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14 Zoll oder 15 Zoll - was ist die richtige Angabe?

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05 May 2007 20:40 #48379 by 280SLC
Hallo,
habe bei ebay 15 Zoll-Radkappen ersteigert. Geliefert wurden leider nur solche, die auf 14-Zoll-Felgen passen. Der Verkäufer rechtfertigt sich damit, dass die gelieferten Radkappen einen Durchmesser von 15 Zoll haben. Wie kann ich ihm nun nachweisen, dass er "falsch" geliefert hat? Wo finde ich hierzu weitere Informationen? Scheinbar taucht dieses Problem wohl häufiger auf, ohne dass ich zunächst dem Verkäufer böse Absicht unterstellen möchte.

Gruß ins Forum.

Werner

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05 May 2007 21:04 #48380 by kilroy_was_here
Replied by kilroy_was_here on topic 14 Zoll oder 15 Zoll - was ist die richtige Angabe?
Ciao Werner

stell sie wieder ein und such Dir die richtigen. Der Aufwand zu streiten lohnt sich nicht.

Südliche Grüsse

Jürg

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06 May 2007 10:27 #48381 by uliqu
hi werner,

der unterschied zwischen 14" (A1154010323)und 15"(A1154010424) -radkappen beträgt immherin gut 2,5 cm.

15" sind bekanntlich 38,1 cm, wobei die radkappen einen außendrchmesser von 41,5 cm haben.

so richtig ärgerlich wäre es für dich gewesen, wenn du sie ohne genaue prüfung hättest lackierien lassen

grüße
uli

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06 May 2007 10:52 #48382 by ReinhardUnger
Replied by ReinhardUnger on topic 14 Zoll oder 15 Zoll - was ist die richtige Angabe?
Moin Uli,

wo wir grad beim Lackieren sind: machst Du das noch?

Auch mit Entlacken bzw. Anschleifen für Umlackieren?

Hätte da demnächst wahrscheinlich was.

Reinhard

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06 May 2007 17:33 #48383 by sfmathias
Hallo Werner,

"Irrtum" des Verkäufers hin oder her. Ich unterstelle dem Verkäufer, dass der von Anfang an wußte was er verkauft. Die 15-Zöller werden schließlich für deutlich mehr Geld gehandelt als ihre 14"-Pendants. Ich würde dem Verkäufer klar machen, dass es sich hierbei um eine nicht korrekte Artikelbeschreibung handelt und der Kauf somit rückgänig gemacht werden muß. Dies steht auch in den eBay-Statuten. Da heißt es:

"Ein Artikel weicht dann erheblich von der Beschreibung ab, wenn der Verkäufer den Artikel eindeutig auf eine Art und Weise beschreibt, die dessen Wert oder Verwendbarkeit falsch darstellt. eBay behält sich vor, sich bei Bedarf auch an Strafverfolgungsbehörden zu wenden.

Käufer, die ihre bei eBay gekauften Artikel nicht erhalten oder einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel erhalten haben, sollten dies unserem Kundenservice melden."

Insofern würde ich darauf beharren und ggfs. die Sache an eBay weitergeben. Ich weiß ja nicht um welchen Betrag es sich handelt, aber hier gehts vor allem auch ums Prinzip!

Gruß,
Mathias

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