15.04.2007 12:00 Uhr HANNOVER - Fahrverbotsdemo
nördliche Grüße Holger
Grße aus dem echten Norden Holger
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[ Diese Nachricht wurde bearbeitet von : Holger am 15-04-2007 22:08 ]
Grße aus dem echten Norden Holger
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Eine Interessante Mischung an Wagen.
Die Lücken der fehlenden Marken und Modelle aus den 60-igern und 70-igern waren dennoch enorm.
Schrottis konnte man an einer Hand abzählen.
Eine kleine Ausfahrt von Heilbronn nach Ilsfeld brachte auch den Zuschauern etwas
Elvis (mit leichtem Sonnenbrand auf der Stirn)
Gruß
Elvis
> www.vdcm.de
Vereinigung der clubfreien Mercedesfahrer
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Umweltzonenregelung Hannover
Ausnahmen:
* Neben den bundeseinheitlichen Ausnahmeregelungen in der Kennzeichnungsverordnung dürfen in Hannover auch Katalysator-Fahrzeuge der ersten Generation nach der US-Norm einfahren, obwohl sie nach der Kennzeichnungsverordnung (noch) keine grüne Plakette erhalten. Benzinfahrzeuge sind nur betroffen, wenn sie keinen geregelten Kat haben.
Ausgenommen werden im hannoverschen Plan außerdem:
* Historische Fahrzeuge mit Zusatzkennzeichen „H“, die älter als 30 Jahre alt sind.
* Sonderfahrzeuge von Schaustellern, da sie im Stadtgebiet nur sehr geringe Strecken fahren.
* Gewerbliche Sonderfahrzeuge, die mit Fahrtenbuch-Nachweis jährlich nicht mehr als 2.000 Kilometer fahren (z. B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben).
* Vorübergehend Busse, die noch nicht die EURO-2-Norm erfüllen.
* Fahrzeuge von BewohnerInnen der Umweltzone, wenn die Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind; bei den Betroffenen eine soziale Härte vorliegt, die eine Fahrzeugneubeschaffung unmöglich macht und besondere Umstände vorliegen, die die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges zwingend erforderlich machen.
Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für Kfz-Besitzer steht - und dies großzügig in der Startphase der Regelung.
Von der Umweltzone sind in Hannover nach dem Statistikstand vom 1. Januar 2006 theoretisch rund 15.000 Fahrzeuge älter als 16 Jahre betroffen. Da von ihnen jedoch viele bis Anfang 2008 mit Rußfiltern nachgerüstet (dafür gibt es einen Steuerlass in Höhe von 330 Euro) oder durch Neuwagen ersetzt sind, oder weil sie unter die Ausnahmeregelungen fallen, sind vom Fahrverbot absehbar weniger als 5.000 Fahrzeuge betroffen.
Gruß JEns
Gruß Jens (Signature s#cks)
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage ?
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