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Erstzulassung US-107er in Deutschland

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3 Jahre 5 Monate her #314014 von Allman
Hallo Eike,

ich stand vor 2 Jahren vor genau der gleichen Problematik.
Ich habe das Auto auf dem Hänger zur Werkstatt gebracht, die es für die Vollabnahme und die HU (erstere beinhaltet keine TÜV-Plakette!) fertig gemacht haben. Anschl. hat die Werkstatt das Auto mit rotem Kennzeichen zu den Untersuchungen und wieder zurück gefahren. Erkundige Dich vorher, ob der TÜV-Prüfer eine Vollabnahme durchführt; das macht/darf nicht jeder.

Zum Thema Kennzeichen: der TÜV-Prüfer hatte mir ein kleines Kennzeichen zertifiziert - bringt aber nix! Das letzte Wort hat sie Zulassungsstelle. Ich habe mich für das verrufene "Kuchenblech" entschieden, was es aber in zwei Größen gibt; ich habe natürlich die kleinere Version genommen und es fügt sich wunderbar ein.

Lass Dich nicht entmutigen
Daniel

Mercedes 560SL / Mercedes 200D (W123) Taxi / Citroen 2CV / Suzuki DR650
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3 Jahre 5 Monate her #314016 von Albuchler
Hallo Daniel,

ich habe hinten am Dodge auch so ein Kennzeichen, allerdings in 125er Größe, da sonst die AHK nicht eingesteckt werden kann. War etwas Gelaber damals mit der Zulassungsstelle und ich habe es nur ohne Vorstellung bekommen, weil das Parkhaus an der Zulassungsstelle geschlossen war und die Mitarbeiter nicht 500m zum nächsten Parkplatz laufen wollten ;-) Vorne habe ich auch so eins wie Du am Dodge. Das paßt aber besser zu einem Truck als zum SL finde ich.

Da wir die Stoßstange eh' umbauen oder ersetzen werden, bin ich, was die Nebler angeht, recht schmerzfrei. Ich finde, die passen eh' nicht so gut zur US-Front, da eckig. Ich glaube, mir gefällt ein normales Pkw-Kennzeichen insgesamt am besten. Wenn dafür die Nebler weg oder versetzt werden müssen, dann ist das so. Die Front bleibt ja sowieso nicht original. Ich hatte hier im Forum ein Bild gesehen, wo die Nebler dichter an den Blinkern waren. Dann paßt auch das normale Kennzeichen. Das sah gar nicht aus und wäre meine Lösung, falls die US-Stoßstange dran bleibt und nur dichter herangeführt wird.

Die elektrische Umrüstung für den TÜV mache ich selbst. Sonst könnte ich das Fahrzeug auch direkt, wenn es aus Holland kommt, in einer Werkstatt oder beim TÜV abladen lassen. So brauche ich es aber erstmal zu Hause.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 Jahre 5 Monate her #314017 von Markf888

Liebe Grüße aus München
Markus

SL560 Bj 7.89; Porsche 993 Bj 94; Range Rover 2 Bj 98
Moto Guzzi California 2 Bj 82; Suzuki SP370 Bj 78
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3 Jahre 5 Monate her #314020 von Kloppo
Moinsen,

Richtig.
So habe ich es auch gemacht Kurzzeitkennzeichen geholt für die Fahrt zum TÜV.
Wurde auch entsprechend vermerkt.
Das kleine Kennzeichen wurde bei der Abnahme vermerkt und die gute Dame von der Zulassung hat freundlich nachgefragt ob ich ein "Schlepper Kennzeichen" haben wollte.
"Wat Schlepper? Hömma dat isn V8 - achso kleines Kennzeichen, ja her damit"    

BG
Daniel

 
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3 Jahre 5 Monate her #314025 von Albuchler
Hallo Daniel,

da Du ja einen Ami hast - auch ohne $21 Betriebserlaubnis in DE mit dem Kurzzeitkennzeichen gefahren? Ich dachte, das ginge nicht.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 Jahre 5 Monate her #314029 von Chromix
Aus dem fernen Schweden betrachtet ist die ausufernde Diskussion doch etwas überraschend.
Ich hätte erwartet, daß das Thema nach spätestens 3-4 Posts erledigt gewesen wäre.
Es sollte doch das eine oder andere Forenmitglied geben, das so etwas schonmal gemacht hat und Auskunft darüber geben kann, wie es geht.

Hälsningar,
Lutz

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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3 Jahre 5 Monate her #314031 von Albuchler
Hallo Lutz,

die Auskunft ist ja da. Teilweise widersprechen sich die Auskünfte aber - keine Betriebserlaubnis / Kurzzeitkennzeichen, teilweise ist der Fragende nicht mit den Antworten zufrieden (Hänger) ;-)

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 Jahre 5 Monate her #314032 von Obelix116
...oder man könnte ganz einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen bevor noch der Kaffeesatz befragt wird !

Gruß
Christian
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3 Jahre 5 Monate her #314033 von Albuchler
Das hängt davon ab, wen man am Telefon hat und ob derjenige bereit ist, ggf. nachzuschauen oder einen Kollegen zu fragen, der mehr weiß. Meine Erfahrungen sind da durchwachsen, zumindest bei so speziellen Sachen, die nicht jeden Tag gefragt werden.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 Jahre 5 Monate her #314034 von Obelix116
...jaja, das Leben ist schon hart !

Gruß
Christian
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3 Jahre 5 Monate her #314039 von Kloppo
Hi Eike,

ja,
wie gesagt darfst du mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV/§21 nur  auf direkten Weg zum TÜV und zurück, das wird entsprechend eingetragen.
Aber einfach anrufen und nachfragen, die sind schon Fach und zumindest bei uns freundlich und hilfsbereit.

BG
Daniel 
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3 Jahre 5 Monate her #314040 von Chromix

..... Teilweise widersprechen sich die Auskünfte aber .....
 
Eben .....

Hälsningar,
Lutz

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3 Jahre 5 Monate her #314043 von Twinviewbay
Das möchte ich sehen. Was will denn der gute Mensch am Tresen in die Kurzzulassungspapiere eintragen? Es gibt keine HSN und TSN weil der Wagen keine Flottenprüfung beim Tüv hatte. Daher werden die Importe ja auch per Einzelzulassung und bei HSN TSN ausgenullt eingetragen. Es gibt keinerlei Basis um ein Kennzeichen vor §21 zu bekommen. Dann könnt Ihr auch mit Euerm Bollerwagen zur Zulassungsstelle fahren und vorher ein Kurzzeitkennzeichen holen. Stellt doch eine schriftliche Anfrage und bittet um rechtssichere behördliche Auskunft. Wenn das einer aufschreibt, erst dann glaube ich das.

Der Michael





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3 Jahre 5 Monate her #314056 von Obelix116
...also bei uns im schönen Freistaat Bayern geht das :

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Gruß
Christian
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3 Jahre 5 Monate her #314059 von Twinviewbay
Unsinn. Schon im ersten Satz steht , was Du nicht hast, nämlich eine EINZELGENEHMIGUNG. Die machst Du nämlich erst mit §21.

Der Michael





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3 Jahre 5 Monate her #314061 von Obelix116
...weiterlesen bildet !

Gruß
Christian
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3 Jahre 5 Monate her #314062 von Chromix
Alles nicht so einfach mit Paragraf, Absatz, Satz und Nummer .....

Hälsningar,
Lutz

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3 Jahre 5 Monate her #314063 von Obelix116
...tja, keine Arme keine Kekse !

Gruß
Christian
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3 Jahre 5 Monate her #314067 von Twinviewbay
Also, Herr Moderator Obelix116, dann spreche ich Dich hier mal direkt an. Du gibst eine Rechtsauskunft mit Deinem Post , nicht vergessen!
Leite mir bitte aus Deinen verlinkten Gesetzestexten Deine Aussage ab.
Bis dahin ist das eine Privatmeinung.Das mag der mir san mir am Tresen ja vielleicht wegen Undurchsichtigkeit so handhaben. Aus welcher Formulierung im Gesetzestext das herausgelesen wird bleibt im Dunkeln.

Der Michael





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3 Jahre 5 Monate her #314069 von eglidecascais
Guten Abend,
das ufert ordentlich aus und immer wieder Bedenken und Bedenken.Dabei ist schon alles gesagt:
1. Fahrzeug TÜV konform umrüsten
2. ob mit Anhänger oder roter Nummer zur Vollabnahme ob TÜV oder wie bei mir GTÜ
3. mit Anhänger oder roter Nummer zur Zulassungsstelle
4. entweder in die Diskussion kleines Kennzeichen gehen - würde ich vorher klären oder
5. wie bei mir: normales Kennzeichen erhalten und die Zulassungsstelle hat es nicht interessiert, die wollte kurz das Auto sehen, Nummern vergleichen und ich hab doch vor denen das Kennzeichen nicht dran gemacht.
6. zwischenzeitlich 4x mal beim TÜV gewesen und keinen hat mein Nebelscheinwerfer-verdeckendes  Schild interessiert,


 
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Möglichkeit: Nebelscheinwerfer abbauen. 

 
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Gruß Reinhard 

560 SL Bj 1986, Harley DavidsonPan American und BMW R80RT Bj 1985
Portugalreise: 560slblog.wordpress.com/blog/
Route 66: eglidecascais.wordpress.com
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Moderatoren: Ragetti, Obelix116
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