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LED-Licht für den 107er

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3 Jahre 10 Monate her #305877 von Kiki
dann warte ich mal ab was da für Energiesparlampen als H4 Ersatz kommen, bis dahin fahre ich energieeffizient nur noch tagsüber :-)

Gruß
Igor
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3 Jahre 6 Monate her #312654 von KE-Explorer
Hallo Zusammen.

Ich habe soeben einen Satz Philips H4-LED Lampen in den Fingern. Sie sind für ein zugelassenes Fahrzeug (W461 mit 24V) vorgesehen.
Beim Messen der Stromaufnahme habe ich einen Effekt festgestellt, der beim Umbau des Lampenkontrollgeräts für den R107 Schwierigkeiten machen könnte.
Zuvor noch zur normalen Funktion bei H4:
Abblendlicht eingeschaltet: Abblendlicht AN -> Fernlicht einschalten-> Fernlicht geht AN und Abblendlicht geht AUS
Abblendlicht eingeschaltet: Abblendlicht AN -> Lichthupe betätigen-> Fernlicht geht AN und Abblendlicht bleibt AN

Die Philips-Lampe ist ein bisschen intelligent. Denn, sobald Fernlicht angeschaltet wird, schaltet sie die Abblendlicht-LED aus. Das heißt, die Stromaufnahme bleibt gleich. Und besonders gemein ist, dass sich der Strom auf beide Anschlüsse ungleichmäßig verteilt.
Abblendlicht allein ca. 1.5A
Fernlicht allein ca. 1.5A
Abblendlicht + Fernlicht (es leuchtet nur Fernlicht) = Gesamtstrom immer noch ca. 1.5 A, Strom im Abblendlichtpfad ca. 1.0 A, Strom im Fernlichtpfad ca. 0.5 A

Das bedeutet, dass selbst bei Anpassung des LKG auf den richtigen Strom (1.5A), die Warnlampe kommt, sobald bei eingeschaltenem Abblendlicht die Lichthupe betätigt wird. Oder man passt das LKG auf den niedrigsten Strom (0.5A) an, dann könnte/sollte es funktionieren.

Soweit zur Theorie.
Wir haben aber noch etwas Zeit bis die Zulassung kommt und haben sicher noch viel Spaß beim Basteln.

Gruß Thomas

Grüße aus dem Schwabenland
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3 Jahre 6 Monate her #312656 von Ragetti
dann braucht es vermutlich doch ein intelligentes LKG, das kriegt dann auch ein passendes Gehäuse , in pink wäre nicht schlecht


 

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

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3 Jahre 6 Monate her #312659 von Dr-DJet
Hallo Thomas,

eine Anpassung auf den geringsten Strom geht mit der vorhandenen Hardware nicht. Denn die Hardware hat ein Fenster des Widerstands (Spannungsabfall am Shunt), den die Glühlampe haben darf. Ist der zu hoch oder zu niedrig, geht es leider nicht. Das Problem würde also immer dann auf jeden Fall auftreten, wenn die Lichthupe bei eingeschaltetem Abblendlicht betätigt wird. Dann müsste das LKG einen Fehler melden. Es kann nicht mal Abblendlicht mit dem einen und dann mit dem anderen Widerstand als richtig erkennen.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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3 Jahre 3 Monate her #319284 von genne
Hi Folks,

wie ich eben sehe sind die Philips H4 LED nun für den R107 EU Scheinwerfer freigegeben. Da hat wohl der R107 Club mitgewirkt. Hier die Info auf der Philips Website: www.philips.de/c-e/au/autolampen/scheinw...patibility-list.html
Bis Denne
Michael

Gruß vom Kaiserstuhl
Michael
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3 Jahre 3 Monate her #319285 von Ragetti
Ja der RT-Leiter von LUBU hat dort aktiv unterstützt und mitgewirkt. Sie sind sogar einen Monat früher fertig.
Jetzt brauchen wir nur noch die Lösung für Fahrzeuge mit dem LKG
 

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

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3 Jahre 3 Monate her #319299 von Albuchler
Da dort nur 107er steht, könnte man die Lampen ja auch legal in die US-Scheinwerfer machen, oder? Meine H4 LED-Umrüstleuchten im Wohnmobil sind aber weiß statt Halogen-gelb. Da wir kaum im dunkeln fahren und weißes Licht nicht so paßt, werden wir es daher wohl lassen.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
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3 Jahre 3 Monate her - 3 Jahre 3 Monate her #319310 von Hans_G
HalloEike,

da liegst du falsch. Es ist die Typprüfungsnummer der Scheinwerfer mit angegeben: E4 9 für unsere Kontinental-Autos (LHD). Da muß man erst mal schauen, ob das die originalen Bosch-Scheinwerfer sind, oder sogar die angebotenen Repros.

Allgemein wundert mich aber, dass die Scheinwerfer in den Niederlanden geprüft wurden (E4) und die nur einstellige Ziffer danach. Die Bosch-Scheinwerfer von damals sollten eigentlich schon in Deutschland (E1) geprüft worden sein.

Grüße
Hans
Letzte Änderung: 3 Jahre 3 Monate her von Hans_G.
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3 Jahre 3 Monate her - 3 Jahre 3 Monate her #319314 von Albuchler
Hallo Hans,

Danke, das macht Sinn. Mal schauen, was auf meinen Scheiwerfern für eine E-Nummer steht. Schade, daß es die LED für Oldtimer nicht in Halogen-gelb gibt. Aber echt stark, daß es überhaupt LED mit Zulassung gibt und das Phillips das für die paar Verkäufe umgesetzt hat.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984
Letzte Änderung: 3 Jahre 3 Monate her von Albuchler.
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3 Jahre 3 Monate her - 3 Jahre 3 Monate her #319331 von mopf9
Wie sieht das denn mit der H-Konformität aus? Bei meiner H-Abnahme hat der Prüfer schon die LEDs in den Rückfahrscheinwerfern bemängelt und mir entsetzt erzählt, daß manche sogar LEDs in den Hauptscheinwerfern fahren würden und er das keinesfalls tolerieren würde.

Gruß, Wolf

Gruß, Wolf

Wenn dein Pferd tot ist, steig ab!
Letzte Änderung: 3 Jahre 3 Monate her von mopf9.
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3 Jahre 3 Monate her #319333 von Hans_G
Hallo Wolf,

solange der 107er produziert wurde, gabs keine LED´s in der KFZ Außenbeleuchtung. 10 Jahre nach Auslauf des Modells (also 99) wird es da mit Argumenten für die TÜV-Prüfer immer noch mau aussehen.

Grüße
Hans
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3 Jahre 3 Monate her #319335 von genne
Hallo miteinander,

ich sehe unsere Gesetzgebung da eher so: Wenns der Verkehrsicherheit dient, darf ich das nachrüsten. Und Hellere Beams sind eine Verbesserung die der Sicherheit aller am Strassenverkehr Beteiligten dient. Ich werde die in jedem Fall bei mir nachrüsten, und wenn ein Prüfer da dann blöd rummacht, dann muss er mir das erstmal beweisen dass das wirklich nicht erlaubt ist, und nicht einfach nur blöd daher reden. Macht ja kein Sinn für Philips das zu zertifizieren und zum Kauf anzubieten, wenn dadurch Reihenweise Oldtimer-Zulassungen gefährdet wären.

Gruß vom Kaiserstuhl
Michael
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3 Jahre 3 Monate her #319338 von Ragetti
Das ist abgeklärt und hat keinen Einfluss auf das H, es gibt eine Bescheinigung und die legt man ins Handschuhfach

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

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3 Jahre 3 Monate her #319343 von GeneralGonzo

Hallo miteinander,

ich sehe unsere Gesetzgebung da eher so: Wenns der Verkehrsicherheit dient, darf ich das nachrüsten. Und Hellere Beams sind eine Verbesserung die der Sicherheit aller am Strassenverkehr Beteiligten dient. Ich werde die in jedem Fall bei mir nachrüsten, und wenn ein Prüfer da dann blöd rummacht, dann muss er mir das erstmal beweisen dass das wirklich nicht erlaubt ist, und nicht einfach nur blöd daher reden. Macht ja kein Sinn für Philips das zu zertifizieren und zum Kauf anzubieten, wenn dadurch Reihenweise Oldtimer-Zulassungen gefährdet wären.
Magst du so sehen, aber eine H-Zulassung hat bestimmte Kriterien zu erfüllen - und da gehören LEDs beim R107 mit Sicherheit nicht dazu!

Gruß, Gonzo

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3 Jahre 3 Monate her #319344 von springter

Das ist abgeklärt und hat keinen Einfluss auf das H, es gibt eine Bescheinigung und die legt man ins Handschuhfach
 
Und woher bekäme man eine solche  Bescheinigung?

Claus
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3 Jahre 3 Monate her #319345 von Leo63
Hallo,

die kann man sich auf der Philips Homepage runterladen.


Gruß Stefan

Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
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3 Jahre 3 Monate her #319347 von beni560
Ich möchte hierzu auch noch meinen Kommentar abgeben.

Bei uns ist ja die Schweizer MFK hinsichtlich solcher "Neuerungen" extrem pingelig. 

Ich habe hierfür nämlich auch schon eine Anfrage gestellt - ob solche Umbauten toleriert werden. 
Ausserdem betraf meine Anfrage, da wir hier Tagfahrlicht-Pflicht haben, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten um zu funktionieren.

Hier ergab sich ein klares "Nein"!

Die Leuchten speziell die Leuchtengläser müssen auf die Leuchtmittel abgestimmt sein und dies mit den entsperchenden Prüfzeichen!

Sämtliche LED Leuchten gibt es nur in Klarglasoptik - weshalb die modernen LED-Einsätze nicht mit den "antiken" Gläsern des 107er genutzt werden dürfen!

Genau so verhält es sich bei uns mit den Nebelscheinwerfern - diese wurden so konzipiert und deren ursprüngliche Verwendung darf nicht verändert werden - also nicht als Tagfahrlicht verwendbar!!

Veteraneneintrag gäbe es mit LED-Einsätzen eh nicht, deshalb fahre nun meinen SL mit H4 Osram Night Bbreakers - das reicht für die paar Nachtfahren eh völlig aus :)  

Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch

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3 Jahre 3 Monate her #319349 von Leo63
Das wird dann wohl der Grund sein, warum Philips für Deutschland eine ABG (und für Österreich das entsprechende Pendant) erwirkt hat und für die Schweiz nicht.

Gruß Stefan

Sauerland, da wo andere Leute Urlaub machen.
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3 Jahre 3 Monate her #319351 von Chromix
Über das Tagfahrlicht habe ich mir auch schon Gedanken gemacht; ist ja hier in Schweden auch vorgeschrieben.
Derzeit läuft das bei mir mit reduzierter Stärke per PWM-Regelung, was mit den LED-Lampen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht funktionieren wird.
Aber: selbst wenn die mit voller Stärke leuchten, entspricht eine Lebensdauer von angegebenen 3000 Stunden bei einer angenommenen Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h einer Fahrleistung von 240.000 km.
Da werde ich den Ausfall der Lampe wahrscheinlich nicht mehr erleben .....

Hälsningar,
Lutz

 

Nimm Dir jeden Tag die Zeit, still zu sitzen und auf die Dinge zu lauschen.
Achte auf die Melodie des Lebens, die in Dir schwingt.
Buddha
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3 Jahre 3 Monate her #319375 von beni560
Hier noch kurz die Gesetzgebung unserer Strassenverkehrsämter in der Schweiz zur Verwendung von Xenon und LED-Einsätzen:Leider ist nicht alles, was man kaufen kann, auch legal. So auch bei den Xenon- oder LED-Leuchtmitteln, welche mit den Sockeln von H4- oder H7-Lampen ausgerüstet sind. LED- und Xenon- Lampen in Sockeln von Halogenlampen sind verboten, diese führen oft zu einer Blendung des Gegenverkehrs, da der Brennpunkt des Leuchtmittels nicht zum Scheinwerfer (Streuscheibe)  passt. Zudem kann auch der Scheinwerfer beschädigt werden. Diese Leuchtmittel ohne Zulassung sind meist in Onlineshops zu finden. Davon sollte man die Hände lassen!

Gruss Beni
Mercedes-Benz 560 SL
www.107sl.ch

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