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Mal eine andere Frage "Herrenloses Auto entdeckt"
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02 Mai 2014 22:26 #125745
von Karl-Slc
Mal eine andere Frage "Herrenloses Auto entdeckt" wurde erstellt von Karl-Slc
Hallo ,
wie die Überschrift schon sagt habe ich durch einen Bekanntender öfters zu uns in die Werkstatt kommt und meine Vorliebe zu Young und Oltimern kennt erfahren das sein Ex-Nachbar seit ca. 3 Jahren einen alten SEC verlassen auf meines bekannten Haus-Privatparkplatz hat stehen lassen .
Der Nachbar selber ist vor einiger Zeit in seiner Heimat im Krankenhaus verstorben , das konnte in Erfahrung gebracht werden. Angehörige hier in Deutschland gibt es nicht und auch keinen dem er das Auto verkauft hat.
Eigentlich war gedacht das der Nachbar wieder kommt aber das geht ja nicht mehr .
Nun will mein Freund den Wagen auf seinen privatparkplatz nicht mehr stehen haben. Er hatte auch schonmal vor ca 3 Monaten die Polizei Informiert welche allerdings kein Interesse hatten da der Wagen auf sein privatparkplatz steht und wenn er weg soll könne er ihn aber abschleppen lassen. Die Polizei hatte noch einen Zettel dran gemacht das sich ein eventuell Berechtigter doch bitte melden soll , allerdings vergeblich. Auch angehörige konnten nicht auswendig gemacht werden.
Mein Bekannter war so frei und hat sich damit noch Zeit gelassen den Abschleppdienst zu rufen.
Habe ihn mir angesehen als Ersatzteilespender ist er noch gut zu gebrauchen vielleicht sogar zum wieder herrichten. Als ich heute beim Ordnungsamt anrief und fragte wie es denn mit einer Fundanzeige und den späteren Fundrecht aussieht das wenn sich keiner meldet ich den Wagen rechtmäßig behalten darf , wurde mir nur mitgeteilt der Wagen würde dann auf Staatskosten abgeschleppt werden und hächstwahrscheinlich verschrottet werden !!! Und sowas geht ja mal garnicht .
Ich bin eigentlich davon ausgegangen das hier auch das Fundrecht gilt .
In anderen Foren sind auch einige der Meinung das ein Herrenloser Wagen dann einem gehören kann das allerdings von Stadt und Ordnungsamt verschieden gehandhabt wird : Echt Schwachsinnig.
Fakt ist den Besitzer gibt es nicht mehr Angehörige auch nicht , gibt es denn eine möglichkeit den Wagen rechtmäßig in seinen besitz zu bekommen, da der Brief mir ja nicht vorliegt? Jemand schonmal soetwas ähnliches durchgemacht oder weiss Rat.
Also den Wagen zerschrotten oder der Stadt zu überlassen ist finde ich auch nicht in Ordnung da mein Bekannter nunmehr den Wagen schon seit 3 Jahren auf seinen Privatparkplatz stehen hat. Dazu kommt das einige sagten wenn der Nachbar den Wagen auf wem anders zugelassne hatte dieser dann sich auch als Eigentümer ausgeben könnte ?! Ein versuch heute von mir beim hiesigen Starssverkehrsamt den letzten Halter zu ermitteln um sicher zu gehen das er auf den Nachbarn seines Namen zugelassen war, wurde aus Datenschutzrechtlichen Gründen verneint.
Über Ratschläge wäre ich echt dankbar. Mir ist auch klar das da kosten für das Abschleppen und unterstellen auf mich zu kommen und eventuell Brief neu besorgen aber das wäre mir der Wagen wert.
Wer da helfen kann oder vielelicht jemand kennt der Rat erteilen kann bekommt eine Prämie von mir will das Auto sehr gerne retten.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Karl-Slc am 02-05-2014 23:23 ]
wie die Überschrift schon sagt habe ich durch einen Bekanntender öfters zu uns in die Werkstatt kommt und meine Vorliebe zu Young und Oltimern kennt erfahren das sein Ex-Nachbar seit ca. 3 Jahren einen alten SEC verlassen auf meines bekannten Haus-Privatparkplatz hat stehen lassen .
Der Nachbar selber ist vor einiger Zeit in seiner Heimat im Krankenhaus verstorben , das konnte in Erfahrung gebracht werden. Angehörige hier in Deutschland gibt es nicht und auch keinen dem er das Auto verkauft hat.
Eigentlich war gedacht das der Nachbar wieder kommt aber das geht ja nicht mehr .
Nun will mein Freund den Wagen auf seinen privatparkplatz nicht mehr stehen haben. Er hatte auch schonmal vor ca 3 Monaten die Polizei Informiert welche allerdings kein Interesse hatten da der Wagen auf sein privatparkplatz steht und wenn er weg soll könne er ihn aber abschleppen lassen. Die Polizei hatte noch einen Zettel dran gemacht das sich ein eventuell Berechtigter doch bitte melden soll , allerdings vergeblich. Auch angehörige konnten nicht auswendig gemacht werden.
Mein Bekannter war so frei und hat sich damit noch Zeit gelassen den Abschleppdienst zu rufen.
Habe ihn mir angesehen als Ersatzteilespender ist er noch gut zu gebrauchen vielleicht sogar zum wieder herrichten. Als ich heute beim Ordnungsamt anrief und fragte wie es denn mit einer Fundanzeige und den späteren Fundrecht aussieht das wenn sich keiner meldet ich den Wagen rechtmäßig behalten darf , wurde mir nur mitgeteilt der Wagen würde dann auf Staatskosten abgeschleppt werden und hächstwahrscheinlich verschrottet werden !!! Und sowas geht ja mal garnicht .
Ich bin eigentlich davon ausgegangen das hier auch das Fundrecht gilt .
In anderen Foren sind auch einige der Meinung das ein Herrenloser Wagen dann einem gehören kann das allerdings von Stadt und Ordnungsamt verschieden gehandhabt wird : Echt Schwachsinnig.
Fakt ist den Besitzer gibt es nicht mehr Angehörige auch nicht , gibt es denn eine möglichkeit den Wagen rechtmäßig in seinen besitz zu bekommen, da der Brief mir ja nicht vorliegt? Jemand schonmal soetwas ähnliches durchgemacht oder weiss Rat.
Also den Wagen zerschrotten oder der Stadt zu überlassen ist finde ich auch nicht in Ordnung da mein Bekannter nunmehr den Wagen schon seit 3 Jahren auf seinen Privatparkplatz stehen hat. Dazu kommt das einige sagten wenn der Nachbar den Wagen auf wem anders zugelassne hatte dieser dann sich auch als Eigentümer ausgeben könnte ?! Ein versuch heute von mir beim hiesigen Starssverkehrsamt den letzten Halter zu ermitteln um sicher zu gehen das er auf den Nachbarn seines Namen zugelassen war, wurde aus Datenschutzrechtlichen Gründen verneint.
Über Ratschläge wäre ich echt dankbar. Mir ist auch klar das da kosten für das Abschleppen und unterstellen auf mich zu kommen und eventuell Brief neu besorgen aber das wäre mir der Wagen wert.
Wer da helfen kann oder vielelicht jemand kennt der Rat erteilen kann bekommt eine Prämie von mir will das Auto sehr gerne retten.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Karl-Slc am 02-05-2014 23:23 ]
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- FrankEinsNullSieben
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03 Mai 2014 00:27 #125746
von FrankEinsNullSieben
FrankEinsNullSieben antwortete auf Mal eine andere Frage "Herrenloses Auto entdeckt"
Hmm ... das ist natürlich eine Sache für einen der Rechtsanwälte des Forums, aber notgedrungen mußte ich mich auch schon mit solchen Fragen auseinandersetzen ....
Erstmal ist der Wagen durch den Todesfall in der Erbmasse. Steht also dem/den Erben zu, dabei spielt die Frage keine Rolle, ob einem hier zufällig Angehörige bekannt sind. Erbe kann wer-weiß-wer sein, auch in der Heimat des Verstorbenen. Zum Beispiel (Groß-)Nichten oder Neffen, die den Fahrzeugeigentümer nie persönlich gesehen haben. Oder der örtliche Tierschutzverein per Testament. Die wären dann die Eigentümer des Wagens.
Da das so ist, wird es meiner Meinung nach nicht so einfach, den Wagen als Fundsache oder herrenlos legal an sich zu bringen, was bei einer Restauration/Reparatur und Wiederzulassung nötig wäre. Ihn einfach auszuschlachten wäre da einfacher Es weiß ja offenbar keiner von dem Wagen. Die Teile wären dann aber ähnlich illegal wie gestohlene.
Spitzfindiger wäre die Sache mit dem Pfandrecht bei illegal geparkten Autos. Steht ein Wagen ohne Zustimmung des Eigentümers/Mieters auf einem Privatparkplatz/Grundstück, kann er privat abgeschleppt werden. Auf Kosten des Grundstückseigentümers. Er hat dann ein Pfandrecht an dem Wagen, bis der "Störer" die Abschlepprechnung und nötige Auslagen bezahlt hat.
Daraus könnte man sich was basteln, wenn man sich nun etwas dumm stellt. Parkgebühren berechnen, Zettel ans Auto, warten, bis ein hoher Betrag zusammengekommen ist, und den Wagen dann einkassieren via Pfandrecht. Auch ein Gastwirt hat ja ein Pfandrecht, der kann Deinen Mantel einbehalten, bis Du die Zeche bezahlt hast. Wenn Du nicht zahlst, friert der Wirt im nächsten Winter zumindest nicht
Wie man das sauber juristisch durchführt, keine Ahnung.
Aber vielleicht hat ja jemand hier einen wirklich guten Tip.
Grüße, Frank[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FrankEinsNullSieben am 03-05-2014 00:34 ]
Erstmal ist der Wagen durch den Todesfall in der Erbmasse. Steht also dem/den Erben zu, dabei spielt die Frage keine Rolle, ob einem hier zufällig Angehörige bekannt sind. Erbe kann wer-weiß-wer sein, auch in der Heimat des Verstorbenen. Zum Beispiel (Groß-)Nichten oder Neffen, die den Fahrzeugeigentümer nie persönlich gesehen haben. Oder der örtliche Tierschutzverein per Testament. Die wären dann die Eigentümer des Wagens.
Da das so ist, wird es meiner Meinung nach nicht so einfach, den Wagen als Fundsache oder herrenlos legal an sich zu bringen, was bei einer Restauration/Reparatur und Wiederzulassung nötig wäre. Ihn einfach auszuschlachten wäre da einfacher Es weiß ja offenbar keiner von dem Wagen. Die Teile wären dann aber ähnlich illegal wie gestohlene.
Spitzfindiger wäre die Sache mit dem Pfandrecht bei illegal geparkten Autos. Steht ein Wagen ohne Zustimmung des Eigentümers/Mieters auf einem Privatparkplatz/Grundstück, kann er privat abgeschleppt werden. Auf Kosten des Grundstückseigentümers. Er hat dann ein Pfandrecht an dem Wagen, bis der "Störer" die Abschlepprechnung und nötige Auslagen bezahlt hat.
Daraus könnte man sich was basteln, wenn man sich nun etwas dumm stellt. Parkgebühren berechnen, Zettel ans Auto, warten, bis ein hoher Betrag zusammengekommen ist, und den Wagen dann einkassieren via Pfandrecht. Auch ein Gastwirt hat ja ein Pfandrecht, der kann Deinen Mantel einbehalten, bis Du die Zeche bezahlt hast. Wenn Du nicht zahlst, friert der Wirt im nächsten Winter zumindest nicht
Wie man das sauber juristisch durchführt, keine Ahnung.
Aber vielleicht hat ja jemand hier einen wirklich guten Tip.
Grüße, Frank[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : FrankEinsNullSieben am 03-05-2014 00:34 ]
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03 Mai 2014 01:47 #125747
von Karl-Slc
Karl-Slc antwortete auf Mal eine andere Frage "Herrenloses Auto entdeckt"
Also da mein Bekannter und der Nachbar sehr gut befreundet waren , wissen wir ganz sicher das es keine Angehörigen zu dem Wagen gibt . Ja das ist eine heikle Sache denn das der Wagen zum Schrottplatz geht und die sich daran bereichern kann ja auch nicht richtig sein zumal der Wagen jetzt gute 3 Jahre auf den Privatparkplatz steht.
Wir haben jetzt bereits nochmal einen großen und gut lesbaren Zettel an das Auto gehengt
das es binnen 1 Woche vom Verantwortlichen zu entfernen ist sollte es einen geben.
Wenn man zumindest rausfinden könnte auf wem der Wagen zuletzt angemeldet war könnte man auch schon einen Schritt weiter kommen , denn wenn es der Nachbar selber nicht war vielleicht könnte man über den letzten Halter an weitere Informationen kommen.
Und wie gesgat die polizei war über den Wagen schon informiert und haben auch versucht an potenzielle Angehörige oder sonst was ran zu kommen die gibt es aber selbst laut Polizei nicht offiziell...
Man sieht oft Anzeigen im Inet und Zeitung wo zum beispiel steht :
Verkaufe Auto als Erstazteileträger Brief ist nicht mehr vorhanden und diese Wagen werden auch oft von Händlern angeboten also müssen die sich ja auch diese Autos irgendwie angeeignet haben aus Garagenfunden oder sonstiges .
Es muss doch eine Möglichkeit geben rechtmäßig an den Wagen zu kommen den keinen mehr offiziel gehört.
Ich glaube das Pfandrecht wäre ja nur dazu gedacht den Wagen solange zu verwahren bis die Parkplatzgebühren bezahlt sind aber nicht zu besitzen und zu nutzen.
Ja wäre schön wenn jemand hier Rat weiss wie man sein Fundrecht geltendmachen kann.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Karl-Slc am 03-05-2014 01:53 ]
Wir haben jetzt bereits nochmal einen großen und gut lesbaren Zettel an das Auto gehengt
das es binnen 1 Woche vom Verantwortlichen zu entfernen ist sollte es einen geben.
Wenn man zumindest rausfinden könnte auf wem der Wagen zuletzt angemeldet war könnte man auch schon einen Schritt weiter kommen , denn wenn es der Nachbar selber nicht war vielleicht könnte man über den letzten Halter an weitere Informationen kommen.
Und wie gesgat die polizei war über den Wagen schon informiert und haben auch versucht an potenzielle Angehörige oder sonst was ran zu kommen die gibt es aber selbst laut Polizei nicht offiziell...
Man sieht oft Anzeigen im Inet und Zeitung wo zum beispiel steht :
Verkaufe Auto als Erstazteileträger Brief ist nicht mehr vorhanden und diese Wagen werden auch oft von Händlern angeboten also müssen die sich ja auch diese Autos irgendwie angeeignet haben aus Garagenfunden oder sonstiges .
Es muss doch eine Möglichkeit geben rechtmäßig an den Wagen zu kommen den keinen mehr offiziel gehört.
Ich glaube das Pfandrecht wäre ja nur dazu gedacht den Wagen solange zu verwahren bis die Parkplatzgebühren bezahlt sind aber nicht zu besitzen und zu nutzen.
Ja wäre schön wenn jemand hier Rat weiss wie man sein Fundrecht geltendmachen kann.[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Karl-Slc am 03-05-2014 01:53 ]
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- Mad_Eye_Moody
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- Elite
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03 Mai 2014 06:32 #125748
von Mad_Eye_Moody
Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael
280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette
Mad_Eye_Moody antwortete auf Mal eine andere Frage "Herrenloses Auto entdeckt"
Ich denke auch, dass Du die Fundsache wirst vergessen können. Denn der Wagen ist ja keinem abhanden gekommen.
Einen ganz ähnlichen Fall habe ich mal selbst mit einem Wohnwagen durchgezogen. Eine Frau hatte den auf meinem Grundstück abgestellt und wir hatten uns schriftlich auf einen monatlichen Betrag X als Stellplatzgebühr geeinigt. Zunächst hatte sie immer pünktlich bezahlt, später nur noch sporadisch und irgendwann gar nicht mehr. Auf Mahnungen hatte sie nicht mehr reagiert. Somit hatte ich gewartet bis ein gewisser Fehlbetrag aufgelaufen war und dann das gerichtliche Mahnverfahren beantragt gegen die gute Frau. Es stellte sich heraus dass sie pleite war und somit kam es zur Zwangsversteigerung des Wohnwagens vor Ort - also direkt auf meinem Grundstück. In der Praxis sah das dann so aus, dass ich den Wohnwagen selbst ersteigert hatte exakt zum Betrag meiner Mietrückstände. Natürlich durfte ich die Verfahrenskosten ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen, was aber aufgrund des geringen Streitwerts kaum der Rede wert war. Da der Wohnwagen anschließend mir gehörte und ich ein amtliches Dokument darüber in Händen hatte, konnte ich diesen endlich verkaufen. Der Verkaufserlös überstieg dann sogar meine gesamten Kosten und ich hatte somit noch ein wenig gut gemacht für die ganzen Umstände.
So ähnlich könnte ich es mir auch bei Dir vorstellen. Dein Ex-Nachbar müsste privatrechtliche Forderungen für die Nutzung seines Stellplatzes geltend machen und bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren beantragen. Ich würde meine Forderungen einfach - so blöd das auch ist - beim Verstorbenen einfordern. Beim gerichtlichen Mahnverfahren darf sich dann das Gericht drum kümmern, auf wen die Forderungen Deines Ex-Nachbars denn nun übergegangen sein könnten. Denn ein Erbe könnte sich nicht herausreden und müsste dafür gerade stehen. Zumindest würde Dein Ex-Nachbar seinen Stellplatz auf legalem Wege wieder frei bekommen und Du könntest als Ersteigerer im Falle einer Zwangsversteigerung ja beretstehen.
Da fällt mir sogar noch ein Fall ein, den mein Vater vor langer Zeit erlebt hatte. Er ersteigerte ein Grundstück beim Amtsgericht, auf dem der konkurs gegangene Vorbesitzer einen alten /8er Mercedes zurückgelassen hatte. Mein Vater hatte das Auto dann kuzerhand zum verschrotten gegeben. Kurz darauf stand die Polizei bei meinem Vater an der Tür mit einer Anzeige wegen Diebstahls, der Grundstücksbesitzer hatte meinen Dad angezigt wegen Entwendung seines Fahrzeugs. Was der Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste - der Gerichtsvollzieher war so schlau und hatte den /8er Benz zur Konkursmasse erklärt und mein Dad hatte den daher schon bei der Zwangsversteigerung gleich mit dazu ersteigert. Somit gehörte das Auto meinem Vater und er durfte es als sein Eigentum legal verschrotten lassen.
Also immer schön die Eigentumsverhältnisse klären, bevor Du tätig wirst.
Grüße
Michael
Einen ganz ähnlichen Fall habe ich mal selbst mit einem Wohnwagen durchgezogen. Eine Frau hatte den auf meinem Grundstück abgestellt und wir hatten uns schriftlich auf einen monatlichen Betrag X als Stellplatzgebühr geeinigt. Zunächst hatte sie immer pünktlich bezahlt, später nur noch sporadisch und irgendwann gar nicht mehr. Auf Mahnungen hatte sie nicht mehr reagiert. Somit hatte ich gewartet bis ein gewisser Fehlbetrag aufgelaufen war und dann das gerichtliche Mahnverfahren beantragt gegen die gute Frau. Es stellte sich heraus dass sie pleite war und somit kam es zur Zwangsversteigerung des Wohnwagens vor Ort - also direkt auf meinem Grundstück. In der Praxis sah das dann so aus, dass ich den Wohnwagen selbst ersteigert hatte exakt zum Betrag meiner Mietrückstände. Natürlich durfte ich die Verfahrenskosten ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen, was aber aufgrund des geringen Streitwerts kaum der Rede wert war. Da der Wohnwagen anschließend mir gehörte und ich ein amtliches Dokument darüber in Händen hatte, konnte ich diesen endlich verkaufen. Der Verkaufserlös überstieg dann sogar meine gesamten Kosten und ich hatte somit noch ein wenig gut gemacht für die ganzen Umstände.
So ähnlich könnte ich es mir auch bei Dir vorstellen. Dein Ex-Nachbar müsste privatrechtliche Forderungen für die Nutzung seines Stellplatzes geltend machen und bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren beantragen. Ich würde meine Forderungen einfach - so blöd das auch ist - beim Verstorbenen einfordern. Beim gerichtlichen Mahnverfahren darf sich dann das Gericht drum kümmern, auf wen die Forderungen Deines Ex-Nachbars denn nun übergegangen sein könnten. Denn ein Erbe könnte sich nicht herausreden und müsste dafür gerade stehen. Zumindest würde Dein Ex-Nachbar seinen Stellplatz auf legalem Wege wieder frei bekommen und Du könntest als Ersteigerer im Falle einer Zwangsversteigerung ja beretstehen.
Da fällt mir sogar noch ein Fall ein, den mein Vater vor langer Zeit erlebt hatte. Er ersteigerte ein Grundstück beim Amtsgericht, auf dem der konkurs gegangene Vorbesitzer einen alten /8er Mercedes zurückgelassen hatte. Mein Vater hatte das Auto dann kuzerhand zum verschrotten gegeben. Kurz darauf stand die Polizei bei meinem Vater an der Tür mit einer Anzeige wegen Diebstahls, der Grundstücksbesitzer hatte meinen Dad angezigt wegen Entwendung seines Fahrzeugs. Was der Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste - der Gerichtsvollzieher war so schlau und hatte den /8er Benz zur Konkursmasse erklärt und mein Dad hatte den daher schon bei der Zwangsversteigerung gleich mit dazu ersteigert. Somit gehörte das Auto meinem Vater und er durfte es als sein Eigentum legal verschrotten lassen.
Also immer schön die Eigentumsverhältnisse klären, bevor Du tätig wirst.
Grüße
Michael
Grüße aus dem Pfälzerwald,
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