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Rechnung für misslungene Reparatur !
On 2013-11-15 23:45, NobelHobel wrote:
On 2013-11-15 20:02, astral wrote:
Ein Reparaturauftrag führt zu einem Werkvertrag, d.h. geschuldet ist nicht das Schrauben sondern der Erfolg.
Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
steht das irgendwo zum nachlesen geschrieben ?
Ja, 5 Zeilen weiter oben 😁
Nee im Ernst. was gibts da nachzulesen, der Werkvertrag steht im Gesetz (§ 631 BGB) und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Wie oben schon erwähnt wurde, dürfte das Problem aber im Tatsächlichen liegen. Recht haben und Recht bekommen liegen hier zeitlich recht weit auseinander.
Die Werkstatt wird vermutlich von ihrem vermeintlichen Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen und den Wagen erst einmal nicht herausgeben. Dann bliebe nur die Zahlung unter Vorbehalt, um erstmal das Auto zu bekommen und dann anschließend aktiv den gezahlten Betrag zurück zu klagen.
An dem Fahrzeug müsste dann allerdings zunächst eine Beweissicherung durchgeführt werden ...
Äußerst unangenehm so eine Angelegenheit. Good luck.
Gruß, Heinz
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.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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- andreasina
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On 2013-11-16 10:10, Nichtschwimmer wrote:
Auch wenn manch einer glaubt im Bilde zu sein, hat Robert recht. Zu wenig Information, um die Angelgenheit auch nur ansatzweise beurteilen zu können. Es geht - so wie es aussieht - und die Begleichung der Rechnung und um Schadenersatz. Rede erst mal mit dem Werstattinhaber, wobei wahrscheinlich nichts herauskommt. Dann suche dir einen Anwalt mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs. Alleine wird so etwas schwer. Klagen würde ich nicht, die Kosten, das Risiko sind hoch, es dauert zu lange ist alles andere als erfreulich. Ich bin kein Jurist, schreibe aber aus eigener Erfahrung.
Udo
Nein es geht nicht um Schadenersatz
es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Ich werde mit dem Chef versuchen zu reden
und einen Einigungsversuch starten
schaun wir mal was dabei raus kommt
melde mich
grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Sicherlich hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben.
Was steht da über Umfang und Erfolg der Reparatur drin?
Falls nicht, war jemand bei der Übergabe des Auto dabei, der sich an eure Übereinkunft erinnert?
Mirko
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- andreasina
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On 2013-11-16 11:58, moonrush wrote:
es geht mir lediglich darum das diese Summe (auch wenn die Leistung erbracht wurde)
zwar ohne erfolg mir zu hoch erscheint
die Demontage des Kopfes habe ich zum beispiel nicht in Auftrag gegeben
Sicherlich hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben.
Was steht da über Umfang und Erfolg der Reparatur drin?
Falls nicht, war jemand bei der Übergabe des Auto dabei, der sich an eure Übereinkunft erinnert?
Mirko
Nein
das Kuriose an der Geschichte ist das mein Kumpel
das Auto da abgegeben hat
gut ich wusste davon
aber einen Schriftlichen Auftrag haben die nicht
nur mündlich bitte die Kiste wieder zum laufen bringen
Grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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On 2013-11-16 10:32, poldi wrote:
.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Na denn, Ihr macht das schon...👍
Gruß, Heinz
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- NobelHobel
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On 2013-11-16 10:20, astral wrote:
On 2013-11-15 23:45, NobelHobel wrote:
On 2013-11-15 20:02, astral wrote:
Ein Reparaturauftrag führt zu einem Werkvertrag, d.h. geschuldet ist nicht das Schrauben sondern der Erfolg.
Wenn sich der nicht einstellt, gips grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf Bezahlung. Das wissen viele Kunden nicht und noch viel mehr Werkstätten rechnen fröhlich ab, auch wenn sie den Wagen unrepariert mit einem Schulterzucken zurückgeben.
Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
steht das irgendwo zum nachlesen geschrieben ?
Ja, 5 Zeilen weiter oben 😁
Nee im Ernst. was gibts da nachzulesen, der Werkvertrag steht im Gesetz (§ 631 BGB) und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Wie oben schon erwähnt wurde, dürfte das Problem aber im Tatsächlichen liegen. Recht haben und Recht bekommen liegen hier zeitlich recht weit auseinander.
Die Werkstatt wird vermutlich von ihrem vermeintlichen Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen und den Wagen erst einmal nicht herausgeben. Dann bliebe nur die Zahlung unter Vorbehalt, um erstmal das Auto zu bekommen und dann anschließend aktiv den gezahlten Betrag zurück zu klagen.
An dem Fahrzeug müsste dann allerdings zunächst eine Beweissicherung durchgeführt werden ...
Äußerst unangenehm so eine Angelegenheit. Good luck.
Gruß, Heinz
Danke deiner Antwort Heinz,
ich ahnte schon, daß da noch ein Rattenschwanz dran hängt.
Es bekommt nur der Recht, welcher die Kohle hat.
Mir war nur in Erinnerung, wie der Fehler am Auto nicht gefunden, dafür aber 3x das gleiche Teil gewechselt wurde, weil bei falscher Montage angeblich selbst wieder zerstört wurde und der Kunde dann eine Rechnung über 4000 bekam.
Gruß Helmut
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On 2013-11-16 10:32, poldi wrote:
.... und dass ein Reparaturauftrag an eine Werkstatt als Werk- und nicht als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, ist ständige Rechtsprechung, nachzulesen in jedem BGB-Kommentar.
Gruß, Heinz
träum weiter!
Das ist sicherlich fuer andere auch interessant. Kannst Du das bitte naeher erklaeren?
Gruss
Frenek
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Hier einmal die rechtlichen Basics bezüglich der verschiedenen Vertragstypen und der daraus resultierenden Hauptleistungspflichten.
www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integra...ject.ObjectType=full
Keine Gewähr meinerseits, dass die Informationen rechtlich korrekt sind. Ich habe keine Lust, zu dem Thema Romane zu schreiben und deswegen einfach einen Link eingestellt, der auch weiterhelfen dürfte.
Wie ich oben schon schrub, wollen die wenigsten Werkstätten das aber wahr haben.
Viele reparieren deutlich mehr, als nötig gewesen wäre und stellen alles in Rechnung. Die unkritischen Kunden zahlen sofort, die kritischen fragen nach und bekommen die Antwort, dass der Fehler multiple Ursachen gehabt habe und alles Getane jetzt erforderlich gewesen sei, damit der Fehler nun wirklich beseitigt ist. Beim Kunden bleibt dann das unbestimmte Gefühl, zu viel bezahlt zu haben, ohne dass er dies dem Werkunternehmer tatsächlich nachweisen kann.
In Fällen, in denen sich die Ursache eines Fehlers nicht sofort erschließt, müssen die meisten Werkstätten erst einmal suchen.
Wenn dabei sukzessive vermeintliche andere Ursachen ausgeschlossen werden, dann ist dies eine Arbeit, die eigentlich nicht in Rechnung gestellt werden dürfte. Rein rechtlich darf nur das berechnet werden, was zwingend erforderlich ist, um die tatsächliche Ursache zu beseitigen. Der Fachmann, den man beauftragt, muss wissen, woran es liegt und darf nicht planlos herum suchen und auf Verdacht Teile tauschen. Wenn doch, darf er das jedenfalls nicht berechnen. Soweit die Theorie. Das ist in der Praxis meist anders läuft, ist leider klar.
Je nach Situation hat man als Kunde dafür ja auch Verständnis. Wir alle wissen, dass es Fehler gibt, die man wirklich intensiv suchen muss und zwar auch als Fachmann. Dass man dann ein bisschen was "drumherum" bezahlt, ist für die meisten auch in Ordnung. Ich habe es erst einmal und zwar sehr kürzlich erlebt, dass eine Werkstatt (allerdings meine Stammwerkstatt) intensiv nach einem Fehler gesucht hat, ohne ihn zu finden. Auf Verdacht wurden viele Teile probeweise getauscht, dann aber wieder zurück gebaut, als sich herausstellte, dass es daran nicht lag. Berechnet wurde mir für die stundenlange Arbeit gar nichts. Das ist extrem fair und wird sich für die Werkstatt langfristig gesehen auch auszahlen. Streng rechtlich gesehen, durften sie dafür aber auch nichts berechnen, denn den Auftrag, den Fehler zu beseitigen, haben sie nicht erfüllt. Sie haben schlichtweg die Ursache nicht gefunden.
Gruß, Heinz
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Nehmen wir an, mal etwas für fast jeden nachvollziehbares, die Lenkung vibriert und ich geh zum Fachmann und sach für den, "mach wech das Gezappel".
Er, nicht faul, zieht erst mal neue Reifen auf,.....zappelt immer noch.
"Na", denkt er", doch die Bremsscheiben, hätte ich die mal sofort getauscht."
Zack, neue Scheiben druff, Klötze natürlich auch, sonst iss ja nich fachmännisch.
Probefahrt,....zappelt immer noch! Nun muss man das Denken beginnen und etwas genauer hinsehen.
"Die Spurstangen, das wird es sein", grübelt sich der eifrige Schrauber zusammen und tauscht diese zügig aus,....dabei geht leider ein Bremsschlauch zum Deibel, weil er ihn überdehnt hat und weil er grad bei ist und die Schose eh auseinander hat, sind Trag und Führungsgelenk gleich mit fällig....ein Anruf beim Kunden stellt, weil ja außerhalb des Auftrages, nur die Frage nach den Stoßdämpfern, weil die ja auch nimmer so wirklich gut sind....klar, hinten gleich mit.
Alles fertig, die Gurke zittert noch immer im Volant....guter Rat ist teuer.
Ich darf das Auto abholen, weil der "Meister" ratlos ist und soll richtig was ablatzen.....halbe Auto neu aber Fehler noch vorhanden. Die alten Brocken wieder montieren ging nicht, weil schon entsorgt, man war sich ja sicher, dass es daran liegt.
Nun hab ich die Karre hier und frage im Forum nach......die sagen, "Mach den Lekungsdämpfer neu, kannste selber". Ich tu wie geraten, kauf so ein Dingen für 55 eurozwanzich und denke mir schon, als ich den alten LD in der Hand habe, wie man sowas übersehen kann....
Probefahrt, Karre läuft!
Wirkt an den Haaren herbei gezogen? Nö, hats sicher in ähnlicher Form schon gegeben.
Gruß
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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Die Stammwerkstatt selbst berechnet nie was für Fehlersuche oder kleinere Handgriffe, deswegen u.a. ja auch Stammwerkstatt. Ob sich das immer und in jedem Fall tatsächlich für die rechnet, mag ich bezweifeln, auf jeden Fall haben sie Stammkunden.
Der Fall hier ist doch gar nicht so verzwickt ... über 1.500,- Euro Rechnung, ohne den Wagen repariert zu haben, wer den Motorschaden verursacht hat, lassen wir mal außen vor, das wäre eine viel kompliziertere Geschichte ...
... da sehe ich die Fachwerkstatt in einer eher aussichtslosen Position. Wie schon mehrmals erwähnt wurde, Werkvertrag. Wenn man z.B. Gebrauchtteile mit anliefert zum Einbau und die dann nicht funktionieren, wäre das was anderes ...
Trotzdem läuft das auf einen Vergleich hinaus, die Werkstatt wird nicht völlig auf ihren vermeintlichen Anspruch verzichten. Man sollte erstmal miteinander reden. Dann gehts viel schneller als bei jeder anderen Lösung. Beweissicherungsverfahren, Bestellung von Gutachtern, Schriftverkehr der Anwälte ... das alles kostet Geld und viel Zeit. Obwohl ja interessant wäre, wie die Werkstatt die Rechnung begründet, wenn der Wagen gar nicht repariert wurde ...
Grüße, Frank
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das Kuriose an der Geschichte ist das mein Kumpel
das Auto da abgegeben hat
gut ich wusste davon
aber einen Schriftlichen Auftrag haben die nicht
nur mündlich bitte die Kiste wieder zum laufen bringen
Grüße
Andreas
Schon toll, was Ihr klugen und rechtskundigen Freunde unserem Andreas auf dieser Rechtsgrundlage für Ratschläge gebt.
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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Wirkt an den Haaren herbei gezogen? Nö, hats sicher in ähnlicher Form schon gegeben.
Gruß
Willy
Das halte ich noch für sehr vorsichtig formuliert. Genau so dürfte es sehr häufig laufen - die Welt ist schlecht.
Gruß, Heinz
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Gruß, Heinz[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : astral am 17-11-2013 16:13 ]
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Udo
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Meine bereits erwähnte Stammwerkstatt z.B. schickt Kunden gleich weiter, wenn sie den Fehler weder suchen noch reparieren können. Dieses Verhalten ist korrekt und fair. Nicht korrekt (auch rechtlich) ist, jeden Auftrag anzunehmen und dabei so zu tun, als wäre das entspr. Fachwissen vorhanden, und den Kunden dann dafür zahlen zu lassen.
Wenn man so will, trägt die Werkstatt in solchen Fällen auch ein eigenes Kostenrisiko, wenn das Fachwissen nicht ausreicht. Genauso, wenn sie zwei Tage brauchen und 500,- Euro berechnen müßten, um eine Scheinwerferbirne beim 107er zu wechseln, nur weil der Mechaniker keine Ahnung hat, wie er an das Ding rankommt. Das müssen die dann vorher sagen. Nicht nachher auf der Rechnung.
Grüße, Frank
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On 2013-11-16 21:58, Nichtschwimmer wrote:
Die ganze Diskussion ist unsinnig und hilft Andreas nicht weiter. Über einen Vertrag zu spekulieren ohne dessen Inhalt zu kennen ist sinnlos.
Udo
Ja, so ist es!
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On 2013-11-16 21:27, astral wrote:
Und wieder nichts Konstruktives.
Gruß, Heinz
Richtig. Ich bin gern bereit, mein Wissen und meine Erfahrungen kostenlos weiterzugeben. Aber umsonst - nee!
Ich möchte hier keineswegs Deine Qualifikation anzweifeln, Heinz. Und den Link zum Werkvertragsrecht auch nicht. Den kannte ich schon, hatte ihn bisher aber nur aus dem (zugegeben recht einseitigen) Blickwinkel des Bauunternehmers gelesen ....
Ich halte es nur für grob verantwortungslos, hier Ratschläge zu geben, die möglicherweise zu einen nicht kalkulierbaren Rechtsstreit führen.
Beachte doch bitte die Vorgeschichte und die doch etwas dubiose Art der Auftragserteilung.
Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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anbei möchte ich aus eigner Erfahrung sprechen.
Das beste ist das Gespräch suchen, bevor du dich in einen Rechtssteit begibst.
Bei mir war so, dass ich mit dem SL liegen geblieben bin. Wollte dann den SL mit dem ADAC nach Hause schleppen lassen.
ADAC Typ sagte aber, dass es hier eine MB Werkstatt gibt, die auch Oldtimer richtet.
Also nach zwei Wochen ohne Reparaturerfolg den Wagen abgeholt, musste die Rechnung sofort bezahlen, ansonsten kein Auto, und mit einem Bekannten zusammen gerichtet.
Nachdem der Fahler nun behoben war, zur Werkstatt gefahren und mit der Geschäftsführung gesprochen. Das Resulat, war, dass die geamten Lohnkosten erstattet wurden. Lediglich den Zündverteiler bezahlt, da dieser eh schon leichten Grünspan an den Kontakten hatte. Damit konnte ich gut leben.
Daher, wie auch schon andere vor mir geschrieben haben. Erst reden.
Wenn es nichts bringt würde ich zuerst mal zu KFZ Schiedsstelle gehen, bevor ich irgendwelche Anwälte einschalte.
Gruß
Jörg
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