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Marktwert & Wiederbeschaffungswert
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24 Jul 2004 17:46 #14152
by NilsZ
Marktwert & Wiederbeschaffungswert was created by NilsZ
Hallo liebe Gemeinde,
wo liegt eigentlich in Zahlen der Unterschied zwischen dem Marktwert und dem Wiederbeschaffungswert, oder ist das beides preislich gleich anzusetzten? Beispiel, mein Auto hätte einen Marktwert von 25.000 Euro, wäre der Wiederbeschaffungswert dann nicht höher?
Wer hat Erfahrungen damit?
Gruß
Nils
wo liegt eigentlich in Zahlen der Unterschied zwischen dem Marktwert und dem Wiederbeschaffungswert, oder ist das beides preislich gleich anzusetzten? Beispiel, mein Auto hätte einen Marktwert von 25.000 Euro, wäre der Wiederbeschaffungswert dann nicht höher?
Wer hat Erfahrungen damit?
Gruß
Nils
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25 Jul 2004 10:38 #14153
by Ulrich
Gruß aus Uhingen
Ulrich
... der englische Patient
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Replied by Ulrich on topic Marktwert & Wiederbeschaffungswert
Hallo Nils,
bei Classic Data
(siehe selbst unter: www.classicdata.de/Classic-Data/wertdefi.htm )
werden die Begriffe wie folgt definiert:
Marktwert:
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.
Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Gruß ausm Ländle
Ulrich
bei Classic Data
(siehe selbst unter: www.classicdata.de/Classic-Data/wertdefi.htm )
werden die Begriffe wie folgt definiert:
Marktwert:
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.
Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Gruß ausm Ländle
Ulrich
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25 Jul 2004 13:32 #14154
by NilsZ
Replied by NilsZ on topic Marktwert & Wiederbeschaffungswert
Hallo Ulrich,
danke für dein Posting
ja, bei Classic Data hatte ich auch schon nachgelesen.
Aber dennoch beantwortet das nicht die Frage nach dem preislichen Unterschied zwischen Marktpreis und Wiederbeschaffungswert.
Nils
danke für dein Posting
ja, bei Classic Data hatte ich auch schon nachgelesen.
Aber dennoch beantwortet das nicht die Frage nach dem preislichen Unterschied zwischen Marktpreis und Wiederbeschaffungswert.
Nils
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25 Jul 2004 18:39 #14155
by Ulrich
Gruß aus Uhingen
Ulrich
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Replied by Ulrich on topic Marktwert & Wiederbeschaffungswert
Hallo Nils,
diese Frage hatte ich schon befürchtet ..... quatsch, ich meine natürlich erwartet ... nur hatte mir vorhin die Zeit für eine so ausführliche Antwort gefehlt, da ich meinen Sohn noch von einer LAN-Party abholen mußte ... bei dem schönen Wetter hier natürlich mit dem SL.
Der Wiederbeschaffungswert wurde für die Entschädigung aus einem Haftpflichtschaden heraus erfunden. Auf den ersten Blick scheint es verwirrend - schließlich kauft man ein Ersatzfahrzeug doch auch zum Marktwert (siehe Definition). Doch der Marktwert ist ein Mittelwert aus Marktbeobachtungen - also eine rückblickende Betrachtungsweise.
Bei einem Haftpflichtschaden soll die Wiederbeschaffung zeitnah zum fremdverschuldeten Haftungsschaden erfolgen. D.h., unter Umständen differieren hier die Wiederbeschaffungswerte erheblich von den z.B. durch Classic-Data festgestellten Marktwerten.
Der Grundgedanke einer Entschädigungsleistung aus einem Haftungssachschaden heraus besteht darin, den Geschädigten möglichst technisch/wirtschaftlich gleich zu stellen wie zum Zeitpunkt unmittelbar vor Schadeneintritt.
Hier spielt also der Faktor Zeit eine Rolle. Im fremdverschuldeten Totalschadenfall hat man also Anspruch auf einen technisch gleichwertigen Ersatz. Die Beschaffung kann über eine Privatperson oder aber auch über einen Händler erfolgen (hier könnte auch noch eine Preisdifferenz liegen, da der Marktwert auf Privatmarktbasis abgewickelt wird). Bei der Wiederbeschaffung kann also der Schadenverursacher oder dessen Versicherer dem Geschädigten keinen längeren Zeitraum des Suches zumuten. Der Markt für technisch gleichwertige Fahrzeuge ist zudem begrenzt - da der Haftpflichtversicherer auch für Vermögenschäden haftet (dies sind z.B. die Aufwendungen bei der Fahrzeugsuche), wird i.d.R. schnell eine gemeinsame Basis gefunden werden.
Doch was ist im Schadenfall technisch gleichwertig ? - Dreh- und Angelpunkt ist der Zustand. Aus einem Unfallfahrzeug läßt sich durch einen Sachverständigen möglicherweise noch der Zustand vor Schadeneintritt rekonstruieren. Bei einem Brandschaden wird diese Aufgabe schon schwieriger. Hilfreich ist deshalb immer ein aktuelles Sachverständigengutachten und eine ausführlich Dokumentation des Fahrzeuges (Fotos, Rechnungen).
Ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen den Unterschied etwas herausgearbeitet zu haben. Da ich weder Versicherungsexperte für Kraftfahrzeuge noch Rechtsanwalt bin, sind diese Ausführungen ohne Gewähr für deren Richtigkeit.
Gruß ausm Ländle
Ulrich
diese Frage hatte ich schon befürchtet ..... quatsch, ich meine natürlich erwartet ... nur hatte mir vorhin die Zeit für eine so ausführliche Antwort gefehlt, da ich meinen Sohn noch von einer LAN-Party abholen mußte ... bei dem schönen Wetter hier natürlich mit dem SL.
Der Wiederbeschaffungswert wurde für die Entschädigung aus einem Haftpflichtschaden heraus erfunden. Auf den ersten Blick scheint es verwirrend - schließlich kauft man ein Ersatzfahrzeug doch auch zum Marktwert (siehe Definition). Doch der Marktwert ist ein Mittelwert aus Marktbeobachtungen - also eine rückblickende Betrachtungsweise.
Bei einem Haftpflichtschaden soll die Wiederbeschaffung zeitnah zum fremdverschuldeten Haftungsschaden erfolgen. D.h., unter Umständen differieren hier die Wiederbeschaffungswerte erheblich von den z.B. durch Classic-Data festgestellten Marktwerten.
Der Grundgedanke einer Entschädigungsleistung aus einem Haftungssachschaden heraus besteht darin, den Geschädigten möglichst technisch/wirtschaftlich gleich zu stellen wie zum Zeitpunkt unmittelbar vor Schadeneintritt.
Hier spielt also der Faktor Zeit eine Rolle. Im fremdverschuldeten Totalschadenfall hat man also Anspruch auf einen technisch gleichwertigen Ersatz. Die Beschaffung kann über eine Privatperson oder aber auch über einen Händler erfolgen (hier könnte auch noch eine Preisdifferenz liegen, da der Marktwert auf Privatmarktbasis abgewickelt wird). Bei der Wiederbeschaffung kann also der Schadenverursacher oder dessen Versicherer dem Geschädigten keinen längeren Zeitraum des Suches zumuten. Der Markt für technisch gleichwertige Fahrzeuge ist zudem begrenzt - da der Haftpflichtversicherer auch für Vermögenschäden haftet (dies sind z.B. die Aufwendungen bei der Fahrzeugsuche), wird i.d.R. schnell eine gemeinsame Basis gefunden werden.
Doch was ist im Schadenfall technisch gleichwertig ? - Dreh- und Angelpunkt ist der Zustand. Aus einem Unfallfahrzeug läßt sich durch einen Sachverständigen möglicherweise noch der Zustand vor Schadeneintritt rekonstruieren. Bei einem Brandschaden wird diese Aufgabe schon schwieriger. Hilfreich ist deshalb immer ein aktuelles Sachverständigengutachten und eine ausführlich Dokumentation des Fahrzeuges (Fotos, Rechnungen).
Ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen den Unterschied etwas herausgearbeitet zu haben. Da ich weder Versicherungsexperte für Kraftfahrzeuge noch Rechtsanwalt bin, sind diese Ausführungen ohne Gewähr für deren Richtigkeit.
Gruß ausm Ländle
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