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LED-Licht für den 107er, die zweite Generation

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4 Monate 3 Wochen her #355003 von Nichtraucher
Ich würde mich informieren was im Falle einer Überprüfung günstiger ist, missbräuchliches Nutzen der Nebellampen oder Manipulation der Lichtanlage.
Bedenke, schon das polieren trübe gewordener Scheinwerfergläser* kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
*Bei vielen jüngeren Autos aus Kunststoff.

Gruß
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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4 Monate 3 Wochen her #355008 von KalliSL
Ich nutze die Nebelscheinwerfer auch verbotenerweise als Tagfahrlicht ( mit dem Standlicht ) - bisher hatte ich nie ein Problem damit, vielleicht gilt es lässliches Übel ? Aber ich wurde auch noch nie darauf kontrolliert.

Gruss aus Bruchsal

Kalli

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4 Monate 3 Wochen her #355014 von merc450
Moin Moin
mir drängt sich die Frage geradezu auf , wird auch geplant ,eine Nebelrückleuchte und zusätzliches Bremslicht zu verbauen , natürlich LED oder liegt der Fokus nur auf ,
schaut jetzt genau hin , am Tag , Nachts fahre ich sowieso nicht , auch bei Nieselregen fahre ich nicht .
mfg Günter Trunz

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4 Monate 3 Wochen her #355015 von Nichtraucher
Hatte ich gemacht,

ist den Hinterherfahrenden zwar aufgefallen aber sah irgendwie dov aus zumal die Brems / Nebelschlusslampe/n unterschiedlich leuchten. Also wieder in den normalen Zustand zurück gesetzt,
Allerdings keine LED genommen, die gab es da noch nicht in der brauchbaren Form.

Gru0
Willy

500SL
Grand Cherokee WJ

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