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Zollproblem wegen Einfuhr R12
Ich hab gerade mit CFR telefoniert und offenbar wurden schon mehrere Kunden deswegen angeschrieben, aber bisher gibt es noch keine Lösung. Tatsächlich geht es auch nicht um das Kältemittel selbst, welches ja abgesaugt wurde. Dem Zoll in Bremerhaven wurde auch das Zertifikat dazu gezeigt und er hat das durchgewunken. Aber offenbar ist laut Gewerbeaufsichtsamt der Import einer solchen (leeren) Klimaanlage verboten, ich hätte sie also vorher ausbauen müssen, was natürlich kein Mensch macht, da man die ja umrüsten kann.
Das Auto wurde Ende 2023 importiert, daher wäre eine Gesetzesänderung dieses Jahr hier wahrscheinlich auch nicht relevant. Laut CFR hat der Zoll in Bremerhaven auch kein Problem mit diesen Anlagen, sofern sie entleert wurden.
Aber mal sehen, ich hab ja noch 2-3 Wochen Zeit da zu antworten. Ich hoffe CFR meldet sich vorher. In der Zwischenzeit werde ich das auch selbst von einem Anwalt überprüfen lassen. Auf die Idee, dass die komplette Anlage raus muss, wär ich auch nicht gekommen...
Viele Grüße
Michael
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das hört sich ja so an, als wenn hier der Amtsschimmel wegen Inverkehrbringung einer R12 basierten Klimaanlage wiehert. Da legen ein paar Bürokraten wohl ein solches Verbot, diese Anlagen in Verkehr zu bringen, gegen die Oldtimer aus. Das wäre in der Tat völlig sinnbefreit und man müsste jedem Oldtimer-Importierenden empfehlen, sein Auto z.B. über Rotterdam einzuführen. Der Bremer Zoll war schon immer etwas übereifrig. Früher hat man mal nur historisch wertvolle Oldtimer mit 7% Zoll beaufschlagt. Problem war deren Auslegung: Alle normalen Oldtimer waren für die dann nicht historisch wertvoll und wurden mit 19% MWSt plus 10% Zoll beaufschlagt. So habe ich mein W111 Cabrio über Rotterdam importiert und nur 7% gezahlt. Das ging jahrelang so, bis auch der deutsche Zoll endlich einlenkte.
Der deutsche Zoll ist inzwischen auch so hart, dass wir von den meisten Händlern in eBay USA keine gebrauchten Oldtimerteile mehr kaufen können. Die können keinen zertifizierten Nachweis der Erhebung und Abführung der 19% MWSt nachweisen und dürfen auf eBay nichts nach DE verkaufen. In andere EU Länder aber geht es. Und wie man da bei den zertifizierten Händlern angeben soll, dass es es sich um Teile für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge handelt, die nicht mehr produziert werden und für die dann Zolltarifnummer 9750 mit 7% statt 19% MWSt gilt, ist denen auch egal. Hauptsache, sie haben sicher erst mal 19% MWSt kassiert. Einspruch einlegen? Ja wie und wo denn??? Früher hat man so etwas auf dem Zollamt mit Nachweisen geklärt. Heute bekommt man nicht mal mehr einen Zollbescheid, um Einspruch einlegen zu können.
Deutschland will immer alles noch etwas strenger und sicherer regeln. Nur gehen wir an den Regeln kaputt, weil wir und da mit uns selbst beschäftigen. Ich verstehe, dass man Regeln gegen Anbieter auf Teemu etc. machen will, die alles unterlaufen haben. Dummerweise wird alles andere mit über den gleichen Kamm geschoren. Hier will man wahrscheinlich die Einfuhr von R12 basierten Klimaanlagen verbieten und trifft vollkommen unerwartet die Oldtimerliebhaber.
Aber wenn die Maschine erst mal rollt, ist sie schwer wieder zu stoppen. Ein Albtraum.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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man kann schon Einspruch einlegen, das ist verfahrensrechtlich aber ein bisschen „tricky“.
Hat man dem Transporteur (DHL, Fedex usw.) eine Vollmacht zur Zollabwicklung erteilt, behandelt der Zoll häufig den Transporteur als Bescheidaddressaten mit der Folge, dass Du zusehen musst, von den Transporteuren den Zollbescheid rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist zu bekommen, dann einfach Einspruch erheben. Das funktioniert aber ohnehin nur dann, wenn Du die Einfuhr als Privatperson durchgeführt hast, führst Du als Firma ein, weist der Zoll die Einsprüche regelmäßig mit Hinweis auf die Vorsteuerabzugsberechtigung ab, auch wenn die häufig gar nicht besteht.
Hast Du keine Vollmacht erteilt, musst Du Dir den Bescheid zwar ebenfalls vom Transporteur besorgen, allerdings ist der Bescheid wohl erst mit Eingang bei Dir zugegangen und die Rechtsbehelfsfrist fängt erst dann an zu laufen.
insgesamt ist das in der Tat ein völlig unübersichtliches Wirrwarr, zumal den Zoll Deine Befindlichkeiten in aller Regel gar nicht interessieren, weswegen es auch keinen Sinn macht, mit denen zu telefonieren.
Das Ganze stellt hier jetzt natürlich keine steuerliche Beratung dar, sind meine Erfahrungen mit der Einfuhr von Teilen aus den USA in den letzten 10 Jahren.
Grüße, Holger
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das mit ebay USA ist mir auch schon sehr negativ aufgestoßen. Ich warte nur darauf, dass ebay hier einen "Proxy" Service in einem EU Land einführt, über den dann die Waren geschickt werden.
Viele Grüße,
Michael
Disclaimer: Das meiste, was ich schreibe, ist "leider nicht ganz richtig".
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Spekulatius so kurz vor Ostern .
Nur mal angenimmt , ein Gewerbeaussichtsamt , in bester Absicht ihres Tun ,kommt auf die Idee , mal alle TÜV Prüfer
dieses Landes , auf den Umstand hinzuweisen , das sie in ihrer Ausübung , doch die Kleinigkeit der Klimaanlage , im Hinblick ihrer Funktion , so in Augenschein zu sehen haben , wie sie es für rechtens erachten . Bei Nichtfunktion , bei Evakuierung ,(Absaugung) egal bei welcher Vorlage von Unterlagen , ist der sofortige Ausbau anzuordnen , das Datenblatt ist hinsichtlich des Ausbau zu ändern , im Fahrzeug ist sämtliche mit einer Klimaanlage verbundene Bedienungseinheit zu entfernen .Die Zeiten , wo der Seitenschneider ,den Mehrverbrauch
eines sinnlos angetriebenen Kompressor mittels Keilriemen verringerte , sind vorbei . Endlich Platz auf der rechten Seite , für eine 7 Klang Fanfare .
mfg Günter Trunz
von Unterlagen
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- Neckartaler
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Aber zur Sache:
Könnte man das Thema umgehen, wenn eine Umrüstung der R12-Anlage auf z.B. R134A bereits im Herkunftsland ( also z.B. in USA) erfolgt wäre?
Viele Grüße
Uwe
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die Anlagen werden grundsätzlich leer gemacht, bzw. Geprüft, ob Druck drauf ist, egal auch wenn ein 134a Kleber oder die "modernen " Anschlüsse aufgeschraubt wurden.
Die Untersuchung, welches Kältemittel drinnen sein könnte, ist recht aufwendig, mit Sicherheit teurer und Zeitaufwendiger.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
Gruß aus Hamburg, Rainer
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- Edgar_Markus
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aus technischer Sicht würde ich mal bezweifeln dass da noch original R12 drin war, so lange bleiben die Anlagen nicht dicht...
wie lange war R 12 in den USA erlaubt? danach kann nur 134a eingefüllt worden sein
Edgar
Lebst Du nur oder schraubst Du schon?
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Ich will natürlich nicht ausschließen, dass auch mal einer mit gefüllter KS durchkommt...
In diesem Fall geht es aber wohl tatsächlich um den Amtsschimmel
Viele Grüße
Thorsten
Man lernt nie aus
380SL (US-Version, Bj.84), Eura-Wohnmobil und ein ebike
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Kann natürlich sein, dass gerade in diesem Fall der Zoll nicht genau hingeschaut hat. Aber wenn die Klimaanlage immer komplett entleert sein muss vor der Verschiffung, würde CFR sicherlich darauf hinweisen, aber das machen die bisher nicht.
Michael
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Aber alle Angaben unter Vorbehalt, da sie einem Leitfaden zum Import aus den USA entstammen und keinen Verordnungen oder Gesetzen:
R12 muss spätestens in Deutschland im Rahmen der Importabwicklung abgesaugt werden, wenn es denn noch drin war. Wurde es bereits in den USA abgesaugt, muss ein Nachweis der Werkstatt vorhanden sein. Alle neueren Kältemittel, wie R134a oder §1234yf können ohne Probleme in der Klimaanlage importiert werden. mein vorheriger Hinweis bzgl. Brandgefahr war daher falsch (logik hilft manchmal nicht). Im Motorraum des Fahrzeuges befindet sich üblicherweise ein Aufkleber mit dem befüllten Kältemittel. War bei mir auch so, meiner wurde bereits in den USA umgerüstet. Die Angaben habe ich aus einem Leitfaden der Firma West Coast Shipping.
Viele Grüße
Thorsten
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- hhermanski
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bei mir war es auch so. Umrüstung auf R 134 bereits 2004 in den USA, dokumentiert durch einen Aufkleber auf der Kühlertraverse. Import, Zoll und TÜV konnte ich 2018 ohne ein Problem durchführen, die Klimaanlage kühlt heute genau wie damals.
Gruß Henry
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Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Besser wär es, wenn alles wieder gut wär.
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Gruss Andreas
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ich habe den Ansprechpartner für die Kooperativclubs des die Oldtimer vertretenden ADAC angeschrieben. Man hat die Anfrage intern weitergeleitet und will mir danach antworten.
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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Bei meiner Einfuhr im März hat alles geklappt - hatte dem auch etwas vorgebeugt
mit den besten Grüßen Jochen
Das Leben ist zu kurz für später
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…das ist genau das Problem dieser Angelegenheiten heutzutage: niemand, auch nicht die Behörden und schon gar nicht der Zoll blicken noch wirklich durch die unterschiedlichen Regelungen durch, was meines Erachtens schon ein KO-Kriterium für die Durchführung eines Strafverfahrens ist, denn wie soll der Bürger Regelungen verstehen und beachten, wenn dies nicht einmal die zuständigen Exekutivorgane mehr können. Allein die Einsicht hierin fehlt und ich würde mal folgendes prophezeien:
Ohne kompetenten Rechtsbeistand werden der Zoll und die weiteren zuständigen Behörden eine enorme Drohkulisse aufbauen und dann „großzügig“ eine Einstellung des Verfahrens nach §153 StPo gegen Geldauflage anbieten. Wer dann nicht anständig beraten ist, wird immer dazu neigen, das anzunehmen und irgendeinen Betrag (üblich sind häufig 2.500€) zahlen, sei es auch noch so hanebüchen.
So arbeitet der Zoll heute tatsächlich häufig.
Grüße, Holger
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vielen Dank für eure Kommentare. Ich warte immer noch ab und hab bisher noch keine Neuigkeiten. Aber da es ja unter Umständen auch andere hier im Forum betrifft oder betreffen wird, werde ich euch da auf dem Laufenden halten. Und danke Volker, vielleicht können die ja was hilfreiches beitragen. Laut Anwalt müssten die ohnehin Vorsatz nachweisen, was sehr schwierig sein dürfte.
Viele Grüße
Michael
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der ADAC hat sich gemeldet und bittet um den Schriftverkehr vom Zoll. Ich schicke Dir die ADAC email Adresse zu. Die haben ja auch Juristen, die sich mit so etwas auseinander setzen.
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ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir war es eine Corvette C3, die ich letztes Jahr importiert habe. Die wurde beim Zoll vorgestellt und besichtigt - es wurde ein Zertifikat erstellt bzgl. abgesaugter Klimaanlage mit dem Vermerk, dass sie nicht funktionsfähig ist und das Auto wurde vom Zoll freigegeben. Ich habe das auch durch die Transportfirma abwickeln lassen. Bei mir war es Transglobal. Es sind wohl auch noch andere Kunden betroffen. Bisher habe ich von denen nur eine kurze Rückmeldung, bekommen, dass die nicht verstehen was da los ist. Auf das Schreiben habe ich noch nicht reagiert.
Wollen wir uns mal direkt austauschen. Hab dir eine PN gesendet.
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Gruß
Christian
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