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H-Kennzeichen nach Umrüstung von US-Versionen?
- jimbojones
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stelle mir mal wieder die Grundsatzfrage ob ich meinen Mursi komplett auf Euroversion umrüsten soll. Nur mal so eine Frage: wie sieht das eigentlich der TÜV wenns irgendwann mal um H-Kennzeichen geht? Irgendjemand schon Erfahrungen gemacht mit seinem US-Reimport?
Hannes
560SL - Bj. 1988
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Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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im Juni ist mein 280 SLC dran. H-Gutachten beim TÜV SÜD.
Wenn Du solange Geduld hast, ich werd den Gutachter fragen wie es sich mit umgebauten Mursis verhält.
Gruß
Günter
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- Juergen
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was soll denn bitte dagegen sprechen ?
Nirgendwo steht, dass ein Fahrzeug orginal, wie aus der Fabrik sein muss.
Umbauten mit Orginalteilen oder auch Zubehörteilen aus der Bauzeit des Fahrzeugs sind immer zulässig. Die Regeln sind auch im Netz zu finden........
Bei z.B. Rädern oder Fuchsschwänzen interessiert es niemandenn wie alt oder neu die sind, weil diese nicht unter die Begutachtung fallen , da leicht änderbar bzw. rückrüstbar.
Juergen
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- jimbojones
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On 2010-03-18 11:58, Juergen wrote:
Nirgendwo steht, dass ein Fahrzeug orginal, wie aus der Fabrik sein muss.
Umbauten mit Orginalteilen oder auch Zubehörteilen aus der Bauzeit des Fahrzeugs sind immer zulässig. Die Regeln sind auch im Netz zu finden........
... das stimmt. Man könnte den Wagen theoretisch schon 1980 nach Deutschland importiert und umgerüstet haben (klar, hat man natürlich nicht, wie unschwer nachzuweisen ist). Es würde sich aber durchaus um eine zeitgemäße und nicht wesentliche Modifikation handeln (eigentlich nur die Stoßstangen, denn andere Scheinwerfer und ggf. Rücklichter braucht man für den TÜV hier offiziell sowieso). Ist wahrscheinlich wie so oft mal wieder Ermessensspielraum des Prüfers. Bin mal gespannt auf Erfahrungen.
Hannes
560SL - Bj. 1988
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Es geht um dein Auto, dass noch gar nicht da ist und mindestens 6 Jahre vor dem H-Kennzeichen steht, richtig?
Kauf dir lieber schonmal auf Vorrat ein intaktes Lenkgetriebe - das ist wesentlich eher dran...
Grüße
Matthias
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- Juergen
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On 2010-03-18 16:05, jimbojones wrote:
Ist wahrscheinlich wie so oft mal wieder Ermessensspielraum des Prüfers. Bin mal gespannt auf Erfahrungen.
Hannes
Nö , kein Ermessensspielraum des Prüfers, es gibt dazu klare niedergeschriebene Regeln.
Juergen
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- Guenni
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es geht bei einem H-Gutachten sehr wohl und im weitesten Sinne um die Originalität des Fahrzeugs, mit dem die Anerkennung "historisches Kulturgut" vergeben wird. Natürlich muss das Fahrzeug sich nicht unbedingt im Auslieferungszustand befinden.
Inwieweit das natürlich immer im Ermessensspielraum des Prüfers liegenkann, der schaut hier nach:
Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
Wenn ich mich so umschaue, in welchem Zustand manche Fahrzeuge ein "H" tragen, frag ich mich schon ob hier nicht schärfere Bestimmungen notwendig sind, ich denke da z.B. an einen zeitliche Befristung der H - Würde und Nachprüfungen.
Meine Meinung halt.
Grüße
Günter
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