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Thema Garantie Gewährleistung bei Kauf vom Händler

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09 Sep. 2013 10:36 #115697 von driver

On 2013-09-09 10:30, Hartung1979 wrote:
Mir geht es ja nicht darum, auf Biegen und Brechen eine Garantie zu verlangen.

Nur weiß ich eben auch, dass jeder Händler dazu verpflichtet ist, eine Garantie zu geben, egal
wie alt der Wagen ist.
Da ich auch weiß, dass ein Garantiefall mit Sicherheit einen Rechtsstreit nach sich ziehen würde,
bin ich ja bereit, auf die Garantie zu verzichten, nur muss es sich dann auch für mich lohnen und nicht nur für den Händler!


Mit dieser Einstellung dürftest Du bei den meisten Händlern echte Begeisterung auslösen .

Wolfgang

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09 Sep. 2013 10:58 #115698 von Hartung1979
Wieso? Verstehe ich nicht!

Kann natürlich auch den geforderten Preis zahlen und ihn dann im Garantiefall mit Klagen überhäufen, die dann sowieso ins Leere laufen...

Udo aus Bielefeld (ja, das gibts wirklich, denke ich...)

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09 Sep. 2013 11:01 #115699 von driver

On 2013-09-09 10:58, Hartung1979 wrote:
Wieso? Verstehe ich nicht!

Kann natürlich auch den geforderten Preis zahlen und ihn dann im Garantiefall mit Klagen überhäufen, die dann sowieso ins Leere laufen...


Bisher ja sowieso alles nur Theorie, mach einfach mal einen Karren klar damit wir staunen können wie clever Du das gemacht hast .

Wolfgang

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09 Sep. 2013 11:26 #115700 von Hartung1979
Höre ich da Ironie raus?

Ja wills ja nur wissen, wie ich in die Preisverhandlung einsteigen sollte...

Udo aus Bielefeld (ja, das gibts wirklich, denke ich...)

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09 Sep. 2013 11:32 #115701 von Gunther

On 2013-09-09 10:58, Hartung1979 wrote:
Wieso? Verstehe ich nicht!

Kann natürlich auch den geforderten Preis zahlen und ihn dann im Garantiefall mit Klagen überhäufen, die dann sowieso ins Leere laufen...


Das verstehe ich jetzt nicht!

Wenn Du den Wagen ganz regulär bei einem Händler kaufst, kann sich der Händler nicht aus der Dir zustehenden Gewährleistung freikaufen. Glaub mir, die seriösen Händler die da in Frage kommen haben keinen nassen Hut auf. Die verkaufen ein Fahrzeug an privat nur, wenn Du deren Risiko auch im Kaufpreis auffängst. Und die Fähnchenhändler sind dann, wenn Du dann Deine Rechtschutzversicherung strapazierst, längst weg, pleite oder die Bude hat einen neuen Inhaber wie Mutti oder sonstwen. Um dann die Karre auf Kosten des Händlers zu sanieren, musst Du erstmal Dein "Recht" vor Gericht erstreiten und dann die Vollstreckung durchziehen. Am End ist nix zu holen und dann hast Du auch noch die Anwaltskosten an der Backe. So naiv bist Du doch nicht, oder?


GS

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09 Sep. 2013 11:37 #115702 von Gunther

On 2013-09-09 11:26, Hartung1979 wrote:
Höre ich da Ironie raus?

Ja wills ja nur wissen, wie ich in die Preisverhandlung einsteigen sollte...


Ein seriöser Händler würde sich wohl kaum auf ein solches Verhandlungsniveau begeben. Also würde ich Dir auch raten, erstmal einen seriösen Händler und ein seriöses Fahrzeug zu finden und dann ganz seriös über den Preis zu verhandeln. Die Sache mit dem Nachlass aufgrund des Gewährleistungsverzicht -der faktisch nicht möglich ist- würde ich nicht ansprechen. Ich als Verkäufer jedenfalls würde dem Interessenten dann die Tür weisen.

GS

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09 Sep. 2013 11:41 #115703 von Dr-DJet

On 2013-09-06 12:06, Hartung1979 wrote:

Wie schaut das aus bei nem Kauf über nen Händler (inkl. Mehrwertsteuer) mit der Garantie bzw. Gewährleistung.

Muss ein Händler auch bei einem 27 Jahre alten Wagen Gewährleistung bzw. Garantie geben?
Oder macht es da mehr Sinn, wenn ich den Wagen als Unternehmer von ihm kaufe ohne eine eventuelle Gewährleistung/Garantie, dafür aber weniger bezahle?

Hallo Udo,

Ich weiß gar nicht, warum Ihr hier weiterhin im rechtsfreien Raum diskutiert. Du hast Dir die Antwort doch eigentlich schon selbst in Deinem ersten Beitrag gegeben. Kaufst Du den Wagen als Unternehmer, könnt Ihr miteinander vereinbaren, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit hast Du Deinen Willen und Deinen Verhandlungsspielraum.

Bei Privaten ist alles Gerede über Verzicht des Käufers und "kann doch das Risiko nicht auf mich nehmen" vollkommen ohne Gehalt. Da muss der Händler alle Mängel aufführen, um sie ausschließen zu können.

Natürlich hat die Medaille wie immer zwei Seiten. Idiotisch fände ich, wenn jemand diese Gewährleistung wegen defekter Glühbirnchen, Batterie, abgewetzter Sitze etc. strapazieren wollte. Hat hingegen z.B. der Motor aber einen verschwiegenen Schaden, den der Kunde nur bei der Probefahrt nicht bemerkt hat, dann sollte m.E. der Händler dafür gerade stehen und sich danach nicht ins Fäustchen lachen können, dass er einen Dummen gefunden hat.

Gebrauchtwagen-Garantien sind übrigens etwas ganz anderes.

Also Udo kaufe den Oldie günstiger als Unternehmer und alle freuen sich

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

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09 Sep. 2013 11:47 #115704 von Hartung1979
Volker, genau das war auch mein Gedankenansatz.

Als Unternehmer kaufen mit vernünftigem Nachlass oder als Privatmann mit Garantie/Gewährleistung, die
im Falle des Falles sowieso kaum durchsetzbar sein dürfte ohne großes TammTamm.

Nen Fähnchenhändler ist es sicherlich nicht! Da würd ich auch keinen Wagen kaufen, nen "Oldi" schon garnicht!
Ist allerdings auch nicht Kienle oder Brabus...


Udo aus Bielefeld (ja, das gibts wirklich, denke ich...)

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09 Sep. 2013 11:56 #115705 von driver

On 2013-09-09 11:47, Hartung1979 wrote:
Volker, genau das war auch mein Gedankenansatz.

Als Unternehmer kaufen mit vernünftigem Nachlass oder als Privatmann mit Garantie/Gewährleistung, die
im Falle des Falles sowieso kaum durchsetzbar sein dürfte ohne großes TammTamm.

Nen Fähnchenhändler ist es sicherlich nicht! Da würd ich auch keinen Wagen kaufen, nen "Oldi" schon garnicht!
Ist allerdings auch nicht Kienle oder Brabus...


Für ein richtig gutes Fahrzeug gibt es so oder so keinen Nachlass, das wirst Du schon merken, oder eben nicht weils wieder ne Gurke wird .

Wolfgang

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09 Sep. 2013 12:01 #115706 von Hartung1979
Ja ok ich werds merken...

Nachlass gibts auf alles! Und da spielt nen Gebrauchtwagen wie nen SL auch keine andere Rolle...
Kommt nur auf das Verhandlungsgeschick und den Ausgangspreis an...

Wenn der Verkäufer partout keinen Cent entgegenkommt, dann weiß ich auch wie er sich im Garantiefall anstellt...

Aber ist ja auch egal nun.
Ich werd verhandeln und Euch dann in Kenntnis setzen.

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09 Sep. 2013 15:08 #115707 von gerd
theoretisches Gebabbel, in der Praxis haben die Oldtimerhändler die ich sehr gut kenne, keine Probleme damit.

Nachlass gibts eben nicht auf alles, habe einige Autos mit Festpreis angeboten und verkauft und von vornherein klar gemacht, dass es dabei bleibt. Das orientalische Gehandel kotzt mich beim Verkauf an. Biete ich VHB an, hau ich vorher das drauf was ich maximal nachlasse, das macht wohl jeder so, echte Nachlässe gibt fast nur bei Privatleuten die die Kiste dringend loswerden müssen oder wollen
Gerd

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09 Sep. 2013 15:34 #115708 von Hartung1979
Ja Gerd das ist ja wohl auch klar!

Aber danke nochmal für die Klarstellung!

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09 Sep. 2013 16:29 #115709 von poldi
Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Begriff „Gewährleistung“ nicht vor.
---Rechte des Käufers bei Mängeln (§437 BGB).

Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst.
Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge.
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet eine Gewährleistung zu geben. Ansprüche hat der Kunde dann, wenn beim Verkauf der Sache ein Mangel vorlag. Zwei Jahre nach dem Verkauf erlischt die Gewährleistungsfrist. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser schon bei Verkauf vorlag. Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist, muss er das beweisen. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig und kann vom Hersteller oder vom Händler gegeben werden. Sie ist gesetzlich nur in groben Zügen geregelt (§ 443 BGB). Eine Garantie kann von beliebiger Dauer und an beliebige Bedingungen geknüpft sein.


Grüße aus dem Ölsumpf Ulli[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 09-09-2013 16:29 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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09 Sep. 2013 16:41 #115710 von poldi
Ob eine unternehmerische Betätigung vorliegt, bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Verkäufe, Dauer der Verkaufstätigkeit, Höhe des Erlöses, dem Auftreten nach außen und die Verwertung anderweitig erworbener Kenntnisse.

Wer also mehrfach Fahrzeuge kauft, um diese (ggf. nach Modernisierung und Reparatur) zu verkaufen hat „Händlereigenschaft“ und handelt als Unternehmer.
Das gilt nicht nur im „Mangelrecht“ sondern auch im Steuerrecht.


Grüße aus dem Ölsumpf Ulli[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 09-09-2013 16:42 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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09 Sep. 2013 18:10 #115711 von gerd
theoretisch alles richtig!

(bin mal gespannt wann der Starunternehmer der Ein-Mann-Firmengruppe aus der Provinz sich dazu wieder mahnend äussert )

Gerd[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gerd am 09-09-2013 18:12 ]

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