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Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
11 Jahre 6 Tage her #140900
von gaerry
Grüße aus dem Kraichgau
Gerold
Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen? wurde erstellt von gaerry
Hallo Leute,
nachdem ich schon ne ganze Weile nicht mehr hier war, weil alles toll war, muss ich mich mal wieder melden.
Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Klimakompressor von Limora bei meiner Werkstatt einbauen lassen. Nu isser wieder futsch und muss raus. Wie das so ist, ist ein neuer nicht sofort lieferbar. Um überhaupt ein Tauschteil zu bekommen muss er ausgebaut und eingeschickt werden. Er wird dann überprüft ob Gewärleistungsansprüche vorliegen. Das bedeutet das das Fahrzeug wieder ewig bei meiner Werkstatt steht. Ausser ich lasse ihn so umbauen das er auch ohne Kompressor fährt.
Nun aber zu meinen Fragen:
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau (alt raus, neu rein)?
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau auf Fahrtüchtigkeit ohne Kompressor?
Beitrag Forum
Vielleicht gibt es ja jemand hier mit fachlichem Wissen (Anwalt) hier im Forum.
Gruß an die Gemeinde
Gerold
nachdem ich schon ne ganze Weile nicht mehr hier war, weil alles toll war, muss ich mich mal wieder melden.
Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Klimakompressor von Limora bei meiner Werkstatt einbauen lassen. Nu isser wieder futsch und muss raus. Wie das so ist, ist ein neuer nicht sofort lieferbar. Um überhaupt ein Tauschteil zu bekommen muss er ausgebaut und eingeschickt werden. Er wird dann überprüft ob Gewärleistungsansprüche vorliegen. Das bedeutet das das Fahrzeug wieder ewig bei meiner Werkstatt steht. Ausser ich lasse ihn so umbauen das er auch ohne Kompressor fährt.
Nun aber zu meinen Fragen:
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau (alt raus, neu rein)?
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau auf Fahrtüchtigkeit ohne Kompressor?
Beitrag Forum
Vielleicht gibt es ja jemand hier mit fachlichem Wissen (Anwalt) hier im Forum.
Gruß an die Gemeinde
Gerold
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Gerold
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- Johnny-1951
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11 Jahre 6 Tage her #140901
von Johnny-1951
--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.
Johnny-1951 antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
War das nicht so, dass du die Teile bestellt hattest und die Werkstadt diese nur eingebaut hat
--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.
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11 Jahre 6 Tage her #140902
von poldi
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
poldi antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Hey!
Wie lautet der Auftrag? Was steht auf der Rechnung? Welche Leistung wurde erbracht? Was an der Leistung ist mangelbehaftet?
Wie lautet der Auftrag? Was steht auf der Rechnung? Welche Leistung wurde erbracht? Was an der Leistung ist mangelbehaftet?
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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11 Jahre 6 Tage her #140903
von gaerry
Grüße aus dem Kraichgau
Gerold
gaerry antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Ich habe den Kompressor bei Limora bestellt. Eingebaut wurde der von einer Fachwerkstatt.
Nun macht das Ding laute Geräusche (Lager!?) und die Magnetkupplung zieht nicht mehr richtig an.
Ich möchte die Kosten gegenüber Limora geltend machen wenn das geht.
Gruß
Gerold[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gaerry am 13-10-2015 16:44 ]
Nun macht das Ding laute Geräusche (Lager!?) und die Magnetkupplung zieht nicht mehr richtig an.
Ich möchte die Kosten gegenüber Limora geltend machen wenn das geht.
Gruß
Gerold[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gaerry am 13-10-2015 16:44 ]
Grüße aus dem Kraichgau
Gerold
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11 Jahre 6 Tage her #140904
von Howie
Howie antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Ja geht... jedoch nach 6 Monaten besteht die sog. Umkehrpflicht. Du musst quasi beweisen, das der Fehler bereits bei Lieferung bestanden hat....
Gruß Howie
Gruß Howie
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11 Jahre 6 Tage her #140905
von poldi
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
poldi antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Ob sich bei diesem
DING
der Weg zum Anwalt lohnt, kann ich Dir nicht sagen.
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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11 Jahre 6 Tage her #140906
von Nichtschwimmer
Nichtschwimmer antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Fragen dieser Art sind m.E. in diesem Forum deplatziert. Auskünfte von Laien oder sonstigen Wichtigtuern kannst du vergessen. Auch ein Anwalt wird dir ohne Unterlagen wie z.B. Verträge nichts konkretes sagen können. Und bei Limora kaufe ich nur unkritische Teile für meinen Triumph. Niemals was für den Benz. Mein Rat: Wenn du nicht selbst einbauen kannst, schmeiß das Ding in die Tonne und lass die in der Niederlassung was Neues einbauen.
Udo
Udo
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11 Jahre 6 Tage her #140907
von future101
future101 antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz (alter Repetitorspruch):
§ 439 Absatz 2 BGB
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Soweit die Theorie...
Wenn also Limora einen Gewährleistungsfall anerkennt und einen neuen Kompressor schickt oder den alten Kompressor repariert, dann kann man denen grundsätzlich damit kommen.
In der Praxis wird jedoch häufig versucht, dies abzuwenden, indem der Verkäufer den Gewährleistungsfall nicht anerkennt, aber aus "Kulanz" einen neuen Kompressor zuschickt. Der alte Kompressor ist und bleibt beim Verkäufer und ist dann, wenn man denen die Werkstattrechnung präsentiert, längst entsorgt.
Aufgrund der bereits oben beschriebenen Beweislastumkehr nach sechs Monaten sieht dann der Verbraucher recht dumm aus, weil er natürlich nicht beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag (denn der defekte Kompressor ist ja nicht mehr da). Auf den Austausch zu verweisen bringt auch nichts, denn da sagt der Verkäufer, dass er den Gewährleistungsfall geprüft hat, diesen nicht feststellen konnte, aber dem Kunden die Ware trotzdem aus Kulanz (was aber eben "nur" freiwillig ist) ausgetauscht hat. Eine Verpflichtung zur Tragung von Werkstattkosten, wie das der §439 BGB für Gewährleistungsfälle vorsieht, besteht bei einem freiwilligen Austausch nicht - es sei denn es lag trotzdem ein Gewährleistungsfall vor, was aber nicht oder nur schwer (Zeugnis Werkstatt, etc.) zu beweisen ist.
Wären jetzt noch keine sechs Monate vergangen, sähe die Sache anders aus.
Gruß
Andy
p.s.: Selbstverständlich ist das hier keine Rechtsberatung. Das geht in der Tat nur dann, wenn ein Rechtsanwalt alle Fakten kennt. Das oben ist nur eine Darstellung der Gesetzeslage (und der ernüchternden Praxis).[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : future101 am 13-10-2015 19:07 ]
§ 439 Absatz 2 BGB
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Soweit die Theorie...
Wenn also Limora einen Gewährleistungsfall anerkennt und einen neuen Kompressor schickt oder den alten Kompressor repariert, dann kann man denen grundsätzlich damit kommen.
In der Praxis wird jedoch häufig versucht, dies abzuwenden, indem der Verkäufer den Gewährleistungsfall nicht anerkennt, aber aus "Kulanz" einen neuen Kompressor zuschickt. Der alte Kompressor ist und bleibt beim Verkäufer und ist dann, wenn man denen die Werkstattrechnung präsentiert, längst entsorgt.
Aufgrund der bereits oben beschriebenen Beweislastumkehr nach sechs Monaten sieht dann der Verbraucher recht dumm aus, weil er natürlich nicht beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag (denn der defekte Kompressor ist ja nicht mehr da). Auf den Austausch zu verweisen bringt auch nichts, denn da sagt der Verkäufer, dass er den Gewährleistungsfall geprüft hat, diesen nicht feststellen konnte, aber dem Kunden die Ware trotzdem aus Kulanz (was aber eben "nur" freiwillig ist) ausgetauscht hat. Eine Verpflichtung zur Tragung von Werkstattkosten, wie das der §439 BGB für Gewährleistungsfälle vorsieht, besteht bei einem freiwilligen Austausch nicht - es sei denn es lag trotzdem ein Gewährleistungsfall vor, was aber nicht oder nur schwer (Zeugnis Werkstatt, etc.) zu beweisen ist.
Wären jetzt noch keine sechs Monate vergangen, sähe die Sache anders aus.
Gruß
Andy
p.s.: Selbstverständlich ist das hier keine Rechtsberatung. Das geht in der Tat nur dann, wenn ein Rechtsanwalt alle Fakten kennt. Das oben ist nur eine Darstellung der Gesetzeslage (und der ernüchternden Praxis).[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : future101 am 13-10-2015 19:07 ]
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11 Jahre 5 Tage her #140908
von gaerry
Grüße aus dem Kraichgau
Gerold
gaerry antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Super, danke für die Infos.
Ich denke das ich über die Werkstatt eine Bestätigung bekommen kann das das Teil defekt ist [ist ja sichtbar (Kupplung) und hörbar (Lager)]. Die werde ich mir geben lassen damit ich was in der Hand habe. Damit sollte die Beweislastumkehr erfüllt sein.
Ich habe die Befürchtung das der Verkäufer kein Interesse am Austausch hat. Jede Mail wird nicht beantwortet. Erst nach Zusendung von Faxen wird geantwortet. Das letzte Fax habe ich am Montag versendet und noch keine Antwort. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, allerdings mit SB.
Wollte meinen alten, der undicht ist bei Kühler-Günter, aufbereiten lassen. Die bieten aber auch nur einen Baugleichen gegen Bezahlung an. Kennt jemand eine Firma die Kompressoren aufbereitet?
Gruß und nochmal DANKE
Gerold
Ich denke das ich über die Werkstatt eine Bestätigung bekommen kann das das Teil defekt ist [ist ja sichtbar (Kupplung) und hörbar (Lager)]. Die werde ich mir geben lassen damit ich was in der Hand habe. Damit sollte die Beweislastumkehr erfüllt sein.
Ich habe die Befürchtung das der Verkäufer kein Interesse am Austausch hat. Jede Mail wird nicht beantwortet. Erst nach Zusendung von Faxen wird geantwortet. Das letzte Fax habe ich am Montag versendet und noch keine Antwort. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, allerdings mit SB.
Wollte meinen alten, der undicht ist bei Kühler-Günter, aufbereiten lassen. Die bieten aber auch nur einen Baugleichen gegen Bezahlung an. Kennt jemand eine Firma die Kompressoren aufbereitet?
Gruß und nochmal DANKE
Gerold
Grüße aus dem Kraichgau
Gerold
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11 Jahre 5 Tage her #140909
von Eorg
Eorg antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
Hallo Gerold,
1. der Nachweis, dass das Teil defekt ist, ist nicht gleich dem Nachweis, dass das Teil bereits beim Verkauf defekt war.
2. Limora hat Dir nicht zugesichert, dass der Kompressor zu Deinem 107er passt. Hast Du nicht sogar genau das Gegenteil schriftlich bescheinigt bekommen, nämlich dass dieser Kompressor nicht zu Deinem Wagen passt? Denn dann wird es langsam ein Fall für den Sachverständigen, ob der Defekt nicht doch einer nicht sachgemäßen Verwendung geschuldet ist.
Der Beitrag von Rainer vom 07.07.2014 17:41 Uhr deutet, für mich als Laie plausibel, an, dass es nicht ganz so einfach ist "irgendeinen" Kompressor einzubauen.
Ich wünsche Dir viel Glück - aber ich würde da nicht allzuviel Energie versenken.
Georg
1. der Nachweis, dass das Teil defekt ist, ist nicht gleich dem Nachweis, dass das Teil bereits beim Verkauf defekt war.
2. Limora hat Dir nicht zugesichert, dass der Kompressor zu Deinem 107er passt. Hast Du nicht sogar genau das Gegenteil schriftlich bescheinigt bekommen, nämlich dass dieser Kompressor nicht zu Deinem Wagen passt? Denn dann wird es langsam ein Fall für den Sachverständigen, ob der Defekt nicht doch einer nicht sachgemäßen Verwendung geschuldet ist.
Der Beitrag von Rainer vom 07.07.2014 17:41 Uhr deutet, für mich als Laie plausibel, an, dass es nicht ganz so einfach ist "irgendeinen" Kompressor einzubauen.
Ich wünsche Dir viel Glück - aber ich würde da nicht allzuviel Energie versenken.
Georg
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11 Jahre 5 Tage her #140910
von poldi
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
poldi antwortete auf Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?
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