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Nebelscheinwerfer ab, wie schauts aus mit Tüv?

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26 Mar 2004 08:35 #9044 by Robbie
Servus!
(mein erstes braves Posting zum Thema 107 *g*)
Also,
ich hab hier irgendwo gelesen das der SLC wesentlich eleganter und hübscher rüberkommt, wenn man die Nebellampen ab macht. So, aber das Fahrzeug hat diese ja vorgesehen und ist auch beim Tüv so abgenommen worden. Müsste ich jetzt, wenn ich mal ganz bav nach Vorschrift gehe, diese austragen lassen? Weil, es wäre doch Blödsinn wenn ich wieder mal 45€ zahlen müsste, nur um die Lampen wegzulassen.

Die Versicherungen drehen einem heute zu Tage doch aus allem einen Strick.

Gruß Robbie

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26 Mar 2004 09:13 #9045 by bstaiger
Leg die Dinger in den Kofferraum, fahr zum TÜV und gugg, ob du durchkommst. Wenn ja, is gut, wenn nein, dann shraubst du sie in 2 Minuten an.
Wenn du natürlich den Graukittel 5mal fragst, ob das jetzt wirklich nix macht, wirst er irgendwann sagen, daß es was macht.

An Probleme mit der Versicherung glaube ich nicht, da müßte bei einem Unfall schon ein kausaler Zusammenhang existieren. Nebellampen sind ja normalerweise nicht vorgeschrieben, man kann sie ohne Eintragung anmontieren, wieso sollte man sie nicht auch abmontieren können.

Abgesehen davon finde ich die Dinger so schlecht nicht. Besonders in gelb sehen sie doch recht schick aus



Gruß Björn

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26 Mar 2004 09:18 #9046 by gerd
Die kannst Du getrost abmachen, dem TÜV ist das völlig wurscht, wenn sie allerdings dran sind, müssen sie auch funktionieren.
Meine sind ab, dem TÜV wars egal, da Nebellampen zum Zubehör gehören wie z.B. eine Klimaanlage

Gruß
Gerd

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26 Mar 2004 09:44 #9047 by Robbie
ok, was der tüv sagt juckt mich eh nicht, aber wenn ich weiß das sich die versichrung vor eine zahlung drücken kann, hab ich davor extremen repekt. also gut, dann würde ich sagen, ich mach sie ab und lass sie halt im Kofferraum liegen.

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26 Mar 2004 11:11 #9048 by gerd
vor der Versicherung brauchst Du in diesem Falle wirklich keine Angst zu haben.
In Fällen bei denen ein Fahrzeugteil objektiv in einem Zusammenhang mit einem Schaden steht, kann die Versicherung Lesitungen kürzen, auch bei Fremdverschulden, oder gar den Schadensausgleich verweigern:

z.B. Verletzungen die auf einen nicht angelegten Sicherheitsgurt zurückzuführen sind.
zu hohe Geschwindigkeit
abgefahrene Reifen etc.
ggf. auch nicht eingetragene Fahrwerksveränderungen, Reifengrößen etc.

Bei demontierten Nebellampen können hier keine ursächlichen Zusammenhänge bestehen, kannst sie also in der Garage lassen

Gerd

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