ADAC informiert
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05 Nov. 2018 11:41 #196808
von Marcel
Gruß Marcel
300 CE-24 Bj 7/90
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ADAC informiert wurde erstellt von Marcel
Moin,
der ADAC informiert über
"diesmal befassen wir uns mit den großen Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die man mit der „alten Klasse 3“, bzw. der Klasse C1E noch fahren darf"
und um das geht es auch
Führerscheinrecht, Ausgangslage
Sie haben den „ganz normalen Autoführerschein“, Klasse 3 bzw. in der DDR die Klasse B bis spätes-tens 31.12.1998 erworben.
Damit haben Sie das Recht, maximal Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste zu führen.
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der ADAC informiert über
"diesmal befassen wir uns mit den großen Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die man mit der „alten Klasse 3“, bzw. der Klasse C1E noch fahren darf"
und um das geht es auch
Führerscheinrecht, Ausgangslage
Sie haben den „ganz normalen Autoführerschein“, Klasse 3 bzw. in der DDR die Klasse B bis spätes-tens 31.12.1998 erworben.
Damit haben Sie das Recht, maximal Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, im Inland auch von Bussen bis 7,5 t ohne Fahrgäste zu führen.
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300 CE-24 Bj 7/90
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- eglidecascais
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05 Nov. 2018 11:59 #196811
von eglidecascais
560 SL Bj 1986, Harley DavidsonPan American und BMW R80RT Bj 1985
Portugalreise: 560slblog.wordpress.com/blog/
Route 66: eglidecascais.wordpress.com
eglidecascais antwortete auf ADAC informiert
Interessant ist der Hinweis zum Sonntagsfahrverbot!
Wer mal schnell mit einem Anhänger und z.B. einem Sprinter mit Lkw Zulassung am Sonntag privat ein Auto holen wollte - durfte es nicht oder wurde wie ein Bekannter angehalten, mit knapp 800€ bestraft und mit einem Punkt versehen.
Das ist jetzt möglich, solange der Lkw als Zugfahrzeug bis 3,5 to ist und die Fahrt zu privaten Zwecken,
Ich z.B. habe einen Sprinter mit Lkw Zulassung und transportiere damit meine Harley und den Wohnwagen am Haken im Campingurlaub und kann endlich Sonntags damit fahren - zumindest in DEU.
Gruß Reinhard
Wer mal schnell mit einem Anhänger und z.B. einem Sprinter mit Lkw Zulassung am Sonntag privat ein Auto holen wollte - durfte es nicht oder wurde wie ein Bekannter angehalten, mit knapp 800€ bestraft und mit einem Punkt versehen.
Das ist jetzt möglich, solange der Lkw als Zugfahrzeug bis 3,5 to ist und die Fahrt zu privaten Zwecken,
Ich z.B. habe einen Sprinter mit Lkw Zulassung und transportiere damit meine Harley und den Wohnwagen am Haken im Campingurlaub und kann endlich Sonntags damit fahren - zumindest in DEU.
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- texasdriver560
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05 Nov. 2018 12:39 #196814
von texasdriver560
Gruß Ralf
texasdriver560 antwortete auf ADAC informiert
Hallo Reinhard
Da bist du aber nicht mehr upto date!
Heute reist man doch so
Da bist du aber nicht mehr upto date!
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Gruß Ralf
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