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Versicherung: Marktwert vs. Wiederbeschaffungswert

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7 years 11 months ago #194369 by 107_SL
Moin,

wäre sinnvoll!
In die Autos wird einiges an Kohle investiert, dann sollte man auch den Schritt mit dem Gutachten gehen.
Ist nur zur Sicherheit, immer für den einen Fall der Fälle, der ja "eigentlich" nie passieren kann/wird :)

Gruß
Marinko

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7 years 11 months ago #194394 by Scenic
Kurzgutachten um die 170€
Großes Gutachten um die 700€

Grüße Marco

Viele Grüße Marco

Der Mensch lebt von Erinnerungen, nicht von Träumen. r107-kaufbegleiter.de

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7 years 11 months ago #195630 by 107_SL
Hallo an Alle,

so jetzt bringe ich noch etwas "Verwirrung" in die Sache :)

Heute sind die Gutachten für ollen Benz und olles Moped eingetroffen.
Umgehend Versicherung kontaktiert, natürlich die Fachabteilung Oldtimerversicherung, um die finalen Daten durch zu geben, für den entsprechenden switch der Versicherung, soweit alles ok, etc..................

Irgendwann wurde mir die Frage gestellt, wie ich denn das Fahrzeug (Moped) versichern möchte, MARKTWERT oder WIEDERBESCHAFFUNGSWERT.
Hab dann Wiederbeschaffungswert erwidert.
Danach kam eine weitere Frage, was denn auf dem Gutachten, in diesem Bezug steht, Markt oder Wiederbeschaffungswert ???
Ich das Gutachten in die Hand genommen und tatsächlich es stehen die entsprechenden Summen, aber es steht auch eindeutig MARKTWERT dahinter.
Es war von Anfang an mit dem Gutachter klar und unmissverständlich kommuniziert, dass ich ein Gutachten auf Basis einer Wiederbeschaffung benötige.
Die Summen die aufgeführt sind, sind auch stimmig mit Werten auf Basis Wiederbeschaffungswert, es steht eben nur das Wort Marktwert im Gutachten.

Nun habe ich den Versicherungsguru dahingehend gefragt, nehmen wir an ich versichere jetzt die Fahrzeuge auf Marktwert und zwar auf die Summen die im Gutachten benannt sind.
Welche Summe wird mir erstattet, wenn z.B. das Fahrzeug im Sommer 2019 gestohlen wird ?

Die Antwort war eindeuting und für mich mehr verwirrend als aufschlussreich, weil ich eben hier wie auch im Internet vieles dazu lesen konnte.
Die Antwort war, ich würde die im Gutachten benannte Summe ausgezahlt bekommen.

Habe jetzt den Gutachter kontaktiert, er würde den Begriff auf meinen Wunsch abändern.

Jetzt die Frage.
Wie fahre ich jetzt sicherer in Bezug auf die Versicherung und einen möglichen Schadensfall, den Begriff im Gutachten auf WIEDERBESCHAFFUNGSWERT vom Gutachter abändern lassen (weil eben ein Versehen vorliegt) und dann die Fahrzeuge auch als solches auf Wiederbeschaffungswert versichern oder das Gutachten nicht korrigieren und die Fahrzeuge auf Marktwert versichern?
Weil ich ja angeblich so oder so, die im Gutachten aufgeführte Summe bekommen würde egal ob Markt oder Wiederbeschaffungswert steht, so die Aussage vom Versicherungsguru.

Ich traue der Sache nicht ganz, wenn nämlich die Summe in jedem Fall entscheidend wäre, würde es eine Unterscheidung von Markt und Wiederbeschaffungswert nicht geben.

Was würdet Ihr mir empfehlen ?

Ich tendiere irgendwie in die Richtung, den "Begriff" im Gutachten abändern zu lassen, da das Gutachten ja auch auf Basis einer Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung gemacht wurde.

Was machen ? :shout: :help:

Gruß
Marinko

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7 years 11 months ago #195632 by Marcel
Moin,

der Wiederbeschaffungswert ist immer höher als der Marktwert.
Also nur den Begriff austauschen lassen reicht da ja nicht aus.

Gruß Marcel
300 CE-24 Bj 7/90

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7 years 11 months ago #195634 by 107_SL
Hi Marcel,

ich hab ja erwähnt, dass das Gutachten von mir auf Basis Wiederbeschaffungswert geordert wurde und auch so vom Gutachter bewertet und kalkuliert wurde.
Er hat aber den Begriff Marktwert im Gutachten platziert.

Die Summen die im Gutachten benannt sind passen auch zum Wiederbeschaffungswert und nicht zum Marktwert ?

Die Gutachten sind bei mir und wurden der Versicherung noch nicht übermittelt.
Es ist jetzt eine reine Paragraphenreiterei .......................

Gruß
Marinko

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7 years 11 months ago #195652 by Scenic
Hallo Marinko,

ich würde auf jeden Fall den Begriff in Wiederbeschaffungswert ändern. Da es ansonsten passieren könnte, dass in einem Versicherungsfall die Versicherung dazu übergeht den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Dazu genügen ja die üblichen Portale im Internet und dann gegebenenfalls nur den Marktwert auszahlt. Im Zweifel handelt eine Versicherung nicht Kundenorientiert.

Gruß Marco

Viele Grüße Marco

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7 years 11 months ago #195659 by 107_SL
Moin Marco,

so sehe ich das auch.
Im Bedarfsfall wird man sich an der Begrifflichkeit festhalten und das würde für mich negativ ausfallen.

Der Begriff wird korrigiert.

Gruß
Marinko

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7 years 11 months ago #195679 by Nichtschwimmer
Hallo,

was steht den in den Versicherungsbedingungen? Wenn es da noch Interpretationsspielraum gibt, lass dir von der Versicherung schriftlich bestätigen, welchen Wert sie versichern. Mündliche Aussagen geben die keine Rechtssicherheit. Der Wert im Gutachten sollte dem was in den Bedingungen steht entsprechen, sonst gibt es Probleme. Versicherungen und auch Banken sind böse.

Udo

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7 years 11 months ago #195722 by 107_SL
Servus.

Udo,
die Vers.-Bedingungen liegen mir noch nicht vor.
Auf jeden Fall werde ich mir das Kleingedruckte genau durchlesen!

Gruß
Marinko

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