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Thema Garantie Gewährleistung bei Kauf vom Händler

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13 Jahre 1 Monat her #115707 von gerd
theoretisches Gebabbel, in der Praxis haben die Oldtimerhändler die ich sehr gut kenne, keine Probleme damit.

Nachlass gibts eben nicht auf alles, habe einige Autos mit Festpreis angeboten und verkauft und von vornherein klar gemacht, dass es dabei bleibt. Das orientalische Gehandel kotzt mich beim Verkauf an. Biete ich VHB an, hau ich vorher das drauf was ich maximal nachlasse, das macht wohl jeder so, echte Nachlässe gibt fast nur bei Privatleuten die die Kiste dringend loswerden müssen oder wollen
Gerd

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13 Jahre 1 Monat her #115708 von Hartung1979
Ja Gerd das ist ja wohl auch klar!

Aber danke nochmal für die Klarstellung!

Udo aus Bielefeld (ja, das gibts wirklich, denke ich...)

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13 Jahre 1 Monat her #115709 von poldi
Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Begriff „Gewährleistung“ nicht vor.
---Rechte des Käufers bei Mängeln (§437 BGB).

Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst.
Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge.
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet eine Gewährleistung zu geben. Ansprüche hat der Kunde dann, wenn beim Verkauf der Sache ein Mangel vorlag. Zwei Jahre nach dem Verkauf erlischt die Gewährleistungsfrist. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser schon bei Verkauf vorlag. Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist, muss er das beweisen. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig und kann vom Hersteller oder vom Händler gegeben werden. Sie ist gesetzlich nur in groben Zügen geregelt (§ 443 BGB). Eine Garantie kann von beliebiger Dauer und an beliebige Bedingungen geknüpft sein.


Grüße aus dem Ölsumpf Ulli[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 09-09-2013 16:29 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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13 Jahre 1 Monat her #115710 von poldi
Ob eine unternehmerische Betätigung vorliegt, bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Verkäufe, Dauer der Verkaufstätigkeit, Höhe des Erlöses, dem Auftreten nach außen und die Verwertung anderweitig erworbener Kenntnisse.

Wer also mehrfach Fahrzeuge kauft, um diese (ggf. nach Modernisierung und Reparatur) zu verkaufen hat „Händlereigenschaft“ und handelt als Unternehmer.
Das gilt nicht nur im „Mangelrecht“ sondern auch im Steuerrecht.


Grüße aus dem Ölsumpf Ulli[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 09-09-2013 16:42 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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13 Jahre 1 Monat her #115711 von gerd
theoretisch alles richtig!

(bin mal gespannt wann der Starunternehmer der Ein-Mann-Firmengruppe aus der Provinz sich dazu wieder mahnend äussert )

Gerd[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 09-09-2013 18:12 ]

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