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H - Zulassung
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7 years 6 months ago #208226
by Teileonkel
Gruß Wolfgang
H - Zulassung was created by Teileonkel
Hallo in die Runde,
evtl. hatte schon jemand die gleiche Situation.
meine Frage, wenn ich die Abnahme zur H - Zuslassung habe, wie schnell/ bzw. wann muss die Ummeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen?
Hintergrund meiner Frage, aktuell ist in meinem Zulassungskreis kein schönes Wunschkennzeichen frei, bei meinem aktuellen Kennzeichen(8 stellig) passt kein H dahinter....
Im Mai habe ich eh §, dann würde ich die H- Abnahme gleich mitmachen lassen.
beste Grüße Wolfgang
evtl. hatte schon jemand die gleiche Situation.
meine Frage, wenn ich die Abnahme zur H - Zuslassung habe, wie schnell/ bzw. wann muss die Ummeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen?
Hintergrund meiner Frage, aktuell ist in meinem Zulassungskreis kein schönes Wunschkennzeichen frei, bei meinem aktuellen Kennzeichen(8 stellig) passt kein H dahinter....
Im Mai habe ich eh §, dann würde ich die H- Abnahme gleich mitmachen lassen.
beste Grüße Wolfgang
Gruß Wolfgang
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7 years 6 months ago #208233
by Romeo
Romeo: 280SL
Juliette: 280CE
Replied by Romeo on topic H - Zulassung
Hallo Wolfgang,
das sollte Dir innerhalb des gültigen "TÜVs" überlassen sein; H bedeutet doch nur steuerlichen Vorteil und Einfahrt in die Umweltzonen. Versicherungsrechtlich ändert sich (anders als bei Saisonzulassung) nichts - H ist auch nicht gleichbedeuteutend mit Oldtimer-Versicherung (wohl aber oft Voraussetzung)! Und wenn Du mit dem Kennzeichen ohne H weiter fährst, hast in der Regel Du den Nachteil, nicht Vater Staat. Das H kann jedoch theoretisch im Rahmen der Hauptuntersuchung widerrufen werden und da Du bei der H-Ummeldung immer auch den gültige HU nachweisen musst, könnte vermutlich ein nachdenklicher Beamter zögern, wenn Dein H-Gutachten älter als zwei Jahre ist.
Da nun auch H-Kennzeichen saisonal vergeben werden, ist die Azahl der Zeichen bei Wunschkennzeichen limitiert - hier in Berlin max. 6stellig, um Platz für "H" und Saison haben zu können. Bedeutet z.B. für mich bei Ummeldungswunsch meiner Fahrzeuge, die jeweils ein Wunsckennzeichen haben: Beim SL kann ich das Kennzeichen behalten (da nach der neuen Regel vergeben), beim Coupe´ bräuchte ich ein Neues.
VG Michael
das sollte Dir innerhalb des gültigen "TÜVs" überlassen sein; H bedeutet doch nur steuerlichen Vorteil und Einfahrt in die Umweltzonen. Versicherungsrechtlich ändert sich (anders als bei Saisonzulassung) nichts - H ist auch nicht gleichbedeuteutend mit Oldtimer-Versicherung (wohl aber oft Voraussetzung)! Und wenn Du mit dem Kennzeichen ohne H weiter fährst, hast in der Regel Du den Nachteil, nicht Vater Staat. Das H kann jedoch theoretisch im Rahmen der Hauptuntersuchung widerrufen werden und da Du bei der H-Ummeldung immer auch den gültige HU nachweisen musst, könnte vermutlich ein nachdenklicher Beamter zögern, wenn Dein H-Gutachten älter als zwei Jahre ist.
Da nun auch H-Kennzeichen saisonal vergeben werden, ist die Azahl der Zeichen bei Wunschkennzeichen limitiert - hier in Berlin max. 6stellig, um Platz für "H" und Saison haben zu können. Bedeutet z.B. für mich bei Ummeldungswunsch meiner Fahrzeuge, die jeweils ein Wunsckennzeichen haben: Beim SL kann ich das Kennzeichen behalten (da nach der neuen Regel vergeben), beim Coupe´ bräuchte ich ein Neues.
VG Michael
Romeo: 280SL
Juliette: 280CE
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