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Einbaulage/Ort US Nebelscheinwerfer

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2 years 3 months ago #334137 by MartinG
Moin zusammen,
mene kleiner roter Ami war heute zum TÜV. Der Herr im grauen Kittel von der GTÜ hat neben den 99€ Gebühr die Einbaulagen der original US Nebelscheinwerfer bemängelt.
Nach deutschem Recht sind die Lämpchen zu dicht beieinander.
(meine Werkstatt konnte ihm glaubhaft versichern, das sie es heute noch umbauen, damit war er zufrieden, und hat den Mängel als behoben protokolliert)

Ich kann jetzt ja "erstmal" so weiterfahren, auf jeden Fall bis zur nächsten Kontrolle (entweder TÜV oder von den Herren in Blau)
Hattet ihr schon mal Probleme mit den Nebellampen, und wenn ja, wie habt ihr es gelöst?

Gruss Martin

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2 years 3 months ago #334138 by beni560
Hallo Martin


Auch nach Schweizer Recht sind die vorderen Nebellampen vom US-Modell zu nah beieinander.

Ich hab das so gelöst - sei daher gab es keine Probleme mehr 

 
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Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch

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2 years 3 months ago - 2 years 3 months ago #334139 by Neckartaler
Hallo Martin,

hier kannst du die zulässigen Anbaumaße der Scheinwerfer nach deren Art nachvollziehen

matsch-und-piste.de/die-gesetzlichen-vor...ugbeleuchtung/#Nebel

Die Nebler dürfen formal max. 400 mm von der Außenkontur des Fahrzeugs angebracht werden.

Kenne aber einige Mursi-Fahrer, die da bei der HU bislang keine Probleme hatten.

Viele Grüße
Uwe
Last edit: 2 years 3 months ago by Neckartaler.

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2 years 3 months ago #334140 by Aisbear
Das Kennzeichen darf die Nebelscheinwerfer nicht verdecken.Im Engelen gibt es eine Maßzeichnung.

Grüße Jörg

MB 560 SL Bj 87, 147 Arktikweiß, 277 Leder Mittelrot

Grüße aus der Wetterau Jörg

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2 years 3 months ago #334144 by MartinG
gerade auf einer Webseite gefunden:

 Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

www.stvzo.de/stvzo/b5/
 

Gruss Martin

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2 years 3 months ago - 2 years 3 months ago #334145 by Kriegnix
 
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Moin.
Ich habe im Februar frischen TÜV machen lassen und die Nebellampen sind so ohne Probleme abgenommen worden.

Volker
Last edit: 2 years 3 months ago by Kriegnix.

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2 years 3 months ago - 2 years 3 months ago #334149 by Neckartaler
...da hast du aber Glück gehabt.

Ein mir bekannter Mursi-Fahrer musste vorne ein quadratisches "Kuchenblech" (die Motorradfahrer wissen, was ich meine  ) montieren, da das rechteckige Nummernschild einen Teil der Nebler verdeckte. Die Zuteilung eines kleinen Mopedschildes vorne wurde von der Zulassungsstelle verweigert.

Viele Grüße
Uwe
Last edit: 2 years 3 months ago by Neckartaler.

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2 years 3 months ago #334159 by MartinG
Moin,
das mit dem überdecken der Lampen durchs Nummernschild hab ich anders gelöst.
Das Schild ein kleines Stück höher, und die Lampen ein bisschen tiefer.

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Aber darum ging es ja auch gar nicht.
Den Prüfer hat der zu geringe Abstand zum Fahrzeugrand gestört

Kann jemand die Aussage, die ich ober schon mal reinkopiert hatte bestätigen?
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

gefunden auf:
www.stvzo.de/stvzo/b5/
 

Gruss Martin

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2 years 3 months ago - 2 years 3 months ago #334170 by Neckartaler
Hallo Martin,

hier eine andere Quelle

gesetze.legal/bund/stvzo/52

welche dies bestätigt.

Es geht bei dieser Festlegung darum, daß die Breite des Fahrzeugs bei nur beleuchteten Nebelscheinwerfern an der Front nicht falsch (= geringer) eingeschätzt wird.

Viele Grüße
Uwe
Last edit: 2 years 3 months ago by Neckartaler.
The following user(s) said Thank You: MartinG

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2 years 3 months ago #334171 by MartinG
Moin Uwe,

besten Dank, das werd ich ausdrucken und ins Auto legen 

Gruss Martin

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2 years 3 months ago #334173 by Quickbiker2012
Hallo Martin,

alternativ auch von der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums:

www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

Gruss,
Ralf
The following user(s) said Thank You: MartinG

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2 years 3 months ago #334176 by Albuchler
Habe mit den Neblern auch ohne Probleme TÜV bekommen, aber Du hattest ja scheinbar früher auch keine Probleme. Es sieht aber auch nicht so gut aus, wenn sie so weit innen sind, finde ich. Habe das Problem jetzt so gelöst, daß ich die Nebler beim Umbau auf Europastoßstangen abgebaut habe. Ich finde sie passen nicht zu den runden Scheinwerfern und bei mir den Angel Eyes. Aber klar, ein sportliches Auto aus den 80ern ohne Nebler, das geht eigentlich nicht

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984

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2 years 3 months ago #334177 by Dr-DJet
Hallo Martin,

jetzt müsstest Du nur noch nachsehen, wie Du verhinderst, dass die NSW mit Standlicht alleine arbeiten. Das ist praktisch die umgekehrte Variante wie die Schweiz Schaltung. Meine gehen nur mit Standlicht, das war in der Schweiz so gewollt.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
Fast alles zu Zündung und Jetronic auf jetronic.org

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2 years 3 months ago #334180 by MartinG
Moin,
die Schaltung habe ich schon kontrolliert, und sie tut genau das was der Vorschrift entspricht.
Sie leuchten nur mit eingeschaltetem Fahrlicht, bei Standlicht gehen sie nicht.  also alles i.O.

Den ausgedruckten Gesetzestext lasse ich dem GTU Menschen zukommen

Gruss Martin

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2 years 3 months ago #334208 by ZitroniX
Genau, wie bei Martin leuchten auch meine Nebler. TÜV fand das Ok.

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
R107 SL 380 (US) Bj 83,
silberblaumetallic 930

Gruss Andreas

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