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20 years 7 months ago #35635 by gerd
Replied by gerd on topic oldtimer
Ich kanns Dir noch nicht mal genau sagen, ich selbst war schon in Frankreich mit 06er Nr. um ein Auto zu kaufen, ein Freund von mit holt recht oft mit 06er Autos aus CH und F und verzollt die Ch.ler auch an der Grenze.

Kann sein, das nur Überführungsfahrten genehmigt sind.

Normale Tageszulassungen gelten auf jeden Fall!

Gerd

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20 years 7 months ago #35636 by Mad_Eye_Moody
Replied by Mad_Eye_Moody on topic oldtimer
Also alles was ich dazu aus dem Internet rausziehen konnte ist nicht sehr ermutigend und sollte unbedingt wohl vor der Fahrt ins Ausland geklärt werden:

Zu Überführungsfahrten können auch rote Kennzeichen nach § 28 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verwendet werden. Diese werden jedoch im Ausland nur eingeschränkt anerkannt. Derzeit akzeptieren grundsätzlich Italien, Österreich, Schweiz und die Niederlande deutsche rote Kennzeichen. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht jedoch nicht, da lediglich offizielle Briefwechsel vorliegen.

Dabei ist weiterhin zu beachten, dass deutsche rote Kennzeichen lediglich zu Überführungsfahrten in das Ausland anerkannt werden, nicht jedoch umgekehrt für Fahrten aus dem Ausland nach Deutschland. In diesen Fällen muss ein ausländisches rotes oder Ausfuhr - Kennzeichen beantragt werden.

Darüber hinaus können professionellen Autohändlern eigene rote (Dauer-) Händler-Nummernschilder ("06er-Kennzeichen") zu Überführungszwecken zur Verfügung stehen. Diese gelten jedoch in der Regel nur innerhalb der Grenzen des jeweiligen Kauf- bzw. Ausstellungslandes. Bei Überführungen aus dem Ausland nach Deutschland kann dann jedoch kombiniert werden und nach Grenzübergang z.B. ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.


Quellen:
www.avd.de/index.php?id=202

sowie: www.avd.de/anwaltsforum

*** Mad ***
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Mad_Eye_Moody am 21-02-2006 14:05 ]

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette

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20 years 7 months ago #35637 by
Replied by on topic oldtimer
Einerlei.

Allein die bloße Idee, nun 07 durch 06 ersetzen zu wollen, trägt doch schon Umgehung, Rechtswidrigkeit und Mißbrauch in sich.

Grüße, HM

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20 years 7 months ago #35638 by Mad_Eye_Moody
Replied by Mad_Eye_Moody on topic oldtimer
Hallo HM,

da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Bei der 06er-Nummer gibt es genau wie beim 07er-Kennzeichen schwarze Schafe, die das Ding täglich privat nutzen. Kenne selbst einen Geschäftsführer eines Autohauses, der jeden Tag im selben PKW mit 06er-Nummer nach Hause und morgens wieder zur Arbeit fährt. Sowas muss abgestellt werden.

Diejenigen, die das 06er-Kennzeichen wirklich rechtmäßig besitzen und auch genauso nutzen wollen, sollten jedoch schon genau wissen, was geht und was nicht. Und es ist doch mehr als erstaunlich, dass selbst unser Gesetzgeber hier nur Wischiwaschi-Auskünfte geben kann und die Rechtsanwälte mit widersprüchlichen Meinungen dazu aufwarten.

Dieses sollte mit den o.g. Beiträgen geklärt werden. Sicher aber nicht, wie man das 06er-Kennzeichen möglichst oft illegal verwenden kann. Nur so zur Anmerkung...

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

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