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Hilferuf - Brauche 14Zoll Barockfelgen nur für einen halben Tag geliehen

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12 Juli 2010 12:14 #77417 von Sally79
Hallo 107er - Freunde im Raum Stuttgart.
Ich hatte schon wegen der verchromten Felgen mich im Forum gemeldet. In der Zwischenzeit habe ich meine Frontscheinwerfer von US auf Euro umgerüstet (mache noch einen Bericht dazu) benötige jetzt nur noch eine Satz Barockfelgen mit 14Zoll Reifen zum TÜV vorfahren. Danach tausche ich wieder auf meine Chromfelgen um. Wer kann mir diese Woche im Raum Stuttgart aushelfen? Ich fahre nur beim TÜV vor und bringe dann Reifen sofort wieder zurück.
Vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft.

Stern-Grüsse Frank aus Ludwigsburg

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12 Juli 2010 15:30 #77418 von Holger

Hilferuf,..oder Kavaliersdelikt ?

Frank, was du jetzt willst ist Betrug. Du fährst ein PKW ohne Bertriebserlaubnis.
Und wir sollen dabei helfen ?

Kauf dir die richtigen Felgen mit den passenden Reifen.

Gruß Holger

PS : die Silberdinger kannst ja bei us-ebay verklickern.


Grße aus dem echten Norden Holger

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12 Juli 2010 16:32 #77419 von Nichtraucher
Sei nicht so hart Holger, ich hätte es auch gemacht, wenn die mit meinen Nachbaubarock rumgezickt hätten.

Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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12 Juli 2010 16:41 #77420 von Sally79
Hallo,
es wird wahrscheinlich auf einen Felgenkauf hinauslaufen müssen. Danke dennoch. Eigentlich ist es aber für die Katz... ich habe kein Verständnis für den TÜV-Herren. Die Dinger waren nun 31 Jahre gut für USA und nun soll es hier nicht gut sein

Stern-Grüsse Frank

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12 Juli 2010 17:11 #77421 von Nichtraucher
Naja,

die Leute kann man schon verstehen, immerhin stellen sie mit ihrer Unterschrift fest, das alles in Ordnung ist. Nun bricht dir bei 230 eine dieser Felgen, warum auch immer und der Typ, der sie "übersehen" hat, steht vor dem Kadi.

Es ist noch nicht lange her, da ging es um eine Grotte mit frischem TÜV-Siegel, hat heftige Wellen verursacht und die Herren möglicherweise ein wenig sensibilisiert.

Meine Abnahme hat auch ungewöhnlich lange gedauert und wurde recht gewissenhaft durchgeführt.

Gruß
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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12 Juli 2010 17:57 #77422 von poldi
Jetzt mal langsam Frank!
Wenn Du mit den Cromdingern ohne TÜV-Segen fährst, verlierst Du den Versicherungsschutz.
Falls Du einen Unfall verursachst, zahlt Deine Versicherung nicht.
Und, wie ich aus Deinen Worten entnehmen kann, hast Du auch nicht die Kohle, um einen größeren Fremdschaden zu zahlen.
Mehr will ich dazu nicht sagen, sonst werde ich wieder als Oberlehrer beschimpft.
Ulli
P.S. Sag uns bitte, wo Du langfährst, damit Ich Dir ausweichen kann!
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 12-07-2010 17:58 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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12 Juli 2010 18:11 #77423 von Nichtraucher
Moin,

du meinst, wenn er die Vorfahrt missachtet, sind die Räder schuld und die Versicherung zahlt nicht?

Gruß
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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12 Juli 2010 18:24 #77424 von poldi
Nö Willy!
Schlimmer: Mit falschen Rädern erlischt auch die Betriebserlaubnis. Dadurch erlischt der Versicherungsschutz.
Klugscheißer Ulli

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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12 Juli 2010 18:44 #77425 von Guenni
Hi,

Ich würde das auch nicht auf die ganz leichte Schulter nehmen.
Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bezahlt die Versicherung keinen Heller bzw. holt sich das Geld vom Verursacher zurück. Egal ob tatsächlich die falschen Räder schuld sind oder die Unachtsamkeit des Fahrers. Materialschäden sind immer der kleinere Posten, bei Personenschäden mit bleibenden Behinderungen etc. kann die Haftung die Existenz des Schädigers ruinieren. Was sind da dagegen 2000€ für neue Felgen mit Gummis.

Grüße
Günter

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12 Juli 2010 19:08 #77426 von Nichtraucher
Moin,

die Leutchen hier ohne Mittelschalldämpfer oder mit Lenkrädern die genauso aussehen aber 2cm kleiner sind, bewegen sich illegal. Das nur mal vorab, ich habe aber mal gegoogelt und etwas rausgepickt:

+++ Das OLG Köln, Beschluß vom 07.02.1997 - Aktenzeichen Ss 11/97 (Z) hatte ebenfalls zur Frage der Verwendung von Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren, zu entscheiden, ob dadurch bereits die Betriebserlaubnis erloschen war. Dieses wurde mit Verweis auf § 19 Abs. 2 verneint.

Auch in dieser Entscheidung wird der besondere Wille des Verordnungsgebers hervorgehoben, der zur Änderung des § 19 StVZO geführt hat. +++

Wer länger lesen mag, der schaut hier mal rein.

Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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12 Juli 2010 20:13 #77427 von Niederbrecher
Könntest gern welche von mir haben,

wohne aber leider zu weit weg, Region Frankfurt.

Bei Interesse ich habe aber eventuell auch noch einen Satz zu verkaufen.


Gruß Martin

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  • Frischling
  • Frischling
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12 Juli 2010 21:05 #77428 von
Für jeden gibt es Widrigkeiten in Bezug mit TÜV Vorschriften, der eine dies, der andere jenes.

Alle meinen, für sich persönlich nur einer winzigen Kleinigkeit Regelkonform der o.g. Vorschriften entgegen zu stehen und der TÜV Prüfer solle sich mal nicht so kleinlich anstellen.....verständlich...nur das hören die Blaugekittelten 20mal am Tag.

Nun leihst du dir Räder und beim nächsten TÜV Termin stehst du wieder als Bittsteller da und suchst nach Hilfe?

Sorry Frank aber wenn ich schon solch ein Gedöne veranstalten würde, käme ich nie auf die Idee nach 14 Tagen Forenzugehörigkeit solch eine Bitte an fremde Leute zu stellen

Andre´

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12 Juli 2010 21:19 #77429 von poldi
Moin zurück!
50.000 Euronen Schaden sind schnell beisammen.
Dann leg Dir mal schon 10.000 Euronen für die Gerichts- und Anwaltskosten beiseite!

www.foris.de/av/m/prozesskosten.pl

"Sorry Frank aber wenn ich schon solch ein Gedöne veranstalten würde, käme ich nie auf die Idee nach 14 Tagen Forenzugehörigkeit solch eine Bitte an fremde Leute zu stellen" sagt sogar Schummel (!)

Bescheißen? Wenn ja, dann nicht in einem öffentlichen Forum.

Ciao Ulli [ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : poldi am 12-07-2010 21:20 ]

Grüße aus dem Ölsumpf Ulli

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12 Juli 2010 23:17 #77430 von Sally79
Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für eure vielfältigen Gedanken. Ich fühle mich auf jeden Fall auch nicht wohl, wenn ich keine Betriebserlaubnis habe oder entzogen bekomme. Ich habe mir dabei gedacht, dass die Barockflegen mit oder ohne Chrom wohl keinen Unterschied machen und das auch so nicht in den Papieren steht.
Ich werde auf jeden Fall noch einmal nach einem Gutachten schauen. Habe in mehreren Artikeln gelesen, dass Leute mit den Felgen zugelassen wurden. Also besteht keine Gefahr und hier ist einfach nur menschliche oder persönliche Einschätzung massgeblich.
Sorry wenn ich hier etwas zu forsch an die Forumsmitglieder appeliert habe. Dachte nur es wäre kein großes Ding hier etwas auszuhelfen. Habe aber verstanden, dass mehr dahinter steckt.
Großes Dankeschön. Ich halte euch auf dem laufenden.
Stern-Grüße Frank

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