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Kauf zB in Spanien von Privat

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13 Jahre 6 Monate her #108164 von SvenSLC
Hallo Sternengemeinde,

wie würde ein Kauf zB in Spanien von Privat aussehen/Überführung des Fzg/TÜV etc.? Fzg. hätte eine spanische Zulassung.

Hat jemand einschlägige Erfahrung oder Hinweise. Danke.


Gruß

Sven

Gruß

Sven

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13 Jahre 6 Monate her #108165 von gerd
Reinsetzen - heimfahren - TÜV - Anmeldung

So einfach ist es wirklich, mit einer spanischen Nummer (wenn gültig und der Wagen versichert) kannst Du die Strecke auf direktem Weg nach Hause zurücklegen, das ist erlaubt. Kurzzeitkennzeichen geht auch. Kosten für Zoll etc. fallen innerhalb der EU nicht an, Der TÜV macht die § 21 Abnahme incl. normalem TÜV, dann mit den spanischen Papieren und den TÜV Papieren zur Zulassung. Evtl wie in Hessen noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (da weiss die Zulassungsstelle bescheid, also unbedingt vorher anrufen und die Sache schildern)

Wichtig - lass Dir vom spanischen Verkäufer (mit Ausweiskopie) eidesstattlich erklären, das keinerlei Rechte Dritter auf dem Wagen liegen das kann im Kaufvertrag geschehen

Gerd

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13 Jahre 6 Monate her #108166 von sepp450
Vollkommen zutreffend. Selbst in den entlegendsten und kleinsten Amtsstuben hat sich die Verfahrensweise herumgesprochen. Soweit ich weiß gibt es wohl einige Zulassungsstellen, bei denen man das Fahrzeug zum Ablgeich der Fahrgestellnummern zur Zulassung vorführen muss. Ob das aber noch aktuell ist weiß ich nicht, hier in der Umgebung wurde es in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt. Also besser auch dies vorab klären.

Mein aktueller Wagen hatte sein erstes Leben in Belgien, meinen SL habe ich in Rotterdam gekauft. Außer, dass die 21er Abnahme bei einem Import fällig wird, keine weiteren Hürden.

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13 Jahre 6 Monate her #108167 von SvenSLC
Dann danke ich den beiden Herrschaften doch mal für die Info.


Gruß

Sven

Gruß

Sven

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13 Jahre 6 Monate her #108168 von Fabip77
Hallo, habe gestern nach §21 Abnahme und den hier geschilderten dazu notwendigen Reparaturen, meinen 280 SL zum ersten Mal in D angemeldet (kommt aus Holland). Eine Vorführung des Wagens zum Abgleich der Fahrgestellnummern bei der Zulassungsstelle ist - wie ich gestern gelernt habe - entbehrlich, wenn er die TÜV Vollabnahme hat, die er ja ohnehin braucht. viele Grüße Fabian

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13 Jahre 6 Monate her #108169 von Edgar_Markus
Hallo

naive frage meinerseits: wie funktioniert das dann mit dem AB-melden in Spanien?


Edgar

Lebst Du nur oder schraubst Du schon?

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13 Jahre 6 Monate her #108170 von gerd
das macht der Verkäufer, in den meisten Ländern haben die ja nicht die Papperl auf den Kennzeichen!

Gerd

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13 Jahre 6 Monate her #108171 von coolhand
Gilt der Fortfall der Einfuhrumsatzsteuer für alle EU-Länder, also auch für diejenigen, die den Euro noch nicht haben?


Andre

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13 Jahre 6 Monate her #108172 von gerd
ja, das hat mit dem Euro nichts zu tun

Gerd

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13 Jahre 6 Monate her #108173 von coolhand
@Gerd

Also ich hab das vor 3 Wochen umgekehrt ausprobiert. Da wollte ich eine 124er Tonne aus D in PL anmelden. Die wollten doch von mir glatt 23% Eust. haben, woraufhin ich erstmal Abstand genommen habe. Deshalb hatte ich etwas detaillierter nachgefragt.......



Andre

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13 Jahre 6 Monate her #108174 von gerd
Evtl. gibt bei den Oststaaten Sonderregelungen für KFZ Einfuhr. Normalerweise fällt bei Privatimport innerhalb der EU keine Mwst an. Man müsste mal wissen, wie das z.B. in Schweden (schwedische Krone) läuft, es waren ja nicht alle so blöde dem Euro beizutreten

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13 Jahre 6 Monate her #108175 von sepp450
@coolhand: Was für Steuer? Es gibt in einigen Ländern eine Luxussteuer oder Zulassungssteuer, die aber mit der Umsatzsteuer grundsätzlich nichts zu tun hat. Wenn diese für das betreffende Fahrzeug noch nicht entrichtet wurde, wird sie spätestens bei Zulassung fällig - nicht zwingend jedoch allein beim Import.

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