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H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
- MB_Magda
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21 Mar 2010 11:54 #74129
by MB_Magda
H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer? was created by MB_Magda
Hallo allerseits?
Bei meinem SLC 280 Bj. 80 steht in Kürze die H-Abnahme an. Ich habe mein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug ohne Nebelscheinwerfer gekauft. Muss ich diese für die H-Abnahme nachrüsten? Freue mich über Antworten.
Bei meinem SLC 280 Bj. 80 steht in Kürze die H-Abnahme an. Ich habe mein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug ohne Nebelscheinwerfer gekauft. Muss ich diese für die H-Abnahme nachrüsten? Freue mich über Antworten.
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21 Mar 2010 12:18 #74130
by Nichtraucher
500SL
Grand Cherokee WJ
Replied by Nichtraucher on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Nein,
der Anblick ohne die Dinger, erfreut jeden Prüfer.
Gruß
Willy
der Anblick ohne die Dinger, erfreut jeden Prüfer.
Gruß
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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22 Mar 2010 18:41 #74131
by MB_Magda
Replied by MB_Magda on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Danke Willy für die hilfreiche Antwort. Auch ich finde die Scheinwerfer nicht unbedingt prickelnd! Jetzt heißt es Daumen drücken, dass die H-Abnahme klappt.
Gruß, Magda
Gruß, Magda
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22 Mar 2010 19:15 #74132
by Nichtraucher
500SL
Grand Cherokee WJ
Replied by Nichtraucher on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hi,
wenn der Wagen einigermaßen da steht, kein Problem. Sogar Breitwalzen sind kein Problem bei der H-Abnahme...
Ich muss im Juni hin.
Gruß
Willy
wenn der Wagen einigermaßen da steht, kein Problem. Sogar Breitwalzen sind kein Problem bei der H-Abnahme...
Ich muss im Juni hin.
Gruß
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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- JPH
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22 Mar 2010 21:35 #74133
by JPH
Replied by JPH on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Bei mir hat der Prüfer bei der H-Abnahme gefragt ob die auch wirklich orginal sind...
Sollte also nicht auffallen
Grüße, Florian
Sollte also nicht auffallen
Grüße, Florian
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- Juergen
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23 Mar 2010 12:52 #74134
by Juergen
In den Statuten steht , dass andere Räder kein Problem für die H-Abnahme darstellen. Das sollte mal jeder Prüfer nachsehen. Denn es ist ja wohl auch klar, dass ich nach der H-Abnahme jedes Rad dranschrauben kann, welches (mir) passt.
Warum gerade Nebelscheinwerfer für eine H-Abnahme relevant sein sollen, erschliesst sich mir garnicht.
Juergen
Replied by Juergen on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
In den Statuten steht , dass andere Räder kein Problem für die H-Abnahme darstellen. Das sollte mal jeder Prüfer nachsehen. Denn es ist ja wohl auch klar, dass ich nach der H-Abnahme jedes Rad dranschrauben kann, welches (mir) passt.
Warum gerade Nebelscheinwerfer für eine H-Abnahme relevant sein sollen, erschliesst sich mir garnicht.
Juergen
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- bstaiger
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23 Mar 2010 14:20 #74135
by bstaiger
Replied by bstaiger on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hallo,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
nach § 2, Ziff 22. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) sind Oldtimer so legaldefiniert: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;...
Da sind natürlich ein paar unbestimmte Rechtsbegriffe drin, die Raum für Ermessen lassen.
Dann gibts noch einen Hinweis, wie man zu dem Status kommt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
§ 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im
Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
So, wers jetzt genau wissen will, um mit dem TÜV Prüfer (oder vor Gericht) rumzustreiten, sucht sich diese Richtlinie. Keine Ahnung, ob das das gleiche ist wie die "von Jürgen genannten "Statuten". Scheint auch länderabhängig zu sein.
Die anderen fahren zum netten Prüfer hin, sprechen nett mit dem und kriegen normalerweise auch ihr H-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug "weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist".
Ob mit oder ohne Nebellampen.
Gruß Björn
zweimal mit H, zweimal ohne H
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
nach § 2, Ziff 22. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) sind Oldtimer so legaldefiniert: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;...
Da sind natürlich ein paar unbestimmte Rechtsbegriffe drin, die Raum für Ermessen lassen.
Dann gibts noch einen Hinweis, wie man zu dem Status kommt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
§ 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im
Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
So, wers jetzt genau wissen will, um mit dem TÜV Prüfer (oder vor Gericht) rumzustreiten, sucht sich diese Richtlinie. Keine Ahnung, ob das das gleiche ist wie die "von Jürgen genannten "Statuten". Scheint auch länderabhängig zu sein.
Die anderen fahren zum netten Prüfer hin, sprechen nett mit dem und kriegen normalerweise auch ihr H-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug "weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist".
Ob mit oder ohne Nebellampen.
Gruß Björn
zweimal mit H, zweimal ohne H
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- Juergen
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23 Mar 2010 15:03 #74136
by Juergen
Replied by Juergen on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
HAllo,
ein Blick hierein löst fast alle Fragen
Tuev-Sued
Dort stehen nun wirklich sehr viele Details drin .
Juergen
ein Blick hierein löst fast alle Fragen
Tuev-Sued
Dort stehen nun wirklich sehr viele Details drin .
Juergen
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23 Mar 2010 18:10 #74137
by MB_Magda
Replied by MB_Magda on topic H-Kennzeichen ohne Nebelscheinwerfer?
Hallo allerseits,
nochmals Danke für die Antworten. Den Anforderungskatalog vom Tuev-Sued kannte ich bereits. Da ich aber dennoch verunsichert war, dachte ich, ich wende mich mal ans Forum. Und das hat sich auch gelohnt.
Gruß, Magda
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:10 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:11 ]
nochmals Danke für die Antworten. Den Anforderungskatalog vom Tuev-Sued kannte ich bereits. Da ich aber dennoch verunsichert war, dachte ich, ich wende mich mal ans Forum. Und das hat sich auch gelohnt.
Gruß, Magda
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:10 ][ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : MB_Magda am 23-03-2010 18:11 ]
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