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Zollproblem wegen Einfuhr R12
Bei meiner Einfuhr im März hat alles geklappt - hatte dem auch etwas vorgebeugt
mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später
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…das ist genau das Problem dieser Angelegenheiten heutzutage: niemand, auch nicht die Behörden und schon gar nicht der Zoll blicken noch wirklich durch die unterschiedlichen Regelungen durch, was meines Erachtens schon ein KO-Kriterium für die Durchführung eines Strafverfahrens ist, denn wie soll der Bürger Regelungen verstehen und beachten, wenn dies nicht einmal die zuständigen Exekutivorgane mehr können. Allein die Einsicht hierin fehlt und ich würde mal folgendes prophezeien:
Ohne kompetenten Rechtsbeistand werden der Zoll und die weiteren zuständigen Behörden eine enorme Drohkulisse aufbauen und dann „großzügig“ eine Einstellung des Verfahrens nach §153 StPo gegen Geldauflage anbieten. Wer dann nicht anständig beraten ist, wird immer dazu neigen, das anzunehmen und irgendeinen Betrag (üblich sind häufig 2.500€) zahlen, sei es auch noch so hanebüchen.
So arbeitet der Zoll heute tatsächlich häufig.
Grüße, Holger
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vielen Dank für eure Kommentare. Ich warte immer noch ab und hab bisher noch keine Neuigkeiten. Aber da es ja unter Umständen auch andere hier im Forum betrifft oder betreffen wird, werde ich euch da auf dem Laufenden halten. Und danke Volker, vielleicht können die ja was hilfreiches beitragen. Laut Anwalt müssten die ohnehin Vorsatz nachweisen, was sehr schwierig sein dürfte.
Viele Grüße
Michael
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der ADAC hat sich gemeldet und bittet um den Schriftverkehr vom Zoll. Ich schicke Dir die ADAC email Adresse zu. Die haben ja auch Juristen, die sich mit so etwas auseinander setzen.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir war es eine Corvette C3, die ich letztes Jahr importiert habe. Die wurde beim Zoll vorgestellt und besichtigt - es wurde ein Zertifikat erstellt bzgl. abgesaugter Klimaanlage mit dem Vermerk, dass sie nicht funktionsfähig ist und das Auto wurde vom Zoll freigegeben. Ich habe das auch durch die Transportfirma abwickeln lassen. Bei mir war es Transglobal. Es sind wohl auch noch andere Kunden betroffen. Bisher habe ich von denen nur eine kurze Rückmeldung, bekommen, dass die nicht verstehen was da los ist. Auf das Schreiben habe ich noch nicht reagiert.
Wollen wir uns mal direkt austauschen. Hab dir eine PN gesendet.
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Gruß
Christian
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Mit einen Vermerk nicht funktionsfähig gibt den Zoll anscheinend Zweifel auf.
Der Zöllner kann und will es nicht prüfen ob noch Kältemittel vorhanden ist, dafür würde er minimal ein Kat.3 Zertifikat nach oben gennanter F-Gasverordnung benötigen (Arbeiten an Kfz Kälteanlagen) Er hat einen Beamtenstatus somit tut er das nicht und zweifelt das an.
Außerdem kann er nicht feststellen was drin ist.
Somit ist die A Karte bei dem der das inverkehrbringt (Käufer). Wenn der Karren aus den Freihafen raus ist gilt es als inverkehrgebracht! unabhängig davon das der Spediteur die Entleerung bei der nächsten Kfz Werkstatt hinter der Zoll Schranke veranlasst und ein datumsgleiches Zertifikat erhält.
Ich sehe nur einen Ausweg um der Misere aus dem Weg zu gehen und zwar eine augenscheinliche Trennung des Kältesystems an einer Stelle
vor der Verladung in XY in diesen Fall kann sich der Gesetzgeber nicht mehr auf einen geschlossenes System und die EU Richtlinie berufen (drucklos).
Einen neuen Trockner braucht es bei der Wiederbefüllung allermal.
Mich würde interessieren wie die Thematik mit einen Import über Rotterdam gehandhabt wird ?
Gruß
Igor
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Grüsse
Oliver
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"Er hat einen Beamtenstatus, somit tut er das nicht und zweifelt das an." Genau, die Frage nach einer Lösung wird in der Regel damit beantwortet, daß das nicht die Aufgabe des Beamten sei.
Gruß, Wolf
Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
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Wenn es jetzt Bestimmungen gibt, die es verbieten die Klimaanlage als solche überhaupt einzuführen, dann muss das doch direkt vor Ort beanstandet werden und das Auto nicht freigegeben werden. Ein Jahr später dann ein Strafverfahren zu eröffnen nachdem mind. mehr als 10 Jahre lang Autos mit leerer Klimaanlage eingeführt werden durften ist schon wirklich seltsam. Es ist doch mehr als klar, daß hier kein Vorsatz zu einer Straftat vorliegt.
Es ist dann auch nicht verwunderlich, wenn Deutsche Häfen mehr und mehr wegen solcher Hindernisse und Planungsunsicherheiten gemieden werden, wenn möglich.
Grüsse
Oliver
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ich hänge mich mal an dieses Thema ran, da auch gegen mich ein "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruches und des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz..." eingeleitet wurde. Das Anschreiben habe ich vor ein paar Tagen im Briefkasten gehabt und mich erstmal im Netz auf die Suche gemacht, worum es überhaupt geht. Im Juli habe ich einen US-Pickup Bj. 1990 über CFR in Bremerhaven importiert.
Bislang habe ich weder auf das Anschreiben reagiert, noch einen Anwalt aufgesucht.
Gibt es evtl. bei den anderen Betroffenen bereits neue Entwicklungen?
Gruß Achim
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hier gibt es was darüber; www.die-anwalts-kanzlei.de/steuerstrafre...ll-wegen-bannbruchs/
Gruß Jürgen
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vielen Dank für den Link, tatsächlich hatte ich diese Seite auch schon gefunden, da sind einige Infos zu finden. Interessant wäre vielleicht von dem Threadersteller zu erfahren, ob er z.B. eine Rückmeldung von CFR erhalten hat.
Gruß
Achim
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ich hab bisher noch keine Rückmeldung erhalten, ich hab aber auch nicht den Eindruck, dass das CFR wirklich interessiert.
Viele Grüße
Michael
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Viele Grüße
Michael
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was haben denn die Rechtsanwälte des ADAC gesagt, die ich DIr vermittelt hatte?
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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ich warte hier noch auf eine Antwort, hab aber auch noch einmal nachgefasst.
Viele Grüße
Michael
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Die Ermittlungsbehörden scheinen es aber auch nicht besonders eilig zu haben - immerhin ist in den 2 Monaten seit Eröffnung des Verfahrens nichts weiter passiert. Wie ist denn die Verjährungsfrist bei solchen Vergehen?
Hälsningar,
Lutz
Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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Bannbruch verjährt in der Regel nach fünf Jahren (Strafverfolgungsverjährung, beginnend mit Vollendung oder Beendigung der Tat, das werfe ich immer durcheinander….)
Grüße, Holger
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Entgegen der gängigen Meinung hab ich, nach Absprache mit meinem Anwalt, tatsächlich beim Zoll angerufen und ein sehr freundliches Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter gehabt. Er hat durchblicken lassen, dass der Zoll zwar gezwungen ist diese Ermittlungsverfahren einzuleiten, aber keine Interesse an einer Verfolgung hat, außer man ist vielleicht Wiederholungstäter oder hätte es aus irgendeinem Grund wissen müssen. Sie gehen davon aus, dass das eingestellt wird. Das ist zwar bei mir noch nicht der Fall, aber nach Aussage des Zolls von heute, dauert das auch ein paar Monate. Mir ist auch ein anderer Betroffener bekannt, bei dem es bereits eingestellt wurde.
Das ändert aber nichts daran, dass die Einfuhr dieser Klimaanlagen strafbar ist. Eine Entleerung reicht nicht mehr. Laut Zoll müssen zwingend neue Ventile rein und idealerweise auch kein R12-Aufkleber mehr drin sein. Komplett umrüsten wäre sicherlich die beste Lösung, da sonst nur ein Ausbau hilft. Aber da muss offenbar auch die "Steuerung raus", was ja wohl nicht praktikabel ist.
Viele Grüße
Michael
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