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28 Feb. 2014 19:50 #122765 von poldi
poldi antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-02-28 19:08, althase wrote:

Hallo,
wenn Du in deiner Signatur deinen Vornamen reinschreibst hast Du automatisch der Nettikette
genüge getan.

schönen Abend
günterw


Ach Günter, das ist doch der Thorsten Niehaus.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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01 März 2014 10:11 #122766 von Totti-Amun
Totti-Amun antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-02-28 19:29, Johnny-1951 wrote:
Halloooooooo....
gilt nur für einen Betrieb, gewerblich


Natürlich gilt das für jedermann und nicht nur für Gewerbetreibende! Dazu kommt noch, dass Du nicht die nötigen Lagermöglichkeiten hast für den ausgebauten Airbag.

Gruß

Totti

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01 März 2014 10:13 #122767 von Totti-Amun
Totti-Amun antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-02-28 19:50, poldi wrote:

On 2014-02-28 19:08, althase wrote:

Hallo,
wenn Du in deiner Signatur deinen Vornamen reinschreibst hast Du automatisch der Nettikette
genüge getan.

schönen Abend
günterw


Ach Günter, das ist doch der Thorsten Niehaus.


Gut, das wir das geklärt haben.
Vielleicht kann man dem Admin mal vorschlagen, daß man nur noch Realnamen als Nick zulässt. Nicht dass jemand glaubt, er hätte es mit der leibhaftigen Mickey Mouse zu tun, wenn sich jemand so nennt. Ich meine, das führt doch nur zu Irritationen.
Oder wofür gibt es die Benutzernamen?

Grüße

Totti

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01 März 2014 17:10 #122768 von poldi
poldi antwortete auf Lenkradstellung
Och bist Du wieder lustig!

Tja, hier ist es halt üblich, mit seinem Vornamen zu unterschreiben.
Das ist hier die Regel. Warum auch nicht?

Das weiß man, wenn man dieser Interessengemeinschaft beitritt.

Und ja, wir wissen, dass Du es in den von Dir moderierten Foren besser machst.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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02 März 2014 03:36 #122769 von Johnny-1951
Johnny-1951 antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-03-01 10:11, Totti-Amun wrote:

On 2014-02-28 19:29, Johnny-1951 wrote:
Halloooooooo....
gilt nur für einen Betrieb, gewerblich

--- Gruß Werner ---


Natürlich gilt das für jedermann und nicht nur für Gewerbetreibende! Dazu kommt noch, dass Du nicht die nötigen Lagermöglichkeiten hast für den ausgebauten Airbag.

Gruß

Totti

--- Gruß Werner ---


OK, was ist mit dem Lawinen Airbag, wieviel darf ich da lagern, wie muss ich die transportieren usw. usw...
Zeige mir einfach ein Formular oder Gesetz wo ich als Privatmann Meldung, Antrag für mich als Hobbyschrauber stellen muss, wenn ich an meinem Airbag in meinen Räumen rumspiele, ja sogar an deinem Hobel nicht gewerblich.
Alle Gesetzte, Anträge, Schulungen (sind 5 Min. Kurse mit Frühstück und Mittagspause) beziehen sich auf gewerblich Betriebe sowie auch alle Anträge für z. B. Schulungen, Lagerung, Arbeiten an Airbags.

Komm mir jetzt nicht mit dem Sprengstoffgesetz, da darfst dann nach Sylvester nichts für nächstes Jahr aufheben, Karneval darfst keine Knallplättchen an deinen Kindern verteilen.
Allenfalls geht es bei "meinem" Airbag um Leichtsinn oder Fahrlässigkeit, das geht aber auch schon beim Reifen wechseln los...

Hier was zum Lesen, glaube der TE liegt gar nicht so falsch!


Klick HIER, verschiedene Meinung, meine ganz oben...

Wenn der Link nicht geht:
www.motor-talk.de/forum/der-umgang-mit-d...folgen-t1084209.html

--- Gruß Werner ---[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Johnny-1951 am 02-03-2014 03:39 ]

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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02 März 2014 10:42 #122770 von Nichtschwimmer
Nichtschwimmer antwortete auf Lenkradstellung
Interessanter link. Das Airbag-Thema betrifft im Prinzip alle Arbeiten am Auto, die sicherheitsrelevant sind: Fahrwerk, Bremsen, Karosseriearbeiten etc. Es ist auch klar, das man für Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn diese durch nicht fachgerechte Arbeiten verursacht wurden. Deshalb sollte man wissen was und wie man es tut oder es lassen. Zum Glück gibt es Schulungen, Seminare, Werkstatthandbücher, Fachliteratur, die die Materie näherbringen. Ich habe habe mittlerweile eine Reihe von KfZ-Betrieben und -Fachleuten, die ich fragen kann, die sich mein Gewerkel ansehen und natürlich auch Arbeiten übernehmen.

Udo

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02 März 2014 19:46 #122771 von sl-sued
sl-sued antwortete auf Lenkradstellung
Hallo zusammen,

die Bremse links vorn war fest, daher zog der Wagen nach rechts. Jetzt ist wieder alles i.O.

vg
oliver

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02 März 2014 21:12 #122772 von Johnny-1951
Johnny-1951 antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-03-02 19:46, sl-sued wrote:
Hallo zusammen,

die Bremse links vorn war fest, daher zog der Wagen nach rechts. Jetzt ist wieder alles i.O.

vg
oliver


...habe ich doch am 28.02.2014 19:14 gesagt/geschrieben

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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03 März 2014 17:39 #122773 von Totti-Amun
Totti-Amun antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-03-02 10:42, Nichtschwimmer wrote:
Interessanter link. Das Airbag-Thema betrifft im Prinzip alle Arbeiten am Auto, die sicherheitsrelevant sind: Fahrwerk, Bremsen, Karosseriearbeiten etc. Es ist auch klar, das man für Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn diese durch nicht fachgerechte Arbeiten verursacht wurden. Deshalb sollte man wissen was und wie man es tut oder es lassen. Zum Glück gibt es Schulungen, Seminare, Werkstatthandbücher, Fachliteratur, die die Materie näherbringen. Ich habe habe mittlerweile eine Reihe von KfZ-Betrieben und -Fachleuten, die ich fragen kann, die sich mein Gewerkel ansehen und natürlich auch Arbeiten übernehmen.

Udo


Die Bremsen und Fahrwerk usw. unterliegen aber nicht dem Sprengstoffgesetz.

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03 März 2014 17:43 #122774 von Totti-Amun
Totti-Amun antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-03-02 03:36, Johnny-1951 wrote:


OK, was ist mit dem Lawinen Airbag, wieviel darf ich da lagern, wie muss ich die transportieren usw. usw...
Zeige mir einfach ein Formular oder Gesetz wo ich als Privatmann Meldung, Antrag für mich als Hobbyschrauber stellen muss, wenn ich an meinem Airbag in meinen Räumen rumspiele, ja sogar an deinem Hobel nicht gewerblich.
Alle Gesetzte, Anträge, Schulungen (sind 5 Min. Kurse mit Frühstück und Mittagspause) beziehen sich auf gewerblich Betriebe sowie auch alle Anträge für z. B. Schulungen, Lagerung, Arbeiten an Airbags.

Komm mir jetzt nicht mit dem Sprengstoffgesetz, da darfst dann nach Sylvester nichts für nächstes Jahr aufheben, Karneval darfst keine Knallplättchen an deinen Kindern verteilen.
Allenfalls geht es bei "meinem" Airbag um Leichtsinn oder Fahrlässigkeit, das geht aber auch schon beim Reifen wechseln los...

Hier was zum Lesen, glaube der TE liegt gar nicht so falsch!


Klick HIER, verschiedene Meinung, meine ganz oben...

Wenn der Link nicht geht:
www.motor-talk.de/forum/der-umgang-mit-d...folgen-t1084209.html

--- Gruß Werner ---


Ich hatte einen Auszug aus dem Sprengstoffgesetz, bzw. die relevanten Texte oben als Datei angefügt. Dann ruf halt mal dein örtliches Amt an, die werden dir das dann auch noch mal schriftlich mitteilen.
Deine Meinung ist ja ganz schön, die interessiert aber nicht. Ich finde auch rote Ampeln doof, darum darf ich die immer noch nicht bei rot passieren.
Es ist müssig sich über die deutsche Gesetzeslage zu unterhalten. Die ist für jedermann geltend und die kannst du im Zweifel auch online einsehen.

Gruß

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04 März 2014 00:48 #122775 von Johnny-1951
Johnny-1951 antwortete auf Lenkradstellung
Ich hatte einen Auszug aus dem Sprengstoffgesetz, bzw. die relevanten Texte oben als Datei angefügt. Dann ruf halt mal dein örtliches Amt an, die werden dir das dann auch noch mal schriftlich mitteilen.
Deine Meinung ist ja ganz schön, die interessiert aber nicht. Ich finde auch rote Ampeln doof, darum darf ich die immer noch nicht bei rot passieren.
Es ist müssig sich über die deutsche Gesetzeslage zu unterhalten. Die ist für jedermann geltend und die kannst du im Zweifel auch online einsehen.

Gruß


Du hast es nicht begriffen... dein Wisch oben ist von der STAFA Essen.
Aus Arbeitsrechtlichenschutz und Umgang mit Personen gehört der Airbag zum Sprengstoffgesetz...
Diese Ämter haben mir als Privatmann gar nichts zu sagen,
es geht da nur um den Arbeitsschutz der Betriebe und sonst nichts!

Die können nur für den gewerblichen Bereich Einstufungen machen,
steht sogar auf deinem FAX "Staatliche Amt für Arbeitsschutz".
Dieses sagt Wiki zu diesen Ämtern.

Klick-1

Klick-2

auch mit Gruß

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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04 März 2014 09:18 #122776 von Nichtschwimmer
Nichtschwimmer antwortete auf Lenkradstellung
Entscheidend ist hier das Sprengstoffgesetz bzw. die SprengV. Laut Bezirksregierung Köln ist der Umgang ... erlaubt bei in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebauten pyrotechn. Einheiten, z.B. Airbag. Nicht erlaubt seien einzelne Gurtstrafferheinheiten. Link

Udo

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04 März 2014 09:27 #122777 von poldi
poldi antwortete auf Lenkradstellung
"Um einen Befähigungsschein zu erhalten, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind Ihre Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung; diese werden von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierungen-Dezernat 55) überprüft. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so müssen Sie an einem Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde bei einem staatlich anerkannten Träger teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Grundlehrgang sowie bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches Sie zusammen mit dem Antrag auf Erteilung an die zuständige Bezirksregierung senden.

Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig sind, stellt Ihnen die zuständige Bezirksregierung in der Regel nach 6-8 Wochen den Befähigungsschein aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Befähigungsschein alle 5 Jahre -spätestens 3 Monate vor Ablauf- verlängern lassen."


Werner ist erst 18.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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04 März 2014 15:49 #122778 von Johnny-1951
Johnny-1951 antwortete auf Lenkradstellung

On 2014-03-04 09:27, poldi wrote:

Werner ist erst 18.


und wohnt in Österreich

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

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