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Erstzulassung US-107er in Deutschland

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3 years 5 months ago - 3 years 5 months ago #314087 by Chromix
Michael, lese Dir den verlinkten Gesetzestext einfach mal durch ..... komplett ..... bis (fast) zum Ende.
Du hast ja anscheinend nach dem ersten Satz schon aufgehört. Gesetze sind aber nun mal ..... komplex .....

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
Last edit: 3 years 5 months ago by Chromix.
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3 years 5 months ago #314088 by Markf888
Hallo Michael, ich habe vor 2 Jahren mein SL560 selbst nach Deutschland importiert und habe hier in München bei der Zulassungsstelle für Import und Konsulats Fahrzeuge für die TUEV Vorfahrt bzw. Werkstattfahrt Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage erhalten. Am Fahrzeug selbst hatte ich weder Scheinwerfer noch Blinker umgebaut, was kein Problem darstellte. Ich muss Christian zustimmen, nicht die Interpretation von Gesetzestexte ist relevant, sondern wie sieht die Praxis aus.
Nichts anders zählt.

Liebe Grüße aus München
Markus

SL560 Bj 7.89; Porsche 993 Bj 94; Range Rover 2 Bj 98
Moto Guzzi California 2 Bj 82; Suzuki SP370 Bj 78
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3 years 5 months ago #314090 by Obelix116
...und hier sind ja der Gesetzestext und die Praxis eins, den genau für solche Fälle sind diese Ausnahmen da ja beinhaltet ! 

Gruß
Christian
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3 years 5 months ago #314097 by Twinviewbay
Wenn das tatsächlich so interpretiert wird und auch gängige Praxis ist, so finde ich das nicht nur ausserordentlich erstaunlich sondern auch deutlich bedenklich.
In einem Rechtsgeflecht wo sonst jeder laue Wind bis ins kleinste reglementiert ist , soll nun gerade bei den Fällen, wo wir wirklich absolut Nichts der sonstig notwendigen Vorraussetzungen haben, eine Hilfslösung geschaffen sein.
Bei dieser ersten Fahrt zum Erlangen des §21 hat das Fahrzeug nicht eine einzige Vorraussetzung eines sicheren Betreibens.

Keine Typzulassung
Keine Einzelabnahme (da will man ja grade hin)
Keine COC Papiere
Keine technische Prüfung irgendeiner Art
Nicht einmal eine Grobprüfung auf Fahrsicherheit wie es z.B. bei rote Kennzeichen Fahrt durch den Sachverstand des rote Kennzeichen Inhabers erfolgt
Keinerlei Basis für eine Versicherung dieser Fahrt,
Selbst der Ausstellende des Kurzzeitkennzeichens macht keine oberflächliche Sichtprüfung
Keiner weiss, ob Ausnahmegenehmigungen notwendig werden oder nicht erteilt werden können
Kein Mensch weiss, ob die Einzelabnahme nicht zu einem negativen Ergebnis kommt und dann die Betriebserlaubnis versagt werden muss

Man stützt sich also auf den Absatz 6 (alle anderen auch 7 dürften nicht zutreffen können) auf die Formulierung „ Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen“ . Aber auch diese Formulierung ist extrem schwammig. Es könnte ja auch die Fahrt zur Zulassungsstelle zur Erlangung der Betriebserlaubnis NACH Einzelabnahme nach §21 gemeint sein. Das würde dann natürlich schon Sinn ergebe denn das Fahrzeug hat ja nun eine fachtechnische Begutachtung.
Irgendwie hat man Es aber vermieden den speziellen Fall genau zu bezeichnen obwohl man ganz konkret den §21 hätte einbauen können.
Unter diesen Umständen ist meine Verwirrung wohl verständlich.
Es ist auch nicht klar warum dieser schlechteste Fall ausgerechnet möglich sein soll. Wenn Niemand weiss was mit dem Auto los ist gibt es eigentlich keinen Grund nicht auf einen Transport auf fremder Achse zu bestehen.
Ich stelle mir einen Totalschaden auf beschranktem Bahnübergang wegen versagender Bremsen bei dieser Fahrt vor. Die Haftungsfrage wird spassig.
Der Fahrzeuglenker könnte auch unterwegs auf der Strasse sitzen weil das Bodenblech unterwegs verschwindet.
Ehrlich gesagt: eine Anwendung solch einer Auslegung mag und befürworte ich nicht.

Der Michael





380SL 560SL 560SEL 560SEC 500SLR129 SL55AMG CL600C215 300E4Matik und Andere
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3 years 5 months ago #314098 by Obelix116
...das stimmt natürlich mit der vielleicht nicht gegebenen Verkehrssicherheit, aber das Problem kann auch bei jedem abgemeldeten Fahrzeug mit bereits vorhandenen Papieren und abgelaufenem TÜV (und vielleicht längeren Standzeiten) auftreten wenn es mit Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle bewegt wird.

Ebenfalls ist es teilweise bedenklich was so mit roten 06 und 07er Kennzeichen bewegt wird, eine Abfahrt und Funktionskontrolle ist da auch eher die Ausnahme, und da beschränken sich die Fahrten meist nicht auf den Weg zur Prüfstelle, Werkstatt oder Zulassung !

Gruß
Christian
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3 years 5 months ago #314100 by Allman
Schade, dass manche Threads juristisch, politisch oder persönlich ins Unangenehme ausufern.

Euch ist schon klar, was auf deutschen Straßen für "Gurken" aus dem Ostblock und unserem eigenen Land unterwegs sind?  Die würden mir bzgl. Sicherheit im Straßenverkehr mehr Sorgen bereiten als Eike, der lediglich seinen ordentlichen 560er anmelden möchte

Lasst uns doch einfach bei der Sache bleiben und nützliche Tipps geben - da macht das Lesen mehr Spaß. Und jemand, der auf dem "Dorf mit 3 Bauernhöhen" wohnt wird unsere Tipps sowieso anders umsetzen als der Kollege aus der Millionenstadt, wo Kommissar Glockner aufpasst.  

Grüße
Daniel

Mercedes 560SL / Mercedes 200D (W123) Taxi / Citroen 2CV / Suzuki DR650
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