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US W107 Unterlagen für Zulassung ?

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14 years 8 months ago #92650 by Harry13
Hallo,

Frohes Neues Jahr wünsch ich euch noch nachträglich !

Ich habe da mal eine Frage , welche Unterlagen ausser dem Titel brauche ich noch für den

TüV zwecks Vollabnahme und der späteren Zulassung ?

Gruß Harry[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Harry13 am 10-01-2012 19:40 ]

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Gruß Harry

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14 years 8 months ago #92651 by Ragetti
die bisherigen US-Papiere, Zollbescheinigung und Nachweis auf wen und wo das Fahrzeug zugelassen war.


Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

Nur das Beste aus Schwaben , oder lieber nix

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14 years 8 months ago #92652 by Harry13
Hallo,

geht ohne die Zollbescheinigung nix?

Ich farge weil das Fz bereits in einem EU Land angemeldet war , die Zollbescheinigung aber

nicht mehr da ist.

Es gibt einen Fzschein und Brief ,das nützt aber nichts weil ich trotzdem eine Vollabnahme

machen muss, ausserdem brauche ich noch ein Datenblatt von MB sagte mir der TüV Mensch.

Ich mache mir da einwenig Sorgen wegen dieser Zollbescheinigung oder entfällt das in diesem Fall, weil der Wagen ja schon einmal in einem EU Land angemeldet war?

Es kommen ja unter Umständen sowieso weiter Kosten auf mich zu wie z.b Scheinwerfer usw.?

Der Mann vom TüV teilte mir auch mit , das er kein Zollbescheinigung brauchen würde , aber die Zulassungsstelle schon.

Wie komme ich an diese Bescheinigung, der VK hat sie nicht.

Gruß Harry


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14 years 8 months ago #92653 by jhwconsult
Wenn das Fahrzeug bereits in der EU zugelassen war, handelt es sich fiskalisch nicht mehr um ein US-Fahrzeug. Dann ist auch die US-Zollbescheinigung nicht mehr erforderlich. Oder wurde es von einem Armeeangehörigen gefahren und nie zoll- und steuertechnisch in die EU importiert?

Für die Vollabnahme gibt es viele Fragen und Antworten, die Du hier über die Suchfunktion finden kannst. Schau vielleicht erst einmal durch und stelle dann die noch offenen Fragen.

Hartmut

. Hartmut aus Hessen .

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14 years 8 months ago #92654 by Ragetti
wenn du einen Brief und einen Scein hast brauchst du keine Zollbescheinigung, ich hatte es als Import verstanden. Innerhalb der EU gibt es da kein Problem, max. kleiner Umbau wegen Scheinwerfer wenn es zb aus Frankreich sein sollte

Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald

Rolf

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14 years 8 months ago #92655 by Harry13
hi,

ich hatte heute beim googlen gelesen das man so etwas wie eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll bei der Zulassungstelle vorlegen muss, ich habe

eben keine Lust dann wegen Papieren auf dem Schlauch zu stehen, das kostet ja auch alles

Geld und Zeit.

Naja, aber ich denke das ihr euch hier ganz gut auskennt, und wenn ihr sagt das ich sowas

nicht brauche, dann nehme ich das für bare Münze.

Ich bin in der Neujahrswoche mal bei Orange durch eine Ampel gefahren, mein lieber

mann dafür habe ich dann aber auch gleich ne volle Packung bekommen, ich hoffe ihr wisst was

ich meine.

In diesem Sinne..

Gruß Harry


ps: sollte es da doch noch was geben , dann bitte nochmals posten.
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Harry13 am 10-01-2012 23:17 ]

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14 years 8 months ago #92656 by Wolfgang-Moser
Hallo Harry,

Du brauchst keine Zollbescheinigung, wenn das Auto schon mal in der EU zugelassen war. allerdings brauchst Du einen neuen TÜV Prüfer, wenn er dir solche Auskünfte gibt und auch noch zu allem Überfluss nicht in der Lage ist, die passenden Daten zum Fahrzeug ´rauszusuchen.

viel Erfolg

Wolfi

P.S.: Ein Besuch bei der Zulassungsstelle mit allen Papieren ist der sicherste Weg, um zu erfahren, ob noch weitere Unterlagen zur Zulassung notwendig sind.

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  • Turbothomas
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14 years 8 months ago #92657 by Turbothomas
Replied by Turbothomas on topic US W107 Unterlagen für Zulassung ?
Hallo Harry,

ein ferundliches "Hallo" auf der Sternzeit-107. Bei uns in BaWü hat die Zulassungsstelle ein Merkblatt auf dem draufsteht, was alles benötigt wird um ein Fahrzeug in BaWü zuzulassen. Ich führe dass deswegen so explizit aus, weil wir im Forum schon festgestellt haben, dass in Hessen manche Zulassungsstellen etwas "speziell" sind.

Ich denk mit einer freundlichen Anfrage bei Deiner Zulassungsstelle wird man Dir gerne weiterhelfen.

Vollabnahme ist in D erst erdorderlich wenn der Wagen länger wie sieben Jahre nicht angemeldet war.

Hilfreich sind auch sicherlich folgende Beiträge: Zulassung aus Drittländern

Grüßle

Thomas
[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Turbothomas am 11-01-2012 07:29 ]

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14 years 8 months ago #92658 by Harry13
Hallo,

der Wagen war in Polen zugelassen, also muss ich das

Technischedatenblatt und eine Zollbescheinigung gar nicht mehr extra

beim MB besorgen?

Gruß Harry[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Harry13 am 11-01-2012 08:26 ]

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14 years 8 months ago #92659 by Dr-DJet
Ja Hessen ist da vorn !

da musst Du noch diesen vollkommen unnützen Antrag auf Erteilung eines Antragforumulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars (nennt sich Enzelbetriebserlaubnis) aus Schilda, Marburg oder Fulda besorgen. Dann erst zur Zulassungsstelle...

Vorher TÜV mit Einzelabnahme und Bestätigung der Betriebsdaten.

Volker

PS: Sei froh, dass Du keine Heckflosse hast. Bei denen hängen sich die Schildbürger regelmäßig wegen des in der originalen Fahrzeug ABE bereits genehmigten klappbaren Kennzeichen am Tankdeckel auf und verlangen eine neue sinnlose Einzelgenehmigung vom Regierungspräsidium für 45 Euro. Das aber erst, wenn der TÜV sie überzeugen kann, dass der Umbau des Tanks unzumutbar ist - ehrlich wahr !

Viele Schraubergrüße - best regards, Volker, Admin und Betreiber
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14 years 8 months ago #92660 by SCHORSCH13
Genau, diesen ganzen Mist habe ich letzten Juli/August auch erlebt.

Sche.... Hessen!

Mfg

Schorsch

Liebe Grüße

Schorsch

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