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Rotes 07 Kennzeichen Vorteile Nachteile Versicherung Erfahrungen etc.

  • Kiki
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20 Apr 2024 23:55 - 20 Apr 2024 23:56 #332064 by Kiki
Hallo zusammen,

ich beschäftige ich mich mit  dem 07 Kennzeichen  Thema seit längeren, und habe einiges zum Thema recherchiert .
Das 07 Thema ist gerade für die interessant  die mehr wie ein Fahrzeug mit H Zulassung besitzen.
Bei einen kleinen Fuhrpark wie unseren  mit 3 Alltagsautos und 2 Anhängern  zzgl zwei zugelassene Oldtimer wird das schon mal stressig mit dem TÜV Zyklus das 3 H Objekt ist . kurz vor der § 23 Abnahme. Fahren kann ich mit dem Allewertesten nur einen, blechen muss ich in anderen Fall für alle die ein Kennzeichen haben.

Mit der Steuer, TÜV und Versicherung für unsere ollen Karren hat es Volker schon vorgerechnet.

Ich werde heuer auf jeden Fall auf ein 07 Kennzeichen wechseln.
Je nach Zulassungstelle/Stadt wird es ein Stück anders gelebt und gehandhabt mal mehr oder weniger Knüppel vor die Füße geworfen

Im Infoblatt meiner Zulassungstelle heisst es:

Für die Beantragung bzw. Ausgabe roter Dauerkennzeichen für ein oder
mehrere Fahrzeuge gem. §17 i.V.m. § 2 Nr. 22 FZV - Oldtimerfahrzeuge  gilt:

1. Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) ; dieses ist beim
Einwohnermeldeamt anzufordern, mit Angabe der Belegart "0" und dem
Zweck: "rote Kennzeichen für Oldtimer"  

2. Versicherungsbestätigung nach §17 FZV  (Rote Dauerkennzeichen)

3. Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs

4. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

5. Vorlage der Original-Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (oder
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung)

6. Die Erstzulassung der Fahrzeuge muss mindestens 30 Jahre
zurückliegen. Zudem ist das Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich
anerkannten Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs über die
Eigenschaft als Oldtimer erforderlich. Falls keine
Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist,
muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B.
Kaufvertrag).

Aber hier fängt das Thema Versicherung an, Haftpflicht ist kein Thema, aber Kasko ist sehr inviduell das  muss  jeder  mit seiner  Versicherung vorab klären.
Mit meiner Haus und Hof Versicherung hab ich es nach 6 Monaten durch (1x  Haftplicht + Übernahme der jeweiligen TK/VK  mit gleichen Konditionen evtl zusätzliche TK /VK für weitere Fahrzeuge,  aber eine Beschränkung  auf 10.000 Km p.a  für alle Fahrzeuge :-(  
Aussage der Versicherung größere Gefahr aufgrund wegfallender technischen Prüfplicht und größerer Bewegung  zudem wird noch eine 3 jährige Wiedervorlage eines Kurzgutachtens zwecks Versicherungssumme verlangt , Laufleistungsnachweiss ?

Wie sind eure Erfahrungen hiermit ?


 

Gruß
Igor
Last edit: 20 Apr 2024 23:56 by Kiki.

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  • Chromix
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21 Apr 2024 08:55 #332065 by Chromix
Hallo Igor,

"..... zudem wird noch eine 3 jährige Wiedervorlage eines Kurzgutachtens zwecks Versicherungssumme verlangt ....."

Das muß ja dann vermutlich ein aktuelles Gutachten sein, sonst wäre die Wiedervorlage ja sinnlos.
Und das kostet ebenfalls einige Euro. Lohnt sich das Ganze dann überhaupt noch?

Hälsningar,
Lutz
 

Nur wer für den Augenblick lebt, lebt für die Zukunft.
Heinrich von Kleist

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21 Apr 2024 08:59 #332066 by Dr-DJet
Hallo Igor,

und die 10000km gelten für jedes Fahrzeug oder aber in Summe für alle ?

Ein Fahrtenbuch ist bei Euch nicht vorgeschrieben?

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber dieser Webseite
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21 Apr 2024 09:07 #332067 by Neckartaler
....so wie ich das sehe / lese in Summe für alle Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen.

Mit meiner Haus und Hof Versicherung hab ich es nach 6 Monaten durch (1x  Haftplicht + Übernahme der jeweiligen TK/VK  mit gleichen Konditionen evtl zusätzliche TK /VK für weitere Fahrzeuge,  aber eine Beschränkung  auf 10.000 Km p.a  für alle Fahrzeuge :-( 
 


Viele Grüße
Uwe

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21 Apr 2024 09:09 #332068 by karlo63
Was für ein Stress typisch Deutsche Bürokratie , und den Wegfall der Hauptuntersuchung halte ich für bedenklich und dann noch evtl. ein Fahrtenbuch führen .
Hätte gerne meine Preise damals auch so schön erhöht , ging leider nicht ( oder keine Aufträge ) .
Da muss ich dem Dr- Djet in vollem umfang zustimmen die Gilde kann niemals Pleite gehen , das ist für mich Absprache.

Gruss Karl

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21 Apr 2024 09:40 #332072 by Doodoo
Das wäre mir zu aufwendig mit der 07er Nummer und dann eventuell noch Probleme im Schadensfall mit der Versicherung.

Viele Grüße
Andreas

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum.

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21 Apr 2024 12:15 #332081 by SCHORSCH13
Dann gibt es noch die Möglichkeit der Wechselkennzeichens?

Liebe Grüße

Schorsch

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21 Apr 2024 12:30 #332084 by citroen
Moin,
der einzige Vorteil, du brauchst nur ein Nummernschild putzen, das wars.
Ach ja, man muss sich öfter bücken zum wechseln.

Gruß aus Hamburg, Rainer
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21 Apr 2024 12:40 #332085 by Neckartaler
....der ADAC hat sich hierzu auch schon mal Gedanken gemacht

www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/oldtimer-y.../oldtimer-zulassung/

Viele Grüße
Uwe

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21 Apr 2024 14:43 #332086 by Albuchler
Das rote Kennzeichen schränkt bei der Nutzung ein. Klar, bei Kontrollen kann mal einfach Lügen "Testfahrt", wenn was weit von Zu Hause passiert, kann es dann schon schwieriger werden. Ein Wechselkennzeichen wie in Österreich wäre Klasse: 3 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen, für das teuerste zahlt man Steuer und Versicherung. Wäre bei uns Ramcharger, Sl und Womo drauf, brauche nie alles 3 gleichzeitig. In D bringt das Wechselkennzeichen wohl wenig, da auf alle Autos Steuer zu zahlen ist. Ob un d wieviel man Versicherung spart, weiß ich nicht.

____________
Viele Grüße
Eike

560SL 1988 & Dodge Ramcharger 318 4x4 1984

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21 Apr 2024 16:23 #332091 by Doodoo
Und ins Ausland fahren darf man doch auch nicht mit dem 07er Kennzeichen.

Viele Grüße
Andreas

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum.

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  • Wahnfried
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21 Apr 2024 16:52 #332092 by Wahnfried
Hallo Igor,

ich hatte bis vor ca. 20 Jahren das rote 07er-Kennzeichen, habe es dann aber aus verschiedensten Gründen nicht mehr genutzt:
  • Die Nutzungsbestimmungen wurden seit Einführung des 07er-Kennzeichens immer wieder geändert, verschärft und teilweise wieder entschärft, was für etliche Irritationen sorgte
  • Im Gesetzestext steht z. B. nichts davon, dass "Bewegungsfahrten" erlaubt sind. Anscheinend werden diese aber je nach Gusto mal unter "Wartungsfahrten", mal unter "Probefahrten" und mal unter "bei Entzug des 07er-Kennzeichens verboten" klassifiziert
  • So fällt beispielsweise das Fahren eines Fahrzeugs mit 07er-Kennzeichen zum Tanken nicht unter die erlaubten Fahrten ( OLG Dresden vom 1.6.2005 )
  • Generell kann das Auslegen der Verordnungen und erlaubten Nutzungsfahrten des 07er-Kennzeichens bei manchen Ordnungshütern regional, individuell und tagesformabhängig recht schnell auch mal in Richtung Willkür abdriften.
  • Nicht nur bei mir bestand aufgrund der fehlenden HU-Pflicht eine gewisse Neigung zur Vernachlässigung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • Daher verwundert es nicht wirklich, dass der Verkauf eines Klassikers, der auf 07er-Kennzeichen gefahren wurde, oftmals schwieriger und nicht selten nur mit Preisabschlägen möglich ist
  • Das Führen des Fahrtenbuchs sollte wirklich gewissenhaft erfolgen. Kommt man in eine Kontrolle und hat vergessen, die Fahrt einzutragen, gibt es zumeist eine kostenpflichtige Verwarnung. Bei erneuten Verstößen - auch vermeintlich unbedeutenden - kann dann ganz schnell das Kennzeichen eingezogen werden. Das ist einem Freund aus Augsburg passiert, der sogar gegen den Entzug geklagt und verloren hatte
  • Im benachbarten Ausland hatte ich mehrmals Probleme mit meinem 07er-Kennzeichen, zweimal in Frankreich und einmal in Südtirol. In Frankreich haben sie mir sogar angedroht, das Kennzeichen samt Fahrzeug einzuziehen, was dann glücklicherweise nach einer etwas längeren Diskussion vor Ort geklärt werden konnte
  • Als Stadtbewohner mit einigen angemieteten Stellplätzen kam und kommt es immer wieder vor, dass mir ein Stellplatz gekündigt wird und ich eine ganze Weile suchen muss, bis ich einen neuen in meiner Nähe finde. Das war zu Zeiten meines 07er-Kennzeichens dann richtig unangenehm, denn entweder musste ich den nun stellplatzlosen Klassiker weit weg bei der Sippe irgendwo auf dem Land unterstellen (wo ich ihn nicht selten nach einer Weile irgendwie "vergessen" habe) oder aber mit den roten 07er-Kennzeichen auf öffentlichem Grund parken, was nicht erlaubt ist. Ich wurde zwar nie mit einem Knöllchen belegt, aber das schlechte Gewissen war doch permanent vorhanden und sorgte für so manche übereilte Entscheidung für einen eigentlich drastisch überteuerten Stellplatz
Für mich war gerade letzter Punkt dann der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Jetzt haben alle meine Karren das H-Kennzeichen, ich kann damit überallhin fahren und auch auf öffentlichem Grund parken, zudem werde ich alle zwei Jahre daran erinnert, mich um die Verkehrstauglichkeit meiner Klassiker zu kümmern, was auf jedem Fall auch dem Werterhalt dient.

Die zusätzlichen Kosten verbuche ich unter der Kategorie Hobby. Denn wie sagte schon mein Uropa so schön: "Ein Hobby, was kein Geld kostet, ist kein Hobby"

Viele Grüße,

Robert.
R107 380 SL BJ 1982 (Europa)
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21 Apr 2024 17:27 - 21 Apr 2024 17:28 #332094 by terrier
Doch Auslandsfahrt möglich.

Gruß Ralf
Last edit: 21 Apr 2024 17:28 by terrier.

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21 Apr 2024 17:32 #332095 by M119_Fan
Hängt aber vom good-will des jeweiligen Landes ab

Viele Grüße,
Michael

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21 Apr 2024 19:07 #332103 by terrier
Wie immer im Leben

Gruß Ralf

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21 Apr 2024 23:02 #332116 by Kiki
Hallo zusammen,
danke für die zusammengefassten Antworten zum Thema die Vor und Nachteile sind situationsbedingt für jeden anscheinend anders , Robert hat es aus seiner Sicht genau geschildert. Eine normale H Zulassung ergibt alle Freiheiten eine saisonale Zulassung ist wiederum beschänkt, bei 07 sind es je nach Nutzung und Möglichkeiten andere Hürden. Die generellen 07 Einschränkungen sind bekannt. Grauzonen gibt es immer

@ Volker
ja die 10.000Km gelten in meinen Fall für alle das lässt sich aber mit € aufstocken. Das Fahrtenbuch ist generell Pflicht.

Gruß
Igor

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21 Apr 2024 23:43 #332118 by Dr-DJet
Hallo,

also mit den 10000 km / Jahr würde ich locker hinkommen. Mit Goldie fahre ich seit 2007 nur 2300 km im Jahr. Mit dem W126 sind es seit 2012 3000 km im Jahr. Macht zusammen ca. 5300 km mit den Oldies. Der S124 ist sowieso normal versichert.

Aber das Fahrtenbuch und die undefinierten Bewegungsfahrten und Oldtimerevents sind abschreckend. Was ist denn mit Sternzeit Ausfahrten? Die sind nicht bei der Polizei angemeldet und werden die dann als offizielle Events anerkannt? Und was, wenn ich am Wochenende mal eine spontane Ausfahrt machen möchte? Da ist man wieder der Willkür der Obrigkeit ausgesetzt. Was ist denn Wartung und was denn eine Bewegungsfahrt? Wenn ich zur Tankstelle fahre, um den Reifenluftdruck zu kontrollieren, ist das dann Wartung? Nur Tanken nicht? Alles willkürliche Schnapsideen, mit denen sich dann noch ein verzweifelter Richter beschäftigen muss ! Warum kann man nicht ein vernünftiges Wechselkennzeichen haben? Ohne bürokratischen Blödsinn und ohne unwägbare Willkür durch Behörden. Wir können doch nicht mehr als 1 Oldtimer zur gleichen Zeit fahren.

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber dieser Webseite
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22 Apr 2024 21:52 - 22 Apr 2024 21:54 #332148 by markus1971
Hallo zusammen,

ich spiele auch mit dem Gedanken mir ein 07er Kennzeichen zu beantragen. Ich schraube, bastel und restauriere eigentlich lieber als mit den Autos zu fahren, den 200D W123er fahre ich im Alltag, super robust und einfach in der Technik, den 350er SLC habe ich seit dem letzten work-shop K-Jet in Frankfurt nicht mehr bewegt (doch halt, einmal zum tanken im Winter bei schönem Wetter), obwohl ganzjährig angemeldet und direkt am Haus abgestellt. Hin und wieder zu einem work-shop, Treffen oder Stammtisch zu fahren reicht mir mit den V8 Oldtimern eigentlich aus, die sind eher was fürs Auge oder zum basteln, bei schlechtem Wetter fahre ich sie ohnehin nicht und bei schönem Wetter fahre ich lieber Rennrad als mich in einen Blechkäfig zu setzen und 300km Ausfahrt zu machen, dann lieber abends zum Stammtisch oder aber so eine längere Tour wie die Großglocknerausfahrt. daher käme der eigentliche Sinn des 07er Kennzeichens meinem Nutzungsprofil entgegen. Hängt natürlich auch von der Anzahl der Autos ab, die man im Fuhr- oder Stehpark hat. Lohnt sich ab 3 oder 4 Fahrzeugen, ansonsten käme es für mich nicht in Frage.

Grüße Markus
 
Last edit: 22 Apr 2024 21:54 by markus1971.

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23 Apr 2024 06:06 #332149 by FanSLC
Hallo Markus,

eigentlich doch schade, wenn der schicke 350er zu selten die Frankfurter Skyline zieren darf.
Bei Einführung des 07er Kennzeichen gab es einen richtigen Hype darum und letztlich auch Schindluder, da damit wirklich olle Karren betrieben wurden, die keinen TÜV mehr bekommen hätten. Wohl auch ein Grund für die Verschärfungen und daher sehe ich zumindest kaum noch Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen.
Ich meine mich erinnern zu können, dass mit Einführung des H-Kennzeichens es auch die Vorgabe gab das Auto nicht als Alltagsoldtimer nutzen zu dürfen, sondern nur für Werkstattfahrten, Oldtimertreffen usw. oder irre ich mich da?
Gruß aus Nieder-Eschbach

Gruß

Sven

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23 Apr 2024 10:16 - 23 Apr 2024 10:24 #332154 by Wahnfried

...
Ich meine mich erinnern zu können, dass mit Einführung des H-Kennzeichens es auch die Vorgabe gab das Auto nicht als Alltagsoldtimer nutzen zu dürfen, sondern nur für Werkstattfahrten, Oldtimertreffen usw. oder irre ich mich da?

 
Hallo Sven,

diese stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit im öffentlichen Verkehr ist ein wesentlicher Aspekt des 07er-Kennzeichens, weswegen man für damit versehende Klassiker auch keine Zulassung und keine HU/AU braucht. Für die Nutzung als Alltagsfahrzeug ist die H-Zulassung oder auch die ganz normale Zulassung gedacht. Sprich: Das Fahren eines Klassikers mit 07er-Kennzeichen soll bewusst nur einen Ausnahmefall darstellen, welcher der Pflege des automobilhistorischen Kulturguts dient, wie z. B. die Teilnahme an einem Oldtimertreffen.

Du hast es selbst schon erwähnt: Der Missbrauch des 07er-Kennzeichens war gerade in den ersten Jahren nicht unerheblich. Man brauchte damals noch kein Gutachten einreichen, es reichte völlig aus, dass das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt und abgemeldet war. Ich habe in den späten 90er- und frühen 00er-Jahren hier in der Stadt und im Umkreis etliche Gurken mit roten 07er-Kennzeichen rumfahren sehen, die mit einem gepflegten Klassiker aber auch überhaupt nichts zu tun hatten.

Wie immer haben ein paar Idioten die an sich gute Idee ausgenutzt und überstrapaziert - ähnlich wie beim Kurzzeitkennzeichen -, sodass der Gesetzgeber reagieren und die Vorschriften verschärfen musste, zum Leidwesen aller ehrlichen Klassiker-Liebhaber.

Viele Grüße,

Robert.
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Last edit: 23 Apr 2024 10:24 by Wahnfried.

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23 Apr 2024 10:17 - 23 Apr 2024 10:19 #332155 by Dr-DJet
Hallo Sven,

da irrst Du. Es gibt keine solchen Beschränkungen beim H-Kennzeichen seitens der Zulassung. Aber die Versicherer lassen auch hier nur eine begrenzte KM-Jahresleistung zu, damit kein Schindluder betrieben wird. Außerdem musst Du immer ein Alltagsfahrzeug bei der Versicherung nachweisen.

Ich fahre deshalb einen 300 TE mit H-Kennzeichen als Alltagsfahrzeug und teurer Standard Versicherung. Die 10 Tkm im Jahr erreiche ich auch da nicht. Aber es ist nun mal kein Oldtimer für mich. Sparen kann ich so auch nicht mehr als 28€/Jahr bei Kosten von 250€ für die Ummeldung. Es ist damit das Alltagsfahrzeug, das ich jederzeit den Versicherungen meiner sonstigen Oldtimer zeigen kann. Ein rotes Kennzeichen bekämen deshalb bei mir auch nur die anderen Oldtimer, die ich nicht im Alltag nutze. Aber die Unsicherheit bei der korrekten Nutzung und das Fahrtenbuch machen mir da Sorgen. Wenn denn schon das Fahren zum Tanken - weil ich z.B. ein paar Tage später auf ein Oldtimer Event fahren werde - als Ordnungswidrigkeit ausgelegt wird, dann stimmt was nicht im System. Was, wenn ich dabei die Luft in den Reifen zur Wartung kontrolliere und ggf. den Ölstand an der Tanke messe? Mit solchen juristischen Spitzfindigkeiten muss man sich dann ggf. mit einm übereifrigen Polizisten und einem Richter auseinander setzen. Wobei ich glaube, dass der Fall in Dresden Sozialneid war, weil der Besitzer zum Tanken nach Polen gefahren war.

Auf jeden Fall befindet man sich als 07er Fahrer im schlimmsten Fall in der Behördenwillkür, wie das im Einzelfall ausgelegt wird. Auslandsfahrten sind teilweise auch ein Problem. Dazu noch das bürokratische Fahrtenbuch, das ich total nervig finde.

Richtig ist, dass es die 07er bis März 2007 auch für Youngtimer gab. Das hatte ich sogar mal auf einem 500 SL, den ich dann aber wieder wegen verschwiegener Mängel dem Verkäufer zurück gegeben habe. War damals kein Problem. Heute bauen sie dir jede Menge Hürden und Kosten für den Erwerb des Kennzeichens ein.

Wenn die HU / AU nicht so sauteuer geworden wäre, würde ich immer noch mit allen Oldtimern bei H-Kennzeichen bleiben.

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Last edit: 23 Apr 2024 10:19 by Dr-DJet.

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  • Kiki
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23 Apr 2024 20:15 #332180 by Kiki

 Aber die Unsicherheit bei der korrekten Nutzung und das Fahrtenbuch machen mir da Sorgen. Wenn denn schon das Fahren zum Tanken - weil ich z.B. ein paar Tage später auf ein Oldtimer Event fahren werde - als Ordnungswidrigkeit ausgelegt wird, dann stimmt was nicht im System. Was, wenn ich dabei die Luft in den Reifen zur Wartung kontrolliere und ggf. den Ölstand an der Tanke messe? Mit solchen juristischen Spitzfindigkeiten muss man sich dann ggf. mit einm übereifrigen Polizisten und einem Richter auseinander setzen. Wobei ich glaube, dass der Fall in Dresden Sozialneid war, weil der Besitzer zum Tanken nach Polen gefahren war.

Auf jeden Fall befindet man sich als 07er Fahrer im schlimmsten Fall in der Behördenwillkür, wie das im Einzelfall ausgelegt wird. Auslandsfahrten sind teilweise auch ein Problem. Dazu noch das bürokratische Fahrtenbuch, das ich total nervig finde.
 
Hallo Volker,

über irgendwelche Unsicherheiten würde ich mir an deiner Stelle überhaupt keine Gedanken machen bei den ganzen Ersatzteilen in deinen  Kofferaum ist es jedes mal eine Probefahrt 

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  Bewegungsfahrten sind auch nicht gesetzlich Kilometerbegrenzt , Luft, Öl, Sprit  an der Tanke auch nicht , das einzige ist der daily Missbrauch da werden auch die nicht eifrigen Kollegen der grünen Fraktion spitzfindig. 
Das genannte OLG Urteil aus Dresden ist vermutlich mit einer Bewegungsfahrt mit 60 Minuten Aufenthalt im EU Ausland in Verbindung zu bringen, 1 x Volltanken und alle Freimengen innerhalb der EU für den privaten Gebrauch auszunutzen  ..... ,, 800 Zigaretten, 1 kg Rauchtabak, 10 kg Kaffee, 10 Liter Spirituosen und 110 Liter Bier''  das alles darf man offiziel aus dem EU Ausland pro Person einführen.

Das dann ein Grenzpolizist den die Bundesregierung zur Kontrolle des Abendlandturismus hingestellt hat einen mit 07 Kennzeichen auf der Rückfahrt rauszieht ist kein Wunder.  Das ist kein Sozialneid . In solchen Fällen sollte es auch Laien bekannt sein das es sich um eine Zweckentfremdung im Sinne des 07 Kenzeichens handelt. der Zweck der Spassfahrt war diverse Steuerabgaben zu sparen, und nicht die Bewegung des mobilen Kulturguts.

Das wollen wir jedoch nicht, da fahren wir doch mit dem Alltagskarren hin und nehmen die akzeptierte Menge von 2x 20 l Sprit in Kanistern auch noch mit  

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Das Fahrtenbuch macht mir keine Sorgen, Vorteile sehe ich in der Flexibilitat  beim  Fuhrpark  ( ja wir müssen uns Bücken aber da lässt sich sicherlich eine magnetbasierte Nachfertigung starten).

Nein, der 07 Vorteil sind wirklich nur die  TÜV Kosten und eine Möglichkeit zu  Versicherung des gesamten Fuhrparks bei Bedarf.
Wenn mann einen Haufen € in eine stehende und nicht zugelassene Restaurierung steckt  macht man sich Gedanken was ist wenn..........

Ja, der ADAC bietet Garagenversicherungen  für solche Vorhaben für private Personen  an, diese ist aber auf 24 Monate begrenzt und lässt sich mit viel tamtam um 6 Monate verlängern danach ist Ebbe.

Wenn man andere Versicherungen zum Thema anfragt , dann werden die auch spitzfindig  (Risiko)

Übrigens sollte jeder der eine saisonale H Zulassung hat, genau das Kleingedruckte in seinen Versicherungsvertrag zur Ruhezeit lesen
je nach Anbieter sind hier diverse Aussschlusskriterien drin.

Gruß
Igor
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