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Wertgutachten - Realtität oder Wunschtraum? gestern wars soweit...

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26 Aug 2012 22:59 #100773 by frenek
Zu Denken gegeben hat mir Ulrichs Aspekt, wonach man mal drüber nachdenken sollte, ob man sich wirklich gegen alles im Leben versichern muss oder auch überhaupt kann.

Das hat vermutlich mit den nicht unerheblichen Auswüchsen der German angst zu tun, sich gegen alles und jeden zu versichern bzw. moeglichst alles, was irgendwie unverhergesehen Geld kosten koennte, auf die Allgemeinheit abzuwaelzen. Es scheint fuer den normalen Menschen wohl schon fast unzumutbar zu sein selbst auch nur kleinste Kostenrisken zu uebernehmen. Und da soll sich doch noch mal jemand ueber die zunehmende Unmuendigkeit der Gesellschaft wundern.

Gibt es ausser den guenstigeren Steuern noch einen anderen Grund fuer das H-Kennzeichen? Ich wuerde vermutlich heute, stünde ich noch einmal vor dem Problem, mich weder um H-Kennzeichen noch FIVA Pass kümmern.

Gruss

Frenek

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26 Aug 2012 23:00 #100774 by Oliver107
Hallo Günter,

das Problem ist, dass ich mit einem seitenlangen Gutachten, das sich größtenteils in Allgemeinheiten ergeht ("Die Baureihe 107er war seinerzeit sehr beliebt und hatte lange Lieferzeiten...") keinen Deut besser abgesichert bin, insbesondere wenn dann noch ein Wiederbeschaffungswert jenseits von Gut & Böse attestiert wird. Meine Erfahrung ist, dass man die Gutachter alle bremsen muss, weil sie sonst so einen Unsinn wie im Fall von Michael reinschreiben.

Die Zürich Versicherung verlangt ausdrücklich eine Kurzbewertung, also muss ich den Unsinn machen (lassen). Mich ärgert es, wenn dieser Gutachtenbericht dann mehr als die Jahresprämie für Haftpflicht, Voll- und Teilkasko zusammen kosten soll, -gerade dieser Tage erlebt.

Würde man die Gutachterargumentation ernst nehmen, so müsste ich also jedes Jahr oder wenigstens alle zwei Jahre mehr fürs Gutachten zahlen, als an die Versicherung. Gehts noch!?

Viele Grüße

Oliver

@ Adi: Du hast Recht, ich habe "Marktwert" und den (meiner Meinung völlig unsinnigen) "Wiederbeschaffungswert" vermischt. Aber wenn man es ganz konsequent zu Ende denkt, so müsste JEDER 107er, genau genommen jedes nicht mehr aktuell produzierte Fahrzeug, einen Wiederbeschaffungswert jenseits der 100.000 Euro haben. Oder wäre irgendwer heute in der Lage, einen Golf 1 für weniger Geld komplett neu zu erschaffen?

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27 Aug 2012 00:13 #100775 by adischuster
Hallo Oliver !

Da hast natürlich Recht, neu erschaffen geht natürlich nicht.

Jedoch einen 107er mit Rep.Stau - Zustand 3 - lässt sich natürlich in ein ansehnliches Objekt verwandeln, wenn Penunse zur Verfügung steht.

Nichts anderes soll mit einer Versicherung erreicht werden.

Die Gutachten sehen bei uns natürlich schon anders aus und gelten in der Regel 3 Jahre. Wird meistens über einen Oldtimer Club abgewickelt und dann nach Prüfung, ins ÖMVV - Register eingetragen, damit gilt das Fzg. als Erhaltens würdiges Kulturgut.

Gruß adi

hubraum ist wichtiger als wohnraum

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27 Aug 2012 08:04 #100776 by Nichtraucher

On 2012-08-26 22:13, Guenni wrote:


"Bei einer Kurzbewertung handelt es sich um eine Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs ohne genauere technische Untersuchung und ohne eine Probefahrt, jedoch mit Identitätsprüfung. .....



Viele Grüße
Günter


Sicher regional oder nach Anbieter verschieden, der HU-Bericht wurde eingesehen, das Fahrzeug gefahren, dabei auf Funktion geprüft und auf die Bühne genommen. Im Gutachten sind 8 Bilder, u.A. von Motor und Unterboden.

Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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27 Aug 2012 09:00 #100777 by Mad_Eye_Moody
Würde der Versicherer im Falle der Fälle die Kurzbewertung, welche er vom VN zuvor eingefordert hat, nicht anerkennen, so wäre das doch ein klarer Fall der Verbrauchertäuschung.

Auf Kosten des VN wurde ein solches gefordert und der VN zahlt dafür eine höhere Versicherungsprämie. Die Versicherung müsste dann ja sogar den VN zu einer Neubewertung auffordern, nachdem die "Gültigkeitsdauer" der alten Kurzbewertung abgelaufen ist. Denn andernfalls käme es einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich, weiter die höhere Versicherungsprämie vom VN einzustreichen.

Also ich weiß ja nicht - da könnte ein betroffener VN ja ein richtig großes juristisches Fass aufmachen, wenn ein Oldtimerversicherer so agieren würde wie von Euch hier prognostiziert. Immerhin schreibt der ADAC in meinem Falle, dass die Kurzbewertung des TÜV Rheinland anerkannt wird und es ist unübersehbar, dass die zu zahlende Versicherungsprämie direkt an diese Bewertung gekoppelt ist.

Ich werde jedoch aus einer Neugierde heraus mal den ADAC anschreiben und um Stellungnahme bitten.

Grüße
Michael

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

280 SL mit Buchhalterausstattung, Bj. 1978, Lack weiß 050, Stoff blau, 4-Gang Handschalter, Barockalus, Becker Mexico Cassette

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27 Aug 2012 17:21 #100778 by poldi
... träum weiter !


Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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28 Nov 2012 15:14 #100779 by hannespb
Ich finde die ganze Diskussion sehr spannend. Es hängt sicher an allen erwähnten Dingen, dass die Wertschätzung so unterschiedlich ist bei den Gutachtern. Einerseits eben, weil Oldtimer emotionale Werte darstellen, andererseits weil Gutachter auch Auftraggeber haben und auch dahingehend entscheiden, egal wie objektiv sie vorgeben zu sein! Das ist auch wie bei Liebhaber-Immobilien , das sind manchmal richtige Schnäppchen.

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29 Nov 2012 08:50 #100780 by Mad_Eye_Moody
Guten Morgen Hannes,

lass gut sein, das Thema ist längst abdiskutiert und sollte aufgrund zu vieler hochkochender Emotionen wohl besser dauerhaft in den Tiefen des Forums verschwinden.

Grüße
Michael

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29 Nov 2012 09:35 #100781 by Nichtraucher

On 2012-11-29 08:50, Mad_Eye_Moody wrote:
....besser dauerhaft in den Tiefen des Forums verschwinden.

Grüße
Michael


Man könnte es in synthetisches Motoröl legen....oder lieber Mineralöl? Pfft...aber welche Spezifikation?
Oben auf eine Barockfelge....oder ist eine mit Blechkappe wohl angemessener? Man könnte natürlich auch ein Pornorad verwenden, damit es nicht doch wieder hoch kommt. Ein Kreuz aus Sintisicheln, sichtbar plaziert, sollte die Sache optisch kentlich machen und bannen.

Willy

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Grand Cherokee WJ

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29 Nov 2012 09:40 #100782 by Mad_Eye_Moody
Guten Morgen Hannes,

lass gut sein, das Thema ist längst abdiskutiert und sollte aufgrund zu vieler hochkochender Emotionen wohl besser dauerhaft in den Tiefen des Forums verschwinden.

Grüße
Michael

Grüße aus dem Pfälzerwald,
Michael

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29 Nov 2012 09:44 #100783 by jhwconsult
Ein Forumsmitglied hat mal den Verkaufspreis seines Fahrzeugs entsprechend einem Aktienindex angesetzt. Nimmst Du also heute den Dax, multiplizierst den Wert mit 2 hast Du den PReis für Willys 107er, multipliziert mit 3 den von Michael (vielleicht auch Faktor 4). Auch keine schlechte Idee, oder? Dann erübrigt sich die Frage nach der Geldanlagenform, ob in Aktien oder in ein Fahrzeug ...

. Hartmut aus Hessen .

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03 Oct 2018 21:57 #194602 by 107_SL

Mad_Eye_Moody wrote: Würde der Versicherer im Falle der Fälle die Kurzbewertung, welche er vom VN zuvor eingefordert hat, nicht anerkennen, so wäre das doch ein klarer Fall der Verbrauchertäuschung.

Auf Kosten des VN wurde ein solches gefordert und der VN zahlt dafür eine höhere Versicherungsprämie. Die Versicherung müsste dann ja sogar den VN zu einer Neubewertung auffordern, nachdem die "Gültigkeitsdauer" der alten Kurzbewertung abgelaufen ist. Denn andernfalls käme es einer ungerechtfertigten Bereicherung gleich, weiter die höhere Versicherungsprämie vom VN einzustreichen.

Also ich weiß ja nicht - da könnte ein betroffener VN ja ein richtig großes juristisches Fass aufmachen, wenn ein Oldtimerversicherer so agieren würde wie von Euch hier prognostiziert. Immerhin schreibt der ADAC in meinem Falle, dass die Kurzbewertung des TÜV Rheinland anerkannt wird und es ist unübersehbar, dass die zu zahlende Versicherungsprämie direkt an diese Bewertung gekoppelt ist.

Ich werde jedoch aus einer Neugierde heraus mal den ADAC anschreiben und um Stellungnahme bitten.

Grüße
Michael


Servus Michael,

in dem von Dir beschriebenen Fall, gehe ich absolut mit!
Ich denke der VN würde bessere Karten haben als die Versicherung.

Wie die Versicherungen ticken, ist glaube ich, jedem hier bekannt!
Ob Sie aber im Fall des Falles damit durchkommen, steht auf einem anderen Papier.
Ich würde mir auf jeden Fall nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.

Erst zum Gutachten verdonnert, dann das Gutachten ohne wenn und aber akzeptiert um es dann im Bedarfsfall anzufechten.
Wer dieses Vorgehen der Versicherung so hinnimmt, der ist selber schuld!

Ich hab auch so meine Erfahrungen mit den guten Versicherungen und deswegen kommuniziere ich alles schriftlich und lasse es mir bestätigen.

Gruß
Marinko

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