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Welche Zeitangabe ist eigentlich für die H-Zulassung ausschlaggebend?
mir liegen zwei verschiedene Datumsangaben zu meinem US-SL vor. Laut Datenblatt ist der Auslieferungstermin der 26.1.1982 gewesen, laut Fzg.-Papieren ist der Tag der ersten Zulassung der 01.07.1982.
Andere Infos liegen mir nicht vor.
Welche dieser beiden Datumsangaben ist die maßgebliche Angabe für die H-Zulassung?
Gruß aus Bonn
Alfonso
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Grüße aus dem Ölsumpf Ulli
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da gibt es schon Ermessungsspielraum bei TÜV und Zulassungsstelle, habe für meinem 380SL im April das H-Kennzeichen bekommen, obwohl laut EZ erst im Oktober 30 Jahre alt.
Einfach vorher mal bei mehreren TÜV-Stellen anfragen.
Gruss
Frank
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- andreasina
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On 2012-04-14 11:46, Alfonso wrote:
Hallo zusammen,
mir liegen zwei verschiedene Datumsangaben zu meinem US-SL vor. Laut Datenblatt ist der Auslieferungstermin der 26.1.1982 gewesen, laut Fzg.-Papieren ist der Tag der ersten Zulassung der 01.07.1982.
Andere Infos liegen mir nicht vor.
Welche dieser beiden Datumsangaben ist die maßgebliche Angabe für die H-Zulassung?
Gruß aus Bonn
Alfonso
Hallo
bei dem Datum hast du bestimmt ein US Modell oder ?
ich habe ein ähnliches Problem
meiner ist Ausgeliefert 11/82
und Zugelassen auch 01.07.2012 (halt USA)
der stand wohl bei Mercedes im Ausstellungsraum
grüße
Andreas
Grüße
Andreas
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Der Rest ist Ermessen der Zulassungsstelle, nicht des TÜV
Gerd
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- jhwconsult
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Also TÜV-Menschen befragen. Der Hinweis auf die (willkürliche) Festlegung des 1.7. könnte helfen.
. Hartmut aus Hessen .
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der TÜV hat mit der H-Zulassung nichts weiter zu tun, als dass er das Gutachten erstellt. Die meisten Zulassungsstellen geben erst dann ein H-Kennzeichen heraus, wenn die 30 Jahre voll sind. Selten schon im Januar des 30. Geburtages. Ich muss noch immer bis zum 1.Mai warten, um meinen 500SE auf H-Kennzeichen ummelden zu können.
Maßgebend für alle Vorschriften ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Produktionsdatum. Und genau da ist die Crux bei den Amerikanern. Im American Title wird nur das Jahr vermerkt, nicht Tag und Monat der Erstzulassung. Damit wird dann beim TÜV üblicherweise der 1.7. des Jahres eingetragen. Besonders übel ist das für Amerikaner, die in 1968 produziert und 1969 erstzugelassen wurden. Die müssen damit dann nämlich auch immer zur AU, Stichtag ist der 1.7.1969. Da würde ich immer mit Datenkarte und anderen Unterlagen mit dem TÜV reden und den 30.6.1969 wünschen.
Gruß,
Volker
Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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Für die Vergabe des H-Kennzeichens ist allerdings ausschließlich die Zulassungsstelle zuständig, die meisten taggenau, manche auf den Monat bezogen, in Einzelfällen sogar auf das Jahr, kommt auf die Zulassungsstelle an
Gerd
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in Unna ist der Tag, Monat allein reicht nicht, ausschlaggebend, ich wunderte mich, das die nicht auch die Uhrzeit der ersten Zulassung haben wollten.
Willy
500SL
Grand Cherokee WJ
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On 2012-04-14 12:52, andreasina wrote:
meiner ist Ausgeliefert 11/82
und Zugelassen auch 01.07.2012 (halt USA)
der stand wohl bei Mercedes im Ausstellungsraum
Hallo Andreas,
den kannst Du jetzt in Gold aufwiegen, oder?
Grüße,
Florian
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- H-Zulassung erst zum 1.7.2012 möglich, bzw. in Abhängigkeit der Zulassungsstelle evtl. auch eher.
- H-Gutachten kann ich vorher erstellen lassen
D.h. für mich, daß ich mit einer neuen Deckungskarte der Oldie-Versicherung, Kfz-Papiere und Gutachten Anfang Juli in der Zulassungsstelle auflaufe.
Bis hierhin schonmal vielen Dank für eure Erfahrungen.
Dann schliessen sich für mich noch ein paar Fragen an:
- Hat zufällig jemand aus Bonn schomal Erfahrungen mit der Handhabung der "verfrühten" H-Zulassung in Bonn gemacht?
- Welche Unterlagen brauche ich für die Erstellung des H-Gutachtens?
- Bekommt das Fzg. eigentlich ein neues Nummernschild oder bleibt das alte mit Zusatz "H"?
Gruß aus Bonn
Alfonso
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bitte beachten:
1.) Mit der Abnahme §23 (H-Abnahme) ist zwingend auch einen Abnahme nach §21 (HU) notwendig. Also HU nicht vorher machen, sonst zahlst du doppelt.
2.) Bei erstmaliger Zulassung als Oldtimer darf das H-Gutachten nicht älter als 3 Monate sein.
In Deinem Fall mit einem US-Fahrzeug gilt der 1.7.1982. Das ist gängige Praxis in Fällen, bei denen die EZ nicht eindeutig feststellbar ist. Das dokumentierte Auslieferungsdatum kannst Du vergessen, das ist nicht die Grundlage für die Zulassungsstelle, wann das Fahrzeug mit "H" zugelassen werden darf.
Wie die Vorschreiber schon erwähnt haben, ein kurzer Anruf bei Deiner Zulassungsstelle sollte alle Fragen klären.
VG Günter
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danke soweit, im Groben habe ich jetzt eine gute Übersicht.
Dennpch ergeben sich noch ein paar Anschlußfragen:
- Hat zufällig jemand aus Bonn schomal Erfahrungen mit der Handhabung der "verfrühten" H-Zulassung in Bonn gemacht?
- Welche Unterlagen brauche ich für die Erstellung des H-Gutachtens?
- Bekommt das Fzg. eigentlich ein neues Nummernschild oder bleibt das alte mit Zusatz "H"?
Beste Grüße aus Bonn
Alfonso
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Gerd
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