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205/70/95V Räder für TÜV für einen Tag
habe extra neue aufgezogen in H , aber der tüv - mann besteht auf V reifen!
gruß
uli
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On 2010-06-19 16:36, uli-flat wrote:
kann jemand für einen tag räder 205/70/95V auf alu felge aus der osnabrücker gegend an mich ausleihen? brauch die nur zur abnahme für ein paar stunden und ca.8km weg.
habe extra neue aufgezogen in H , aber der tüv - mann besteht auf V reifen!
gruß
uli
Recht hat er, der TÜV-Mann...wenn du beim V8-107er Sommerreifen mit H-Index fährst, dann fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis/ohne ABE.
Was das versicherungstechnisch bedeutet, kannst du dir sicher selbst beantworten...
Anders siehts beim 280er aus - das ist der einzige 107er, bei dem Sommerreifen mit H-Index erlaubt sind.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 20-06-2010 01:02 ]
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On 2010-06-20 00:28, GG2801 wrote:
Anders siehts beim 280er aus - das ist der einzige 107er, bei dem Sommerreifen mit H-Index erlaubt sind.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : GG2801 am 20-06-2010 01:02 ]
Nö, die US-380er und 450er dürfen natürlich auch legal mit H-Reifen fahren!
Gruß
Norbert
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- 1979_450SL
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hinsichtlich des Beitrags von SL380 kann ich andere Erfahrungen posten. Mein 450SL (07/1979,
Kalifornien-Ausführung, 494) hat 205/70 R 14 in V eingetragen. Nachdem diese Reifen derzeit fast nicht - und wenn nur für irres Geld - erhältlich sind, wollte ich auch den H-Reifen aufziehen.
Habe insgesamt vier TÜV-Stellen, einige Mercedes-Händler und bei der Dekra hier in München angerufen. Weiter habe ich das Classic-Center befragt und habe bei allen Anlaufstellen - wenn auch nach einiger Recherche-Zeit - die gleiche Auskunft bekommen.
Bei Sommerreifen ist ausschließlich "V"-Index erlaubt, bei Winterreifen (mit Aufkleber im Fahrzeug) kann auch ein niedrigerer Index verwendet werden. Der USA-450er ist mit 210 km/h eingetragen und der Reifen muss demnach - mit Sicherheitspuffer - bis 218,55 km/h zugelassen sein. Errechnen lässt es sich wie folgt.
Eingetragene Geschwindigkeit + 6,5 km/h + 1 % der eingetragenen Geschwindigkeit.
Dies bedeutet in meinem Fall eine "Mindestgeschwindigkeit" von 218,55 km/h (210 + 6,5 + 2,1). Nachdem diese Regelung wohl geltendes Recht ist, scheint es egal zu sein, aus welchem Land der SL kommt.
Nachdem ich auch einen Satz Felgen brauchte, habe ich für mich nun folgende Lösung gefunden. Mein SL wurde 1979 mit Stahlfelgen in 6,5 J x 14 H2 ET 30 ausgeliefert, später dann auf Barockfelgen gleicher Größe umgerüstet. Da nun nach 30 Jahren sind diese Chrom-Barockfelgen nun zur ewigen Ruhe überstellt wurden, wollte ich bei der Neuanschaffung auf jeden Fall wieder original MB-Barockfelgen.
Nun gab es ab einem späteren Zeitpunkt diese Barockfelgen als so genannte Umrüstfelgen auch in 7 J x 15 H2 ET 25, MB-Teilenummer A1264002202. Diese sind derzeit noch bei Mercedes als Originalteil lieferbar (Endbevorratung, aktuell 84 Stück im Lager Germersheim) und man kann damit Reifen in 205/65 R15 in V fahren.
Diese Reifen sind für kleines Geld und ohne Lieferprobleme überall erhältlich - auch in Zukunft.
Da es für diese Felgen-/Reifenkombination eine Freigabe von Mercedes-Benz gibt, muss diese Umstellung nicht mal in die Fahrzeugunterlagen eingetragen werden.
Bei dieser Lösung muss man zunächst etwas mehr investieren als für einen "bloßen" Satz Reifen. Aber auf Dauer gesehen würde ich sagen, dass sich die Umstellung bezahlt macht. Und da es sich um Originalteile handelt, habe ich weder Bedenken hinsichtlich der "Originalität" noch der Optik.
Vielleicht hilft dieser Beitrag bei der einen oder anderen Entscheidung.
Herzliche Grüße aus München
Flo
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ist diese Lösung denn auch mit der H-Zulassung vereinbar ?
Ich wollte meinen TR6 auf 16"-Felgen im Minilitedesign umrüsten - auch wegen der besseren Beschaffbarkeit günstigerer und vor allem besserer Reifen. Der TÜV-Prüfer meinte jedoch, dass das Eintragen kein Problem sei - allerdings würde dann die H-Zulassung aberkannt werden. Bei 2,5 Liter Hubraum und ohne Abgasreinigung ein teures Vergnügen.
... also bleibt es erst einmal bei den 205/70 R 15 auf der Serienstahlfelge. Vielleicht kommt das Wechselkennzeichnen tatsächlich und die Sache mit der H-Zulassung wäre gegessen.
1 Saison halten die Reifen auf jeden Fall noch.
Gruß ausm Ländle
Ulrich
Gruß aus Uhingen
Ulrich
... der englische Patient
... mein Ex-107er
... der Feind meines Ex-107er
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für meine zulassung in deutschland bekomme ich im moment keine V-reifen,alles andere ist beim tüv prima gelaufen.das ich mit einer höchstgeschwindigkeit von 205km/h keine H reifen fahren darf habe ich nicht gewußt,ist natürlich mein fehler!
hätte nur eben die tüv geschichte gern abgeschlossen und deshalb die frage nach den rädern in 95V !
gruß
uli
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