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US Title bei Zulassung in D einbehalten - Rückgabe kostenpflichtig?

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2 years 1 month ago - 2 years 1 month ago #336367 by Neckartaler
Bei der Anmeldung in Deutschland konnte ich bei der Zulassungsstelle hinterlegen, daß ich den US-Title nach Ablauf der 6 Monate Sperrfrist wiederhaben möchte.

Der ist dann auch pünktlich und amtlich entwertet nach der Sperrfrist per Post bei mir eingetroffen. Gekostet hat's, soweit ich mich erinnere, nicht extra. Ist aber auch schon ein paar Jahre her.

Viele Grüße
Uwe
Last edit: 2 years 1 month ago by Neckartaler.

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2 years 1 month ago #336368 by Pfalzfan
Man sollte bei der Verwaltung nicht sooo laut aufstampfen und das Dokument wiedererlangen mögen, um die Historie des Fahrzeugs zu komplettieren.
Generell rückt man in Amststuben Dokumente leichter raus, wenn man jene nur als Information zu seinem Hobby verwenden möchte.
Gruß
Walter
 


Gruß
Walter

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2 years 1 month ago #336372 by Lizzy111
Hi Schorsch, ich nuss in Heppenheim, Kreis Bergstraße (Hessen) zulassen. Ein echter 💩 Laden.🤬
Ich habe denen den Unterschied zwischen Title und Registration Documents erklärt. Hilft nix. 100% Amtsschimmel und Bürgerunfreundlich.

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2 years 1 month ago #336374 by Lizzy111
Ich habe mich sehr höflich um die Ausgabe bemüht. Mir wurde auch damals gesagt nach 6 Monaten kann ich den Title wieder abholen. Ich finde es eher befremdlich mir hier, ohne Kenntnis meiner Person, ein unangemessenes Auftreten gegenüber der Behörde subtil zu unterstellen. 🤷🏻‍♂️

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2 years 1 month ago #336375 by Lizzy111
Sorry, ich habe mich hier bei keinem Beschwert oder irgendwas verlangt, sondern wollte nur wissen, ob das einfach jetzt normal ist, und nein, es ist nicht normal. Es geht auch anders. Ich beschwere mich aber tatsächlich gerade direkt bei der Zulassungsstelle, oh Wunder mit Wenig Erfolg, trotz höflichen Erläuterungen zum Thema Besitzurkunde oder Zulassungsdokument.
Das Portal kannte ich nicht, werde es aber rege nutzen. Versprochen!!!!

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2 years 1 month ago - 2 years 1 month ago #336388 by eschi

Bei der Anmeldung in Deutschland konnte ich bei der Zulassungsstelle hinterlegen, daß ich den US-Title nach Ablauf der 6 Monate Sperrfrist wiederhaben möchte.
Der ist dann auch pünktlich und amtlich entwertet nach der Sperrfrist per Post bei mir eingetroffen. Gekostet hat's, soweit ich mich erinnere, nicht extra. Ist aber auch schon ein paar Jahre her.
 
Genauso war es bei mir 2020 auch (in BW), kostenlos.
Allerdings scheint das Gesetz eine Vernichtung zu fordern, was wie erwähnt diskutiert wird:
mvcoldtimerticker.de/behoerdliche-vernic...-fahrzeugidentitaet/
​​​​​ Entwerten könnte auch als Vernichtung interpretiert werden. Dass man dafür allerdings zusätzlich zu den Zulassungsgebühren etwas verlangt finde ich nicht angemessen.

Viele Grüße
Eddie
 
Last edit: 2 years 1 month ago by eschi.

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