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Wertgutachten - Realtität oder Wunschtraum? gestern wars soweit...

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13 years 9 months ago #100783 by jhwconsult
Ein Forumsmitglied hat mal den Verkaufspreis seines Fahrzeugs entsprechend einem Aktienindex angesetzt. Nimmst Du also heute den Dax, multiplizierst den Wert mit 2 hast Du den PReis für Willys 107er, multipliziert mit 3 den von Michael (vielleicht auch Faktor 4). Auch keine schlechte Idee, oder? Dann erübrigt sich die Frage nach der Geldanlagenform, ob in Aktien oder in ein Fahrzeug ...

. Hartmut aus Hessen .

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7 years 11 months ago #194602 by 107_SL

Mad_Eye_Moody wrote: Würde der Versicherer im Falle der Fälle die Kurzbewertung, welche er vom VN zuvor eingefordert hat, nicht anerkennen, so wäre das doch ein klarer Fall der Verbrauchertäuschung.

Auf Kosten des VN wurde ein solches gefordert und der VN zahlt dafür eine höhere Versicherungsprämie. Die Versicherung müsste dann ja sogar den VN zu einer Neubewertung auffordern, nachdem die "Gültigkeitsdauer" der alten Kurzbewertung abgelaufen ist. Denn andernfalls käme es einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich, weiter die höhere Versicherungsprämie vom VN einzustreichen.

Also ich weiß ja nicht - da könnte ein betroffener VN ja ein richtig großes juristisches Fass aufmachen, wenn ein Oldtimerversicherer so agieren würde wie von Euch hier prognostiziert. Immerhin schreibt der ADAC in meinem Falle, dass die Kurzbewertung des TÜV Rheinland anerkannt wird und es ist unübersehbar, dass die zu zahlende Versicherungsprämie direkt an diese Bewertung gekoppelt ist.

Ich werde jedoch aus einer Neugierde heraus mal den ADAC anschreiben und um Stellungnahme bitten.

Grüße
Michael


Servus Michael,

in dem von Dir beschriebenen Fall, gehe ich absolut mit!
Ich denke der VN würde bessere Karten haben als die Versicherung.

Wie die Versicherungen ticken, ist glaube ich, jedem hier bekannt!
Ob Sie aber im Fall des Falles damit durchkommen, steht auf einem anderen Papier.
Ich würde mir auf jeden Fall nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.

Erst zum Gutachten verdonnert, dann das Gutachten ohne wenn und aber akzeptiert um es dann im Bedarfsfall anzufechten.
Wer dieses Vorgehen der Versicherung so hinnimmt, der ist selber schuld!

Ich hab auch so meine Erfahrungen mit den guten Versicherungen und deswegen kommuniziere ich alles schriftlich und lasse es mir bestätigen.

Gruß
Marinko

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