
www.autoscooter-forum.com
Totti-Amun antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Ich habe auch die US Leuchten und sogar die Seitenbeleuchtung aktiv. Ich kann nur dazu raten, nicht zu irgendeinem TÜV/Dekra zu fahren, sondern den Wagen bei einem R107 Spezialisten tüven zu lassen. Mache ich auch und das komplett ohne Theater. Die Prüfer haben eine andere Sicht der Dinge...
Kostet natürlich paar Euro mehr, dafür ist die Plakette am Ende des Tages geklebt.
Kostet natürlich paar Euro mehr, dafür ist die Plakette am Ende des Tages geklebt.
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- Gullydeckel
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10 Feb. 2016 08:28 #144094
von Gullydeckel
Ich bin jetzt in dem Alter wo ich meine Fehler zugeben könnte - wenn ich welche hätte
Gullydeckel antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Hallo zusammen,
ich wollte der Diskussion hier mal eine Richtungskorrektur verpassen. Eigentlich war der Fall für mich abgeschlossen, da ich meinte das mit den fehlenden Reflektoren als Hinderungsgrund gelernt zu haben. Ich wollte hauptsächlich verstehen, was denn der technische und/oder rechtliche Grund ist, warum es manchmal Theater gibt.
Dass man mit gewogenem Prüfer oder Zusatzmaßnahmen weiterkommt ist ja klar. Aber was genau macht das Problem aus wenn ein Prüfer seine Zustimmung verweigert?
Die Hinweise auf fehlende Reflektoren erschienen mir plausibel, allerdings habe ich inzwischen mal nachgesehen. Irgendwas reflektiert da bei meinen Leuchten. Das kann es also allein nicht sein.
Wenn also jeman sicher weiß, warum es manchmal Ärger gibt, dann würde mich eine fundierte Antwort interessieren.
Viele Grüße Martin
ich wollte der Diskussion hier mal eine Richtungskorrektur verpassen. Eigentlich war der Fall für mich abgeschlossen, da ich meinte das mit den fehlenden Reflektoren als Hinderungsgrund gelernt zu haben. Ich wollte hauptsächlich verstehen, was denn der technische und/oder rechtliche Grund ist, warum es manchmal Theater gibt.
Dass man mit gewogenem Prüfer oder Zusatzmaßnahmen weiterkommt ist ja klar. Aber was genau macht das Problem aus wenn ein Prüfer seine Zustimmung verweigert?
Die Hinweise auf fehlende Reflektoren erschienen mir plausibel, allerdings habe ich inzwischen mal nachgesehen. Irgendwas reflektiert da bei meinen Leuchten. Das kann es also allein nicht sein.
Wenn also jeman sicher weiß, warum es manchmal Ärger gibt, dann würde mich eine fundierte Antwort interessieren.
Viele Grüße Martin
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- strambacher
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13 Feb. 2016 02:53 #144095
von strambacher
strambacher antwortete auf US-Rückleuchten und der TÜV
Ich kann dir sagen, dass beim TÜV Hamburg diese Rückleuchten mit Sicherheit gar kein Problem darstellen.
Ich habe an den Rückleuchten NICHTS verändert und musste seinerzeit 2x zur Vollabnahme, da ich beim ersten Mal durchfiel wegen eines undichten Lenkgetriebes.
Die Rückleuchten waren zu keiner Zeit ein Thema. Auch in den nachfolgenden TÜV-Prüfungen durch Dekran und TÜV waren die Rückleuchten nie ein Problem.
Im Übrigen haben z.B. der E60 / E61 von BMW ähnlich beleuchtete Seiten der Rückleuchten.
Von daher würde ich mir da mal gar keinen Kopf machen.
Gruß
Frank
Ich habe an den Rückleuchten NICHTS verändert und musste seinerzeit 2x zur Vollabnahme, da ich beim ersten Mal durchfiel wegen eines undichten Lenkgetriebes.
Die Rückleuchten waren zu keiner Zeit ein Thema. Auch in den nachfolgenden TÜV-Prüfungen durch Dekran und TÜV waren die Rückleuchten nie ein Problem.
Im Übrigen haben z.B. der E60 / E61 von BMW ähnlich beleuchtete Seiten der Rückleuchten.
Von daher würde ich mir da mal gar keinen Kopf machen.
Gruß
Frank
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