Sprache auswählen

Kostenerstattung bei Gewärleistungsansprüchen?

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140900 von gaerry
Hallo Leute,

nachdem ich schon ne ganze Weile nicht mehr hier war, weil alles toll war, muss ich mich mal wieder melden.
Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Klimakompressor von Limora bei meiner Werkstatt einbauen lassen. Nu isser wieder futsch und muss raus. Wie das so ist, ist ein neuer nicht sofort lieferbar. Um überhaupt ein Tauschteil zu bekommen muss er ausgebaut und eingeschickt werden. Er wird dann überprüft ob Gewärleistungsansprüche vorliegen. Das bedeutet das das Fahrzeug wieder ewig bei meiner Werkstatt steht. Ausser ich lasse ihn so umbauen das er auch ohne Kompressor fährt.
Nun aber zu meinen Fragen:
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau (alt raus, neu rein)?
Habe ich Anspruch auf Entschädigung der Kosten für den Umbau auf Fahrtüchtigkeit ohne Kompressor?

Beitrag Forum

Vielleicht gibt es ja jemand hier mit fachlichem Wissen (Anwalt) hier im Forum.

Gruß an die Gemeinde
Gerold

Grüße aus dem Kraichgau
Gerold

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140901 von Johnny-1951
War das nicht so, dass du die Teile bestellt hattest und die Werkstadt diese nur eingebaut hat

--- Gruß Werner ---
Wirklich weise ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140902 von poldi
Hey!

Wie lautet der Auftrag? Was steht auf der Rechnung? Welche Leistung wurde erbracht? Was an der Leistung ist mangelbehaftet?

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140903 von gaerry
Ich habe den Kompressor bei Limora bestellt. Eingebaut wurde der von einer Fachwerkstatt.
Nun macht das Ding laute Geräusche (Lager!?) und die Magnetkupplung zieht nicht mehr richtig an.

Ich möchte die Kosten gegenüber Limora geltend machen wenn das geht.
Gruß
Gerold[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : gaerry am 13-10-2015 16:44 ]

Grüße aus dem Kraichgau
Gerold

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140904 von Howie
Ja geht... jedoch nach 6 Monaten besteht die sog. Umkehrpflicht. Du musst quasi beweisen, das der Fehler bereits bei Lieferung bestanden hat....


Gruß Howie

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140905 von poldi
Ob sich bei diesem DING der Weg zum Anwalt lohnt, kann ich Dir nicht sagen.

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140906 von Nichtschwimmer
Fragen dieser Art sind m.E. in diesem Forum deplatziert. Auskünfte von Laien oder sonstigen Wichtigtuern kannst du vergessen. Auch ein Anwalt wird dir ohne Unterlagen wie z.B. Verträge nichts konkretes sagen können. Und bei Limora kaufe ich nur unkritische Teile für meinen Triumph. Niemals was für den Benz. Mein Rat: Wenn du nicht selbst einbauen kannst, schmeiß das Ding in die Tonne und lass die in der Niederlassung was Neues einbauen.

Udo

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 6 Tage her #140907 von future101
Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz (alter Repetitorspruch):

§ 439 Absatz 2 BGB

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Soweit die Theorie...

Wenn also Limora einen Gewährleistungsfall anerkennt und einen neuen Kompressor schickt oder den alten Kompressor repariert, dann kann man denen grundsätzlich damit kommen.

In der Praxis wird jedoch häufig versucht, dies abzuwenden, indem der Verkäufer den Gewährleistungsfall nicht anerkennt, aber aus "Kulanz" einen neuen Kompressor zuschickt. Der alte Kompressor ist und bleibt beim Verkäufer und ist dann, wenn man denen die Werkstattrechnung präsentiert, längst entsorgt.

Aufgrund der bereits oben beschriebenen Beweislastumkehr nach sechs Monaten sieht dann der Verbraucher recht dumm aus, weil er natürlich nicht beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag (denn der defekte Kompressor ist ja nicht mehr da). Auf den Austausch zu verweisen bringt auch nichts, denn da sagt der Verkäufer, dass er den Gewährleistungsfall geprüft hat, diesen nicht feststellen konnte, aber dem Kunden die Ware trotzdem aus Kulanz (was aber eben "nur" freiwillig ist) ausgetauscht hat. Eine Verpflichtung zur Tragung von Werkstattkosten, wie das der §439 BGB für Gewährleistungsfälle vorsieht, besteht bei einem freiwilligen Austausch nicht - es sei denn es lag trotzdem ein Gewährleistungsfall vor, was aber nicht oder nur schwer (Zeugnis Werkstatt, etc.) zu beweisen ist.

Wären jetzt noch keine sechs Monate vergangen, sähe die Sache anders aus.

Gruß
Andy

p.s.: Selbstverständlich ist das hier keine Rechtsberatung. Das geht in der Tat nur dann, wenn ein Rechtsanwalt alle Fakten kennt. Das oben ist nur eine Darstellung der Gesetzeslage (und der ernüchternden Praxis).[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : future101 am 13-10-2015 19:07 ]

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 5 Tage her #140908 von gaerry
Super, danke für die Infos.

Ich denke das ich über die Werkstatt eine Bestätigung bekommen kann das das Teil defekt ist [ist ja sichtbar (Kupplung) und hörbar (Lager)]. Die werde ich mir geben lassen damit ich was in der Hand habe. Damit sollte die Beweislastumkehr erfüllt sein.
Ich habe die Befürchtung das der Verkäufer kein Interesse am Austausch hat. Jede Mail wird nicht beantwortet. Erst nach Zusendung von Faxen wird geantwortet. Das letzte Fax habe ich am Montag versendet und noch keine Antwort. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, allerdings mit SB.

Wollte meinen alten, der undicht ist bei Kühler-Günter, aufbereiten lassen. Die bieten aber auch nur einen Baugleichen gegen Bezahlung an. Kennt jemand eine Firma die Kompressoren aufbereitet?

Gruß und nochmal DANKE
Gerold

Grüße aus dem Kraichgau
Gerold

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
11 Jahre 5 Tage her #140909 von Eorg
Hallo Gerold,

1. der Nachweis, dass das Teil defekt ist, ist nicht gleich dem Nachweis, dass das Teil bereits beim Verkauf defekt war.

2. Limora hat Dir nicht zugesichert, dass der Kompressor zu Deinem 107er passt. Hast Du nicht sogar genau das Gegenteil schriftlich bescheinigt bekommen, nämlich dass dieser Kompressor nicht zu Deinem Wagen passt? Denn dann wird es langsam ein Fall für den Sachverständigen, ob der Defekt nicht doch einer nicht sachgemäßen Verwendung geschuldet ist.
Der Beitrag von Rainer vom 07.07.2014 17:41 Uhr deutet, für mich als Laie plausibel, an, dass es nicht ganz so einfach ist "irgendeinen" Kompressor einzubauen.

Ich wünsche Dir viel Glück - aber ich würde da nicht allzuviel Energie versenken.

Georg

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
Moderatoren: Ragetti, Obelix116
Ladezeit der Seite: 0.128 Sekunden
Powered by Kunena Forum

Wir benutzen Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit der Datenschutzerklärung und der Verwendung von Cookies einverstanden.
CookieHint and Consent by reDim GmbH (Öffnet in neuem Fenster)